GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wer räumt  Wann und  wo  vor allem Wie?

Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie Privatstraßen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich MA 48. Im Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Betreiber wie etwa die Wiener Linien bzw. die Anrainerinnen zuständig.

Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich, Sie haben entweder selbst oder über beauftragte Firmen für die Räumung und Streuung zwischen  06 Uhr in der Früh und 22 Uhr am Abend zu sorgen.

Haftung

HAFTUNGSÜBERNAHME lt. § 93 Straßenverkehrsordnung von 1993 in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr. Wir übernehmen während dieser Zeit die komplette Haftung über die beauftragten Räumungsflächen.

Wir sorgen für geräumte Wege, Straßen, Plätze, Parkplätze, Zu- und Einfahrten u.v.m. auf Ihrem Betriebsgelände. Darüber hinaus erfüllen wir auf den Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden und die an Ihr Gelände angrenzen, die vorgeschriebene Schnee- und Eisräumpflicht und minimieren damit das Risiko für eventuelle Haftpflichtansprüche.

Kurzes Beispiel

In einem  Wiener Außenbezirk hat sich ein Einfamilienhausbesitzer gedacht er schaufelt dieses Jahr selber,  da es  oft im letzten Winter Probleme mit der Reinigung des Schnees gab.

Wie erwartet hatte dies seine Folgen, ein Passant verletzt sich, dass sogar die Wienerrettung Ihm ins Spital einliefern musste. Der Verletzt hatte einen Liegegips für 3 Wochen. Der Betrag für das Schmerzensgeld war 4 Stellig.

Leider musste der Besitzer des Hauses diesen Betrag aus seiner eigenen Tasche zahlen. Der gestürzte wollte zum „Glück“ keine Zivilklage anstreben.

KONTROLLE

Werden persönlich von „DAS FLEISSIGE BIENCHEN“  durchgeführt, bereits während der aktiven Schneeräumung. Bei jedem Routenfahrer sowie auch bei jeder Liegenschaft.

Ntürlich spielt das Wetter eine große Rolle! Wir haben einen Vertag mit der Hohen Warte die uns immer am letzten Stand informiert. Täglich wird uns die Wetterprognose per. E-Mail, Fax   etc. zugesendet. Daher können wir unsere Mitarbeiter rechtszeitig vorbereiten und einen reibungslosen Winterdienst anbieten und durchführen.

Wir sorgen für geräumte Wege, Straßen, Plätze, Parkplätze, Zu- und Einfahrten u.v.m. auf Ihrem Betriebsgelände und Liegenschaft.

Zu den Winterdiensten zählen

  • Schnee- und Eisbeseitigung
  • Streudienst
  • Tauwetter / Kontrolle
  • Schneeabtransport
  • Materialbeschaffung (z. B. Streusalz, Granulat)

Nähere Information sowie persönliche Beratung inkl. kostenloser Besichtigung für ein unverbindliches Angebot erhalten Sie auf www.dasfleissigebienchen.at – Artikel als PDF zum Download: „Winterdienst

  
Bildquelle: Das fleißige Bienchen; Der nächste Winter kommt bestimmt. 
Bildquelle: Das fleißige Bienchen; Korrekte Räumung! 

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