GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir begrüßen unser Goldqualitätsmitglied LN2 Baumanagment GmbH und gratulieren zum Goldaufstieg!   Höchste Qualität ist Minimum-Standard! Bauen mach Spaß – uns und auch Ihnen, es geht auch unkompliziert. LN2 gibt es heuer seit 10 Jahren, wir haben über 400 Baustellen erfolgreich abgewickelt. Das geht nur mit gut ausgebildeten Fachkräften, die selbst Freude an der Arbeit haben und stolz auf ihre Leistungen sind. Ob Kleingarten – oder Einfamilienhäuser bzw. Keller, wir errichten so, wie Sie es möchten. Der Bauherr ist im Mittelpunkt, äußere deine Wünsche und wir setzen um. Wir sind ein Baumeisterbetrieb und erledigen für Sie gerne die Errichtung von Einfamilienhäuser, Kleingartenhäuser, Garagen, Keller und jegliche Sanierungen. Firmenwebseite: www.ln2bau.at Telefonnummer geschäftlich: 0043 1 7346060 oder 0043 (0)664 750 44 123 oder 0043 (0)664750121 Fax geschäftlich: 0043 1 7346060 10 Kontakt E-Mail geschäftlich: office@LN2bau.at Adresse: Rudolf-Hausner-Gasse 18 Postleitzahl: A-1220 Wien…

Weiterlesen

Ein Beitrag von RA Mag. Markus Gunacker Verkäufer und Bestandgeber (Vermieter, Verpächter,…) sind aufgrund des Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in der Regel verpflichtet bei Verkauf oder bei In-Bestand-Gabe (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Kauf, Miete oder Pacht eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses sowie einer Gewerbeimmobilie unterliegt fast immer dieser Vorlagepflicht. Die wenigen Ausnahmen sind in § 5 EAVG geregelt. Der Energieausweis selbst darf dabei nicht älter als zehn Jahre sein. Bereits im Inserat sind Verkäufer und Bestandgeber, sowie auch von diesen beauftragte Immobilienmakler, verpflichtet, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor anzugeben. Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis gibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes an. Vereinfacht gesagt, hat ein Energieausweis optisch Ähnlichkeiten mit dem, was man von Aufklebern bei technischen Geräten (Kühlschrank, Waschmaschine, etc.) kennt. Auf den Fotos sieht man ein Beispiel für einen Energieausweis. Was ist rechtlich aus dem Energieausweis abzuleiten? § 6 EAVG ordnet dabei zwei wesentliche Rechtsfolgen an. Zunächst wird darin bestimmt, dass die im Energieausweis angegebenen Energiekennzahlen unter der Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB gelten. Die „Berücksichtigung unvermeidbarer Bandbreiten“ ist wohl darauf zurückzuführen, dass es im Hinblick darauf, dass auch bei sorgfältiger, dem Stand der Technik entsprechender Erstellung des Energieausweises zu Unschärfen kommt, weil gewisse Standardannahmen zugrunde gelegt werden, die mit den realen Werten nicht immer gänzlich übereinstimmen. Wie groß diese Bandbreite ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, weil das von zahlreichen technischen Parametern abhängt. Letztlich ist die Frage, ob Annahmen getroffen werden dürfen im Streitfall durch einen Sachverständigen zu klären. Der Ersteller hat dabei allerdings gewisse Sorgfaltsmaßstäbe einzuhalten und darf nicht aus Gründen der einfacheren Erstellung bei wesentlichen Dingen oder Ausgangsparametern einfach Annahmen treffen. In diesem Fall könnte nämlich eine nachlässige Befunderhebung gegeben sein. Für eine solche haftet der Energieausweisersteller ebenso wie für Fehler in seiner Kalkulation. Da das Gesetz den Ersteller des Energieausweises selbst als sachverständige Person ansieht, hat er jedenfalls einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab einzuhalten. Gerade bei bestehenden Immobilien ist vom Energieausweisersteller doch ein nicht unbedeutender Arbeitsaufwand für die Befundung der tatsächlichen Ausführung des Objektes notwendig. Denn gerade bei älteren Objekten ist es häufig der Fall, dass die im ursprünglichen Bauplan angegebenen Ausgangsparameter (für einen Sachverständigen erkennbar) nicht der Realität entsprechend und ebenso im Laufe der Zeit nicht abgebildete Änderungen erfolgt sind. Derartiges gilt es im Energieausweis wohl zu berücksichtigen. Die im EAVG genannten „bedungenen Eigenschaften“ sind wiederum…

Weiterlesen

Wimberger Bau GmbH hat sich für ein weiteres Jahr qualifiziert, das BHH.org-Qualitätsbetrieb-Siegel zu tragen. Die Wimberger Bau GmbH steht für individuelle Ziegelmassiv-Häuser in Fertigteil-Bauweise und Kellerschalung. Das Unternehmen hat langjährige Erfahrung mit massiven Fertigteilhäusern, individuellen Ziegelhäusern, der Selbstbauweise oder auch schlüsselfertigen Häusern direkt vom Baumeister. Mehr Informationen finden Sie unter www.wimbergerhaus.at   Schlagwörter: Energiesparhaus, Fertighaus, Hausbeispiele, Ziegelmassiv – Häuser…

Weiterlesen

Die Günther Uhlir BaugmbH hat sich 2021 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Das Unternehmen ist Generalunternehmer für alle Gewerke, übernimmt die Koordination einzelner Professionisten und ist somit einziger Vertragspartner des Bauherren. Von Umbau und Neuadaptierung über Sanierung und Renovierung findet die Günther Uhlir BaugmbH innovative Lösungen und abgestimmte Methoden mittels richtiger Materialien. Mehr Informationen finden Sie unter www.uhlirbau.at Wien: Johann-Petrak-Gasse 4, A-1110 Wien NÖ: Florianigasse 13, A-2432 Schwadorf…

Weiterlesen

Augsberger Bau GesmbH hat sich auch in diesem Jahr 2021 erneut qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Im Werk Fischamend im östlichen Niederösterreich planen, entwerfen und entwickeln unsere Experten die ständig größer werdende Modellpalette von Augsberger Ziegelhäusern. Auf dem insgesamt 25.000 m² großen Werksgelände untergebracht sind auch die Abteilungen zur Herstellung des patentierten Augsberger Rollrasensystems sowie unsere Gartenarchitekten. Alles aus einer Meisterhand – vom Grundriss bis zur Gartengestaltung. Angedacht und gefertigt im Augsberger-Kompetenz-Zentrum in Fischamend.

Weiterlesen

  Wir gratulieren zur Goldmitgliedschaft ! GSM – Gebäude Sanierung Management hat sich 2021 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Goldqualitätssiegel zu tragen. Die Kompetenz von  GSM- Gebäude Sanierung Management  liegt in der Behebung von Wasserschäden, Brandschäden oder witterungsbedingten Schadensfällen. Von Auftragsannahme bis zur Fertigstellung übernimmt GSM die komplette Schadensabwicklung. Mehr Informationen finden Sie unter www.gsm-austria.at…

Weiterlesen

Die BTS-Bau GmbH hat sich 2021 für ein weiteres Jahr qualifiziert das Bauherrenhilfe.org-Gold-Qualitätssiegel zu tragen. Das BTS-Bau GmbH bietet Planung, nachträgliche Baueinrichtung, Schal- und Dichtbetonkeller, Ziegelmassiv-, Fertigteil- und Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, Kleingartenhäuser, Zubauten und Aufstockungen. Auch die Gartengestaltung, Wohnungs- und Haussanierungen gehören zum Portfolio. Alle Häuser der Firma stammen aus eigener Produktion.

Weiterlesen

redbloc Ziegelfertigteilsysteme Gesellschaft m.b.H. hat sich auch in diesem Jahr erneut qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Kompetenz von redbloc liegt in der Erzeugung von Ziegelfertigwände. Individuelle Ziegelrohbauten werden innerhalb weniger Stun den vollautomatisiert produziert. Bei der Planung werden bereits Fenster- und Türenbereiche festgelegt und mit integriertem Sturz vollautomatisiert vorgefertigt. Mehr Informationen finden Sie unter www.redbloc.at  …

Weiterlesen