GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ursprünglich hat mich der Kunde gebeten ein Haus zu begutachten, er möchte es gerne kaufen, nur nicht die „Katze im Sack“. Demnach wir eine Erst-Begehung hatten. Ein Fertigteilhaus mit Betonkeller. Und es finden sich zahlreiche Fehler. So viele dass sogar der „Noch-Eigentümer“ den Fertigteilhaushersteller kontaktiert und „verdeckte Mängel“ reklamiert. (30-Jahresfrist) Mittlerweile gab es weitere Termine, der „Noch-Eigentümer“ verhält sich äußerst fair und verspricht die wesentlichen Baufehler zu beheben.? Dafür geht er zwar mit dem Preis nicht so weit runter, aber der Käufer -und mein Kunde- spart sich Ärger mit Reparaturen und Sanierungen. Und er bekommt damit vor allem ein weitgehend mängelfreies Haus. Aber mein Kunde, der Hauskäufer, ist -zu Recht- misstrauisch und läßt mich sogar die vom „Noch-Eigentümer“ beauftragte Dachsanierung prüfen…(Bilder unten)

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Veranstaltung „150 Jahre Zivilingenieure“ im Juni Wien (OTS) – Vor 150 Jahren, im Jahr 1860, wurde durch Kaiser Franz Josef I. der Berufsstand des Zivilingenieurs geschaffen. Dadurch wurden erstmalig in der Geschichte Österreichs die zuvor staatlichen Planungsleistungen privatisiert und so die Grundlage für den innovativen Wettbewerb in Österreich geschaffen.

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Architekt DI. Winfried Schuh hat mich zu einer Begehung eingeladen. Eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat genug von den Jahr für Jahr unkoordiniert stattfindenden Hausreparaturen. Es soll eine sachverständige Bestandsaufnahme erstellt werden, aus der dann Architekt Schuh ein Konzept für allenfalls sinnvolle thermische Sanierungsarbeiten, Verbesserung der Heizanlagen und mögliche solare Erträge zusammenstellt. Dazu habe ich heute eine Sammelbegehung vorgenommen, die Dachbewohner sowie die Bewohner zu den EG-Wohnungen (Über Keller) und alle Bewohner mit Gebäudeschäden gebeten. Am Dach gibt es seit Jahren Wassereintritte, die Hausverwaltung Rustler schickt immer wieder Firmen zur Reparatur, interessanterweise wurden die schlimmsten Dachschäden bis dato immer übersehen.

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Bei Abnahmebegehungen zu Gewährleistungsende gebe ich jeden „bautechnische Fehler“ bekannt, auch wenn es -noch- keinen Folgeschaden dazu gibt. Oftmals höre ich dann den Bauträger oder Hausverwalter sagen:? „Warten wir ab ob was passiert, ohne Wasserschaden brauchen wir ja nichts zu tun“ Welch fatale Fehleinstellung. Der Idealfall tritt ein wenn ein fehlerhaftes Baudetail sofort zu sichtbarem Wasserschaden führt. Zumindest gegenüber dem Fall dass geringfügige Wassereintritte nicht sofort und sichtbar zu Schäden führen. Sondern erst nach Jahren ein dann aber massiver Bauschaden eintritt. So auch hier, ein undichter Türanschluss führte wetterseitig und über Jahre zu verdeckten Wassereintritten in die massive Ziegel-Holzkonstruktion. (Ziegelwände, Holzdecken) Nach einiger Zeit traten Wasserflecken im Eck Wand-Decke auf, die Hausverwaltung ignorierte den Schaden beharrlich, auch der Gutachter der Versicherung tat nichts. Bei meiner Begutachtung reichte die Information dass es seit einigen Jahren immer wieder zu Feuchteflecken kommt. Ich holte mir das ok für eine Deckenöffnung, dahinter der schlimmste Feind im Haus: (Neben Gasexplosionen)Der echte Hausschwamm! (Bilder unten)

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Wohnungssanierung, es sind ja nicht immer die Bauträger die für Bauschäden verantwortlich zeichnen. Auch private Bauherren dürfen sich oftmals nicht wundern. Wenn ich wenig-deutsch-sprechende Bauarbeiterbrigaden meine Wohnung sanieren lasse, freue ich mich vorerst vermutlich über die geringen Kosten. Nur die rächen sich fast zu 100% in Form von bauschädlichen Leistungen, geringer Haltbarkeit oder Folgeschäden in Form von Haftungen, Regressforderungen von Nachbarn oder Versicherungen. Die damals ausführende „Firma“ ist dann meist nicht mehr existent.

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