Bullenhaus oder Bullenhaus? Bei einem verpfuschten Wohnhaus wird laut der Häuslbauerfamilie eine Firma „Bullenhaus Holding GmbH“ aus der Ringstraße 29 in Wels als mängelverursachender Vertragspartner angegeben. Geschäftsführer und Gesellschafter ein Herr David Zulj. Dann doch eine „Bullenhaus Bauträger GmbH“, ebenfalls Ringstraße 29, Geschäftsführer wiederum Herr David Zulj. Gesellschafter dieser Gesellschaft ist wiederum die Firma Bullenhaus Holding GmbH. Die Mängel an dem Haus sind so eklatant, dass der Fall in der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ dokumentiert wird. Sachverständiger Günther Nussbaum erstellt eine Mängelliste und wird damit Herr David Zulj konfrontiert. Prompt kam ein Antwortschreiben auf die Mängelliste, vom Anwalt der „Bullenhaus Holding GmbH“. Der gibt an, dass die Bullenhaus Holding GmbH nicht Vertragspartner der geschädigten Baufamilie sei. Der richtige Vertragspartner sei die „Bullenhaus Immobilien GmbH“, diesmal mit Sitz in der Schloßstr.9a, Wels, der Geschäftsführer natürlich wieder David Zulj. Und jetzt wird es unangenehm, die Gesellschaft ist bereits aus dem Firmenbuch gelöscht. „Löschung infolge beendeter Liquidation“.
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Damit ist der mängelverursachende Vertragspartner nicht mehr existent. Es spielt auch keine Rolle, dass alle Gesellschaften unter der gleichen Homepage erreichbar sind oder waren. Ob die besagte Familie hier noch auf Rechtsnachfolge klagt, steht in den Sternen. Wir finden es jedenfalls bitter, dass es so leicht ist Gesellschaften zu gründen um sich in Folge aus der Verantwortung zu stehlen. Eine Geschäftsführerhaftung würde in solchen Fällen derartige Konstellationen schnell zu Fall bringen. Noch weniger Haftungen gibt es nur noch bei Politikern, deren Schaden übernimmt am Ende und in der Regel auch der Bürger. Indirekt ist das auch bei solchen Baufällen so. Die Familie muss nun zigtausende Euro in die Sanierung investieren, oder sie kämpft in Folge jahrelang mit Bauschäden, fällt damit volkswirtschaftlich für Jahrzehnte als Konsument aus.
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Auszüge aus dem Mängel-Schreiben:
(tatsächlicher Vertragspartner „Bullenhaus Immobilien GmbH)
Es wurde ein Doppelhaus in Holzriegelbauweise errichtet, wobei gegenständlich nur Auffälligkeiten und Mängel zum Haus 12b beschrieben werden. Die nachfolgende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist als Ergänzung zu bisherigen Mängellisten und Gutachten zu verstehen. Das Schreiben kann ein Gutachten nicht ersetzen und haben die jeweiligen Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachweisführung und Gegendarstellung zu erhalten.
In erster Linie sind zu dem Gebäude massive Ausführungsfehler zum „Bauphysikalischen Feuchteschutz“ und zur Gebäudeabdichtung anzugeben. Die Luftdichtheitsebene wurde im Bereich der Kanalstrangentlüftung im Bad geöffnet, eine Dampfbremsenanbindung ist NICHT vorhanden. Offenbar, und den Bildern der Nachbesserungsarbeiten an den Sturzkästen nach, ist auch die OSB-Plattenlage, bzw. sind die Sturzkästen nicht luftdicht angebunden worden. In dem Sinne soll bei einem neuerlichen Termin eine Blowerdoor-Messung mit bspw. Vernebelung und Bauteilöffnungen ausgeführt werden.
Weiters fehlt eine wirksame Gebäudeabdichtung völlig, das Holzhaus, bzw. die Fußschwelle wurde knapp im Bereich der umgebenden Geländeoberkante situiert, damit fehlen auch Maßnahmen zum „konstruktiven Holzschutz“ am Gebäude. Es ist mittelfristig mit Pilzschäden am Gebäude zu rechnen. Darüber hinaus sind folgende Auffälligkeiten und Baufehler bei der Begutachtung vom 30.6.2022 auffällig geworden: (Zusammengefasst)
- Eine Gebäudeabdichtung fehlt im Sockelbereich
- Das Gebäude, die Fußschwelle sitzt zu tief im Gelände, es wurde kein vertiefter Graben ausgeführt
- Die Sockeldämmplatte ist unzulässigerweise aus EPS (Styropro) ausgeführt worden
- Es fehlt ein Feuchteschutz am Dünnputz des Wärmedämmverbundsystems (in Folge kurz WDVS genannt)
- Die Abdichtung an der Flanke der Bodenplatte ist teilweise lose, nicht ausreichend wirksam ausgeführt
- Es fehlen bei allen Türen im EG Türschwellenabdichtungen
- Es fehlen bei den Türen im EG Rigole
- Bei den Vorlegestufen der Hauseingangstüre fehlt die bis 15cm über Belag hochzuführende Gebäudeabdichtung
- Bei der Gebäudedehnfuge zwischen den Häusern sind offenbar ungeeignete Profile verwendet worden,
bzw. ist im Stoßbereich keine Überlappung, und damit eine Undichtheit feststellbar - Die Kanalstrangentlüftung ist nicht über Dach geführt worden, sie endet bauschädlich unter dem Dachvorsprung
- Eingangstüre: Die Türe ist offenbar und aufgrund des nach innen entwässernden Schwellenprofiles,
nicht für den frei bewitterten Bereich geeignet (oder Vordach fehlt), es ist eine Eignungsprüfung vorzulegen - Die Außenfensterbänke sind falsch eingebaut, es fehlen Dichtbänder zum WDVS hin und die
Seitenabschlüsse sind nicht beweglich montiert. - Das Außengerät zur LWP ist im Bereich der Leitungen nicht bissfest, nicht regensicher und nicht uv-beständig gedämmt
- Es fehlen die Regensinkkästen im Bereich der Regenfallrohre
- Die Sturzkästen der Außenrollläden (Fenster, Türe) sind im Zuge von Nachbesserungsarbeiten
verbaut worden, ein zerstörungsfreier Zugang zu Reparatur- und Wartungsarbeiten ist nicht mehr möglich - Die Sturzkästen der Außenrollläden sind nur raumseitig zugänglich, damit sind im Originalzustand
bauschädliche Wärmebrücken anzunehmen. - Die Fallrohre sind nicht rutschsicher montiert worden
- Die Fallrohrschellen der Fallrohre sind nicht regensicher in das WDVS montiert worden
- Die Außen-Elektroinstallationen sind nicht regensicher an das WDVS montiert worden
- Bei den Innentreppen fehlen Handläufe und ist damit kein bauordentlicher Zustand vorhanden,
eine Nutzung wäre theoretisch bis zur Handlaufmontage zu untersagen - Analog zu Ziffer 020: Im Eingangsbereich sind die Vorlegestufen ungleich hoch (Stolpergefahr)
- Eine Baufertigstellungsanzeige mit Bauführerbestätigung und Nachweisen laut Baubescheid liegt uns nicht vor
- Im OG ist ein Fehlerstromschutzschalter der Type AC unzulässigerweise verbaut worden,
dieser ist auf Type A zu wechseln - Im Technikraum fehlen wirksame Leitungsdämmungen bei Kalt- und Warmwasserleitungen
- Es fehlt ein Protokoll zur Druckprüfung bei den Druckwasserleitungen
- Es fehlt ein elektrotechnischer Prüfbefund zur elektrotechnischen Erdung (Mess- und Bildprotokoll VOR DEM Betonieren)
- Ein Anlagenbuch mit E-Befund wurden nicht vorgelegt, fehlen
- Die elektrotechnische Absicherung ist offenbar ungenügend abgesichert, zumindest löst ein LSS aus wenn
Geschirrspüler und Wasserkocher zeitgleich laufen - Die Einreichplanung entspricht nicht der tatsächlichen Ausführung
- Die Aufbauten laut Einreichplanung stimmen nicht mit den Aufbauten aus dem Energieausweis überein
- Die Außengestaltung im Garten ist fehlerhaft, der Bodenaufbau ist bindig, kaum versickerungsfähig,
ein Gefälle und versickerungsfähiger Unterboden fehlen. Eine Begrünung oder Gartennutzung ist nur eingeschränkt möglich
Das Dach und sonstige nicht angeführte Bauteile wurden nicht geprüft.
Recherchemöglichkeit:
Link zur WKO-Firmeninfo
GISA Zahl: 34963340
gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (August 2022): Hr. David Zulj
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(Veröffentlicht am 08.8. 2022)