GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Seit 2006 gibt es die österreichische Fassung der DIN 18202 (2005) die „ÖNORM DIN 18202:2006 06 01 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (DIN 18202:2005)“ Da wird in schwer verständlichem Normenkauderwelsch über „Ebenheitstoleranzen“ und „Istabmaßen“ geschrieben. Zu gegenständlichem Fall liegt knapp vor dem Stiegenabgang ein Versatz am Laminatboden vor, der Estrich wurde schlampig verlegt, der Bodenleger hat nicht ausreichend geprüft und einfach verlegt. Zu zulässigen Toleranzen steht in der ÖNORM B2218 (Verlegung Holzfussböden) wie auch in der ÖNORM B7218 (Verfahrensnorm Holzfussböden) nichts passendes.

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Alle Jahre wieder, liegt der winterliche Bauschadensschwerpunkt in der Begutachtung von Tauwasserschäden aller Art. Im Regelfall entstehen Schäden durch Schimmelpilze und holzzerstörendem Pilzbefall auch bei kleinsten Luftundichtheiten an der Gebäudehülle. Im Gebäude liegt ein winterlicher Überdruck aufgrund der Temperaturdifferenzen vor. Dieser Überdruck läßt feucht-warme Raumluft, über Leckagen an der luftdicht auszuführenden Gebäudehülle, in die Konstruktion strömen. Je nach Leckage kühlt diese an den kühleren Bauteilen ab, es kommt zu Tauwasseranfall. 1 Liter Tauwasseranfall sind bei entsprechend ungünstiger Leckage leicht möglich.

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Wer kennt sie nicht, die umlaufende PUR-Schaum-Bauanschlussfuge bei Fenster und Türen. Als Verhinderer von Konvektion in der Anschlussfuge durchaus geeignet. Dafür kann aber auch mineralischer Dämmstoff herhalten. Es dämmt die Luft und nicht der Dämmstoff, der verhindert nur wärmeabführende Luftströmung in der Fuge. Der Dosenschaum ist aber weder für eine statische Funktion, noch als Bestandteil der Luftdichtheitsebene zu verwenden. Zur inneren Luftdichtheit ist von innen entsprechend dauerhaft abzukleben, oder gleich mit einem Hinterlegeband (Kompriband, Weichzellschaum) eine elasto-plastische Dichtfuge herzustellen. Hier wieder eine Reihenhausanlage, ich begutachte nur ein Haus, führe eine Luftdichtheitsprüfung durch. Darauf gehe ich hier nicht ein, wichtig ist die Message dass derartige Fugen von innen geeignet und dauerhaft luftdicht ausgeführt werden müssen.

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So dürfte sich der Bauträger der 28 Reihenhäuser vermutlich gedacht haben. Die Dämmung spielte eine untergeordnete Rolle. Im Preis tut sie das zumindest bei begehbaren Dämmelementen für die oberste Geschossdecke nicht. 30 Euro /m2 sind da schnell mal nötig, so nicht unser Bauträger, der hat eine billige, lose Glaswolledämmung als Rollenware gekauft und als obere Lage eine filigrane Holzkonstruktion mit Gipskartonplatten gebastelt. (28x) Man kann sich vorstellen wie eine solche Dämmung verlegt wird. Es läßt sich kaum vermeiden dass durch die Begehung während der Verlegung die Dämmung verrutscht und komprimiert (Beschädigt) wird.

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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

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Rund 100 Fälle Jahr für Jahr, die meisten Fälle mit „Nutzerverschulden“. Trotz für alle zugängliche Infos aus dem Internet sind fast alle Beteiligten heillos überfordert. Vielleicht liegt es daran dass die auch rechtlichen Rahmenbedingungen vom Normeninstitut gut geschützt, und nur käuflich zu erwerben sind. Zumindest diesen Mißstand kann ich in wichtigen Punkten beheben und hier meinen Normenkommentar veröffentlichen: ÖNORM B8110, Teil 4 – Vorgaben zum Normklima! (5 von 8 Seiten – Wer den gesamten Kommentar haben möchte schickt ein Mail an: bauherrenhilfe (at) gesetz.at ) Also wir könnten auch so bauen dass selbst bei subtropischem Feuchteeintrag kein Schimmelpilz wuchern kann, beispielsweise in Passivbauweise mit einer Wohnraumlüftung. Aber das ist baurechtlich niemanden vorgeschrieben, so daß wir mit Vorgaben zum Raumklima und Schuldzuweisungen leben müssen. Wer das Normklima wesentlich und dauerhaft nicht einhält und dadurch einen mikrobiellen Befall riskiert, der riskiert auch seinen Mietvertrag, oder beschädigt sein Eigentum. Gefährdet jedenfalls seine Gesundheit…

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Termin zur Leckortung, Wasserschaden und keine Ursache? Das gibt es natürlich nicht. Die Wärmebildkamera zeigt eine „warme“ Durchfeuchtung irgendwo im Schachtbereich. Aber wenn die Ursache in einem exponierten und schwer zugänglichen Bereich liegt muss auch der Gutachter sich abseilen. Vor allem wenn eine Hebebühne im Innenhof wirtschaftlich nicht aufstellbar ist. Zur Ursache zeigt sich ein Lüftungsrohr aus Zink-Titankuperlegierung. ( Titanzink oder Zinkrohr genannt) Das Rohr wurde ungedämmt vom „warmen“, raumseitigen Schacht in das Freie geführt, die feucht-warme Luft berührt das kalte Rohr und die Luft kühlt sofort ab, kühlere Luft nimmt gegenüber warmer weniger Wasser auf, so daß die relative Luftfeuchtigkeit auf 100% ansteigt, und schlussendlich Wasser an der Rohroberfläche kondensiert und zurückläuft. (Bildergalerie unten!)

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