GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Franek Hausservice e.U., 1210 Wien & Mirajar s.r.o, LG Brünn/CZ“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Hinweis zu ausländischen Unternehmen mit Tätigkeit in Österreich: Jedes ausländische Unternehmen das in Österreich seine Dienstleistung anbietet/ausübt muss eine Genehmigung unseres BMI vorweisen, sofern das Unternehmen über eine Genehmigung zur Arbeitsumsetzung verfügt ist es auch in unserem Dienstleisterregister aufgelistet. Zum Unternehmen Mirjajar s.r.o. konnte aktuell keine positive Abfrage eingeholt werden. In so einem Fall wir empfehlen die Firma selbst zur Vorlage der BMI-Genehmigung zu bewegen bwz. raten wir zu weiteren Recherchen beim BMI. Link zum BMI-Dienstleisterregister Bedenken Sie das bei Nichtmeldung der ausländischen Firma bei unserem BMI die Gewerbeberechtigung nicht klar bzw. fraglich ist. Franek Hausservice e.U -> aktuell aufrechtes Gewerbe lt. WKO: Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten! Es handelt sich um keinen Meisterbetrieb. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: franekhausservice.at, WKO zu Franek Hausservice e.U. (Inhaberin: Petra Mertová) mirajar.kvalitne.cz  / Die Gewerbeberechtigung selbst konnte durch uns nicht erhoben werden. rejstrik-firem.kurzy.cz Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Pegasus Design – Handwerkskunst“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Aktuelle Recherchen ergaben das keine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, zur Pegasus Design Handwerkskunst eine Vereinsregisternummer mit ZVR-Zahl 362619886  als aufrecht besteht, so ist davon auszugehen das es sich um einen Verein handelt. Recherchen zu Vereinsstatuten bzw. zur Vereinstätigkeit blieben erfolglos. Auch Vereine benötigen zur Tätigkeitsumsetzung ebenso eine aufrechte Gewerbeberechtigung wie übliche Unternehmen! Link zum Vereinsregisterauszug Uns wurde zugetragen das Herr Martin Kolbert gegenüber seinen Kunden erwähnt das SV Günther Nussbaum sein Freund wäre, somit wir klarstellen das SV Nussbaum, Hr. Kolbert weder persönlich bekannt ist noch eine Freundschaft zwischen den Herren besteht. Im Gegenteil, weder der Verein BHH.org noch SV Nussbaum stehen in einem positiven Verhältnis zu Pegasu Design bzw. zu Herrn Kolbert. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Firmenabc, Sitz vom Verein: Heinrich-Collin-Straße 18/Gr.A, 1140 Wien MyHammer -> auf dieser Plattform recherchierten wir einen Eintrag darin „Zimmererarbeiten, Maurerarbeiten, Fassaden.- und Betonarbeiten sowie Trockenbauarbeiten angeboten werden. Als Ansprechperson ist eine Frau Kerstin Kolbert mit E-Mailadresse kolireport2@gmail.com angeführt, bei dieser E-Mailadresse handelt es sich um die gleiche Angabe wie im Firmenabc angegeben. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.  …

Weiterlesen

Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb! Firmenname: ASKALANI Abdichtungstechnik GmbH Anschrift: A-1110 Wien, Kölgeng. 4/6 Betriebsgegenstand: Bauwerksabdichter, Schwarzdecker, Handel mit Baustoffen, Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser Geschäftsführer: Youssef El-Askalani Link zur WKO Link zur Homepage; www.askalani.at Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche…

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „PM-Immobilienbesitz GmbH, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.pmi-graz.at Firmenbuchmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Team 5 GmbH, 2601 Sollenau“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Anlass zur Veröffentlichung: Bautechnischer Fehler und unangemessener Reklamationsbearbeitung bei mindestens einem Bauvorhaben. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.team5-gmbh.at Konkursinfo 2016 zu Team 5 GmbH, Konkursaufhebung per 08.11.2016, Link zur Ediktsdatei – Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 22%. WKO; aktuell aufrechtes Gewerbe: Maler und Anstreicher Firmenmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Kompaktes Update, inkl. Gegenüberstellung der Änderungen Vortragende: Pallitsch | Kleewein NÖ Baurecht 360° Große Novelle zur NÖ Bauordnung seit 13.7.2017 in Kraft 87 Änderungen, u.a. Bezugsniveau, Gebäudehöhe, Entfall der Bauverhandlung Neuerungen Bautechnikverordnung samt Anlagen (OIB-Richtlinien) Die drei Novellen zum NÖ Raumordnungsgesetz Mit 13.7.2017 ist die erste große Novelle zur NÖ Bauordnung 2014 in Kraft getreten. Die umfassende Novellierung mit insgesamt 87 Änderungen beinhaltet neben vielen kleineren Anpassungen auch grundlegende Änderungen, u.a. Klarstellungen zum Bezugsniveau, die Neuregelung der Gebäudehöhe und den Entfall der Bauverhandlung. Weiters wurden in der NÖ Bautechnikverordnung 2014 die bautechnischen Bestimmungen neu gefasst und die OIB-Richtlinien teilweise übernommen. Das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 wurde bereits drei Mal novelliert. Wichtige Schwerpunkte sind die geänderten Regelungen für Einkaufszentren (Handelsbetriebe) und Grünlandbauten sowie die neu ins Gesetz eingefügte Baulandumlegung, mit der geeignete Bauplätze für die Siedlungserweiterung geschaffen werden sollen. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen kompletten Überblick über alle aktuellen Änderungen und sind damit in der Lage Ihre Bauprojekte sicher umzusetzen. Teilnehmerkreis: ✔ Bauunternehmen ✔ BauleiterInnen, BaumeisterInnen ✔ Bauträger, Wohnbaugenossenschaften ✔ ZiviltechnikerInnen ✔ ArchitektInnen ✔ Sachverständige ✔ BaujuristInnen ✔ BautechnikerInnen ✔ Ingenieurbüros ✔ Behördenvertreter Seminardetails 13.12.17 / 13:00 – 18:00; ; IBM Client Center, 1020 Wien (Anfahrtsplan); Programm & Anmeldeformular 15.02.18 / 13:00 – 18:00; IBM Client Center, 1020 Wien (Anfahrtsplan); Programm & Anmeldeformular Ansprechperson: Frau Mag. Alexandra Monz E-Mail: alexandra.monz lindeverlag.at Tel: +43 1 24 630 – 45 Lindecampus – Linde Verlag Ges.m.b.H.

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Wivern International s.r.o./ tschechisches Unternehmen, Firmensitz in Prag“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Anlass: Aufgrund bautechnischer Fehler und einem Kundenkonflikt in mindestens einem uns Fall. Jedes ausländische Unternehmen das in Österreich seine Dienstleistung anbietet/ausübt muss eine Genehmigung unseres BMI vorweisen, sofern das Unternehmen über eine Genehmigung zur Arbeitsumsetzung verfügt ist es auch in unserem Dienstleisterregister aufgelistet. Zum Unternehmen Wivern Int. s.r.o. konnte aktuell keine positive Abfrage eingeholt werden! Siehe soeben erstellte Printscreen am Ende des Beitrags. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: BMI-Dienstleisterregister (Abfrage extern) denik.cz – Gewerberegister/CZ GF: Bastian Klaus Andres. Details siehe auf rejstrik-firem.kurzy.cz Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Malerei Urmann GmbH & Co KG, 4050 Traun“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: malerei-urmann.at Link zur WKO Firmenmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen