GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der Bereich der Videoüberwachung zeigt sich als ein sehr vielschichtiger. Hierbei wird vor allem zwischen privater und öffentlicher Überwachung unterschieden. Die öffentliche Überwachung – also das Filmen von Orten, die öffentlich zugänglich sind, wie z.B. U-Bahn-Stationen – wird meist von der Bevölkerung akzeptiert und auch als Schutz angesehen. Supermärkte um die Ecke oder das Modegeschäft im Nobelbezirk zählen wiederum zum privaten Sektor der Videoüberwachung. Bei diesen Aufnahmen geht es vor allem darum, Diebstähle zu vermeiden oder im Nachhinein zu beweisen. Hier ist zu erwähnen, dass in Österreich Filmmaterial maximal 72 Stunden aufgehoben werden darf, danach werden diese Videoaufzeichnungen mit neuen Aufnahmen überspielt. Doch wie sieht es rechtlich damit aus, die eigenen Mitarbeiter:innen auf diese Art und Weise zu kontrollieren? Die Antwort auf diese Frage lässt sich grundsätzlich einfach beantworten: Die Videoüberwachung zur reinen Kontrolle von Mitarbeiter:innen ist nicht zulässig. Wird beispielsweise in einer Supermarkt-Filiale gefilmt, sind nicht nur die Kund:innen auf den Videoaufzeichnungen zu sehen, sondern natürlich auch die Mitarbeiter:innen. Wie lässt sich nun aber so eine Videoüberwachung mit der Belegschaft vereinbaren? Aus der Erfahrung bei Karat Sicherheitstechnik e.U. lässt sich sagen, dass die Installation neuer Videoüberwachungssysteme in einem Betrieb im Vorhinein mit dem Betriebsrat abgeklärt werden sollte, damit dieser darauf achtet, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. Gibt es in einem Unternehmen keinen Betriebsrat, sollte das Thema Kameras am Arbeitsplatz mit den Mitarbeiter:innen vor Ort besprochen werden. Weitere wichtige Punkte zum Thema Videoüberwachung: – Kennzeichnungspflicht: Der videoüberwachte Bereich muss gekennzeichnet werden (siehe Bild). – Privatsphäre: Umkleideräume und Sanitäranlagen dürfen nicht gefilmt werden! – Filmen der Öffentlichkeit: Die Überwachungskameras in Betrieben dürfen nicht den öffentlichen Bereich (also zum Beispiel den Gehsteig oder die Straße) mitfilmen. Bildquelle: https://blog.seton.at/dsgvo-kennzeichnung-videoueberwachung.html Bei weiteren Fragen zum Thema Sicherheit und Videoüberwachung können Sie uns gerne kontaktieren unter office@karat-sicherheitstechnik.at, oder schauen Sie vorbei auf unserer Homepage: www.karat-sicherheitstechnik.at. (Veröffentlicht am 19.04.2022)…

Weiterlesen