Versicherungsdetails! Heute kommt kein Haushalt mehr ohne elektronische Geräte aus. Bestand vor wenigen Jahrzehnten die Elektronik in den eigenen vier Wänden im Wesentlichen noch aus Fernseher, Rundfunkgerät und Stereoanlage, ist im Computer- und Internet-Zeitalter gewaltig aufgerüstet worden. Laptops, Smartphones und Tablets gehören heute zur Standardausstattung. Auch „gewöhnliche“ Haushaltsgeräte – vom Kühlschrank über den Herd bis zur Waschmaschine – sind mittlerweile mit jeder Menge Elektronik vollgepackt. Die Digitalisierung – Stichwort: Internet der Dinge – wird dies noch verstärken. Elektronische Geräte stellen einen Wert dar. Auch in einem Durchschnitts-Haushalt kommen schnell etliche Tausend Euro zusammen. Das stellt sich die Frage, ob privater elektronischer Besitz auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt ist. Wann die Hausratversicherung schützt – und wann nicht Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes kann der finanzielle Schaden beträchtlich sein und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kommen oft teuer. Kein Problem, mag sich mancher denken, ich habe ja eine Hausratversicherung. Die schließt üblicherweise auch elektrische und elektronische Geräte ein. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung in vielen Fällen Schadenersatz – aber nicht in allen. Übliche versicherte Gefahren sind: – Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz); – Leitungswasser inkl. Frost- und Bruchschäden; – Sturm und Hagel; – Einbruchdiebstahl (Einbruch, Raub). Die Hausratversicherung deckt dagegen im Allgemeinen keine Elementargefahren (Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben) ab, mancher Versicherer bieten allerdings Schutz gegen Extra-Prämien. Vielfach nicht mitversichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz – ein Gefahr, die für elektronische Geräte besonders relevant ist. Ebenso ein kritischer Versicherungsfall ist Vandalismus. Wenn Geräte im Rahmen eines Einbruchs beschädigt oder zerstört werden, zahlt die Hausratversicherung meist. Findet Vandalismus dagegen „aus reiner Mutwilligkeit“ ohne Diebstahlsabsicht statt, leistet die Versicherung vielfach nicht. Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen am Hausrat verursachen, werden grundsätzlich nicht ersetzt. Die Hausratversicherung greift immer nur dann, wenn Schäden durch Außeneinwirkung oder von Dritten verursacht werden, ohne dass diese haftbar gemacht werden können. Erweiterter Schutz durch eine Elektronikversicherung Gerade bei elektronischen und elektrischen Geräten kommt es allerdings recht häufig vor, dass der Besitzer selbst der Schadensverursacher ist – wenn auch meist ungewollt. Dabei sind es nicht nur Bedienungsfehler, die großen Schaden anrichten können. Wer kennt nicht den Fall, dass man ein Glas Wasser oder einen Kaffee verschüttet und damit seinen Laptop außer Gefecht setzt? Oder dass das teure Handy aus der Hand rutscht und auf dem Boden zu Bruch geht? Das sind tagtägliche Schadensereignisse im Zusammenhang mit Elektronik. Es gibt aber…