GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wien (OTS) – „Nicht genug, dass systematisch rechtswidrig überhöhte Mieten bei Altbauwohnungen kassiert werden. Jetzt wollen die Vermieter noch mehr kassieren“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic zur Forderung der Immobilientreuhänder nach Lagezuschlägen auch für Gründerzeitviertel. Den Mietern in Altbauwohnungen, die dem Richtwertsystem unterliegen, wird schon jetzt ordentlich in die Geldtasche gegriffen. Ein wesentlicher Grund für die teuren Mieten ist schon jetzt die Vielzahl an undurchsichtigen Zuschlägen zum Mietrichtwert. „Das Richtwertmiet-System ist de facto außer Kraft, weil es viele undurchsichtige Zuschläge gibt. Das macht die Mieten noch teurer. Der Zuschlagsdschungel muss eingebremst werden“, fordert Zgubic. Der Lagezuschlag sagt nichts über die konkrete Wohnqualität einer Wohnung aus. Er ist ein Zuschlag zum Richtwert, der den Wert der Wohngegend widerspiegeln soll und auch immer wieder aktualisiert wird. Ein Beispiel: Die Innenstadtbezirke 3-9 liegen beim Lagezuschlag hauptsächlich zwischen 2,20 und 3 Euro pro Quadratmeter. Für eine 70 Quadratmeter Wohnung in Teilbereichen des 7. Bezirks können daher allein als Lagezuschlag 210 Euro verrechnet werden -zusätzlich zum Richtwert und weiteren Zuschlägen! Die AK sieht in diesen Lagezuschlägen keine Berechtigung, daher sollten Lagezuschläge in dieser Form überhaupt abgeschafft werden. Die derzeitigen Richtwerte bieten keine klaren gesetzlichen Obergrenzen, weil es eine undurchschaubare Zahl von Zuschlägen gibt, die im Gesetz ungenau beschrieben und in den Mietverträgen in der Regel nicht angegeben werden. So verlangen die Haus- und Wohnungseigentümer zusätzlich zur Lage oft viele weitere Zuschläge: für Lift Ausstattung der Wohnung Abstellräume und vieles mehr AK Analysen zeigen: Der unzulässige Aufschlag zum Richtwertmietzins bei befristeten Verträgen beträgt durchschnittlich satte 60 Prozent! Allerdings: Auf den 25-prozentigen Abschlag für die Befristung, der die Miete billiger machen würde, wird häufig vergessen. Die AK fordert, dass Zuschläge zum Richtwert auf höchstens 20 Prozent des Richtwerts begrenzt werden. Zu- und Abschläge sollen darüber hinaus gesetzlich festgelegt sein und im Mietvertrag verpflichtend angegeben werden. AK Wien Kommunikation http://wien.arbeiterkammer.at Schlagwörter: Immobilien, Mietrecht, Mietzins, Wohnen, Zins Veröffentlicht am 13. August, 2014 von Bauherrenhilfe.org…

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Viele heimische Marken sind am österreichischen Möbelmarkt in den letzten Jahren verschwunden. HAKA hat als eigentümergeführtes Unternehmen in der dritten Generation, den Standort Traun massiv gestärkt und produziert ausschließlich in Österreich. Eine positive Energiebilanz, Nachhaltigkeit und das gesunde Wachsen der Marke stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses. HAKA überrascht. Bereits seit Jahren überrascht HAKA mit 9 Tagen Lieferzeit. Bei HAKA Küche steht das Kochen im Mittelpunkt und so werden permanent Innovationen getätigt, die das Kochen erleichtern. Das heißt, die Marke überrascht ständig mit neuen Ideen und in Zeiten wie diesen, auch mit dem Preis. Dieser Vorteil wird gerne an die Kunden weitergegeben. HAKA stattet mit Clip Top Blumotion aus. HAKA stattet alle Küchen mit dem innovativen Scharniersystem aus. Hier ist die Technik im Scharniertopf integriert, wodurch sich jede Tür sanft und leise bewegt. Das ist Technik, die man spürt, aber nicht sieht. LEGRA schafft Ordnung. Das Ladensystem LEGRA von HAKA ist eine Lade, die beeindruckend schlank ist und sich harmonisch in jedes Möbel einfügt. Auch hier hat HAKA wieder Technik auf kleinstem Raum integriert. Sie ist vielseitig wie das Wohnen selbst. Mal ist sie Lade, dann wieder Innenlade oder Frontauszug. Aber eines ist sicher, man hört sie nie, denn sie bewegt sich sanft und tonlos. HAKA Küche GmbH, www.haka.at HAKA Küche. Clip Top Blumotion. Ladensystem Legra. HAKA Küche.         Schlagwörter: Küche, Kücheneinrichtung, Küchensystem, Möbel, Ordnung, Schubladenordnung, Wohnküche Veröffentlicht am 4. November, 2014 von Bauherrenhilfe.org…

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Verlorener Kampf gegen feuchten Keller und Schimmel! Ein unglaublicher Skandal. Eine Mieterin und Mutter von 4 Kindern hat nun rund 20.000 Euro zu bezahlen, kämpft in der Vergangenheit gegen einen feuchten Keller und Schimmel im Haus. Der beauftragte Gerichtsgutachter übersieht den Schimmel, hat zum Ortsaugenschein nicht einmal ein Feuchtigkeitsmessgerät mit. Die Genossenschaft klagt auf Räumung. Die Räumungsklage geht durch! Die Wohnung ist binnen 14 Tage zu räumen! Es gab keine Möglichkeit der Rückggängigmachung! Ein Schlag ins Gesicht aller Mieter. Die Mutter von 4 Kindern versucht verzweifelt von Wiener Wohnen eine Wohnung zu bekommen. 7x hat Frau Deutsch bei Wiener Wohnen vorgesprochen. Es wurde ihr nicht einmal ein Anspruch auf einen Vormerkschein zugesprochen!!! Ein unglaublicher Skandal, Wiener Wohnen hat freie Wohnungen für Notfälle, wenn das keiner ist. Auch vom Sozialamt kam keinerlei Unterstützung. Hierzu veröffentlichter Artikel: http://www.news.at/a/news-kaempft-haus-schimmel-niederoesterreich WIR ERSUCHEN UM EINE KLEINE SPENDE FÜR FRAU DEUTSCH – bitte nehmt euch 5 Minuten und spendet ein paar Euro: Bankverbindung zur Spendenaktion: “Verwendungszweck – Deutsch“ BAWAG/PSK – Kontoinhaber “Verein Bauherrenhilfe.org”: IBAN: AT84 14000 0311 0844 718 – BIC: BAWAATWW Fotoquelle: SV Günther Nussbaum – Begutachtung bei Frau Deutsch Fotoquelle: SV Günther Nussbaum – Feuchtemessung bei Frau Deutsch Gerichtsurteil Frau  Deutsch – Seite1 & Seite 2  Ursprungsveröffentlichung auf Facebook.com – Bauherrenhilfe Günther Nussbaum SV Veröffentlicht am 23. Oktober, 2014 von Dohnal…

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Einhergehend mit der prophezeiten Verstädterung wird das sogenannte smarte Wohnen propagiert. Ökologisch wertvoll mag es vielleicht sein, in urbaner Konzentration seine Passivhauswohnung über das neueste App zu kontrollieren, möglichst in unmittelbarer Nähe vom Arbeitsplatz, dem Supermarkt und der Parkanlage, natürlich alles bequem zu Fuß, mit dem Fahrrad oder der U-Bahn zu bewältigen. Für manche ist das jedoch ein Gräuel! Sie wünschen sich sogar die räumliche Trennung vom Ort des Gelderwerbes und ziehen sich regelmäßig in die Muße des ländlichen Zweitwohnsitzes zurück. Eine Stunde Wegzeit sollte mindestens dazwischen liegen, damit die Befreiung stattfinden kann, um in die eigene Urlaubswelt einzutauchen, wann immer man will oder kann. Anhand eines im Südburgenland gefundenen alten Bauernhauses, das durch Ab- und Durchbrüche, Isolierungen, Estrich- und Putzarbeiten, Fenstereinbau und mittels neuerster Haustechnik liebevoll renoviert wurde, könnte das Umsetzen der Bestrebung nach räumlicher Trennung in greifbare Nähe rücken. Solche Bauernhäuser aus dem 19. Jahrhundert gibt es noch einige im Südburgenland. Vor Sanierung nur als Pferdekoppel genutzt, nun von einer runden Stützmauer begrenzt. Das Haus von 1888 wurde komplett ausgehöhlt & neue Raumaufteilung geschaffen. Kaminrückwand als Sichtmauerwerk aus Abbruchziegeln errichtet. Altfenster wurden durch größere Holzkastenfenster ersetzt. Bauerngarten mit Eisenpavillon und Blick auf Moorbeet. Zubau in einen Teil der angrenzenden Scheune. Sanierte Gartenfront mit neuen Kastenfenstern. Sanierte Gartenfront mit neuen Kastenfenstern. Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier zur Verfügung gestellt von Mag.Paul Peikert, GF Ecowork Peikert und Strauss Gmbh  www.ecowork.at Schlagwörter: Altbau, Altbestand, Bauernhaus, Erneuerung, Kastenfenster, Renovieren, Renovierung, Sanierung, Umbau, Wohnraumschaffung Veröffentlicht am 8. September, 2014 von Bauherrenhilfe.org…

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Einreichfrist bis Montag, 17.11.2014 / Der Architekturpreis feiert Geburtstag – 10 Jahre „DAS BESTE HAUS“! Wien (OTS) – Mit der sechsten Ausgabe von „Das beste Haus“ der s Bausparkasse in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt Österreich, dem Architekturzentrum Wien und unter Beteiligung der regionalen Architekturinstitutionen Österreichs feiert der erfolgreiche Preis sein 10-jähriges Bestehen. Die Beliebtheit des Einfamilienhauses in der österreichischen Baulandschaft ist ungebrochen. Die Kriterien wie größtmöglicher Gestaltungs- und Entfaltungsspielraum beim Bauen sowie Unabhängigkeit und Individualität stehen ganz oben. Dies steht im Spannungsverhältnis zu einer verantwortungsvollen Verwaltung des Bebauungsplanes durch Bund und Länder, da immer mehr Regionen und Landschaften in Österreich vom Einfamilienhaus als architektonischen Typus geprägt sind. „Vor allem beim individuellen Eigenheim offenbart sich direkt und unmittelbar die allgemeine Bau- und Wohnkultur eines Landes. Die Kultur und Gestalt der Summe der Eigenheime erbringt so auch den Nachweis über die Zukunftsfähigkeit eines Landes. Deshalb braucht das „Haus Österreich“ einfach bessere Häuser.“ Dietmar Steiner, Direktor Az W Förderung zeitgenössischer Architektur und hochwertiger Wohnformen Die Qualität der in den letzten Jahren eingereichten Projekte und das mediale Echo beweisen, dass dieser Preis nachhaltig die Initiativen rund ums Eigenheim antreibt und in der bestehenden und weiteren Bebauung der Landschaft neue Anregungen für Einfamilienhäuser generiert werden können. Diese sind mit ihrer architektonischen Qualität Vorbild für künftige Häuselbauer und dienen der Verankerung moderner, zeitgenössischer Architektur in Österreich. „Mit der Initiative „Das beste Haus“ ist es gelungen, die Öffentlichkeit für das Thema Einfamilienhaus als Form zeitgenössischer Alltagsarchitektur zu sensibilisieren und eine Sichtbarmachung von Qualität in diesem Bereich österreichischer Baukultur zu erzielen. Das Besondere am Preis ist die Fokussierung auf die breite Bedeutung und Präsenz dieses baukulturellen Sektors und die übergreifende Zusammenarbeit zwischen s Bausparkasse, Az W und den Jurys der Häuser der Architektur. Über die prämierten Häuser werden die Architektinnen und Architekten, die Auftraggeberinnen und Auftraggeber und die Finanzierungspartnerinnen und -partner sichtbar gemacht. Die gelungenen Projekte sind möglicher Ausgangs- und Orientierungspunkt für eine weitere Stärkung österreichischer Baukultur“, unterstrich Bundesminister Dr. Josef Ostermayer die Bedeutung der Initiative. Obwohl oder gerade weil das Einfamilienhaus eine verhältnismäßig kleine Bauaufgabe ist, bietet sie oft für junge ArchitektInnen die erste Gelegenheit, einen Bau realisieren zu können. In diesem Sinne soll mit „Das beste Haus. Architekturpreis 2015“ auch wieder junge, engagierte Architektur gefördert werden. Bekenntnis zum Eigenheim als Zukunftsvorsorge Die s Bausparkasse bekennt sich, auch im Sinne persönlicher Vorsorge, zum Eigenheim als materieller Basis für die Zukunft. Das…

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Trotz Beruhigung am Immomarkt weiterhin Überhitzung der Preise in Wien und Salzburg! Wien (OTS) -Preisanstiege sind unter anderem durch viel Angebot im gehobenen Segment erklärbar. Nach Warnungen der Österreichischen Nationalbank zu Jahresbeginn zeigt auch der Bubble-Indikator von ImmobilienScout24 in einzelnen Regionen eine starke Überhitzung der Preise. „Die Miet- und Eigentumspreise (*) driften vor allem in Wien und Salzburg seit 2009 immer stärker auseinander. Allerdings ist das nur ein möglicher Indikator für eine Blase“, erläutert Dr. Patrick Schenner, Geschäftsführer von ImmobilienScout24 in Österreich den aktuellen „Bubble-Indikator“ von ImmobilienScout24. „Noch können wir von keiner Blase sprechen, die vereinzelten regional auftretenden Überhitzungen sind aber durchaus signifikant.“ ImmobilienScout24 hat die Immobilienpreisentwicklung von 2006 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2014 untersucht. Droht Österreich eine Immobilienblase? Diese Frage flammt angesichts der Immobilienpreisentwicklung in der öffentlichen Diskussion immer wieder auf. Zuletzt hat das österreichische Wirtschaftsministerium einen Index als Frühwarnsystem ins Leben gerufen, ebenso wie der Internationale Währungsfonds (IWF). Der aktuelle Bubble-Indikator von ImmobilienScout24 bestätigt die Tendenz der steigenden Preise im Eigentumssegment. Einen signifikanten Gap zwischen Miet- und Eigentumspreisen kann man in der Entwicklung seit 2006 in Wien mit 68 und Salzburg mit 55 Indexpunkten beobachten. „Wenn der Unterschied mehr als 10 Prozentpunkte beträgt, dann wird die Gefahr einer Blase größer, da die Rendite unattraktiv wird. In diesen beiden österreichischen Städten gibt es aber eine starke Verschiebung zum gehobenen Segment (Neubau, tolle Ausstattung) und vermehrt Investoren und ausländische Käufer. Diese Faktoren erklären den Preisanstieg zum größten Teil. Deshalb kann man derzeit noch von keiner Blase sprechen“, so Dr. Patrick Schenner. „Für die Bildung einer Blase bedarf es unterschiedlicher Voraussetzungen, nicht alle dafür sind aber in Österreich gegenwärtig gegeben. Vor allem die Eigenkapitalquote ist in hier im Vergleich zu anderen Ländern immer noch sehr hoch.“ Grundsätzlich treten Blasen immer regional oder lokal auf, d.h. sinkende Preise in einzelnen ländlichen Regionen sind kein Indikator. „Bubble-Indikator“ berechnet Grundlage für die Beantwortung der Frage bildet der von ImmobilienScout24 entwickelte „Bubble-Indikator“. Auf Basis von Zahlenerhebungen von IMMOBILIEN.NET, hat ImmobilienScout24 im August 2014 die Miet- und Eigentumspreisentwicklung für die österreichischen Landeshauptstädte von 2006 bis einschließlich erstes Halbjahr 2014 analysiert. Fazit: In den meisten Landeshauptstädten, mit Ausnahme von Wien und Salzburg, driften Eigentums- und Mietpreisentwicklung nicht ausgesprochen stark auseinander. Schere in Wien am größten In Wien etwa lässt sich bis 2009 annähernd eine Parallelentwicklung beobachten, aber seither klafft die „Schere“ mit derzeit 68 Prozentpunkten…

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Initiative UMWELT+BAUEN fordert Neudotierung des Sanierungsschecks für 2015 Wien (OTS/PWK536) – Seit Mitte August sind die Fördermittel für die Thermische Sanierung ausgeschöpft. Wie die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) mitteilt, können für 2014 seit 11. August keine Anträge mehr eingereicht werden. „Der ungebrochene Ansturm beweist, dass die Förderaktion von der Bevölkerung und den Betrieben sehr gut angenommen wird. Wir appellieren daher an die Minister Mitterlehner und Rupprechter, die Sanierungsoffensive wie im Regierungsprogramm vorgesehen fortzuführen und auch 2015 den Scheck neu aufzulegen“, so die Sprecher der UMWELT+BAUEN-Initiative Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Muchitsch. Der Sanierungsscheck ist eine Förderaktion mit enormen Hebelwirkungen. 100 Millionen Euro Förderung pro Jahr lösen Investitionen von über 700 Millionen Euro aus und sichern circa 7.000 Arbeitsplätze. Neben den positiven Beschäftigungseffekten bescheren diese Investitionen dem Finanzministerium Einnahmen aus Lohn- und Umsatzsteuer von rund 180 Millionen Euro und der Sozialversicherung Beitragszahlungen von rund 120 Millionen Euro. Außerdem werden durch die Sanierungsmaßnahmen 35.000 Tonnen CO2-Emmissionen pro Jahr eingespart. „Diese Zahlen zeigen, dass die Regierung für die Förderaktion letztendlich kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen muss. Sie erhält ein Mehrfaches der Fördersumme bereits vorab durch die entrichtete Lohn- und Umsatzsteuer sowie Sozialversicherungsabgaben. Die Förderung wird nämlich erst nach Erhalt einer Rechnung ausbezahlt, das heißt, die konkrete Handwerksleistung hat zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefunden“, erklärt Frömmel das Erfolgsmodell Thermische Sanierung. „Gerade angesichts der aktuell hohen Arbeitslosenzahlen ist der Sanierungsscheck absolut notwendig und eine wichtige Maßnahme, um den Konjunkturmotor Bau wieder anzukurbeln“, so die Wirtschaftsforscherin und Leiterin des wissenschaftlichen Beirates der UMWELT+BAUEN-Initiative, Margarete Czerny. „Wir appellieren an die Regierung, zu ihren Zusagen zu stehen, 2015 den Scheck wieder mit 100 Millionen Euro zu dotieren und eine unbürokratische sowie pünktliche Abwicklung der Förderanträge zu gewährleisten. Erst im Februar des Jahres wurde das österreichische Modell als Best Practice-Beispiel für die gesamte EU in Brüssel vorgestellt. Eine Verlängerung für 2015 ist daher notwendig. Nur mit einem aufgedrehten Förderhahn werden Sanierungen fortgesetzt, die Wirtschaft angekurbelt und Beschäftigung ausgelöst“, so Frömmel und Muchitsch unisono. Abschließend fordert UMWELT+BAUEN, die im Regierungsprogramm zugesagte Förderung von seniorengerechten Sanierungsmaßnahmen nach dem Vorbild der Thermischen Sanierung umzusetzen sowie Maßnahmen für leistbares Wohnen zu ergreifen. Laut einer aktuellen Umfrage der ORF-Sommergespräche ist leistbares Wohnen das Top-Thema für die Österreicher. (JR) Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung Bau www.bau.or.at…

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Wien (OTS) – „Nicht genug, dass systematisch rechtswidrig überhöhte Mieten bei Altbauwohnungen kassiert werden. Jetzt wollen die Vermieter noch mehr kassieren“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic zur Forderung der Immobilientreuhänder nach Lagezuschlägen auch für Gründerzeitviertel. Den Mietern in Altbauwohnungen, die dem Richtwertsystem unterliegen, wird schon jetzt ordentlich in die Geldtasche gegriffen. Ein wesentlicher Grund für die teuren Mieten ist schon jetzt die Vielzahl an undurchsichtigen Zuschlägen zum Mietrichtwert. „Das Richtwertmiet-System ist de facto außer Kraft, weil es viele undurchsichtige Zuschläge gibt. Das macht die Mieten noch teurer. Der Zuschlagsdschungel muss eingebremst werden“, fordert Zgubic. Der Lagezuschlag sagt nichts über die konkrete Wohnqualität einer Wohnung aus. Er ist ein Zuschlag zum Richtwert, der den Wert der Wohngegend widerspiegeln soll und auch immer wieder aktualisiert wird. Ein Beispiel: Die Innenstadtbezirke 3-9 liegen beim Lagezuschlag hauptsächlich zwischen 2,20 und 3 Euro pro Quadratmeter. Für eine 70 Quadratmeter Wohnung in Teilbereichen des 7. Bezirks können daher allein als Lagezuschlag 210 Euro verrechnet werden -zusätzlich zum Richtwert und weiteren Zuschlägen! Die AK sieht in diesen Lagezuschlägen keine Berechtigung, daher sollten Lagezuschläge in dieser Form überhaupt abgeschafft werden. Die derzeitigen Richtwerte bieten keine klaren gesetzlichen Obergrenzen, weil es eine undurchschaubare Zahl von Zuschlägen gibt, die im Gesetz ungenau beschrieben und in den Mietverträgen in der Regel nicht angegeben werden. So verlangen die Haus- und Wohnungseigentümer zusätzlich zur Lage oft viele weitere Zuschläge: für Lift Ausstattung der Wohnung Abstellräume und vieles mehr AK Analysen zeigen: Der unzulässige Aufschlag zum Richtwertmietzins bei befristeten Verträgen beträgt durchschnittlich satte 60 Prozent! Allerdings: Auf den 25-prozentigen Abschlag für die Befristung, der die Miete billiger machen würde, wird häufig vergessen. Die AK fordert, dass Zuschläge zum Richtwert auf höchstens 20 Prozent des Richtwerts begrenzt werden. Zu- und Abschläge sollen darüber hinaus gesetzlich festgelegt sein und im Mietvertrag verpflichtend angegeben werden. AK Wien Kommunikation http://wien.arbeiterkammer.at Schlagwörter: Immobilien, Mietrecht, Mietzins, Wohnen, Zins Veröffentlicht am 13. August, 2014 von Bauherrenhilfe.org…

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