GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Holzschäden durch „Hausbockkäfer“! Allgemeines: An den Konstruktionshölzern einer alten Dachstuhlkonstruktion liegt ein massiver Befall durch den Hausbockkäfer (lat. Hylotrupes bajulus) vor. Der Befall bzw. die zerstörten Holzteile sind konzentriert auf der Westseite der Dachkonstruktion anzutreffen und beschränken sich im wesentlichen auf die tragenden Holzbauteile. An der Dachlattung konnten keine Befallsmerkmale festgestellt werden. Aufgrund des Zerstörungsgrades der befallenen Hölzer (vorwiegend der waagrechten Teile und teilweise die Anschlusspunkte der Sparren an die Mauerbänke) kann von einem bereits sehr lange zurückreichenden Befallszeitraum ausgegangen werden. Da jedoch Bohrmehlaustritt auch aus Holzrissen und alten Fluglöchern erfolgt, muss auch ein noch bestehender Lebendbefall angenommen werden. Die Tatsache, dass sich auf der wind- und wetterexponierten Westseite der Dachkonstruktion die bei weitem größten Zerstörungszonen befinden, lässt den Schluss zu, dass zusätzlich zum Hausbockbefall auch ein Befall durch Holzfäulepilze gegeben war. Diese benötigen zu ihrer Entwicklung erhöhte Holzfeuchtewerte (über 20% Holzfeuchtigkeit), die möglicherweise durch Feuchteeintritt in den Dachinnenraum – insbesondere vor Herstellung der Neueindeckung (EternitSchindeldeckung auf Lattung ohne Unterdach) – verursacht wurden. Eine weitere Erklärung dafür könnte jedoch auch sein, dass die durch Sonneneinstrahlung wärmebegünstigte Westseite den Befall durch den wärmeliebenden Hausbockkäfer begünstigt hat. Schadensursachen:     Zusammenfassend kann betreffend der Schadensursachen folgendes festgestellt werden: Für die angeführte, wie auch für andere holzzerstörende Käferarten gilt: Der mit Abstand größte Schaden am befallenen Holz wird durch die Käferlarven („Holzwürmer“) verursacht. Die Larven ziehen nagend durch das Holz und ernähren sich von Stoffen des Holzkörpers. Die entwickelten Käfer bohren sich durch die Holzoberfläche und verursachen die für jede Art charakteristischen Ausfluglöcher als Erkennungsmerkmale für den Befall. Die Käferweibchen legen die befruchteten Eier wieder in das Holz ab und der Zyklus Ei – Larve – Puppe – Käfer (Imago) beginnt wieder von neuem. Diese vier Entwicklungsstadien zusammen bezeichnet man als Generationsdauer, wobei das Larvenstadium mit Abstand am längsten ist. Die drei anderen Stadien sind verhältnismäßig sehr kurz (zusammen wenige Tage bis Wochen). Die Generationsdauer insgesamt kann jedoch mehrere Jahre betragen (Hausbock: durchschnittlich 3 bis 5 Jahre). Dieser Umstand ist deshalb für die Beurteilung der jeweiligen Situation so wichtig, da selbst bei vollständiger Abtötung des Lebendbefalles durch diverse Behandlungsverfahren (z.B. Heißluftluftbehandlung, Begasungsverfahren, siehe unter Bekämpfungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen) ein nicht auszuschließender Neubefall erst wieder nach mehreren Jahren erkennbar ist und weder ein Begasungsverfahren noch eine Heißluftbehandlung eine vorbeugende Schutzwirkung erzielen. Hausbockkäfer (lat. Hylotrupes bajulus): Der Hausbockkäfer ist der mit Abstand wirtschaftlich bedeutendste Holzzerstörer unter den holzzerstörenden Insekten. Dieser Käfer ist im Bereich von Dachstuhlkonstruktionen…

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Regelmäßige Baukontrollen helfen, eine hohe Qualität zu gewährleisten. Bauschäden verhindern! Falsche oder mangelhafte Arbeiten gehen schnell ins Geld, da sie später nur mit viel Aufwand korrigiert werden können. Es lohnt sich deshalb, die einzelnen Bauetappen sogfältig zu kontrollieren und Baumängel sofort beheben zu lassen. Das Hauptaugenmerk soll auf Konstruktionen gelegt werden, die anlässlich der Bauabnahme nicht mehr sicht- und kontrollierbar sind. Dies sind zu Beispiel Bauteile, bei denen Wasser eintreten kann, oder undichte Stellen in der Gebäudehülle, an denen feuchtwarme Luft entweichen kann, was zu Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz führen kann. Eine unvollständige oder unsaubere Verarbeitung von Abdichtungen oder von Wärmedämmungen ist dabei meistens die Ursache. Im hektischen Bauumfeld wird eine systematische Prüfung und Abnahme einzelner Bauteile aber oftmals vernachlässigt und ist auf den meisten Baustellen keine Selbstverständlichkeit. Eine hochwertige Bauqualität lässt sich nur mit einer regelmäßigen Überwachung der Arbeiten erreichen, die sorgfältig geplant wurde, was am besten auch noch einer vertraglichen Vereinbarung einhergeht. Wassereintritte im Untergeschoss Eintretende Feuchtigkeit durch die Kelleraußenwände führt regelmäßig zu Schäden an Gebäuden. Hauptursache dafür ist meistens eine unsachgemäße Planung und die Ausführung der Abdichtungen. In Einzelfällen werden, um Kosten einzusparen, geplante Fugenbänder oder Abdichtungssysteme bei der Bauausführung weggelassen. Die genaue Ausführung und Kontrolle vor dem Hinterfüllen des Kellers muss beim Baupartner daher genau hinterfragt und dokumentiert werden. Fehlerhafte Dachkonstruktionen Unzureichend geplante Gefälle auf begehbaren Flachdächern können bei der Kontrolle von Bauplänen oder von Bauarbeiten bei einem Großteil der Gebäude festgestellt werden.  Die Erklärung der Beteiligten, Flachdächer, die permanent feucht sind, hielten länger, ist ein alter Zopf. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass stehendes Wasser längerfristig zu Problemen führen kann. Mit der entsprechenden Anpassung der SIA-Norm 271 „Abdichtungen von Hochbauten“ im Jahr 2007 will man dem entgegenwirken, was aber noch nicht überall durchgedrungen ist. Auch ist hierzu die  DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ zu nennen, diese seine Geltungsberechtigung findet. Bei den Steildachkonstruktionen können sich im Verlauf der Zeit feuchte Stellen an der Dachuntersicht oder der Fassadenkonstruktion abzeichnen, die auf eine undichte Gebäudehülle hinweisen; eine Ursache, die mit einem sogenannten Blowerdoor Test nachgewiesen werden kann. Dabei wird ein Überdruck im Gebäude erzeigt und der Druckabfall durch entweichende Luft gemessen. Die unsaubere Verarbeitung der Dampfsperre, welche die Luftdichtheit des Gebäudes sicherstellen muss, ist dabei oftmals die Ursache. Ein Schaden, der mit einer Kontrolle der Luftdichtheitsebene vor dem Anbringen der Verkleidungen hätte verhindert werden können. Anspruchsvolle Außenwärmedämmung Nur eine bis ins letzte Detail sauber geplante und ausgeführte Kompaktfassade wird die gewünschte…

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Sachverständiger für Schäden am Gebäude – Dach, Dachabdichtung, Fassade, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Klempnerarbeiten: Kupfer; verzinkte Stahlbleche; Aluminium; Edelstahl; Estrich und Industriefußböden – Niedersachsen – Bremen, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern /Deutschland, Dänemark und England Diplom – Ingenieur (FH) Allgemeiner Hochbau Ingenieurakademie für Bauwesen Holzminden Diplom – Ingenieur (TU) Konstruktiver Ingenieurbau Technische Universität Berlin – Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Führungsstile und Managementtechniken Technische Fachhochschule Berlin. P r a x i s  seit  1979: Beratung für Fassaden, Industrieböden und Abdichtungen; Überwachung des Baus gewerblicher Bauvorhaben; Überwachung der Einhaltung internationaler Regeln bei Bauvorhaben in In- und Ausland; Beratung, Betreuung, Genehmigung für den Einsatz von Baustoffen und Anwendungen; Projektexperte Parkdeck- und Bauwerksabdichtungen einschl. Sanierung; Angebotserstellung und Auftragsverfolgung; Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden, Fachverbänden und Kommissionen; Auswahl potentieller Partner für ausländische Niederlassungen; Aufbau eines Management-Informations-System E i g e n e s   B ü r o  seit   01.01.2001 Tätigkeitsbereiche: Unser Know-how als Sachverständiger ist Ihr Vorteil! Gutachten für Baumängel und Schäden an Gebäuden, insbesondere Dach, Fassade, Bekleidung Abdichtung, Industriefußboden. Richtige Beratung sichert den langfristigen Erfolg „Sorgenfrei“ Bauen und Wohnen; Erkennen, Analysieren und Bewerten von Bauschäden, Beraten zu Mängeln, Schäden, Sanierungsmaßnahmen; Erstellen von Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten, Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien. Unternehmen: Dipl.-Ing.; Dipl.-Ing. Wolfgang J. Golz Beratender Ingenieur, Sachverständiger und Dozent Flachdach, Fassade und Abdichtung Fliederstrasse 24 D-28832 Achim b Bremen Tel.: +49 (0)4202 513777 E-Mail: bausachverstaendiger@wjgolz.com Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure VDI Mitglied BDSF Schlagwörter: Golz Wolfgang J. Dipl. Ing.-Sachverständiger zu Hochbaus, SV-Dach, SV-Dachabdichtung, SV-Fassaden, SV-WärmedämmungVeröffentlicht am 24. Mai, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Verletzung durch Sturz – Handlauf bei Stiegenabgang ist abgerissen Useranfrage: Mit Socken die Wohnungsstiege herabgelaufen verlor ich das Gleichgewicht! Habe mich am Handlauf festgehalten, dass Geländer ist abgerissen – folgend bin ich gestürzt! Es handelt sich um ein relativ neues Gebäude. Wodurch kann ein Handlauf abreißen, gibt es eine Norm wo die Belastung für die Benutzung eines Handlaufes/Stiegengeländer geregelt ist? Wie viel Kilogramm muss ein Handlauf aushalten bevor dieser abreißt? Gibt es Montagevorschriften? Warum kann sich ein Handlauf vom Mauerwerk lösen? Muss man einen Handlauf/Stiegengeländer warten? Danke für Ihre Information! Sachverständigeninformation durch Ing. Wolfgang Haas: Betreffend unserem Telefonat letzter Woche, welches Regelwerk zum Handlauf in einer Maissonette zur Anwendung kommen kann bzw. welche Lasten beim Handlauf zur Anwendung kommen: Wie bereits am Telefon angekündigt, würde ich die Horizontallasten auf Zwischenwände und Absicherungen heranziehen. Hier ist für die KATEGORIE A eine Horizontallast von 0,5 kN/m anzunehmen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch noch mit unserem Statiker Kontakt aufgenommen, er vertritt ebenfalls die Meinung mit 0,5kN/m. Anbei der Normenauszug über die Nutzungskategorien und über die Horizontallasten bei Absturzsicherungen. Ing. Wolfgang Haas Auszug B1991-1-1 Nutzungskategorie-Horizontallasten bei Absturzsicherungen Sachverständigeninformation durch DI Andreas Rösner: Önorm EN 1991-1-1 2003-03-01 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1 … Nutzlasten im Hochbau in Verbindung mit Önorm B 1991-1-1 2006-01-01 Punkt 4.5 Horizontallasten auf Zwischenwände und Absturzsicherungen, Tabelle 6: Nutzungskategorie A (Wohnraum) qk = 0,5 kN/m. Vertikale Lasten sind in dieser Norm nicht angegeben. Ein Handlauf ist zwar keine Absturzsicherung, wird von seiner Funktion her aber als gleichwertig anzusehen sein. Leider ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten, werde aber noch nach weiteren Informationen suchen. DI Andreas Rösner Schlagwörter: Handlauf-herausgerissen, Handlauf-Sicherheisrichtlinien, Handlauf-Sicherung Stigenabgang, Handlaufmontage, Handlaufmontage-Neubau, Nutzlasten im Hochbau, Önorm B 1991-1-1-Horizontallasten auf Zwischenwände und Absicherungen, Önorm EN 1991-1-1-Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1, Stiegengelände Veröffentlicht am 15. April, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in Wien Spezialgebiete : Passivhausbau in mineralischer und vorgefertigter Holzbauweise, ökologische Sanierung von Altbauten, Qualitätssicherung am Bau, Konsulenten- u. Gutachtertätigkeit  für Architekten, Firmen, Institute Eigenes Planungsbüro seit 1997, offene Ziviltechnikerbefugnis seit April 2005. Unser Atelier ist sowohl für institutionelle als auch private Kunden tätig. Die Bandbreite erstreckt sich dabei von mehrgeschossigen Bauten, bis hin zum Einfamilienhaus. Schwerpunkt ist der Bereich der Niedrigenergie- und Passivhausbauten: Neben den Massivbauweisen (Ziegel/Beton) nimmt dabei der Holzkonstruktivbau eine zunehmend bedeutendere Stellung beim ökologischen Bauen ein. Zum Leistungsspektum gehören Planung, energetische Optimierung von Gebäuden, örtliche Bauaufsicht sowie vermehrt Unternehmens-Consulting vor und während der Errichtung, private Bauberatung als auch Vortrags- und Lehrtätigkeit. Forschungstätigkeit: z.B. Initiierung und Leitung von Forschungsprojekten im Rahmen von Energy 2050 bzw. Haus der Zukunft zu den Themen „Modularer und standardisierter Holzmassivbau für Passivhäuser“, „Qualitätssicherung von Passivhäusern in Holzbauweise“. Autor: „Planungshandbuch Holzwerkstoffe“, erschienen im Springerverlag , Zusammenarbeit mit DI Dr. Giertlová Unternehmen: Atelier Ambrozy Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Schönburgstraße 7/15 A-1040 Wien Tel & Fax: 01/ 5058850 Mobil: 0699 /113 13 975 E-Mail: atelier@ambrozy.at Homepage: www.ambrozy.at Schlagwörter: Architect, ökologische Sanierung, Passivhausbau, Tischlermeister, Ziviltechniker Veröffentlicht am 1. April, 2011 von Bauherrenhilfe.org…

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Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Herr Michael Reiter von Intergeo – Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH war so freundlich und hat uns auf den kommenden BAWP mit seinen Neuerungen hingewiesen. Die Beachtung des HGW (maßgeblich höchste Grundwasserstand) sowie Neuerungen in der Verwendung von Bodenaushubmaterial oder dem Einbaues von Recyclingmaterial fordert von den Bauherren und Baufrauen immer größere Aufmerksamkeit! Folgend erfahren Sie relevantes zum Begutachtungsentwurf des BAWP, dieser Auszug wurde uns vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt! Baurestmassen Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen sind von den Qualitätsklassen abhängig. Die jeweils zulässigen Einsatzbereiche von Recycling-Baustoffen hängen von der Qualität des Materials ab, für welche Qualitätsklassen A+, A und B sowie C (letztere nur für Hochbaurestmassen) definiert wurden. Bei Gebäuden mit einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 m³, welche vor dem Jahr 1990 errichtet wurden, ist eine Schadstofferkundung gemäß ONR 192130 „Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten“ vom 01.05.2006 durchzuführen und zu dokumentieren. Dies gilt ohne Berücksichtigung des Brutto-Rauminhaltes auch für Bauwerke, bei welchen aufgrund der Vornutzung der begründete Verdacht auf eine Schadstoffkontamination besteht. Dokumentation einer Verwertungsmaßnahme Eine Verwertungsmaßnahme von Bodenaushubmaterial oder technischem Schüttmaterial mit einer einzubauenden Gesamtmasse von mehr als 2.000 t ist vom Bauherrn, in dessen Auftrag der Einbau des Materials erfolgt, durch eine Einbauinformation Klasse A2-G – Verwertung im und unmittelbar über dem Grundwasser Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse A2-G zugeordnet wurde, kann –neben den Anwendungsmöglichkeiten der Qualitätsklasse A2 – auch zur Untergrundverfüllung im und unmittelbar über dem Grundwasser verwendet werden. Als unmittelbar über dem Grundwasser liegend wird der zwischen der Kote HGW und HGW plus 2,0 m befindliche Bereich bezeichnet. Der HGW ist der maßgeblich höchste Grundwasserstand, der durch Berechnungen und an Hand theoretischer Überlegungen ermittelt wurde. Klasse BA – Sonderregelung für Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung  Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das der Qualitätsklasse BA zugeordnet wurde, kann als Rekultivierungsschicht oder Untergrundverfüllung in Bereichen vergleichbarer Belastungssituation verwertet werden. Dies ist von der befugten Fachperson oder Fachanstalt für eine konkrete Verwertung anhand entsprechender Untersuchungen zu überprüfen und im Beurteilungsnachweis zu bestätigen. Werden aufgrund geogener (= auf natürliche Weise – in der Erde entstanden)…

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Ein interessanter und stellvertretender Fall. Stellvertretend für die vielen Schimmelfälle hinter Wandverbauten und Kästen. Im Zuge von Dreharbeiten zu  „Pfusch am Bau“, einer Doku-Serie von ATV, zeigt mir ein Kunde „seinen“ Schimmelbefall im Schlafzimmer. Er vermutet Wassereintritt an der Außenwand, dazu angeregt von einer Vermutung welche Leiner-Mitarbeiterin Mag. Wagner äußert: LEINER-Kunde möchte verschimmelte Schrankrückwand tauschen „In der Sache selbst müssen wir jedoch auf das Schreiben unseres Geschäftsleiter-Stellvertreters Herrn Graf verweisen. Der Schrank wurde von uns in mangelfreiem Zustand geliefert und sach- und fachgerecht montiert. Es ist absolut üblich, Möbel ohne Abstand zur Wand hin aufzustellen und gab es in Ihrem Fall keine Veranlassung, die Montage auf andere Art und Weise zu bewerkstelligen. Wir können nur mutmaßen, dass die Schimmelbildung auf einen Feuchtigkeitseinfluss vom Mauerwerk her zurückzuführen ist, was natürlich nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Möglicherweise sind die Außenwände nicht hinreichend isoliert und werden Sie sicher verstehen, dass wir diesbezüglich keine Veranlassungen treffen können.“ Der Kunde wird missverstanden, möchte Auftrag erteilen: Bis heute unbeantwortetes Mail vom Mai 2010: „Sehr geehrte Frau Mag. Wagner, danke für Ihre Antwort! Leider reagieren Sie ebenfalls wie wenn ich irgendwelche Forderungen stellen würde. Warum kann ein Unternehmen wie Ihres nicht vorschlagen einen Mitarbeiter zu schicken, der sich vor Ort den Sachverhalt ansieht und dann einen Kostenvoranschlag für einen eventuellen Umbau und dadurch benötigte Anpassungen der Elemente erstellt? Wir wollen nichts geschenkt…! Es ist doch naheliegend das Unternehmen, das den Kasten geliefert hat damit zu beauftragen. Ich verstehe diese Reaktionen wirklich nicht!“ Nach meiner Prüfung zeigt sich eine intakte Fassade Nun endlich auch zu dem Fall, der in gebotener Kürze beschrieben werden kann. Es wurde von LEINER ein Wandverbau an  eine „Giebelmauer“ (Feuermauer, bzw. Außenmauer) angebaut. Ohne jeglicher Hinterlüftung oder Distanz, ohne Hinweis dass es dadurch zu Kondensatschäden im Sinne von Schimmelpilzbefall kommen könnte. Der ist aber nun eingetreten, der Schimmelbefall, wie so oft hinter Kästen an Außenwänden, oder auch hinter größeren Bildern welche an Aussenmauern -im Innenbereich- aufgehängt werden. HEIZENERGIE MUSS ZU DEN WÄNDEN KOMMEN KÖNNEN Bauphysikalisch ist das relativ leicht erklärt. Raumabschließende Wände, bzw. Außenmauern zu beheizten Wohnräumen geben im Winter immer Heiz-Wärme ab. Wärme fließt stets von warm nach kalt. Da spielt es keine Rolle ob gut oder besser oder schlecht gedämmt. Wärme wird hier immer nach Außen geleitet. (Außer im Sommer, da ist es dann auch mal umgekehrt, Wärmefluss von A. nach I.)  Um die…

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Günther Nussbaum Bausachverständiger, Wien/Österreich Günther Nussbaum ist Bausachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, sowie Spengler und Dachdecker- meister, Luftdichtheitsprüfer und Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473, Stufe1. Er ist Obmann im Verein „Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau“ und für verschiedene Fachmagazine als freier Fachautor tätig. Als gewerberechtlicher Geschäftsführer vom Sachverständigenbüro „Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH“ hat sich Günther Nussbaum auf Bauschäden und Bewertungen der gesamten Gebäudehülle spezialisiert. (Keller – Rohbau – Dach) 1984 hat er seine Lehre als Dachdecker begonnen und in über 25 Jahren durchgehender Bau-Berufserfahrung rund 200 Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen und Zertifizierungen absolviert. Seit 1995 arbeitet er als Sachverständiger und hat in dieser Zeit über 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen vorgenommen. Er ist der erste österreichische „Bausachverständige für Schäden an Gebäuden“ mit EU-weit gültiger Zertifizierung. Günther Nussbaum gehört keinem Verband an und ist nicht für Versicherungen tätig, damit wird dem Kunden die für sachverständige Bewertungen eigentlich wichtige, absolute Unabhängigkeit garantiert. Referenzen: Publikationen ATV – Sachverständiger und Mitgestalter der Serie „Pfusch am Bau„ ATV – Technische Leitung und Sachverständiger der Serie „Katrin hilft„ Solid-Bau – 2009 – …. Autor der monatlichen Bauschadensrubrik Renovation – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Baumagazin – 2009 – …. Freier Journalist, Autor Bauschadensartikel Diverse Vorträge und Schulungen (IG-Passivhaus, Trockenbaufirmen, …) > 6.000 Bauschadensbewertungen und Leckortungen seit 1995 Kontaktdaten: Bauherrenhilfe Dienstleistungen GmbH Günther Nussbaum E-Mail: office@bauherrenhilfe.at…

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