GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Aufgrund bautechnischer Fehler bei Bauvorhaben und Unklarheiten in der Gewerbeberechtigung empfehlen wir vor einer Beauftragung an die Firma „Seyfullah Bektik- A-4844 Regau“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zu FirmenABC, Inhaber laut heutiger Recherche: Herr Bektik Seyfullah Aktuell (Juli 2021) besteht lt. Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck keine Gewerbeberechtigung für die angebotenen Leistungen von Seyfullah Bektik – Seyfo! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlichung vom 06. Juli 2021)…

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