GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
       

Pfusch ist verboten, Nachbarschaftshilfe ist erlaubt.

Auf dem Land ist die Nachbarschafts- und Verwandtschaftshilfe weit verbreitet. Man hilft sich gegenseitig, wenn sich jemand aus der eigenen Mitte ein eigenes Haus bauen will. Ein Nachbar oder Verwandter bzw. Freund kann kostengünstiger von einem Bauunternehmem einen Bagger besorgen, ein anderer wiederum krempelt seine Ärmel hoch und packt am Bau selber kräftig zu.

Wo hört nun aber die Nachbarschaftshilfe auf und beginnt der Pfusch?

Lesen Sie mehr darüber im vorliegenden Fachartikel von RA Dr. Sabine C. M. Deutsch

10 comments

  1. Guten Tag
    Würde gerne wissen wieviel kostet so ein Gutachter(wie in der Serie Pfusch am Bau) denn bei uns in der Anlage ist gerade die Sanierung und wir denken das da einiges nicht OK ist
    Danke Berghofer

  2. Nur mal angenommen ich arbeite in der Baubranche und mir würde Schwarzarbeit (was in Österreich ja fast nie der Fall ist) unterkommen und ich möchte das melden. An wen wendet Mann oder Frau sich? KIAB wäre wohl dafür zuständig. So nun beginnt die Hausübung für alle die es nicht Glauben, eine minutenlange erfolglose Suche im Internet nach einer Telefonnummer bzw. Emailadresse beginnt. Das Ergebnis ist ernüchternd – nichts gefunden, außer dem Hinweiß, dass es eh bei jedem Finanzamt „jemanden“ gibt der zuständig ist. Nun zu einer kleinen wahren Begebenheit, die vielleicht deutlich macht, warum das Finanzamt bzw. die Sozialversicherungen für Steuersünder eine Hotline einrichten sollten.
    Gegenüber von meinem Wohnhaus wurde die Fassade gedämmt und nach Fertigstellung kamen an einem Feiertag ohne Firmenfahrzeug Mittags 2 Arbeiter, die den Schmutz, Bretter und einige andere Dinge vom Gerüst entfernten, indem Sie die Dinge vom Gerüst schmissen, wo unter anderem auch unser Auto parkte. Als ich Sie darauf ansprach, konnten Sie mangels Sprachkenntnis meinen Ausführungen nicht folgen, also rief ich die Polizei. Nach ca. einer 3/4 Stunden rief mich ein Polizist zurück und verstand meine Aufregung nicht, denn Samstag ist eh ein Arbeitstag (bis Mittag ja und außerdem war Donnerstag und Feiertag) und da könnten die ja eh arbeiten. Sie haben deren Papiere „gesehen“ (nicht notiert) und es seien Österreicher also alles in Ordnung.
    Meine Erfahrungen sagen mir, daß bei den Magen für Fassadendämmungen wohl kein Chef am Feiertag Mitarbeiter ohne Fahrzeug auf eine Baustelle schickt und diese Feiertagsstunden legal abrechnet.
    Des weiteren würde mich interessieren wer für einen eventuellen Schaden an meinem Fahrzeug gehaftet hätte?

  3. Hallo!

    Bei meinem Vollbetonkeller wurde eine Bitumenschicht und die Dämmung, welche bis zur Bodenplatte reicht, gemacht. Noppenfolie wurde keine verwendet, mit dem Argument, dass ist nicht zwingend notwendig.

    Nun habe ich Sorge, dass ich mit Wasser zu kämpfen haben werde. Drainage wurde auch verlegt…

    LG

    Stefan

  4. Eine Noppenbahn ist nicht zwingend erforderlich, kann im Gegenteil nachteilig sein wenn sie nicht beidseitig vlieskaschiert verlegt wird. Wichtig ist dass die Baugrubenverfüllung gut verdichtet wurde und die Dämmplatten unten am Bodenplattenvorsprung ansteht. Dann gibt es keine Setzungsschäden welche gerade bei Bitumendickbeschichtungen häufiger vorkommen. Die Noppenbahn selbst hat nur Schutzfunktion für die Dämmung.

  5. Hallo,
    ich hab ein problem!!!! mein bauträger hat sich als betrüger entpupt habe schon ca 40 000 € investiert für nichts und wieder nichts es ist so viel das ich es hier nicht alles schildern möchte. kann mir jemand helfen wie ich ich evtl. mein geld wieder bekomme oder der bauträger für die mehrkosten aufkommt… oder kann mir irgend jemand mit rat und tat zur seite stehen bin total verzweifelt

  6. Hallo Stefan

    Das ist richtig wenn man keine Noppenfolie nimmt, denn die läst Wasser an die Wand, Bitumenschicht hält auch nicht für immer, wird in zwei Jahren kaputt sein, ist seit Jahrzehnten bewiesen
    Die Drainage muß mindesten alle 3 Jahre gereinigt werden, da auch bei Filz schmutz in die Rohre kommt.

  7. Hallo Hubert,
    Da sind wir nicht ganz Deiner Meinung. Auch die Bitumendickbeschichtung hält weit länger als 2 Jahre. Und ein fixer Reinigungsintervall für Dränleitungen kann nicht genannt werden. Das hängt ja von der Umgebung ab. Es schadet aber nicht alle paar Jahre die Rohre mal durchzusehen. Dann bekommt man ja rasch ein Gefühl für die örtliche Situation.

  8. Die Erfahrungen zeigen uns seit Jahrzehnten das die Bitumenbeschichtung wie erwähnt nicht länger hält. Wir sind seit Jahrzehnten in der Bau Umwelt u. Sicherheit tätig, daher unsere Erfahrungen, auch in der EUGH Komision.
    Weiters haben wir die Erfahrungen bei den Dränleitungen gemacht, da wir mit der dritten Firma Kanalreinigungen gemacht haben. Und dabei immer gesehen haben wenn der Kunde, das Reinigen hat lassen, sind die Wände trockener geworden.

  9. Der Redaktion bekannt

    Darf eine Wärmedämmung und ein Außenputz „unentgeltlich“ von Verwandten oder Freunden errichtet werden? Der Bauherr ist ein Polier, also ein Fachmann/Angestellter, nicht Firmeneigentümer. Der Zubau ist selbstverständlich behördlich genehmigt. Sofern die Behörde Kontrollen durchführt und den Bauherren mit Freunden oder Verwandten inflagranti erwischt, muss sich der Bauherr vor der Baupolizei rechtfertigen bzw. muss man im Nachhinein eine Rechnung vorweisen?

    Beantwortung durch RA Dr. Sabine Deutsch (8200 Gleisdorf – http://rechtsanwalt-deutsch.at/):

    In obiger Angelegenheit informiere ich Sie darüber, dass es sich nur dann um Pfusch handelt, wenn jemand für seine Dienste Geld annimmt. Gefährlich wird es sohin immer dann, wenn etwa ein Nachbar, Verwander bzw. Freund, der von Beruf beispielsweise Maurer oder Polier ist, am Bau mithilft und dafür womöglich – wenn auch nur einen kleinen Betrag- Geld erhält. Diese Person begeht mit der Annahme des Geldbetrags eine Verwaltungsübertretung. Der Nachbar, Verwandet bzw. Freund könnte wegen Pfusches angezeigt sowie bestraft werden. In Ihrem Fall besteht daher kein Problem, da die Wärmedämmung und der Außenputz von den Freunden bzw. Verwanden „unentgeltlich“ gemacht werden sollen. Passen Sie beim Jausenzurverfügungsstellungsproblem auf.
    Die Kontrollen von der Baubehörde können nur „inflagranti“ stattfinden. Sie müssen im Nachhinein keine Rechnungen vorweisen, denn Sie sind gesetzlich auch nicht dazu verpflichtet diese aufzubewahren, wenn Sie keine Firma haben.

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