GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Fast schon ein Klassiker, die nicht abgedichtete Bodenplatte. Bei einer wasserundurchlässigen Betonplatte (WU-Beton) verstehe ich noch daß es zu Mißverständnissen kommen kann. Hier glauben dann viele Baumeister daß die WU-Bodenplatte ohnehin wasserdicht sein, und daher keine Abdichtung braucht. IRRTUM! Hier geht es beim Wohnkeller mit üblichen Bodenaufbau um die DAMPFSPERRE!

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Die untere Türanschlusshöhe soll lt. Ö-Norm 7220 mindestens 15cm betragen, mit Zusatzmaßnahmen kann es bis 5cm runter gehen. Eine behindertengerechte Ausführung darf sogar auf 0,5cm runter gehen. (MIT VORDACH) Im gegenständlichen Schadensfall liegt die Türe auf einem Niveau mit dem Terrassenbelag, ein Türentausch war nicht gewünscht bzw. akzeptieren die Eigentümer den Verbleib wenn dafür Zusatzmaßnahmen getroffen werden.

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Es regnet einmal wieder länger -stetig aber nicht so heftig- und schon treten die üblichen Wasserschäden auf. Gehäuft bei Wärmedämmverbundsystem-Fassaden (WDVS) mit Verarbeitungsfehlern, und zu niedrig eingebaute Terrassentüren. Wohl gemerkt, den 1.Platz im Ranking der Wasserschadensursachen stehen undichte Terrassen und Dächer jeglicher Art, (die stehen ja an vorderster Front) aber da braucht es keinen langen Regen für einen Schaden. Nur bei Fehlern in der „senkrechten Abdichtungsebene“ braucht es meist andauernden Regen, dann bleiben die massiven Schäden auch nicht aus. Wie in diesem Fall.

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Heute habe ich große IKEA-Kästchen besichtigt, nämlich Holzbalkone welche mit ähnlichen Befestigungssystemen zusammengehängt wurden. Die Konstruktion besteht aus einer auskragenden Betonplatte auf der 3 Brettschichtholz-Elemente (Leimbinder) in Form einer Einhausung aufgelegt wurden. Die verleimten Holzlamellen sind unterschiedlich bewittert und nur punktweise zusammengehängt.

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Beginnen wir unten. Ein Haus steht am Rande eines Sees, also Grundwasser bis oben. Der Architekt hat zur Sicherheit eine WU-Beton-Keller vorgesehen, nur leider nicht mehr die Ausführung überwacht. Die muss nämlich bei WU-Beton-Bauwerken geplant, überwacht und nach Richtlinien ausgeführt werden. Ein „Dichtbetonkeller“ ist keine einfache Sache, Rißweitenbegrenzung, Betonkontrolle, und vieles mehr wollen berücksichtigt werden.

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2 Wassereintritte, 2 verschiedene Wohnungen und Dachseiten. Da dürfte es einen Systemfehler geben, die Schadensbilder sind gleich und ein regensicheres Unterdach ist augenscheinlich vorhanden. Der Bauträger beauftragt mich die Ursache herauszufinden, diesbezüglich lade ich den damaligen Zimmermann, den Spengler und die Fassadenfirma ein an der Begehung teilzunehmen. Der Fehler soll schnellstmöglich gefunden werden, nur ist die Schadensstelle beim besten Willen nicht ohne Hebebühne oder Seil zugänglich.

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Eine Beratung führt mich in ein Haus wo eine Baufirma umfangreiche Umbauarbeiten vornimmt. Beim Gang in den 3. Stock möchte ich es nicht glauben, dort wo später der Aufzug hin soll sind schon die Türdurchbrüche fertig gestellt. Nur es fehlt die Türe, oder zumindest ein Absturzprovisorium!!? Es ist spät abends, die Hausverwaltung nicht erreichbar, ich kann hier nicht weg, sonst wäre ich haftbar für das Versäumnis der Baufirma. Also ruf ich eine mir bekannte Firma mit Notdienst und lasse ein Provisorium herstellen. Am nächsten Tag verständige ich die Hausverwaltung mit der Bitte die Baufirma zu informieren daß a) hier Leben riskiert werden und b) eine Rechnung übermittelt werden wird.

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Diesmal führt mich mein Weg in das Waldviertel. An ein Privathaus wurde vor 3 Jahren eine Flügelmauer angebaut, quasi als Windfang vor dem Hauseingang. Die Situation war damals die daß eine Flügelmauer vorhanden war, diese sich aber vom Haupthaus abgelöst hat, als Ursache wurde ein nicht ausreichend dimensioniertes Fundament vermutet. Die Baufirma wußte davon und hat die schadhafte Flügelmauer abgebrochen, ein neues, lt. Angaben tieferes Fundament hergestellt und eine neue Mauer wieder hochgezogen…

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