GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Versicherungsdetails! Heute kommt kein Haushalt mehr ohne elektronische Geräte aus. Bestand vor wenigen Jahrzehnten die Elektronik in den eigenen vier Wänden im Wesentlichen noch aus Fernseher, Rundfunkgerät und Stereoanlage, ist im Computer- und Internet-Zeitalter gewaltig aufgerüstet worden. Laptops, Smartphones und Tablets gehören heute zur Standardausstattung. Auch „gewöhnliche“ Haushaltsgeräte – vom Kühlschrank über den Herd bis zur Waschmaschine – sind mittlerweile mit jeder Menge Elektronik vollgepackt. Die Digitalisierung – Stichwort: Internet der Dinge – wird dies noch verstärken. Elektronische Geräte stellen einen Wert dar. Auch in einem Durchschnitts-Haushalt kommen schnell etliche Tausend Euro zusammen. Das stellt sich die Frage, ob privater elektronischer Besitz auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt ist. Wann die Hausratversicherung schützt – und wann nicht Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes kann der finanzielle Schaden beträchtlich sein und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kommen oft teuer. Kein Problem, mag sich mancher denken, ich habe ja eine Hausratversicherung. Die schließt üblicherweise auch elektrische und elektronische Geräte ein. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung in vielen Fällen Schadenersatz – aber nicht in allen. Übliche versicherte Gefahren sind: – Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz); – Leitungswasser inkl. Frost- und Bruchschäden; – Sturm und Hagel; – Einbruchdiebstahl (Einbruch, Raub). Die Hausratversicherung deckt dagegen im Allgemeinen keine Elementargefahren (Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben) ab, mancher Versicherer bieten allerdings Schutz gegen Extra-Prämien. Vielfach nicht mitversichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz – ein Gefahr, die für elektronische Geräte besonders relevant ist. Ebenso ein kritischer Versicherungsfall ist Vandalismus. Wenn Geräte im Rahmen eines Einbruchs beschädigt oder zerstört werden, zahlt die Hausratversicherung meist. Findet Vandalismus dagegen „aus reiner Mutwilligkeit“ ohne Diebstahlsabsicht statt, leistet die Versicherung vielfach nicht. Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen am Hausrat verursachen, werden grundsätzlich nicht ersetzt. Die Hausratversicherung greift immer nur dann, wenn Schäden durch Außeneinwirkung oder von Dritten verursacht werden, ohne dass diese haftbar gemacht werden können. Erweiterter Schutz durch eine Elektronikversicherung Gerade bei elektronischen und elektrischen Geräten kommt es allerdings recht häufig vor, dass der Besitzer selbst der Schadensverursacher ist – wenn auch meist ungewollt. Dabei sind es nicht nur Bedienungsfehler, die großen Schaden anrichten können. Wer kennt nicht den Fall, dass man ein Glas Wasser oder einen Kaffee verschüttet und damit seinen Laptop außer Gefecht setzt? Oder dass das teure Handy aus der Hand rutscht und auf dem Boden zu Bruch geht? Das sind tagtägliche Schadensereignisse im Zusammenhang mit Elektronik. Es gibt aber…

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Wienhaus.at / GmbH für Bauen und Wohnen Aufgrund Baufehler, Bau- und Sicherheitsmängel auf der Baustelle, sowie einer schleppenden Reklamationsbearbeitung, wird bei Vertragsabschlüssen und Beauftragung an Wienwert.at, eine entsprechend vorhergehende Überprüfung empfohlen. Wir empfehlen eine Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt und eine zumindest stichprobenartige Überprüfung durch entsprechende Baufachleute. Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Wienhaus.at / GmbH für Bauen und Wohnen“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.wienhaus, Link zur WKO; Firmenmonitor, FB-Nr.:377278x wienwert.AG, Firmenmonitor; FB-Nr.:332378t Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Es sind Baufehler an nachfolgenden Bauteilen zu Bauvorhaben in Velm, Schlosspark, festgestellt worden: Luftdichtheitsebene (bauphysikalischer Feuchteschutz) Mauerwerk / Wärmedämmverbundsystem-Fassade Elektriker- und Installationsebene Spenglerarbeiten Malerarbeiten   Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Konkursinformation! Firma Pandora Massivbau GmbH, 4614 Marchtrenk – FN 440314x, Kindergartenstr. 3, 4614 Marchtrenk;  Im Sept. 2015 gegründet und seit 03.10.2017 insolvent – Kunkurseröffnung mit 03.10.2017, Anmeldungsfrist: 01.12.2017 Bekanntmachung 15.10.2017 – Die Schließung des Unternehmens wird genehmigt. Bekanntmachung 16.10.2017 – Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit) Link zur Ediktsdatei; Masseverwalter RA Mag. Dr. Markus KALTSEIS Eigentümer der Pandora Massivbau GmbH: Stelzl Melanie In der WKO-Homepage / Firmen A-Z, konnte aktuelll keine Gewerbeberechtigung zu Pandora Massivbau recherhiert werden. Link zur WKO Link zu Firmenmonitor.at…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Unser Zuhause Immobilien GmbH, 1060 Wien„, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO; noch nicht zugeordnetes Handelsgewerbe (Okt.2017) FirmenABC.at Firmenmonitor – GF Mag. Gerald Göllner; Firmengründung Aug.2017 willhaben-Anzeige Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Aktualisierung April 2018 Link zu Beitrag: Konstruktinfo-Miksche, X500, Unser Zuhause, MW-Wohnabu und CO Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „RM“ Fassadengestaltung GmbH, 8410 Wildon, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO; FirmenABC.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „GHW Wohnbau GmbH, 8010 Graz (Globus Haus)“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO; www.ghwohnbau.at Firmenbuchmonitor.at Mit Fa. GHW Wohnbau GmbH verbundene Unternehmen bzw. Personen: HAVAG GmbH 8430 Leibnitz, FN 477980m, Inhaber Herr Heinz Gruber und Frau Renate Gruber. Firmengründung Okt. 2017 Link zu Firmenbuchmonotor.at, FirmenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Thomas Markus Zenk, 1160 Wien“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO; Bauhilfsgewerbe sonst. & Verpsachteln von Gipskartonwände &  Versicherungsmakler/Versicherungsberater Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.  …

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Pannonia Haus GmbH, 7100 Neusiedel am See“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO pannoniahaus.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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