GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein in Brand geratener Scooter verursachte diese Baustelle in Mattighofen. Mit Hilfe unseres Gold-Qualitätsbetriebes SOLUTO Loitfelder Sanierungs GmbH wurde die Brandsanierung nach Löschung durch die Feuerwehr sofort durchgeführt. Die Wohnung wurde komplett geräumt, die Wände und Decken wurden grob von Ruß befreit. Die Feuchtemessung erfolgte nur im unmittelbaren Brandbereich, da jedoch das Wasser über die Dehnstreifen an der Wand eindringen hätte können, wäre es zweckmäßig, auch dort eine Feuchtemessung durchzuführen. Dies wurde in Anwesenheit unseres Sachverständigen sofort nachgeholt. Er konnte die Baustellensanierung, in dieser Causa die Reinigungen der Wände, Decken und Böden mit Spezialmitteln sowie die Anbringung eines frischen Anstriches, für positiv befinden. (Veröffentlicht am 20.10.2021)…

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GSM – Gebäude Sanierung Management hat sich im April 2016 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Kompetenz von  GSM- Gebäude Sanierung Management  liegt in der Behebung von Wasserschäden, Brandschäden oder witterungsbedingten Schadensfällen. Von Auftragsannahme bis zur Fertigstellung übernimmt GSM die komplette Schadensabwicklung. Mehr Informationen finden Sie unter www.gsm-austria.at…

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Wien, 08. März 2016 – Es kann viel passieren! Manchmal wird es sogar richtig gefährlich für Leib und Leben, denn Brände sind äußerst tückisch. Die größte Gefahr geht nicht von offenen Flammen aus, die man sieht. Sie entsteht schon davor, vom Rauch, der sich im Brandfall sekunden- schnell entwickelt. Er ist oft kaum sichtbar, hochgiftig und führt unbemerkt innerhalb kürzester Zeit zu Bewusstlosigkeit. Mit meist schrecklichen Folgen: Tod durch Ersticken, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Rauchwarnmelder von Busch-Jaeger können Leben retten. Sie erkennen rechtzeitig jede Rauchentwicklung und schlagen lautstark Alarm – und das Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Info-Kampagne von ABB und e-Marke Österreich Letztes Jahr ist es ABB und der e-Marke Österreich mit der Info-Kampagne „der richtige Fehlerschutz Typ A“ (new.abb.com/at/FI-TypA) schon erfolgreich gelungen, Wohnungen und Häuser sicherer zu machen. Heuer gehen die Partner diesen Weg weiter. Denn auch Rauchwarnmelder haben einen wesentlichen Anteil daran, dass unsere vier Wände sicher sind. Um Brandschäden und -unfällen vorzubeugen, haben es sich ABB und e-Marke Österreich zum Ziel gesetzt, Elektrofachleute wie auch Konsumenten darüber zu informieren, wie Brände frühzeitig erkannt und damit Leben gerettet werden können. Wie rasch sich ein Brand in einem Wohnzimmer ausbreiten kann, ist in einem Video auf der Webseite www.busch-jaeger.at/rauchmelder und im YouTube Kanal der E-Marke zu sehen. ABB und die e-Marke bieten daher ab der Karwoche ein „Lebensretter“ Paket mit fünf Stück Rauchwarnmeldern an, das beim Elektrobetrieb des Vertrauens erworben werden kann. Schutz nach ÖNORM EN 14604 und dem „Q“-Label Für Rauchwarnmelder gelten zu Recht höchste Anforderungen. Sie müssen der Norm ÖNORM EN 14604 entsprechen, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig. Die Busch-Jaeger Rauchwarnmelder Busch-Rauchalarm® ProfessionalLINE erfüllen diese Anforderungen. Darüber hinaus sind zwei Typen mit dem neuen „Q“-Label ausgezeichnet – einem unabhängigen, herstellerneutralen Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind. Sie gewährleisten eine umfassende Früherkennung von Schwel- und offenen Bränden im ganzen Haus. Der hohe Qualitätsanspruch sorgt für maximale Zuverlässigkeit und die Vermeidung lästiger Fehlfunktionen. Richtiger Einbau Bei der Montage ist Fachwissen gefragt, daher empfehlen wir Beratung und Einbau durch Professionisten. Bei den Mitgliedsbetrieben der e-Marke ist man als Konsument jedenfalls in guten Händen. Gesetzliche Pflicht Überall dort, wo eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern besteht –…

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Hinweise zur Vorgangsweise in Fällen von Abweichungen von den OIB-Richtlinien 2, 2.1 und 2.2 und für Brandschutzkonzepte! Bereitgestellt durch das „Österreichischen Institut für Bautechnik„. Gebäude und Bauwerke – insbesondere Sondergebäude – haben immer komplexere und größere Dimensionen und können teilweise entsprechend den gültigen Regelwerken nicht oder nur mit erheblicher Beeinträchtigung ihres Widmungszweckes verwirklicht werden. Außerdem kommen immer häufiger Abweichungen von den materiellen Anforderungen der bautechnischen Vorschriften vor, die entsprechend begründet werden müssen. In der Folge sind einzelne brandschutztechnische Maßnahmen der Vorschriften nicht ohne Weiteres anwendbar. Es bedarf daher nicht selten der Einzelfallbetrachtung konkreter Bauvorhaben im Hinblick auf die definierten Schutzziele. Anmerkung: Der Leitfaden enthält Hinweise zur Vorgangsweise in Fällen von Abweichungen von den Richtlinien 2, 2.1 und 2.2 und für Brandschutzkonzepte! Anwendungsbereich des Leitfadens: Dieser Leitfaden dient für Nachweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, der OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“, der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“, der OIB-Richtlinie 2.3 „Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m“ sowie für gemäß diesen Richtlinien verpflichtend geforderte Brandschutzkonzepte. Außerdem kann dieser Leitfaden auch Hilfestellung in jenen Fällen leisten, bei denen ein Bauherr bzw. Nutzer eines Gebäudes freiwillig ein Brandschutzkonzept erstellen lässt. Eine brandschutztechnische Beschreibung, aus der lediglich in Form eines Befundes die bauliche Ausführung sowie gegebenenfalls anlagentechnische oder organisatorische Brandschutzmaßnahmen hervorgehen, stellt kein Brandschutzkonzept im Sinne dieses Leitfadens dar. Schutzziele: Die OIB-Richtlinien orientieren sich hinsichtlich der brandschutztechnischen Schutzziele an der Definition der wesentlichen Anforderung „Brandschutz“ im Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie, die in Teilaspekte aufgegliedert wird. Danach muss ein Bauwerk derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt, die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks begrenzt wird, die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird, die Bewohner das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können, die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt wird und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Der komplette Leitfaden-Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte sowie die OIB-Richtlinien 2-2.3 zum Brandschutz sind auf www.oib.or.at veröffentlicht -> Kategorie: OIB Richtlinie 2011 Zu allen OIB-Richtlinien sowie Erläuterungen stehen auch Printausgaben zum Selbstkostenbeitrag zur Verfügung -> Preisliste OIB-Richtlinien und Erläuterungen  auf www.oib.or.at; Textquelle: Österreichischen Institut…

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