GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Muss ich nach 50 Jahren die mir illegal zugestandenen Quadratzentimeter „kaufen“ und Betriebskosten zurückzahlen? Useranfrage: Im Jahr 1962 wurde in Wien ein Mehrfamilienhaus erbaut. Damals wurde eine Wand um 72 cm (Versetzung) nicht nach Plan gebaut. Die Baufirma und Eigentümervertreter“ Herr Muster“ (Name der Redaktion bekannt)haben beschlossen, dass sich der Aufwand, einen neuen Plan zeichnen zu lassen und zur Einreichung zu bringen nicht lohnt, weil es sich eben nur ein paar Quadratzentimeter handelt. Die beteiligten Nachbarn waren „mündlich“ einverstanden. Fünfzig Jahre später…. Nun im Jahre 2012 ist bis auf die Gattin des Eigentümervertreters (in der Bauzeit) Fr. Muster (Name der Redaktion bekannt) keine weitere Personen mehr aus dieser Zeit am Leben. Die Eigentümerin der beteiligten Nachbarswohnung verstarb 2007, die Erben verkauften die Wohnung einem Millionär 2009. Bis zu diesem Verkauf wussten weder die Erben noch deren Käufer von dem Quadratzentimeter-Verlust. Fr. Muster verkaufte unlängst Ihre Wohnung und informierte Ihre Käufer zu diesen „illegalen Plus an m²“, von dem Damals alle Eigentümer wussten und es „so“ hingenommen haben – sprich Fam. Muster und ihre Nachbarn. Fr. Muster hat nun die Sache selbst aufgedeckt weil Sie Ihre Käufer aufklären wollte. Es gibt zwar Schriftlichkeiten zwischen Hr. Muster und der Baufirma aber keine Schriftlichkeiten, wo der damalige Eigentümer mit dem Minus der Quadratzentimeter-Fläche einverstanden war. Der Millionär (Käufer Nachbarwohnung mit Minus-Quadratzentimeter) verlangt von Fr. Muster,  dass sie die illegalen Plus-Quadratzentimeter von Ihm abkauft und für die letzten 50 Jahre möchte er auch eine Rückzahlung der Betriebskosten für diesen „Streifen“. Ist diese Forderung rechtens? Können Erben das Recht der damaligen Eigentümer (die ohne Schriftlichkeiten mit den Minus-Quadratzentimetern einverstanden waren) miterben – diese verkauften die Wohnung ohne Wissen zu diesem Vorfall – erbaut wurde das Haus 1962, demnach ist die Angelegenheit 50 Jahre her? Beantwortung durch Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac aufgrund der Ihm vorliegenden Einzelheiten wie im Vorfeld beschrieben: Ansprüche verjähren grundsätzlich nach 30 Jahren absolut, die Chancen des Millionärs halte ich daher für überschaubar. Auch könnte man argumentieren, dass das Recht an den Quadratzentimetern nach 30 Jahren ersessen wurde. Um eine verbindliche Auskunft geben zu können, müsste man die Angelegenheit jedoch im Detail prüfen. Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac Bildquelle: BHH.org: Gebäudeerstellung nicht plangemäß…

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