GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Algeco Austria GmbH – A-2721 Bad Fischau“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (Feb. 2022): Herr O’Malley James, Herr Hosiner Josef, Herr Thakrar Sundip Gesellschafter: Firma Algeco Holdings (Austria) GmbH Website  Firmenmonitor FirmenABC Social Media Beitrag  GISA Zahl: 14514487 ————————————————– Grund für den vorliegenden Bericht ist ein Schadensfall mit mehreren Wassereintritten in ein aus Containern errichtetes „Bürogebäude“. Im Gegensatz zu sonst allenfalls üblichen provisorischen Baustellencontainern, hat die ausführende „Algeco Austria GmbH“ den Auftrag für ein hochwertiges, ständig genutztes und beheiztes Gebäude erhalten. Es handelt sich daher um ein Gebäude zur dauerhaften Nutzung. Nachdem die zusammengestellten Container auch ein Dach benötigen, wurden Blechbahnen und Blechdacheindeckungen ausgeführt. Die Ausführungen sind wesentlich bautechnisch fehlerhaft und regnet es auch bereits an mehreren Stellen in das Gebäude. In Folge wurde ein Sachverständiger mit der Schadensevaluierung beauftragt, mit dem Ergebnis, dass die Dachhaut keinen diesbezüglichen Normen, auch nicht der Spenglernorm entspricht. Die Antwort vom Algeco-Ansprechpartner: „Normen gelten bei uns nicht“. Bei einer weiteren Begehung wurde winterlich thermografiert und auch hier liegen massive Wärmebrücken im teilweise bauschädlichen Ausmaß vor. Es ist zu befürchten, dass es hinter den abgehängten Deckenplatten bereits zu Kondensatbildung und in Folge Schimmelpilzbefall gekommen ist. Ein Algeco-Mitarbeiter offenbar überraschenderweise: „Eine Dampfbremse haben wir da nicht ausgeführt“. Womit, wenn das tatsächlich stimmt, umfangreiche Sanierungsarbeiten bei dem Neubau nötig werden. Auch sonstige bauphysikalische Nachweise und Zulassungen wurden bis dato nicht vorgelegt. In dem Sinne passt weder die Ausführung noch die Reklamationsbearbeitung. Der Auftraggeber hat seine Rechnungen pünktlich bezahlt und sieht sich nun zur Klage gezwungen. Wir bleiben an dem Fall dran. ————————————————– Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur…

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