GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Rechtsexperten stellen Mängel und Fehler in Ministeriums-Broschüre fest! Wien (OTS/SK) – SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier will in einer Anfrage an die Justizministerin wissen, was sie gegen die offensichtlichen Fehler und Falschinformationen in der Broschüre des Justizministeriums „Alles was Recht ist“ unternehmen wird. „Rechtsexperten weisen nach, dass die Broschüre des Justizministeriums ‚Alles was Recht ist‘ haarsträubende Fehler und Falschinformationen enthält, die Menschen davon abhalten können, bestehende Rechte durchzusetzen“, sagt Maier am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Außerdem sind auch Falschinformationen enthalten, die Menschen in Prozesse hetzen könnten, die sie sicher verlieren würden. Maier will nun von der Justizministerin wissen, warum eine externe Person – gegen Entgelt – mit der Textierung einer solchen Fachbroschüre beauftragt wurde, wenn doch die  fachkundigen JuristInnen und ExpertInnen im eigenen Haus sitzen, und ob die Öffentlichkeit darüber informiert wird, um weiteren Schaden für Rechtsuchende zu verhindern. Als Beispiele für die Falschinformationen nennt Maier das Kapitel „Wohnen und Nachbarschaft“. So ist es schlichtweg falsch, dass die Mietzinse durch das Mietrechtsgesetz (MRG) nur für Wohnungen in Altbauten und in Eigentumswohnungen, wenn die Baubewilligung bis zum 8. Mai 1945 erteilt wurde, beschränkt sind. „Auch in geförderten Neubauten, beispielsweise 1980 errichteten geförderten Häusern, sieht das Mietrechtsgesetz  Mietzinsbegrenzungsvorschriften vor“, sagt Maier. Ein anderes Beispiel ist die Frage, wer die Kosten der Erhaltung oder Erneuerung etwa von Wärmebereitungsgeräten in den einzelnen Mietobjekten zu tragen hat. Die Information des Justizministeriums dazu ist falsch, weil es seit mehr als acht Jahren ständige Rechtsprechung ist, dass man diese Bestimmung in einem Formularmietvertrag gerade nicht abbedingen kann beziehungsweise eine solche Klausel ungültig ist. Auch falsch beantwortet wird die Frage, ob jemand das tägliche Klavierspiel seines Nachbarn ertragen muss. So behauptet das Justizministerium „ja“, das Gegenteil ist der Fall. Laut einer Entscheidung des OGH, muss man als Nachbar eine Beeinträchtigung durch Klavierspielen über vier Stunden nicht dulden. Aus Sicht des Konsumentenschutzsprechers ist die Justizministerin aufgefordert, so rasch wie möglich eine Entscheidung zu treffen, ob diese Rechtsbroschüre korrigiert oder sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Schlagwörter: Klavierspiel-OHG Urteil, Mietrecht, Mietzinsbegrenzungsvorschriften, MRG, Rechtsbroschüre-fehlerhaft Veröffentlicht am 21. August, 2013 von Bauherrenhilfe.org…

Weiterlesen

Private Kaufinteressenten haben mit dem Ertragswertverfahren oft ihre Schwierigkeiten! Nachfolgend wird das Verfahren vorgestellt und mitsamt den Hintergründen erläutert. So können potentielle Immobilienkäufer leichter entscheiden, ob dieses Verfahren der Wertermittlung für sie überhaupt von Relevanz ist. Beim Immobilienerwerb geht es meist um sehr große Beträge. Infolge ist es für Käufer umso wichtiger, dass sie zu einem guten Preis kaufen. Allerdings lässt sich meist gar nicht so leicht sagen, ob ein geforderter Kaufpreis gerechtfertigt ist. Je nach Art einer Immobilie und ihrer Lage kann ein fairer Preis ganz unterschiedlich bemessen sein. Angesichts dieser Ausgangssituation wurden Verfahren zur Wertermittlung entwickelt. Hierzu zählt auch das so genannte Ertragswertverfahren. Allerdings handelt es sich dabei um ein Wertermittlungsverfahren, um das vor allem private Kaufinteressenten oft einen Bogen machen. Dies ist keine Überraschung, denn letztlich ist das Verfahren komplex und somit nicht immer leicht nachzuvollziehen. Nachfolgend wird erläutert, was es mit dem Ertragswertverfahren auf sich hat. Hintergründe zum Ertragswertverfahren Die Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass es sich vorrangig auf den Ertrag der Immobilie konzentriert. Der Ertrag bezeichnet wiederum die Einnahmen, die mit dem Objekt erwirtschaftet werden. Im Wesentlichen geht es darum, den Wert der Immobilie unter Berücksichtigung von Ertrag, Kosten und Bodenwert zu ermitteln. Dass der Ertrag im Vordergrund steht, ist dem Investorenansatz geschuldet. Anders als Eigennutzer interessieren sich Investoren weniger für das Design einer Immobilie oder deren Ausstattung. Stattdessen steht der Ertrag im Vordergrund: Das Verfahren soll darüber Auskunft geben, was vom geforderten Kaufpreis im Hinblick auf die erwartete Rendite zu halten ist. Wegen dieses Hintergrunds wird das Ertragswertverfahren in erster Linie von professionellen Investoren angewendet. Es sind vor allem Investmentgesellschaften, Projektentwickler und Banken, die sich auf dieses Verfahren konzentrieren. Für Privatpersonen ist es nur dann von Relevanz, wenn eine Immobilie als Anlageobjekt dienen soll. Ist hingegen eine Eigennutzung vorgesehen, ist eine Anwendung des Ertragswertverfahrens überhaupt nicht möglich, da kein Ertrag erwirtschaftet wird. Als typische Objekte, die per Ertragswertverfahren bewertet werden, gelten: Büroimmobilien Wohnimmobilien mit mindestens drei Wohneinheiten Immobilien mit gemischter Nutzung (Wohnen & Gewerbe) Spezialimmobilien (z.B. Hotels oder Parkhäuser) Unterscheidung von anderen Wertermittlungsverfahren Neben dem Ertragswertverfahren gibt es noch das Vergleichswert- und Sachwertverfahren. Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens wird ermittelt, wie es um die Werte vergleichbarer Objekte bestellt ist. Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertvermittlung wiederum Basis der Kosten, die für den Bau eines Objekts im selben Zustand aufgewendet werden müssen – und zwar einschließlich Berücksichtigung des Bodenwerts.

Weiterlesen

TO DO – VOR und NACH Schadensfall! Obwohl wir nicht in der Nähe des Äquators wohnen, sind auch bei uns immer wieder massive Niederschlagsverhältnisse zu verzeichnen. Es regnet tagelang durch oder nach einem heißem Sommertag zieht ein Gewitter auf und binnen kürzester Zeit werden aus den kleinen Pfützen größere Seen und kaum achtet man darauf, steht schon im eigenen Keller das Wasser. Und wenn Sie denken, es passiert nur Ihnen, so kann ich mitteilen, dass auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, sogar Sachverständige nicht davor verschont werden. Was ist zu tun? Im Schadensfall ist das Wasser umgehend mittels Tauchpumpen aus den Räumen zu transportieren. Machen Sie Bilder vom Schadenfall (zB. mit dem Handy) und beginnen mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten. Laut Versicherungsbedingungen sind Sie sogar dazu vertraglich verpflichtet. Details können Sie unter dem Punkt „Schadensminderungspflicht“ nachlesen. Machen Sie diese Arbeiten sofort und ohne lange auf eine Versicherungsentschädigung zu warten. Wenn Sie innerhalb kürzester Zeit das Wasser abtransportieren können, so wird sich der Schaden eher gering halten. Bei größeren Wasserschäden ersuchen Sie die Feuerwehr um Mithilfe. Meldung an Ihre Versicherung Nach dem Sie Bilder vom Schadensfall gemacht haben, können Sie mit den Aufräumarbeiten und der Reinigung beginnen. Machen Sie sogleich eine Meldung an Ihre Versicherung (meist online möglich) und schildern Sie den Schadensfall in kurzen Worten. Führen Sie auch an, welche Gegenstände beschädigt worden sind (zB. Kästen, Böden, Mauerwerk,…) Bei größeren Schadensfällen wird Ihre Versicherung vermutlich einen Sachverständigen mit der Regulierung des Schadens beauftragen. Grundsätzlich können Sie dieser Person trauen, jedoch lassen Sie sich seine Entscheidung ausführlich erklären. Was zahlt die Versicherung im Schadensfall? Hierbei ist Ihre Versicherungspolizze samt Bedingungen im Detail durchzusehen. Es kommt darauf an, wie das Wasser in Ihr Objekt eingedrungen ist. Bei manchen Versicherungsanstalten ist es nicht relevant wie das Wasser eingedrungen ist, andere wiederum teilen mit, dass der Folgeschaden nur übernommen wird, sofern das Niederschlagswasser bei ordnungsgemäß verschlossen Fenster und Türen eingedrungen ist. Weitere Versicherungen teilen mit, dass dieser Punkt nicht zu versichern sei. Sie sehen, hier ist unbedingt Nachlesebedarf gegeben, nehmen sie sich die Zeit und studieren Sie Ihre Polizze und fragen Sie Ihren Vermittler. Grundsätzlich ist eine Entschädigung nach Neuwert angedacht (je nach Versicherungsvertrag) wenn Sie die Güter nachkaufen wollen. Hierbei haben Sie Anspruch auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Es ist aber zu beachten, dass hier eine strikte Trennung gemacht werden muss. Diese Trennung ist unter den Gruppierungserläuterungen im Detail nachzulesen. Leistung Ihrer Haushaltsversicherung (bei Wohnung in Mehrparteienwohnhäuser)…

Weiterlesen

Multimediale Energie-Erlebnisausstellung im Waldviertel! Anfang Mai wurde im Waldviertel die SONNENWELT Großschönau eröffnet.  Es handelt sich dabei um eine interaktive Dauerausstellung über nachhaltiges Bauen, Sanieren, Wohnen und Leben mit der Kraft der Sonne. Einfache Energiespartipps werden unterhaltsam erklärt und deren Wirkung verdeutlicht. Landesrat Dr. Stephan Pernkopf betonte in seiner Festrede bei der Eröffnung: „In Niederösterreich sind wir auf einem guten Weg. Jede und jeder Einzelne kann seinen Beitrag zum Energiesparen leisten. Schon kleine Maßnahmen wie Ausschalten des Standby-Modus bei Elektrogeräten oder die Verringerung der Raumtemperatur um nur ein Grad zeigen Wirkung, die man im Geldbörsel spürt. Die SONNENWELT zeigt zahlreiche solcher Einsparmöglichkeiten auf spannende und unterhaltsame Weise auf. Ein Besuch lohnt sich in jedem Fall.“ Mit der Kraft der Sonne Die SONNENWELT präsentiert auf 2.000 m², wie sich das Bauen, Wohnen und Leben mit der Kraft der Sonne in den letzten 10.000 Jahren entwickelt hat. Die Reise führt die BesucherInnen durch 12 Zeitzonen von den Nomaden vor 10.000 Jahren über die alten Ägypter und Römer bis hin zur Gegenwart und Zukunft. In der SONNENWELT dreht sich alles um Energie, deren Ursprung und Bedeutung und insbesondere auch um die Kraft der Sonne. Auch Umwelt- und Klimaschutz werden ausführlich behandelt. Herzstück der Ausstellung ist der Multimediaguide, der in drei Sprachen (Deutsch, Englisch und Tschechisch) und für verschiedene Alters- bzw. Wissensstufen durch den Rundgang führt. Die BesucherInnen können Fragen beantworten, für richtige Antworten und für die Energieerzeugung kraft eigener Körperbewegung Punkte sammeln und erhalten am Schluss eine individuelle Urkunde, die sie zu frischgebackenen EnergieexpertInnen kürt. Energiewende in Niederösterreich Dr. Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur NÖ: „Wir freuen uns, dass die Energiebewegung NÖ immer stärker wird  – nur gemeinsam können wir die Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien schaffen. Die Sonnenwelt in Großschönau ist ein gutes Beispiel wie man das Thema Energieeffizienz anschaulich und unterhaltsam präsentieren kann und wird sicherlich als Anregung für zahlreiche neue EnergiebotschafterInnen dienen, die wir jetzt schon einladen möchten Ihre Energieprojekte auf www.energiebewegung.at zu veröffentlichen.“ Einzigartige Energie-Erlebnisausstellung Projektinitiator OSR Josef Bruckner formuliert die Vision folgendermaßen: „Am Sonnenplatz Großschönau versuchen wir mit der SONNENWELT die Sanierungsrate auf unterhaltsame Weise zu steigern und den BesucherInnen eine energieeffiziente und nachhaltige Lebensweise schmackhaft zu machen.“ Energieeffizientes Bauen, Leben und Wohnen werden am Sonnenplatz Großschönau immer wieder auf anschauliche Weise verdeutlicht und sind somit für jeden Gast erlebbar. Öffnungszeiten…

Weiterlesen

Völlig neu am Weltmarkt ist die selbst aushärtende und formgießfähige Dämmung für Ziegel, Hohlblocksteine oder Beton-Elemente! Der mineralische, auf Zement basierende GEOLYTH Mineralschaum ermöglicht die Einhaltung aller für einen ökologischen Baustoff maßgeblichen Faktoren, wie Nachhaltigkeit, einwandfreie Verarbeitung und einfache Entsorgbarkeit zur Erfüllung der hohen Anforderungen an Gebäude der Zukunft. Der ausgezeichnete Dämmstoff Lambdawert (Lambdawert  = 0,035) mit hervorragender Wasserdampfdiffusionsoffenheit (µ=2) ist die Kombination für ein funktionstüchtiges, nachhaltiges und dauerhaftes trockenes Mauerwerk, welches Voraussetzung für gesundes Wohnen und die Vermeidung von Schimmelbildung ist. Seine besondere ökologische Stärke spielt GEOLYTH Mineralschaum bei der Entsorgung aus. Der mineralische GEOLYTH Mineralschaum kann als Baurestmasse entsorgt werden. Der nicht brennbare GEOLYTH Mineralschaum (Baustoffklasse A1) bietet ein breites Anwendungsgebiet vom Neubau über industriell hergestellte Fertigteile bis zur Außendämmung und zur Altbausanierung. Aus verarbeitungstechnischer und ökologischer, vor allem aber auch bauphysikalischer Sicht ist GEOLYTH Mineralschaum daher die Alternative zu herkömmlichen Dämmstoffen und somit ein Baustoff der Zukunft. GEOLYTH Mineral Technologie GmbH, weitere Info erhalten Sie auf  www.geolyth.at Link zu Fachzeitschrift a3 Wirtschaftsverlag Artikel: „Dämmstoff darf kein Sondermüll sein„! -> Link zur VIDEODARSTELLUNG „GEOLYTH-Bauteile“ Schlagwörter: Altbausanierung-Dämmstoff, Baustoff-Wärmedämmung, Dämmstoff, Dämmstoff-Bau, Geolyth-Mineralschaum, Mineralschaum-Geolyth, Mineralschaum-Wärmedämmung, Schimmelbildung-Prävention, Wärmedämmung, Wohnraumschimmel Veröffentlicht am 6. Mai, 2013 von Bauherrenhilfe.org…

Weiterlesen

GDI appelliert an die Regierungs-Arbeitsgruppe „Leistbares Wohnen“ für die rasche Umsetzung der bedarfsorientierten und zweckgewidmeten Wohnbauförderung!  Wien (OTS) – Das Thema „leistbares Wohnen“ wird derzeit auf Regierungsebene heiß diskutiert. Anlässlich der Einsetzung einer Regierungs-Arbeitsgruppe „Leistbares Wohnen“ fordert die Gemeinschaft Dämmstoffe Industrie (GDI) die Regierung auf, eine rasche Wiedereinführung der bedarfsorientierten und zweckgewidmeten Wohnbauförderung zu beschließen. „Die derzeit teuren Wohnpreise werden nur dann sinken, wenn das Angebot an geförderten Neubauwohnungen am Markt wieder steigt, das entspricht rund 10.000 bis 12.000 Neubauwohnungen mehr pro Jahr. Dies bedingt aber wiederum, dass die Wohnbauförderungsmittel zu 100 Prozent in den Wohnbau fließen. Erreicht werden kann dieses Ziel aber nur über eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung“, meint Franz Roland Jany, Geschäftsführer der GDI. „Die derzeitige Diskussion über eine bereits längst fällige notwendige Anpassung des Wohnrechts ist wichtig, notwendig und rasch zu beginnen – allerdings wird dadurch der Nachfragedruck auf dem Markt nicht reduziert. Das geht nur über eine Erhöhung des Angebots geförderter Neubauwohnungen“, gibt Jany zu bedenken. „Ein zusätzlicher Bedarf an Finanzmitteln könnte von der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie den Pensionskassen aufgenommen und direkt an die gemeinnützigen Wohnbauträger weitergegeben werden“, so Jany weiter. „Die Regierung hat nunmehr die einmalige Chance, die entsprechenden Vorschläge des Strategiepapiers ‚Wohnen 2020‘ jetzt umzusetzen“, betont Jany. „Gerne stellt die Initiative Umwelt+Bauen ihre Expertise sowie Experten der Regierungs-Arbeitsgruppe zur Verfügung.“ Erst im Dezember hatte die Initiative Umwelt + Bauen, ein Zusammenschluss aus den Sozialpartnern, NGOs und weiteren Organisationen, das Strategiepapier „Wohnen 2020“ vorgestellt. Strategiepapier „Wohnen 2020“ der Initiative „Umwelt + Bauen“ -> unter www.umwelt-bauen.at Über GDI: Die GDI ist die produktunabhängige Plattform und Interessensvertretung der österreichischen Dämmstoffindustrie. Die Arbeitsschwerpunkte liegen in der Steigerung der Energieeffizienz sowie dem Wärme- und Klimaschutz bei Gebäuden. Bildquelle: Artikel „Baubegleitung und Kellerdämmung“ Schlagwörter: Dämmstoffe, GDI, Strategiepapier-Wohnen 2020 Veröffentlicht am 30. April, 2013 von Bauherrenhilfe.org…

Weiterlesen

Wer es sich nicht leisten kann oder will im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung zu wohnen, dem bleibt kaum etwas anderes übrig als sich eine Wohnung oder bestenfalls ein Haus zu mieten. Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff Miete? Hier bleiben oftmals viele Aspekte unklar. Welche Rechte hat man als Mieter? Welche Pflichten? Antworten auf fast tägliche Fragen zum Thema Mietrecht bei finanzfrage.net oder eben in diesem Artikel. Was bedeute Mietrecht? Der Begriff Miete und auch Pacht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) unter dem Überbegriff Bestandsvertrag zusammengefasst. Gemeint wird damit für die Miete die Überlassung des Gebrauches einer beweglichen (Kfz, DVD, Buch usw.) oder unbeweglichen (Haus, Wohnung, Geschäftsräume, Büros usw.) Sache gegen Entgelt. Ein Unterschied der Miete zu der Leihe (oder Leihvertrag) besteht generell dadurch, dass jene unentgeltlich ist. Geregelt wird das Mietrecht im ABGB und im Mietrechtsgesetz. Hier werden nicht nur die Rechte und Pflichten des Mieters (Mietzins, Betriebskosten, Gebrauchsrecht, Weitergabe des Gebrauchs usw.) sondern auch jene des Vermieters (der so genannte Bestandsgeber) geregelt. „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind zu erfüllen! Ein Mietrecht bzw. ein einmal unterschriebener Mietvertrag ist ab dem Augenblick der Unterzeichnung gültig. Nicht nur das: Auch mündliche Mietverträge sind rechtskräftig und gültig, und zwar ab dem Moment der Schlüsselübergabe und der Begleichung der ersten Miete. Als Vorteil bei mündlichen Verträgen könnte man es sehen, das eben jene unbegrenzt sind da nichts schriftliches vorliegt. Doch Vorsicht: Der Nachteil an mündlichen Verträgen liegt eben darin, das sie nur begrenzt geregelt sind. Wer sich im hier unsicher fühlt dem sei geraten, jemanden hinzuzufügen der sich im Mietrecht auskennt. Grundsätzlich differenziert man im Mietrechtsgesetz drei Anwendungsbereiche. Zum einem den so genannten Vollanwendungsbereich, den Teilanwendungsbereich und jenen Bereich in dem dieses Gesetz nicht zum Tragen kommt. Der Vollanwendungsbereich Altbauwohnungen und vermietete Eigentumswohnungen, sofern sie in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen oder Geschäftslokalen sind und bei ersteren vor Juli 1953, bzw. bei letzteren vor Mai 1945 erbaut wurden, sowie geförderte Neubauten in Häusern mit mehr als zwei „Mietgegenständen“. Der Teilanwendungsbereich Dachböden oder Aufbauten, die nach dem 31.12.2001 (aus-)gebaut wurden („Dachgeschosswohnungen“) und Zubauten, die nach dem 30. 9. 2006 baulich genehmigt wurden. Auch vermietete Eigentumswohnungen, die nach Mai 1945 gebaut und Häuser, die ohne Wohnbauförderung und nach Juni 1953 errichtet wurden. Das Mietrechtsgesetz gilt nicht bei betreutem Wohnen (von karitativen oder humanitären Organisationen), Ferienwohnungen und Hotels, Herbergen,…

Weiterlesen

„die umweltberatung“ über Erfahrungen bei der Energieberatung armutsgefährdeter Haushalte! Energieberatungen sind immer wieder eine Herausforderung. Die Kunst dabei ist es, auf die individuelle Situation im jeweiligen Haushalt einzugehen, die Einsparpotenziale zu erheben und passende Maßnahmen zu empfehlen. Markus Novak, Energieberater bei „die umweltberatung“, hat seit März 2011 mehr als 160 Beratungen in Wien durchgeführt und berichtet über seine Erfahrungen. Mag. Markus Novak ist Energieexperte von „die umweltberatung“ und führt in Kooperation mit der Caritas und der Wien Energie – Ombudsstelle Beratungen in armutsgefährdeten Haushalten durch. Ziel ist es den Energieverbrauch und damit auch die Ausgaben für Energie in diesen Haushalten zu senken – mit geringen oder im besten Fall ganz ohne Investitionen. Markus Novak: „Jede Beratung ist anders und es gibt immer wieder Überraschungen – ganz abgesehen von der stürmischen Begrüßung durch schwanzwedelnde Hunde. In manchen Haushalten lassen sich die Fenster gar nicht richtig schließen oder sind beschädigt. Das macht in Kombination mit ungedämmten Mauern das Wohnen äußerst unkomfortabel und treibt den Energieverbrauch in die Höhe. Dämmung und Behebung von Schäden an Fenstern liegen in der Verantwortung des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung. Diese sind jedoch leider manchmal unzugänglich für die völlig gerechtfertigten Anliegen der MieterInnen.“ Heizenergie sparen Gegen ungedämmte Gebäude können die MieterInnen nichts tun, aber mit einfachen Maßnahmen lässt sich doch viel Energie sparen. Sehr oft sind die Heizkörper hinter Möbeln versteckt und die Wärme kann sich deshalb nicht so gut im Raum verteilen. Wenn es räumlich möglich ist sollten die Möbel umgestellt werden. Markus Novak: „Was mich wundert ist die Tatsache, dass immer noch viele Menschen zum Lüften die Fenstern kippen und dabei den Heizkörper aufgedreht lassen. So heizt man im wahrsten Sinne des Wortes beim Fenster hinaus. Mehrmals täglich bei weit geöffneten Fenstern zu lüften ist hinsichtlich Energieverbrauch und Wohngefühl viel besser“, berichtet Markus Novak. Stromverbrauch messen und reduzieren Es gibt viele Möglichkeiten den Stromverbrauch zu senken, angefangen beim Vermeiden des unnötigen Standby-Verbrauches, über die richtige Einstellung von Kühl- und Gefriergeräten bis hin zur Temperaturreduktion beim Waschen der Wäsche. „Bei den Beratungen messen wir immer den Stromverbrauch einzelner Elektrogeräte, um zu schauen wie viel Strom das Gerät im Betrieb oder im Stand by Modus frisst. Da gibt es immer wieder Überraschungen, auch für mich selbst“, spricht Markus Novak aus Erfahrung. Abschließend meint der Umweltberater: „Dass die Menschen bereits während der Beratung einfache Maßnahmen umsetzen und sich über die praktische Unterstützung dabei…

Weiterlesen