GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Bauplanung in der Stadt! Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung ‚einfügen‘. Bauen nach § 34 klingt einfach, birgt aber enorme Risiken. Vor allem Architekten neigen dazu, die Frage des Einfügens unter städtebaulichen und architektonischen Gesichtspunkten zu beurteilen: Wie hoch sind die Nachbarhäuser? Wie viele Stockwerke haben sie? Wie steil sind die Dächer? Aus den Ergebnissen ermitteln sie Durchschnittswerte und angepasste Gestaltung und versuchen damit – weil vertraglich so mit dem Bauherrn vereinbart – den Bauplatz maximal auszunutzen. Das geht oft schief, warnt die ARGE Baurecht. Nachbarn wehren sich nämlich häufig gegen die nachträgliche Verdichtung der Bebauung vor ihrer Haustür. Der Fall geht vor Gericht, die Pläne werden abgelehnt. Vor Gericht werden die Baupläne nämlich nicht von Architekten beurteilt, sondern von Juristen, und die fragen zunächst immer, ob ein Bauvorhaben geeignet ist, bodenrechtliche Spannungen zu verursachen, so die Erfahrung vieler Baurechtsanwälte. Wird der Plan abgelehnt, hat der Architekt ein Problem, denn er hat ja den Auftrag, das Grundstück maximal auszunutzen. Kann er seinen Vertrag aber nicht erfüllen, bezahlt ihn der Auftraggeber häufig nicht. Das Ergebnis ist Ärger für alle Parteien. Architekten sollten sich deshalb beim Bauen nach § 34 keinesfalls nur an gestalterischen und städtebaulichen Vorgaben orientieren, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen ins Kalkül ziehen und ihren Bauherrn über die Risiken aufklären, empfiehlt die ARGE Baurecht. „ARGE Baurecht Serviceartikel – Bebaubarkeit Grundstücke; Artikel als PDF zum Download“   Bildquelle: www.luftbildprofis.at; Eurogate Bildquelle: www.luftbildprofis.at…

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Quotenerfolg für Pfusch am Bau“ – Rekord mit durchschnittlich 216.000 Sehern Bis zu 240.000 Seher verfolgten die Expertisen des Bausachverständigen Günther Nussbaum, im Schnitt waren 216.000 Österreicher dabei. Ein Rekord, der sich auch im Marktanteil widerspiegelte – 13,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung. Die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ ist am besten Wege die erfolgreichste der Formatgeschichte zu werden. Durchschnittlich 165.000 Österreicher sehen das Service-Format Woche für Woche, der durchschnittliche Marktanteil in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Seher liegt bei 9,2 %. Die Doku-Reihe „24 Stunden – Das Unfallkommando“ lief gestern noch besser, als beim tollen Auftakt letzten Montag. Durchschnittlich 196.000 Seher wurden gestern erreicht, die Marktanteile lagen bei 12,1 % bei den 12 bis 49-jährigen und 10,5 % bei den 12 bis 29-jährigen Sehern. Im Vorabend informierten sich 121.000 Österreicher bei „ATV Aktuell mit Sport“, das Magazin „ATV Life“ wurde von 119.000 Sehern verfolgt. ATV konnte den gestrigen Montag mit einem Tagesmarktanteil von 7,0 % in der Hauptzielgruppe abschließen. ATV Privat TV GmbH & Co KG ATV – Pfusch am Bau…

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Pellets sind die perfekte Heiz-Alternative zu fossilen Brennstoffen! Bei einem Umstieg von Öl auf Pellets sparen Sie sofort mehr als die Hälfte der Heizkosten ein! Und außerdem funktioniert die Umrüstung des Heiz- und Tankraums ganz schnell und einfach. Öl raus, Pellets rein! Unsere fossilen Brennstoffe gehen langsam zur Neige und sind eigentlich heute schon zu kostbar zum Verheizen. Die Folge ist, dass die Energiepreise immer weiter steigen. Pellets bieten hier eine perfekte Alternative. Denn die kleinen Holzpresslinge sind als nachwachsender und heimischer Brennstoff ausreichend verfügbar, sind bereits seit vielen Jahren besonders preiswert und -stabil und leisten durch die CO2-neutrale Verbrennung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Im Vergleich mit Heizöl Extraleicht sind Pellets derzeit um mehr als 50% günstiger. Viele gute Gründe, jetzt auf Pellets umzusteigen! Spezialist für Pelletsheizungen Als einer der international führenden Pelletskessel-Hersteller bietet Windhager maßgeschneiderte Lösungen für jeden Anspruch. Das Angebot reicht vom ansprechend designten Pellets-Zentralheizungskessel für den Wohnraum bis hin zur Pelletsheizung für Niedrigenergie- und Passivhäusern. Sanieren leicht gemacht Öl raus, Pellets rein! So leicht das klingt, so einfach funktioniert auch der Heizungstausch in der Praxis. Die bestehenden Komponenten der Heizung (z.B. Heizkörper, Pumpen, etc.) können meistens ohne Probleme weiter verwendet werden. Darüber hinaus gibt es nur wenige Dinge, die Sie berücksichtigen müssen: Einbau/Aufstellung Die Einbringung eines Heizkessels stellt oft eine große Herausforderung dar. Besonders der Transport über enge und steile Stufen ist schwierig. Beim BioWIN von Windhager ist die Einbringung besonders einfach, da er in zwei leicht transportierbare Teile zerlegt werden kann.   Lagerraum Ein bestehender Öltankraum ist in der Regel groß genug, um als Pellets-Lagerraum umfunktioniert zu werden.   Kamin Für die Verfeuerung von Pellets ist bei alten Fängen meist eine Sanierung erforderlich. Lassen Sie den Kamin daher im Vorfeld von einem Spezialisten begutachten! Tipp: Windhager bietet für die einfache und kostengünstige Sanierung Edelstahl-Kaminsysteme an. Förderungen Der Umstieg von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, …) auf erneuerbare Energieträger wie Pellets wird von Bund, Ländern und Gemeinden gefördert. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde und Landesregierung über die jeweiligen Fördervoraussetzungen. Weitere Information auf www.windhager.com  …

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Die Nichtvorlage eines Energieausweises kann ab 01.Dezember 2012 zu einer Verwaltungsstrafte bis zu 1.450 Euro führen!  Auch in Österreich werden die neuen bzw. erweiterten EU- Gebäuderichtlinien 2010 umgesetzt. Die Gesamtenergieeffizienz soll somit verbessert werden. Bislang bestand zwar schon die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises, doch ab 01. Dezember 2012 kann bei fehlender Vorlage in Österreich eine Verwaltungsstrafe fällig sein. Link zum Gesetzesentwurf „Energieausweis-Vorlagegesetz 2012″ Der Inhalt vom Energieausweis soll Auskunft über die zu erwartenden Heizkosten und Information zum thermischen Zustand des Gebäudes geben. So ist für Käufer und Mieter die Einschätzung für den Aufwand zu den aktuellen Heizkosten möglich. Neu im Vergleich zum bisherigen Energieausweis-Vorlagegesetz ist es verpflichtend, seitens des Verkäufers, den Käufer über die Energieeffizienz des Gebäudes zu informieren, sprich einen „höchstens zehn Jahre alten Energieausweis“ zu übergeben! Auch wird folgendes im Neubeschluss angeführt (Zitat Gesetzesentwurf): §7 (2) Wird dem Käufer entgegen §4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer ersetzt begehren. Auch „Neu“ ist die Verpflichtung der Angaben zur „Energieeffizienzklasse“ in Immobilien-Anzeigen – Druckwerken und elektronischen Medien! Ausnahmeregelungen, Rechtsfolgen, abweichende Vereinbarungen & Strafbestimmungen finden Sie im Gesetzesentwurf –PDF zum Download „Gesetzesentwurf: Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)“  …

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