GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) schlägt Alarm: Bauwirtschaft verzeichnet seit der Finanz- und Wirtschaftskrise keinen Aufschwung! Wien (OTS/ÖGB) – Österreichs positive Gesamtwirtschaftsprognose für 2011 und 2012 hält an. Grund dafür ist die wieder wachsende Weltwirtschaft. Dadurch steigen die Exporte und wirken sich positiv auf Beschäftigung und Investitionen aus. Lediglich die Bauwirtschaft verzeichnet seit der Finanz- und Wirtschaftskirse 2008 nach wie vor keinen Aufschwung. Laut WIFO sind seit dem 2. Quartal 2008 die Bauinvestitionen „im Keller“. Dies findet jedoch noch nicht unmittelbar bei den Bauarbeitsmarktdaten seinen Niederschlag. Einerseits werden – gesteuert von der Politik – nicht rückzahlbare Förderungen in den beschäftigungswirksamsten Bereich der Sanierung zur Verfügung gestellt und somit wird der Arbeitslosigkeit entgegengesteuert. Andererseits wechseln Bauarbeiter – wie im Tief- und Straßenbau aufgrund fehlender Aufträge – in andere Berufsbranchen. GBH-Bundesvorsitzender Johann Holper: „Im Europavergleich erholt  sich die Bauwirtschaft nur sehr langsam.“ In den ehemaligen Ostländern gibt es derzeit zwar einen Bauboom. Vor allem der Tiefbau sticht dabei als Wachstumstreiber hervor. In Westeuropa  bleibt zum Beispiel der Wohnungsneubau aber weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.“ Leistbares Wohnen muss erhalten bleiben! Schlecht sehen die Daten auch im österreichischen Wohnungsneubau aus. Die Wohnbaubewilligungen sind noch immer im Sinken. Bereits 2010 wurden statt den benötigten 50.000 Wohneinheiten lediglich 37.000 errichtet. Der Wohnungsmarkt verliert somit an Gleichgewicht und verursacht dadurch steigende Preise für neue Mieter. Holper fordert deshalb: „Die Politik darf nicht wegschauen! Immer mehr Wirtschaftsexperten warnen davor, nicht zielorientiert und nachhaltig in Umwelt und Bauen zu investieren.“ So besteht für den WIFO-Experten Dr. Markus Marterbauer bei einer Lösung für einen zweckgebundenen, geförderten und bedarfsorientierten Wohnbau der größte Handlungsbedarf. Auch andere wichtige nachhaltige Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen, Steigern der Sanierungsrate von derzeit einem auf drei Prozente sowie der Umstieg auf neue und gesunde Energien müssen laut Experten für die Politik hohe Priorität haben. Auch GBH-Bundesvorsitzender-Stv. Josef Muchitsch sieht dringendsten Handlungsbedarf: „Österreich darf es nicht versäumen, gut funktionierende Instrumente für ein leistbares Wohnen und Beschäftigung zu erhalten. Die Wohnbauförderung und Wohnbaufinanzierungsformen müssen aufgrund des Bedarfes sogar weiter ausgebaut werden. Mit der Auflösung der Zweckbindung von Wohnbaufördermittel haben die Bundesländer die Wohnbautöpfe für andere Maßnahmen ausgeleert. Viele Länder sogar an Banken verkauft. Dadurch können auch keine Rückflüsse mehr von Wohnbaufördermittel stattfinden. Wohnen ist eines der wichtigsten  Grundbedürfnisse unserer Bevölkerung und von großem sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interesse. Wir müssen offen und ehrlich über die Zukunft der Wohnbauförderung  diskutieren. Fakt ist, dass leistbares Wohnen die…

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Sachverständiger für Schäden am Gebäude – Dach, Dachabdichtung, Fassade, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Klempnerarbeiten: Kupfer; verzinkte Stahlbleche; Aluminium; Edelstahl; Estrich und Industriefußböden – Niedersachsen – Bremen, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern /Deutschland, Dänemark und England Diplom – Ingenieur (FH) Allgemeiner Hochbau Ingenieurakademie für Bauwesen Holzminden Diplom – Ingenieur (TU) Konstruktiver Ingenieurbau Technische Universität Berlin – Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Führungsstile und Managementtechniken Technische Fachhochschule Berlin. P r a x i s  seit  1979: Beratung für Fassaden, Industrieböden und Abdichtungen; Überwachung des Baus gewerblicher Bauvorhaben; Überwachung der Einhaltung internationaler Regeln bei Bauvorhaben in In- und Ausland; Beratung, Betreuung, Genehmigung für den Einsatz von Baustoffen und Anwendungen; Projektexperte Parkdeck- und Bauwerksabdichtungen einschl. Sanierung; Angebotserstellung und Auftragsverfolgung; Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden, Fachverbänden und Kommissionen; Auswahl potentieller Partner für ausländische Niederlassungen; Aufbau eines Management-Informations-System E i g e n e s   B ü r o  seit   01.01.2001 Tätigkeitsbereiche: Unser Know-how als Sachverständiger ist Ihr Vorteil! Gutachten für Baumängel und Schäden an Gebäuden, insbesondere Dach, Fassade, Bekleidung Abdichtung, Industriefußboden. Richtige Beratung sichert den langfristigen Erfolg „Sorgenfrei“ Bauen und Wohnen; Erkennen, Analysieren und Bewerten von Bauschäden, Beraten zu Mängeln, Schäden, Sanierungsmaßnahmen; Erstellen von Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten, Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien. Unternehmen: Dipl.-Ing.; Dipl.-Ing. Wolfgang J. Golz Beratender Ingenieur, Sachverständiger und Dozent Flachdach, Fassade und Abdichtung Fliederstrasse 24 D-28832 Achim b Bremen Tel.: +49 (0)4202 513777 E-Mail: bausachverstaendiger@wjgolz.com Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure VDI Mitglied BDSF Schlagwörter: Golz Wolfgang J. Dipl. Ing.-Sachverständiger zu Hochbaus, SV-Dach, SV-Dachabdichtung, SV-Fassaden, SV-WärmedämmungVeröffentlicht am 24. Mai, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Markt in Österreich schon jetzt zu kompetitiv! Ein Jahr nach dem deutschen Verkaufsstart legt der Möbelhändler IKEA in Deutschland den Grundstein für die  ersten Ferighäuser nach dem umstrittenen Boklok-Konzept. Im Wiesbadener Stadtteil Auringen soll zunächst acht Reihenhäuser entstehen, die noch nicht alle verkauft sind, wie eine Unternehmenssprecherin am Firmensitz in Hofheim-Wallau erklärte. Weitere acht Reihenhäuser sind in Offenbachgeplant. Damit hat Ikea seine ursprünglichen Planungen, wonach die Häuser unter zahlreichen Interessenten verlost werden sollten, deutlich reduziert, Das Interesse der Kunden war somit offensichtlich unter den Erwartungen geblieben. Damit sind auch Mutmaßungen unter vielen österreichischen Fertighausherstellern vorerst einmal vom Tisch, dass IKEA auch in Österreich mit Fertighäusern, die ganz im IKEA-Stil besonders preisaggressiv angeboten und im Stil typisch auf den Werten und Konzepten der IKEA-Möbellinie aufsetzen den Markt aufmischen will. In der Praxis hat es sich wohl auch als Problem herausgestellt, dass der Fertighausmarkt schon jetzt bei der Preiskalkulation deutlich kompetitiver war als dies der Möbelmarkt beim Markteintritt von IKEA war, sagen Experten. Quelle: Immoflash.at; Immoflash epmedia Werbeagentur GmbH – Autor: Gerhard Rodler Bildquelle: Immobilienflash – IKEA-Haus Schlagwörter: Bauherreninfo-Ikea Fertigteilhaus, Fertigteilbauweise, Fertigteilhäuser, Fertigteilhaushersteller, Ikea-Fertighaus Veröffentlicht am 16. Mai, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Über Fehler beim konstruktiven Holzzschutz wurde schon im März 11 berichtet. Der gegenständliche Schadensfall sollte ein Pflegeheim für Behinderte werden, geworden sind es teilweise abbruchreife Bauteile, von behindertengerecht zudem keine Spur. Der geplante Betreiber und ein Planungsbüro verabschieden sich im Konkurs…   Von der fürsorglichen Mutter zum Baupfusch Es handelt sich um gesamt 3 Bauteile welche ingesamt 29 Wohneinheiten beinhalten. Alle sollten im Sinne von „betreutem Wohnen“ vermietet werden. Aufgrund der Nichteinhaltung der ÖNORM B1601 wurde rasch nach Fertigstellung klar dass die Anlage dafür nicht in Frage kommt. Um den Kredit dennoch irgendwie abbezahlen zu können, hat die Familie im März 2010 begonnen, die Wohnungen als „normale“ Wohnungen zu vermieten.  Zum „barrierefreien Bauen“ wäre die ÖNORM B1600 aus 2005 respektive die OIB-Richtlinie 4 (je nach Region) baurechtlich maßgeblich gewesen. Die „Unternorm“ ÖNORM B1601 wurde sogar vertraglich vereinbart, das war aber schon alles was an dem Fall als geklärt dargestellt werden kann. Rechtsweg kaum möglich da sogar unklar ist wer Vertragspartner ist Die Familie F. als Bauwerber ist da blauäugig und vertrauensvoll in das Bauvorhaben gegangen. Eine renommierte Fertigteilhausfirma als Errichter der Wohnungen, eine Firma für sonstige Arbeiten, eine vermeintlich mit Pflegeheimen erfahrener Generalunternehmer und sogar schon ein Betreiber für das Pflegeheim. Was kann da noch schief gehen? Scheinbar alles! Zuerst ist die Betreiberfirma in Konkurs gegangen, dann die Baufirma und sogar die Bauüberwachung!  Der Hauptakteur -Vater & Sohn – betreibt viele Beteiligungen und hat scheinbar kein Problem mit Konkursen einzelner „Stiefkinder“.  Er stellt sich sogar als „Werkvertrieb“ für die große Fertigteilhausfirma vor, unterfertigt sogar Bauverträge in diesem Sinne. Interessant dass die Fertigteilhausfirma davon nun nichts wissen möchte… Totalschaden am Laubengang wird als Wartungsmangel abgetan! Der neue Geschäftsführer des noch existenten Vertragspartners schreibt auf die Reklamationen der Fam.F.: „Beiliegende Aufforderung weisen wir zurück. Es handelt sich bei den angeführten Schäden nicht um Mängel sondern um unsachgemäße Pflege und Vorsorge in Folge von Witterungseinflüssen, die ausschließlich sie als Hauseigentümer betreffen.“ Nach meiner Begutachtung vor Ort versuche ich mich einzuarbeiten, erstelle eine kurze erste Mängelliste und schreibe an den Geschäftsführer: „Sehr geehrter Herr xxx,  in Hinblick auf die TV-Dokumentation „Pfusch am Bau“ bitte ich um Folgendes:“ •         Sie schreiben von einer offenen Forderung in Höhe € 303.502,29 – dazu bitte ich um Übermittlung ihrer PRÜFBAREN Schlussrechnung welche sie an Fam./Firma F.

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Stellen Sie sich einen Keller vor welcher ohne Plan gebaut und falsch platziert wurde,  einen der nicht dicht ist und der kein Haus trägt. Die Dämmung ist nicht wie vereinbart und trotz alle dem müssen sie dennoch seit 2007 vor einer völlig überforderten Richterin streiten.   Der Nachweis für ein krankes Rechtssystem Die folgende Falldarstellung ist so besonders, aber so besonders auch wieder nicht. Tag für Tag erlebt der Autor Schadensfälle welche technisch klar wie poliertes Niroblech sind. Dennoch landen diese Fälle vor Gericht und werden oft jahrelang verhandelt. Zur Begründung sei in gebotener Kürze angeführt dass Anwälte bei langen Verhandlungen gut verdienen (auch Sachverständige!) Die Streitkultur immer schlechter wird, Handsschlagsqualität und Charakterfestigkeit gibt es immer seltener Es ein Arbeitsgericht aber kein „Baustreitigkeiten-Gericht“ gibt, den Richtern/Innen fehlt oft jedes Grundverständnis Die Richterschaft schon aus Zeitgründen hoffnungslos überfordert ist: Personalmangel! Die Qualität und Ausbildung der Gutachter immer öfter zu hinterfragen ist. Gutachten und Gegengutachten sind die Folge Mit Absicht muss von „krank“ und nicht „kränkelnd“ geschrieben werden. Als Sachverständiger habe ich einen Vorteil gegenüber der Richterschaft: Ich sehe die „WAHRHEIT“. Nämlich wie in dem Fall ein völlig verpfuschtes Kellerbauwerk, nicht gebrauchtstauglich, nicht fachgerecht, nicht den Normen entsprechend, nicht die vertraglich bedungenen Eigenschaften erfüllend, gebaut wurde. Warum muss ein verzweifelt um sein Eigentum kämpfender Bauherr nahezu 40.000 Euro für Gerichts- Anwalts- und sonstige Kosten investieren um dann nach knapp 3 Jahren immer noch in einem Prozess zu stehen ??? Es wird die Hilflosigkeit stillschweigend hingenommen. Schweigend weil darüber -außer uns- niemand offen berichtet. Wo sind Statistiken zu zerstörten Beziehungen und ruinierten Privatpersonen welche nichts anderes wollten als selbst mal in einem Eigenheim zu wohnen? Keller gegen Mietvertrag Magister Christian Zeller, vertreten durch die „CFI Immobilientreuhand GmbH.“ tritt als Eigentümer einer Liegenschaft auf. In dieser wohnt der nun geschaste Bauherr seit vielen Jahren auf Miete. Die Miete ist sehr günstig und möchte Mag.Zeller den Mieter gerne raus haben. So gerne dass es zu einer besonderen aber für beide Seiten gut gemeinten Vereinbarung kommt. Der Mieter hat ein Grundstück in 1220 Wien, würde da gerne bauen, es kommt zu einem „Tauschgeschäft“. Mag. Zeller läßt für seinen Billig-Mieter einen Keller bauen und zieht dieser dafür -laut vertraglicher Vereinbarung und Hausfertigstellung- aus der Wohnung aus. Ein Geschäft von dem beide etwas haben, Mag. Zeller steht zunächst zu seinem Wort. Er beauftragt die Baufirma…

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Pfusch im Bad Von wegen schöner wohnen: Seit ihrer heiß ersehnten Baderneuerung mag eine Frau aus Garching kaum noch nackten Fußes die Badfließen betreten. Ihr Auftrag über das Internetportal myhammer.deging gründlich nach hinten los. Die Auftraggeberin sitzt jetzt auf einem Schaden von 17.000 Euro und ist sich sicher, einem Betrüger aufgesessen zu sein. Das berichtet Merkur-online.de. Statt sich über ihr neues Bad zu freuen, hat die 50-Jährige nun einen Anwalt eingeschaltet und richtet sich darauf ein, das Bad ein zweites Mal renovieren zu lassen. Der Münchner Betrieb verbaute Teile, die nicht bestellt waren. Also ein rundes anstelle eines eckigen Waschbeckens und eine Plastik-Duschkabine statt einer aus Edelstahl und Glas. Die Fliesen an der Wand drohen abzubröckeln. An den Fliesen am Boden kann man sich leicht verletzen. Außerdem ist ihre Badheizung seit der Renovierung an die Heizung in ihrer Wohnung gekoppelt. Entweder laufen beide oder keine. Um die Katastrophe zu verhindern, reichten weder die Schutzfunktionen von MyHammer.de noch ihr eigenes Bauchgefühl. Sie drängte den vermeintlichen Handwerker zwar, ihr seinen Meisterbrief zu zeigen. Nach langem Zögern legte er ihr dann aber ein Dokument vor, das sie als Fälschung betrachtet. Jetzt setzt die Geschädigte auf öffentliche Aufmerksamkeit. Sie will anderen die Erfahrung sparen, billig zu kaufen und womöglich doppelt zu bezahlen. Quelle: HANDWERK.COM – Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Quelle: HANDWERK.COM Schlagwörter: Badrenovierung, Handwerker, Handwerker-Meisterbrief, Handwerkersuche, MyHammer.de, Pfusch im Bad-Sachverständige, Sanierungsunterstützung Veröffentlicht am 13. April, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Gegensteuern durch bedarfsgerechte WBF-Dotierung und GBV-Eigenkapitalstärkung! Wien (OTS) – „Dass die Wohnbauförderung zwei Jahre nach Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse im Rahmen der heutigen Klubenquete im Parlament zum Thema „Zukunftsinvestitionen in Umwelt, Bauen und Wohnen wieder auf Bundesebene diskutiert wird, kommt gerade zur richtigen Zeit“, betonte Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), heute, Donnerstag, in seinem Statement. Anlass zur Besorgnis geben die jüngst erhobenen Zusicherungszahlen aller geförderter Wohnbauprojekte aus dem Jahr 2010. Der Rückgang der Förderungszusicherungen um fast 25 Prozent auf insgesamt rd. 25.000 Wohnungen deutet auf eine starke Reduktion der Neubauleistung für die Folgejahre hin. Wird auch weiterhin der Sparstift bei der Wohnbauförderung angesetzt – woran einige Länderbudgetvoranschläge 2011 keinen Zweifel lassen -, droht bei einem unverändert hohen Wohnungsbedarf das Angebot leistbarer Wohnungen zunehmend knapp zu werden, warnte der Verbandsobmann. Entschlossenes Gegensteuern muss an zwei Hebeln ansetzen, so Wurm: Zum einen an den Wohnbauförderungsbudgets der Länder, die bedarfsgerecht zu dotieren wären, zum anderen am zweckgebundenen Eigenkapital der Gemeinnützigen, dessen Bildung, Bindung und Verwendung für generationsübergreifend günstig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu stärken wäre. Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol und GBV-Aufsichtsratspräsident, untermauerte mit Beispielen aus der „gelebten“ gemeinnützigen Wohnbaupraxis die eminente Bedeutung dieser beiden  Finanzierungskomponenten für sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau. Vorsichtigen Schätzungen des GBV-Verbandes zufolge wird das Gesamt-Niveau der Wohnungsfertigstellungen (Eigenheime, Mehrgeschosswohnungsbau) 2012 mit etwa 39.000 Wohnungen um ca. 10.000 Wohnungen niedriger ausfallen als im Schnitt der letzten Jahre. Gleichzeitig erharrt der Wohnungsbedarf auf hohen 49.000 Wohnungen jährlich. „Geht die Schwere zwischen Wohnungsproduktion und -bedarf weiter auf“, erklärte der Verbandsobmann, „gehen wir geradewegs einem Wohnungsmangel mit all den ‚Kollateralschäden‘ entgegen“. Ein knapperes Angebot verteuert die Preise von Mietwohnungen. Das ist jenes Wohnungssegment, bei dem nicht erst seit den durch die Wirtschaftskrise verursachten Einkommensverlusten eine starke Nachfrage zu beobachten ist. Die Bereitstellung von Wohnungen, „die man sich leisten kann“, wie eine breit angelegte Umfrage als 1. Priorität von Junghaushalten ergab, wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für die Wohnbauförderungspolitik und die gemeinnützigen Bauvereinigungen als professionelle Partner bei der Wohnungsversorgung. Jetzt sei „Agieren statt Reagieren“ erforderlich, appellierte Wurm. Einen Ansatzpunkt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bietet das Eigenkapital der Gemeinnützigen. Bereits in der Vergangenheit habe der zweckgerichtete Einsatz der beschränkt erwirtschafteten Erträge der Ausdünnung der Wohnbauförderungsmittel entgegenwirken können. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil des Eigenkapitaleinsatzes zur Finanzierung…

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Weiteres Positives OGH – Urteil für MieterInnen! Wien (OTS) – „Ein weiteres positives Urteil des OGH bestätigt unsere Rechtsmeinung betreffend der Erhaltung im Inneren der Wohnung“, zeigt sich Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, über die neue Entwicklung erfreut. Das Urteil wurde seitens des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums erwirkt. Mietvertragsklauseln, die MieterInnen bisher dazu verpflichtet haben, sämtliche Gebrauchsspuren bei Rückgabe des Mietobjektes zu beseitigen, sind aus der Sicht des Obersten Gerichtshofes (OGH) grob benachteiligend und damit unzulässig. Auch wurden Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die MieterInnen dazu verpflichten beispielsweise gesprungene Fliesen, undichte Armaturen oder Silikonfugen auf eigene Kosten bei Rückgabe einer Wohnung  zu erneuern. „Solche Mängel gehören definitiv zur normalen Abnützung, die im Zusammenhang mit dem Bewohnen einer Wohnung auftreten. Da derartige Kosten bereits durch den laufenden Mietzins abgedeckt werden, hat der OGH nun klargestellt, dass die MieterInnen bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Verantwortung für die Beseitigung der Gebrauchspuren tragen müssen“, erklärt  Mag. Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreichs. Positiv ist auch, dass in der Entscheidung festgehalten wird, dass ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot unzulässig ist. Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig. Auch spricht sich der OGH gegen eine pauschale Überwälzung der laufenden Erhaltungs-und Erneuerungsarbeiten an Einrichtungsgegenständen und Anlagen, wie z.B. der Therme, auf die MieterInnen aus. „Der Vermieter ist in jedem Fall verpflichtet, den vereinbarten Gebrauch des Mietgegenstandes zu gewährleisten. Bei Gebrechen einer Therme und somit in einer unbeheizten Wohnung, hat der Mieter jedenfalls das Recht auf sofortige Mietzinsminderung, wenn die Wohnung ursprünglich beheizt vermietet wurde“, so Mag. Shah. Diese erneute positive Entscheidung des OGH stärkt die Rechtsmeinung der Mietervereinigung, die dem Vermieter gesetzlich die Erhaltung im Inneren des Mietobjekts auferlegt. „Stück für Stück entsteht nun mehr Rechtssicherheit im Interesse der wohnenden Menschen“, so Niedermühlbichler abschließend. Schlagwörter: Baumangel, Beendigung des Mietverhältnisses-Abnützungserscheinugnen, Gebrauchspuren in Mietwohnungen, Gebrauchsspuren bei Rückgabe des Mietobjektes, gröbliche Benachteiligung von Mietvertragsklauseln, Hausmiete, Heizungsmangel-Mietwohnung, Immobilienkauf-Sachverständiger zur Gutachtenerstellung, Immobilienverkauf-Gutachtenerstellung, Kündigung einer Mietwohnung, Mietervereinigung, Mietervereinigung Oesterreichs, Mietgegenstand, Mietobjekt, Mietrecht, Mietrecht-Erhaltungs-und Erneuerungsarbeiten, Mietrecht-gesprungene Fliesen bei Wohnungsrückgabe, Mietvertragsklauseln, Mietwohnung-Heizungsmangel, Mietwohnung-Tierhaltung, Mietwohnungsrückgabe-Schadenersatz,…

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