GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Schutzmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss!  St. Pölten (OTS/NLK) – Endlich ist der Sommer da und mit ihm auch der lang ersehnte Urlaub. Die schönste Zeit im Jahr hat aber auch ihre Schattenseiten, denn in dieser Zeit nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche zu. Vom Land Niederösterreich gibt es bei der Umsetzung von Einbruchschutzmaßnahmen Unterstützung. Mit der Förderung „Sicheres Wohnen“ können Bürgerinnen und Bürger ihr Haus oder ihre Wohnung sicherer machen. „Seit Beginn der Aktion wurden bereits über 45.000 Förderanträge abgewickelt“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka Das Land Niederösterreich fördert Schutzmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 30 Prozent. Gefördert wird der Einbau von Sicherheitstüren, Alarmanlagen und Videoüberwachungsanlagen. Für den Einbau einer Sicherheitstüre oder einer Alarmanlage gibt es Unterstützung bis zu 1.000 Euro, der Einbau einer Videoüberwachungsanlage wird bis zu 1.500 Euro gefördert. Maximal können Eigenheim- und Wohnhausbesitzer bis zu 2.500 Euro, Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern sogar bis zu 3.500 Euro vom Land erhalten, damit sie vor Einbrüchen besser geschützt sind. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses richtet sich nach den anerkannten Investitionskosten. Oft sind für die Betroffenen gar nicht die materiellen Schäden ausschlaggebend, sondern die psychische Belastung und die Verletzung der Privatsphäre. Bereits mit kleinen Maßnahmen kann man die potenziellen Täter abschrecken und vom Haus fernhalten. Zu den einfachen Sicherheitstipps gehört es, so zu tun, als ob man zu Hause wäre. Dabei sollten der Briefkasten regelmäßig entleert werden, keine Urlaubsansagen auf dem Anrufbeantworter oder in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter & Co hinterlassen sowie Vorhänge nicht zugezogen und Jalousien und Rollläden nicht heruntergelassen werden. Um das eigene Heim bewohnbar aussehen zu lassen, können Zeitschaltuhren helfen, die z. B. das Licht oder das Radio zu unterschiedlichen Zeiten ein- und ausschalten. Alle Türen und Fenster sollten verriegelt, Balkon- und Terrassentüren sowie Kellerfenster dabei nicht vergessen werden. Nachbarn sollten über den Urlaub und die gesetzten Maßnahmen informiert werden. Nähere Informationen: Büro LH-Stv. Sobotka, Mag. (FH) Eberhard Blumenthal, Telefon 02742/9005-12221, e-mail eberhard.blumenthal@noel.gv.at. oder NÖ Wohnbau-Hotline, 02742/221 33 (Montag-Donnerstag, 8-16 Uhr, und freitags, 8-14 Uhr), www.noe.gv.at. Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG; Kellertüre Schlagwörter: Alarmanlagen, Einbruchschutz, Sicheres Wohnen Veröffentlicht am 24. Juli, 2014 von Dohnal…

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Wien (OTS) – Heute, Montag 30.6.2014, wurde die Novelle der Wiener Bauordnung sowie die Novellierungen des Wiener Kleingartengesetzes und des Wiener Garagengesetzes im Wiener Landtag behandelt und mit Regierungsmehrheit beschlossen. Die Neuerungen treten je nach Gesetzgebung bereits am Tag nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt – betrifft das Wiener Garagengesetz sowie weite Teile der Wiener Bauordnung und des Wiener Kleingartengesetzes – in Kraft. Einige Neuerungen erlangen drei Monate nach Kundmachung bzw. vereinzelte Neuregelungen mit Juni 2015 Rechtswirksamkeit. „Die Neuregelungen umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wesentliche und auch richtungsweisende Verbesserungen im Wiener Baurecht bringen“, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat Christoph Chorherr festhalten. Neben grundsätzlichen Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für BauwerberInnen – allerdings ohne die Rechte der AnrainerInnen einzuschränken – sind diese in drei wesentlichen Schwerpunkten zusammenzufassen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig ausführt: „Wir setzen wichtige Maßnahmen, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu forcieren, erreichen wesentliche Verbesserungen im Bereich der Ökologie und der Sicherheit. Und wir schaffen auch wichtige Neuregelungen, die den Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen. Allessamt Maßnahmen, die den Wienerinnen und Wiener zugute kommen“, erklärt Ludwig. Durch die Novellierung der Wiener Bauordnung inklusive dem Wiener Kleingartengesetz werden unter anderem Erleichterungen bei der Wohnraumschaffung erreicht. Außerdem wird durch neue Bestimmungen, wie etwa die Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ oder befristete Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt entgegengewirkt. „Damit setzen wir wichtige, stark preisdämpfende Maßnahmen. Gleichzeitig werden etwa durch den weitgehenden Entfall der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten erreicht“, erläutert der Wohnbaustadtrat in Zusammenhang mit der Novelle zum Wiener Garagengesetz. Gemeinderat Christoph Chorherr hält fest: „Die Novelle der Bauordnung ist ein Vorzeigeprojekt der rot-grünen Stadtregierung“. Auch er betont, dass damit wesentliche Verbesserungen erreicht werden: „Die Festlegung einer Mindestraumhöhe für das Erdgeschoß eröffnet etwa dem Handel neue Möglichkeiten. Auch die Möglichkeit straßenseitige Balkone zu errichten sorgt für mehr privaten Freiraum in der Stadt und belebt das Stadtbild. Dies sind nur zwei Beispiele für noch mehr Wohn- und Lebensqualität in Wien.“ Die Ermöglichung von straßenseitigen Balkonen sorgt für mehr privaten Freiraum in der Stadt und wird das Stadtbild beleben. Der Wiener Solarstandard ist richtungsweisend, weil wir ein klares Zeichen für erneuerbare Energien in Wien setzen. Durch die städtebaulichen Verträge können private Grundeigentümer in die Errichtung von Infrastruktur eingebunden werden. Und schließlich kann durch neue Auflagen bei…

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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann die Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden! Wien (OTS) – Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner ist es zudem auch möglich, einfach und mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu überprüfen. Ein Service, das seit gut einem Jahr auch für die Betriebskostenberechnung angeboten wird. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2013, als auch jene der Jahre 2012 und 2011 zur allgemeinen Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadressewww.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wiener und Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch einzustufen sind. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser „Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es leider immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zu viel verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘ sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des Wiener Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen“, erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Mit dem Online-Betriebskostenrechner bietet die Stadt Wien ein weiteres Service-Instrument für die Wienerinnen und Wiener, wie Ludwig betont: „Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum 30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir eine stark steigende Nachfrage. Wir bieten damit den Wienerinnen und Wienern eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter.“ Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA 50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine unzulässige Verrechnung vorliegen…

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Der Wunsch nach einem gesunden und schönen Zuhause.   Gesundes Wohnen mit Keramik spricht für sich. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere, positive Aspekte in der mehr als 1.000-jährigen Geschichte der keramischen Fliese. Neben der enormen Designvielfalt und der zeitlosen Eleganz besticht sie durch ihre Langlebigkeit und Belastbarkeit. Die Fliese als Gesundheitsfaktor und die Eigenschaft als Wärmespender, rücken dabei jedoch immer mehr in den Vordergrund.      Was uns Menschen an Keramik fasziniert, ist ihre Vielseitigkeit, ihre Natürlichkeit, ihre Farben und Oberflächen. Ob Mosaik oder Großformat, Steingut oder Steinzeug, hell oder dunkel, die Vielfalt der Fliese ist groß. Fliesen werden aus natürlichen Rohstoffen wie Feldspat, Sand oder Kaolin hergestellt. Zusätzlich werden die Fliesen glasiert und durch den Brennvorgang dauerhaft fest und strapazierbar gemacht. Keramik ist hart im Nehmen. Kratzfest, rutschhemmend, schmutz- und feuchtigkeitsunempfindlich – ohne aufwändige Pflegeprozeduren auch nach Jahren so schön, wie am ersten Tag.        Fliesen nach Lust und Laune kombinieren Was macht einen Raum einzigartig? Sein Boden, seine Wände und das harmonische Zusammenspiel von beidem. Als Wand- und Bodenverkleidung im Bad, als Fußbodenbelag im gesamten Wohnbereich oder als durchgehende Bodengestaltung vom Innenbereich auf die Außenflächen. Fliesen schaffen Individualität und geben Ihrem Zuhause eine einzigartige Optik. Einen wesentlichen Einfluss auf die Farbentwicklung hat auch die Beleuchtung. Farbe erzeugt Stimmung und Atmosphäre, sie verleiht Räumen ihre individuelle Note. Die richtige Farbwahl ist somit für die harmonische Ausstrahlung eines Raumes wichtig. Zusätzlich reizvolle Akzente können durch die Breite der Fugen und deren Farben geschaffen werden. Eine Tendenz zu immer größer werdenden Fliesen ist zu beobachten. Zahlreiche Materialien werden nachgeahmt und interpretiert, verschiedene Metall- und Holzoptiken, werden in vielen Farb- und Formvarianten – bis zu 150 cm x 30 cm, angeboten. Natürliche Schönheit Moderne Herstellungsverfahren führen zu einer neuen Generation der Natursteinfliesen. Originalgetreue Nachbildungen von verschiedenen Natursteinen, die markante optische Eigenschaften, wie eine Oberflächenanmutung oder eine abweichende Farbgebung aufweisen. Ein weiterer Trend ist der zu Holzfliesen. Die Lebendigkeit einzigartiger Holzstrukturen, kombiniert mit natürlicher Schönheit. Fliesen in Holzoptik verschaffen Wohnräumen Wärme und eine natürliche Anmutung – sie bilden den passenden Rahmen für ein modernes Möbeldesign. „Die Confindustria Ceramica, der FCIO (Fachverband der chemischen Industrie Österreichs) und der österreichische Fliesenverband haben es sich zum Ziel gesetzt, der Fliese jenen Stellenwert zu geben, der ihr gebührt. Es ist an der…

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Schon bei der Planung auf Energiesparen setzen! Niederösterreich setzt in der Landesentwicklung auf Strategie, Nachhaltigkeit und Effizienz. Der neue „Energieausweis für Siedlungen“ ermöglicht es allen blau-gelben Gemeinden nun, ihre Siedlungen auf die Energieeffizienz hin zu durchleuchten und auch schon vor dem Bau einer neuen Wohnsiedlung möglichst energiesparend zu planen. Landesrat Dr. Stephan Pernkopf: „Für einzelne Gebäude ist ein Energieausweis ja schon Standard, aber auch der richtige Standort und die richtige Bebauungsform der gesamten Siedlung tragen wesentlich zur Energieeffizienz bei. Der ‚Energieausweis für Siedlungen‘ ist ein wertvolles Planungsinstrument, das nicht nur beim Energiesparen, sondern auch die Gemeindekassen schont. Wir setzen damit in Niederösterreich Maßstäbe für eine energie- und kostenbewusste und damit verantwortungsvolle Raumplanung.“ Bereits seit 2009 wird eine erste Version des „Energieausweis für Siedlungen“ vom Land NÖ kostenlos zur Verfügung gestellt, nun erfolgte mit Experten eine Komplettüberarbeitung. Bürgermeister Ing. Gerhard Tastl aus Rohrendorf hat den neuen Energieausweis bereits getestet:„ Wir können unserer Bevölkerung bei der Schaffung ihres Eigenheims ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit lassen und dennoch Erschließungskosten sparen. Der Energieausweis für Siedlungen hat uns wichtige Grundinformationen geliefert und bewusst gemacht, das effizientes Flächenmanagement die Lebensqualität im Ort steigert und unsere Gemeindekasse schont.“ Ein digitales Berechnungsmodul ermöglicht es den Gemeinden, schon frühzeitig mögliche Standorte für neue Siedlungsgebiete miteinander zu vergleichen und auch schon die verschiedenen Bebauungsvarianten auf ihre Energieeffizienz zu prüfen. Kompakte Siedlungsformen vermeiden großen Aufwand zur Herstellung und Wartung der notwendigen Infrastruktur wie Straßen und Kanal, bieten kurze Wege und hohe Wohnqualität. Für die Gemeinden sind damit konkrete Energie- und Kosteneinsparungen verbunden, in Rohrendorf konnten so durch den Vergleich und die anschließende Entscheidung für eine dichtere Bebauung die Energiekosten pro Wohnhaus beinahe um die Hälfte gesenkt werden! Rückfragen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher Landesrat Dr. Stephan Pernkopf – Landhausplatz 1, Haus 1; 3109 St. Pölten; E: lr.pernkopf@noel.gv.at Foto v.l.n.r.: Landesrat Dr. Stephan, BGM Ing. Gerhard Tastl und GGR Baumstr. Franz Mayer; Copyright: NÖ LRG Schlagwörter: Energieausweis-Siedlungsplanung Veröffentlicht am 27. Mai, 2014 von Dohnal…

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Beinahe jeder, der sich für eine Mietwohnung interessiert hat, wurde bereits mit der Frage konfrontiert, wofür eine Ablöse verlangt oder bezahlt werden darf. Oder welche Investitionskosten darf man bei einem Nachmieter  geltend machen? Ablösen, auch Einmalzahlungen genannt, gibt es verschiedene, wie zum Beispiel: die „schwarze“/illegale Ablöse für den Abschluss eines Mietvertrages, die im Anwendungsbereich des Mietrechts gesetzwidrig ist. Ablösen für Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietrechtsgesetz/MRG: Bestimmte Einmalzahlungen an den Vermieter sind erlaubt. Investitionsablösen nach §10 MRG: Sind erlaubt sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wie z.B. eine wesentliche Verbesserung der Wohnung wurde durch die Investition erreicht. Möbelablöse: Die Höhe der Forderung muss sich am Wiederbeschaffungswert orientieren. Vertragserrichtungskosten: Bei allen Wohnungen, die voll unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, sind Kosten für die Erstellung des Vertrages verboten. Baukostenbeitrag: Normalerweise darf vom Vermieter nichts verlangt werden. Bei geförderten Miet- oder Genossenschaftswohnungen, darf ein Kostenbeitrag verlangt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Mietervereinigung Österreich www.mietervereinigung.at/Ablöse.   Schlagwörter: Bauinvestitionen, Entschädigungszahlung, Finanzierungsbeiträge, Investitionsablöse, Investitionskostenablöse, Investitionskostenersatzanspruch Veröffentlicht am 25. April, 2014 von Bauherrenhilfe.org…

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Wien (OTS) – Die Stadt Wien stellt ausdrücklich klar, dass weder der Richtwertmietzins noch der Lagezuschlag von der Stadt Wien festgesetzt wird. Zuletzt kolportierte Informationen dazu sind schlichtweg falsch. Die gesetzlich zulässigen Mietzinsregelungen unterliegen ausschließlich dem bundesweit geltenden Mietrechtsgesetz (MRG). Änderungen der zulässigen Richtwerte erfolgen nach dem geltenden Richtwertgesetz ausschließlich durch entsprechende Kundmachungen des Bundesministers für Justiz. Die letzte Änderung wurde mit der 55. Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz mit 14. März 2014 veröffentlicht. Darin wird gemäß § 5 Abs. 2 des Richtwertgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2009, auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreichvom 24. Februar 2014 kundgemacht, die Änderung der in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. April 2014 kundgemacht. Auch die geltenden Regelungen betreffend Lagezuschlag sowie dessen Berechnung ist in dem entsprechenden Bundesgesetz geregelt. Die dafür heranzuziehenden Werte wurden ebenfalls mit der Veröffentlichung des Bundesministers für Justiz vom 14. März 2014 kundgemacht. Der Lagezuschlag an sich, sowie auch die Höhe von jeweils gesetzlich zulässigen Lagezuschlägen, sind ausschließlich durch bundesgesetzliche Regelungen definiert. Änderungen der hierzu anzuwendenden Ausgangswerte sind ausschließlich auf Basis der geltenden Rechtslage durch Veröffentlichungen des Justizministers möglich. Eine grundlegende Änderung obliegt ausschließlich dem Bundesgesetzgeber. Im Sinne einer transparenten, bürgerInnenfreundlichen und konsumentenorientierten Dienstleistung wird von der Stadt Wien seit Jahr 1994 eine so genannte Lagezuschlagskarte veröffentlicht. Darauf sind von der MA 25 (Magistratsabteilung 25 – Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) ermittelte Durchschnittspreiszonen ausgewiesen. Diese werden gemäß dem Gesetz und der geltenden Judikatur auf Basis der Kaufpreissammlung der MA 69 (Magistratsabteilung 69 – Immobilienmanagement) ermittelt. Es ist dies eine unverbindliche Serviceleistung. Im Einzel- und Streitfall ist der geltende Lagezuschlag jeweils individuell zu berechnen. Dieses Service, das laufend gemäß den geltenden Bestimmungen aktualisiert wird, erfreut sich hoher Akzeptanz – sowohl bei MieterInnen und Wohnungssuchenden als auch bei VermieterInnen. Die Veröffentlichung der Lagezuschlagskarte dient ausschließlich dazu, die Transparenz zu steigern. Außerdem bietet dies auch eine wichtige Unterstützung, um zu verhindern, dass ungerechtfertigte Zuschläge von den MieterInnen verlangt werden. Die ausgewiesenen Lagezuschläge werden in der Regel auch von der Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten anerkannt und auch in deren Entscheidungen berücksichtigt. In strittigen Fällen ist jedoch ein Gutachten am konkreten Objekt über einen Sachverständigen einzuholen. In Ergänzung…

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Vorfreude, große Aufräumaktionen, eine Portion Geduld und eine kleine Liste der ersten Arbeitsschritte: Stauden und Gräser: Es ist jetzt an der Zeit, das scheinbare Chaos in den Beeten zu entfernen. Die Gräser, Stauden und Sommerblumen, die unseren Garten im Winter rauhreifüberzogen verschönert haben, müssen wieder in Ihre Schranken gewiesen werden: Stauden und Gräser müssen jetzt zurückgeschnitten werden (Frühjahrsschnitt). Dieser erfolgt radikal, knapp über dem Boden. Aber Achtung: es kann sein, dass einzelnen Stauden schon wieder neu austreiben. Der Neuaustrieb sollte möglichst nicht verletzt werden. Die Mulchschichten der Beete sind zu ergänzen, damit der Boden für das neue Gartenjahr wieder optimal geschützt ist und wir im Sommer unsere Gießzeit wieder in Genießzeit umwandeln können. Die Natur braucht natürlich auch Zeit um in Schwung zu können. Geht es einem jedoch zu langsam und hat man verabsäumt im Winter Blumenzwiebel zu legen, kann man, die noch etwas traurig wirkenden Staudenbeete, mit vorgetriebenen Zwiebelpflanzen oder schon blühenden Töpfen mit Frühjahrsblühern aufpeppen. Um die Pflanzflächen mit Nährstoffen zu versorgen und auch eine gewisse Starthilfe zu geben, ist das Frühjahr der optimale Zeitpunkt die Beetflächen mit einer Kompost- oder der ersten Düngergabe zu verwöhnen. Gehölze: Grundsätzlich müssen die meisten Ziergehölze nicht jährlich geschnitten werden, es sind lediglich Verjüngungsschnitte erforderlich. Dabei werden einzelne alte Zweige an der Basis herausgenommen, um eine Verjüngung des Strauches zu fördern. Bitte, keine Bubikopfschnitte! Werden die Sträucher jedes Jahr an den Spitzen zurückgeschnitten, verdichten sich die Neuzuwächse, der Strauch verkahlt aber von innen. Dies kann dazu führen, dass der Strauch im schlimmsten Fall an der Basis zerbricht, weil die Spitzen zu schwer werden und die Tragkonstruktion instabil ist. Außerdem sind solcher Art verunstaltete Sträucher wirklich keine Augenweide. Es gibt jedoch auch Sträucher, die den jährlichen Rückschnitt zur optimalen Entfaltung ihrer vollen Pracht brauchen wie z.B. der Sommerflieder, die Bartblumen oder der Lavendel. Diese Sträucher blühen am einjährigen Holz dh.: brav schneiden, damit man im Sommer die volle Blütenvielfalt genießen kann. Der Rückschnitt soll radikal sein, aber bitte nicht ins „alte Holz“ gehen. Ein ganz besonderes Kapitel ist der Schnitt von Obstbäumen. Die philosophische Betrachtung der vielen Theorien und Schnittempfehlungen füllt ganze Bücher. Gemüsegarten: Der Pflanz- bzw. Saatplan ist erstellt und schon kann es losgehen…. Aber bitte nicht zu schnell! Viele Jungpflanzen, v.a. Paradeiser und Paprika sind sehr kälteempfindlich und ein wenig Geduld kann einen frusterfüllten Pflanzenneukauf vermeiden. Die Eisheiligen halten sich meistens nicht mehr…

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