GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Beim Hausbau kann viel passieren: Brand durch Funkenflug, Verletzungen durch unzureichende Sicherung der Baustelle, ein Baustellenfahrzeug beschädigt etwas am Nachbargrundstück,… – um in diesen Situationen nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, ist der Abschluss einer Rohbauversicherung besonders empfehlenswert. Die Rohbauversicherung setzt sich aus unterschiedlichen Deckungsbausteinen zusammen: Deckungsbausteine Start der Deckung Feuerversicherung Deckung von Beginn an (z.B. Blitzeinschlag in betonierte Decke) Sturmschadenversicherung Deckung greift erst, wenn das Haus vollständig geschlossen wurde (d.h. Fenster, Türen, Dach montiert sind) Leitungswasserschaden Deckung greift erst, wenn alle Leitungen (Wasser-, Heizungsleitungen) vollständig installiert sind Haftpflichtversicherung Diese schützt Sie vor finanziellen Schadenersatzansprüchen von Dritten Haftpflicht­versicherung im Detail Besonders wichtig ist bei einer Baustelle auch die finanzielle Absicherung gegenüber Dritten. Ist zum Beispiel Ihre Baustelle nicht ausreichend abgesichert und ein Passant wird verletzt, dann schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht gegenüber den Ansprüchen des Passanten. Wird die Straße auf Grund von Baustellenfahrzeugen verschmutzt? Auch hier schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht. Eine weitere, inkludierte Haftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Auch hier erhalten Sie als Haus oder Grundstückseigentümer Schutz, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und Dritte nun Ansprüche gegen Sie stellen. Klassisches Beispiel: Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus im Winter nicht vom Schnee befreit, ein Passant stürzt und bricht sich den Oberschenkel. Dank der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht sind Sie gegen die Ansprüche des Passanten finanziell abgesichert. Tipps zum Hausbau Kennzeichnen Sie Ihre Baustelle eindeutig als solche. Gibt es Schächte oder Gruben, sichern Sie diese ausreichend ab. Achten Sie darauf, dass niemand durch herabfallende Gegenstände (Werkzeug, Baumaterial) verletzt werden kann. Informieren Sie sich über die Pflichten als Bauherr. Wenn ein Schaden passiert: Kommt es zu einem Schadensfall, dann haben Sie als Versicherungsnehmer auch bestimmte Pflichten wahrzunehmen. Zum Beispiel sind Sie zur Schadensminimierung verpflichtet – sollte ein Brand ausbrechen, verständigen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr. Entsteht ein Schaden durch eine defekte Leitung, dann versuchen Sie, die Zuleitung abzudrehen. Dokumentieren Sie Schäden immer ausreichend und melden Sie diese unverzüglich Ihrer Versicherung. Für weitere Tipps dazu kontaktieren Sie unseren Qualitätspartner: b&o, beratungs & optimierungs KG Thomas Murth Geschäftsführer Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Tel.: +43 664 914 41 13 www.beratung-optimierung.at www.thomasmurth.at A-3512 Mautern, Austraße 45 und A-3620 Spitz an der Donau, Hauptstraße 15a (Veröffentlicht am 26.09.2022)…

Weiterlesen

Ottakring – Mauerfall Auch nach einem Mauereinsturz, wie vor kurzem in Wien-Ottakring geschehen, und von uns berichtet muss der Alltag wieder aufgenommen werden. Geschockt gaben die Bauarbeiter an keine Fehler gemacht zu haben: „So alte Gebäude können nicht die Sicherheit und Standards von Heute haben, dazu haben die alten Mauerwerke zu viel erlebt!“ Um die Sicherheit zu gewähren hat man bei den Sanierungsarbeiten die ca 100 Jahre alte Ziegelmauer mit Beton hinterfüllt, doch das alte Mauerwerk hat dem Betongewicht nachgegeben und ist eingestürzt! Angrenzend befand sich die Wohnung von der netten 70 – jährigen Hermine R. Sie nennt es Glück, denn es gab trotz oftmals vor der Mauer spielender Kinder keine Verletzten. Bedenklich ist dass an der alten Bausubstanz weitergearbeitet wird, und hier ein „Kindergarten“ entstehen soll! Ottakring – Stiegenrutsch So glimpflich ist der Einsturz am 10.8.2010 in der Hasnerstrasse 93 nicht abgelaufen, hier wurde wie durch ein Wunder nur ein Mann leicht verletzt. Immerhin ist die vom ersten Stock in den Keller führende Stiege weggerutscht! Außen wurde dieses Haus erst frisch saniert! Ein großer Anteil von Wiens Bausubstanz ist mehr als 100 Jahre alt. Heuer stürzten schon „teileweise“ drei Altbauten ein, viele der alten Häuser sind von Rissen übersaet (Haus von Opernstar Anna Netrebko am Franziskanerpl.). Wie baufällig/einsturzgefährdet sind die anderen Wiener Altbauten aus der Gründerzeit? Ziviltechniker Herr Branko Rusnov ist Erdbebenexperte und untersuchte die Bausubstanz der Wiener Gründerzeithäuser, er ist der Überzeugung, dass viel zu wenig in die Sanierung dieser Häuser investiert wird, man könnte es auch „Kosmetik“ nennen, weil Risse verputzen, Innenmauer und Fassadenmalereien nichts zur Sicherheit beitragen. Hier wird oftmals für einen schnellen Verkauf nicht nachhaltig genug saniert. Bei Häuser deren Entstehung in den Jahren 1830 – 1910 war sind lt. Rusnov „Durchbrüche und Zwischenwände entfernt worden, dadurch gehen Aussteifungsfunktionen verloren. Solch Häuser widerstehen zwar dem Winddruck doch nicht einem Erdbeben.“ Sogar Baumaschinen können so alte Gemäuer erschüttern. „Oberflächliche Sicherheitsmaßnahmen“ gelten leider auch oft bei stark rüttelnden Maschinen oder in Baugrubennähe. Seit 1997 sind bei Dachbodenausbauten – Erdbebengutachten und bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben, Ziviltechniker wie Herr Rusnov sind der Meinung das bei Sanierungen die zuletzt verbesserte Erdbebennorm die Gefahr eindämmt. Eine große Gefährdung stellen auch div. Käufhäuser aus der Gründerzeit in der Mariahilfer…

Weiterlesen