GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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Bevor man sich überlegt ein Haus zu bauen müssen viele Dinge berücksichtigt werden, die den meisten Menschen völlig unbekannt und fremd sind. Wichtig ist daher natürlich vorab eine genaue Kostenrechnung, diese sollte aus oben genannten Gründen nicht selbst sondern von einem Spezialisten durchgeführt werden. Finanzberücksichtigungsempfehlung vor dem Hausbau Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH)  Robert Peterlik…

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Warum Sie einen Sachverständigen für ein mängelfreies Traumhaus ohne Pfusch am Bau benötigen… Bauherrenhilfeautor: Carsten Engel: Hallo lieber Internetuser, was nutzt das Beste Material, wenn die Verarbeitung nicht fachgerecht ausgeführt wird? Diese Frage muss man sich bei fast allen Gewerken stellen. Bei jenen Gewerken, die am Ende sichtbar bleiben (z. B. beim Fliesen, Klinker, Fenster etc.) oder bei Bauteilen, die einen erheblichen Einfluss auf bauphysikalische und konstruktive Anschlüsse (z. B. undichte oder ungedämmte Anschlussfugen, ungleiches Fugenbild, undichte Folie im Dachausbau etc.) haben, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Den Rohbau habe ich bewusst nicht erwähnt, da er allein etwa 60% der gesamten Bausumme ausmacht. Deshalb ist der Rohbau auch besonders kritisch zu bewerten. Ihn gilt es nicht nur richtig einzumessen, fachgerecht abzudichten und statisch korrekt auszuführen.  Die Höhen, also den Ebenen der Fundamente und der Bodenplatte sind besonders genau zu prüfen. Denn wenn an dieser Stelle die Höhen falsch übertragen werden, also falsch betoniert wird ist das Chaos vorprogrammiert. Ein Fehler den man nie wieder korrigieren kann und der unter Umständen den Ruin des Bauherrn bedeutet. Wenn das Haus ein paar Zentimeter zu hoch steht mag es noch gut gehen, aber ein paar Zentimeter zu tief. Dann läuft das Wasser in Richtung Haus und möglicherweise können Sie Ihr Schmutzwasser nicht mal mehr richtig ins örtliche Entwässerungssystem ableiten. Da ich aus Erfahrung weiß, dass am Bau immer irgendwo gepfuscht wird, ist es in meinen Augen schon fast eine Harakiri Aktion so ein Projekt ohne Sachverständigen zu planen. Stellen Sie sich z. B. vor, Sie suchen sich eine Fliese von 50€/m2 oder teurer aus und der Fliesenleger erzeugt ein ungleiches Fugenbild, oder einen katastrophalen Fliesenspiegel. Oder Sie möchten eine hoch wärmegedämmte extravagante Aluminiumhaustür, und stellen später fest,  dass sich auf Grund von unzureichend gedämmten Anschlüssen zum Mauerwerk, Schwitzwasser auf die Haustür bildet. Da ist Schimmelbildung garantiert! Es gibt unzählige Beispiele wo Fehler gemacht werden können. Das Material ist dabei am wenigsten Schuld. Es sind meistens die ausführenden Handwerksfirmen. Von schlechter Aus-, und Weiterbildung sowie Zeitdruck, ja sogar bis keine Lust oder das haben wir schon immer so gemacht ist alles vertreten. Wie Sie es auch drehen, Sie haben 2 Möglichkeiten, dass Ihnen so etwas nicht passiert. Sie fangen gar nicht erst an zu bauen (was meiner Meinung nach keine gute Lösung darstellt) Sie informieren sich ausgiebig und nehmen sich entsprechende Sachverständige für Ihr Projekt zur Seite. Ganz wichtig an dieser Stelle ist die Unabhängigkeit…

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Anfrage an die Bauherrenhilfe: Ist ein statisches Gutachten für die Aufstellung eines Schwedenofens mit 108kg erforderlich? Für die Aufstellung eines Schwedenofens mit 108kg Gewicht, möchte die Hausverwaltung meiner Mietwohnung in 1040 Wien, ein statisches Gutachten. Ist das wirklich notwendig und wenn ja, was würde solch ein Gutachten kosten? Sollten die Sicherheitsreserven bei einem Haus, auch wenn es um 1900 gebaut wurde, nicht höher als 108kg sein?! Bauherrenhilfeautor und Statiker  Herr DI Christian Karner: Die zulässige Nutzlast lt. damaligen Norma-Linien betrug 150 – 200 kg/m² für einen Tramboden. Bei Verwendung einer lastverteilenden sowie einer Brandschutzplatte ist das Aufstellen eines 108 kg Ofens im Wandbereich kein Problem. Voraussetzung ist der ordnungsgemäße Zustand der alten Deckenkonstruktion (keine Feuchteschäden, keine Kriegsschäden usw.) DI Christian Karner, Karner Consulting ZT-GmbH…

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Über Risse und deren Ursachen gibt es allerhand Literatur. Jedenfalls immer wichtig ist das Wissen um den dahinterliegenden Bauteil / die Bauteile, und den Putzaufbau. Sowie auch um die Witterungsverhältnisse während der Verarbeitung, gut wäre noch eine Einsicht in die Bautagesberichte, wenn überhaupt vorhanden. Wie dick wurde der Putz aufgebracht, in wievielen Lagen usw. Eigentlich könnte man zu den Schluss kommen daß eine genaue Zuordnung oftmals nicht möglich ist.

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