GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Aufgrund massivster Baufehler bei zumindest einem Bauvorhaben, weisen wir auf das eingeschränkte Gewerbe von Jürgen Strohhäusl hin und raten bei der Durchführung von Bauleistungen jedenfalls zu einer externen Bauüberwachung. Aktuell tritt der Einzelunternehmer unter der Firmenbezeichnung „Retro Bau“ auf, es liegt dazu aber kein Eintrag vor. Es dürfte sich dabei um einen Fantasienamen handeln. Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Jürgen Strohhäusl – Retro Bau – A-8724 Spielberg oder A-8720 Knittelfeld“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  GF laut heutiger Recherche (September 2021): Hr. Jürgen Strohhäusl Website FirmenABC Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 3. September 2021)…

Weiterlesen