GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

„Schweiz – Meldung“ Aktueller Stand und Neuerungen im Förderprogramm – Energie Luzern (ots) – Auch 2011 fördert der Kanton Luzern den Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im Wärmebereich und die Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Die Förderbeiträge werden teilweise erhöht und die Förderpalette erweitert. Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen („Das Gebäudeprogramm“) wird schweizweit die Erneuerung von Gebäuden gefördert. In Ergänzung dazu fördert der Kanton Luzern den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Sonne, Holz) und die Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Im Jahr 2010 wurden im Kanton Luzern erfreulicherweise bereits rund 12 Millionen Franken an Fördermitteln zugesagt (Gebäudeprogramm: 9,7 Millionen Franken, kantonales Förderprogramm: 2,1 Millionen Franken). Damit werden im Kanton Luzern Investitionen von mindestens fünffacher Höhe ausgelöst, die zu einem großen Teil in die regionale Wirtschaft fließen. Kontinuität und wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2011 Der Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im Wärmebereich und die Gebäudeerneuerung nach Minergie- Standards wird ab 1. Januar 2011 im Kanton Luzern weiterhin gefördert. Die Fördersätze für thermische Solaranlagen werden gegenüber dem Jahr 2010 leicht angehoben. Die Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf eine Holzfeuerung wird weiterhin gefördert; neu wird bei bestehenden Holzfeuerungen ein Beitrag an den Kesselersatz geleistet. Bei einem Kesselersatz beträgt der Förderbeitrag 80 Prozent des Beitrags, der an eine neue Holzfeuerung der gleichen Größe geleistet wird. Anschluss an Wärmeverbund Schließlich wird ebenfalls neu der Anschluss an einen Wärmeverbund gefördert. Bei bestehenden Gebäuden wird ein Förderbeitrag gewährt, wenn die Wärme mindestens zu 50% durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird. Der bisherige Energieträger muss Öl, Erdgas, Elektrizität oder Holz gewesen sein. Im Kanton Luzern sind rund dreißig ältere und neuere Wärmeverbunde in Betrieb. Dank den seit einigen Jahren laufenden Effizienzmaßnahmen bei Gebäudehüllen sinkt die Wärmemenge, die von Wärmeverbunden bezogen wird, kontinuierlich. Daher sollen Hauseigentümer innerhalb der Reichweite eines bestehenden oder neuen Wärmenetzes motiviert werden, ihr Haus an einen Wärmeverbund anzuschließen. Fördersätze und – Bedingungen sowie Gesuchsformulare des Förderprogramms sind zu finden unter: energie.lu.ch Gesuche im Rahmen des Förderprogramms 2011 können ab dem 1. Januar 2011 eingereicht werden.

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Besitzer von Photovoltaik-Anlagen müssen sich bei Gewittern nicht sonderlich ängstigen: Die Anlagen erhöhen die Gefahr eines Blitzschlages in der Regel nicht. Dennoch können Schäden durch Blitze finanziellen Schaden anrichten und damit die Amortisationszeit der Anlagen herauszögern. Deshalb sollten Sie in der Planungsphase der Solaranlage generell klären, ob es spezielle Anforderungen von Versicherungen oder die Regelung einer Landesbauordnung gibt. In gewitterstarken Gebieten kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Solaranlage mit zusätzlichen externen Überspannungsableitern zu schützen, auch wenn das Gebäude selbst keinen Blitzschutz besitzt. Werden die Anlagen auf Häusern mit Blitzschutzanlage installiert, so sollte ein Abstand von einem Meter zum Blitzableiter und zu anderen geerdeten Metallteilen eingehalten werden. Anlagen auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage müssen nur nach ausdrücklicher Empfehlung von Fachleuten geerdet werden. Diese sollten Sie ohnehin zu Rate ziehen, denn der Blitzschutz wird durch zahlreiche Vorschriften und Normen geregelt. Blitzschutzfachkräfte nach DIN suchen gemeinsam mit dem Anlagenplaner ein fachgerechtes Schutzkonzept mit dem besten Kosten-Nutzenverhältnis. Kontrollieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz auf Schadensabdeckung bei Blitzeinschlag und Überspannung, also indirektem Blitzschlag. Beachten Sie, dass private Versicherungen netzgekoppelte Anlagen häufig nicht schützen. Spezielle Photovoltaik-Versicherungen fordern dagegen keine Blitzschutz- und Überspannungsschutzvorrichtungen. Gleichen Sie bitte auch Ihren privaten Versicherungsschutz (Gebäudeversicherung, Brandversicherung, private Haftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung) ab. Gegen einen meist geringen Aufschlag ist die PV-Anlage dann mitversichert. Unser Tipp: Wechselrichter mit Überspannungsschutz wählen Ableiter im Wechselrichter  schützen die Anlage vor innerer Überspannung. Am Solarstromeingang sind sie Standard, und auch am Wechselstrom-Ausgang sollten sie vorhanden sein. Hagelschutz: Module, die nach der IEC-Prüfnorm 506 (530) konstruiert wurden, sollten Hagelkörnern mit einem Durchschnitt von bis zu 2,5 cm standhalten. Installateure bestätigten zugleich, dass viele Module auch weit größeren Hagelkörnern standhalten. Quelle: scon-marketing GmbH. Auf der Webseite www.solaranlagen-portal.de finden Sie den kompletten Photovoltaik-Ratgeber als PDF zum Download und weitere Tipps zum Thema Photovoltaik.

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Der photovoltaische Effekt: Photovoltaik ist das direkte Umwandeln von Sonnenstrahlung (Photonen) in elektrischen Gleichstrom. Das Umwandeln übernehmen die Solarzellen, das kleinste Bauteil einer Solaranlage. Im Inneren der Zelle kommt es zu einer Wechselwirkung zwischen einstrahlendem Sonnenlicht und dotiertem Halbleitermaterial der Solarzelle. Dabei werden elektrische Ladungsträger (Elektronen) frei. Es fließt Strom, der durch metallische Kontakte an beiden Seiten der Zelle abgeführt wird. Der erzeugte Strom ist Gleichstrom, weil die Elektronen immer in die gleiche Richtung vom Minus- zum Pluspol fließen. Da in unserem Stromnetz aber Wechselstrom fließt, muss der erzeugte Sonnen-Gleichstrom in Netz-Wechselstrom umgewandelt – transformiert – werden. Was passiert in einer Solarzelle? Eine typische Solarzelle besteht aus zwei Schichten Silizium. Sie werden durch das „gezielte Verunreinigen“ (Dotieren) mit unterschiedlichen Fremdatomen wie Phosphor oder Bor so beeinflusst, dass eine Teilschicht negativ und die andere positiv leitend wird. Der Fachjargon bezeichnet die Schichten als n-dotiert (negativ dotiert) und p-dotiert (positiv dotiert). Phosphor wird für die n-Dotierung und Bor für die p-Dotierung verwendet. Zwischen dem Plus- und Minuspol befindet sich eine Grenzschicht, der sogenannte p-n-Übergang. Hier im Kern der Solarzelle entsteht das elektrische Feld. Trifft Sonnenlicht auf den p-n-Übergang in der Grenzschicht, dann entstehen durch Lichtabsorption freie Ladungsträger: negative Elektronen und positive „Defekt-Elektronen“. Diese bewegen sich dann, je nach ihrer Ladung, zur negativen oder positiven Elektrode. Damit liegt Spannung an den Elektroden an. Wird der Stromkreis geschlossen, fließt elektrischer Strom. Nur wenn Licht (Photonen) auf die Oberfläche der Zelle trifft, wird Strom erzeugt. Deshalb „schlafen“ PV-Anlagen nachts. Da die Stromerzeugung direkt aus dem Licht erfolgt, ist Photovoltaik gegenüber anderen Verfahren verschleiß- und wartungsfrei. Quelle: scon-marketing GmbH. Auf der Webseite www.solaranlagen-portal.de finden Sie den kompletten Photovoltaik-Ratgeber als PDF zum Download und weitere Tipps zum Thema Photovoltaik…

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