GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir gratulieren zum GOLD-Qualitätssiegel! Das Baurecht als öffentlich-rechtliche Materie umschreibt im Wesentlichen alle Vorschriften, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf (z.B. Bauordnung, Raumordnung). Bei Fragen des öffentlich-rechtlichen Baurechtes, insbesondere der Bauordnung, Flächenwidmung und Raumordnung, verfügen Law Experts Rechtsanwälte mit Mag. Stefan Gamsjäger über einen ausgewiesenen Experten in diesem Bereich des Baurechts. Mag. Gamsjäger hat mehr als 10 Jahre Erfahrung als Verwaltungsjurist und stellvertretender Bauamtsleiter in einer österreichischen Gemeinde und verfügt daher – neben der abgelegten Verwaltungsdienstprüfung der Verwendungsgruppe A – über einschlägiges Spezialwissen in diesem wichtigen Bereich. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Baurechtes kann Sie Mag. Gamsjäger u.a. bei Problemen bezüglich Flächenwidmung, Bauordnung, Mindestabstände, Baugenehmigung und Parteirechte in den Verfahren unterstützen. Rechtsberatung in Bezug auf konkrete Bauverfahren und baurechtliche Fragestellungen Rechtsberatung in Bezug auf raumordnungsrechtliche Fragestellungen Wahrnehmung von Nachbarrechten und Rechten als Bauwerber Bescheidprüfung und Berufung / Beschwerde gegen Bescheide Vertretung vor Behörden In privatrechtlicher Hinsicht geht es beim Baurecht oft um Fragen der Errichtung von Gebäuden und Wohnungen und der Klärung von Streitigkeiten in diesem Zusammenhang. Probleme bezüglich Baumängel und Gewährleistung sind hier von besonderer Relevanz. Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des Vertragsrechtes, der Prozessführung sowie des Zivilrechtes verfügt Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker über das entsprechende Spezialwissen und jahrelange Erfahrung im Baurecht. Dr. Wiesflecker kann Sie daher außergerichtlich wie auch gerichtlich in Fragen des Baurechtes bestens beraten und Ansprüche erfolgreich durchsetzen oder abwehren. Dr. Wiesflecker war vor seiner anwaltlichen Tätigkeit mehrere Jahre als Jurist beim Verein für Konsumenteninformation und Europäischen Verbraucherzentrum tätig und ist nach wie vor Vertrauens- und Vertragsanwalt der Arbeiterkammer im Bereich Zivilrecht und Konsumentenschutz. Vertragsprüfung und Vertragserstellung Beratung von Bauherrn, Bauunternehmern und Werkvertragsunternehmern Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden und Baumängelprozessen Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln Beweissicherungsverfahren sowie gerichtliche Streitigkeiten   Law Experts Rechtsanwälte verfügen über Standorte / Sprechstellen in Innsbruck (Kanzleisitz), Telfs und Wien sowie über ein österreichweites und weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien. Mag. Gamsjäger und Dr. Wiesflecker beraten Sie nach dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ in sämtlichen Fragen des Baurechtes in ganz Österreich, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich.   Firmenwebseite: www.law-experts.at Telefonnummer geschäftlich: +43 512 586 586 Fax geschäftlich: +43 512 586 586-50 Kontakt E-Mail geschäftlich: office@law-experts.at Adresse: Innsbruck | Burggraben 6 -> Telfs | Gertrud-Fussenegger-Straße 8 ->…

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Außenplanung Ein Wohnzimmer für draußen, das außerdem möglichst viele Alternativen bei der Nutzung eröffnet – so stellen sich Bauherren in diesen Tagen den eigenen Garten vor. Damit all diese Ideen in die Tat umgesetzt werden können, ist jedoch eine solide Planung notwendig. Da jedoch das Haus die volle Aufmerksamkeit benötigt, kommen die Außenflächen oft zu kurz. Worauf es bei diesem Thema wirklich ankommt, das wollen wir uns hier in diesem Artikel genauer ansehen. Die Flächenaufteilung Bevor überhaupt der erste Spaten in die Hand genommen werden kann, ist es zunächst wichtig, sich um die Aufteilung der Flächen zu kümmern. Je nach große des Gartens existieren diverse Nutzungsmöglichkeiten, auf die bei der Planung Rücksicht genommen werden muss. Sie alle legen außerdem eigene Anforderungen an den Tag, was zum Beispiel den direkten Kontakt zur Sonne angeht. Schon aus dem Grund erscheint es besonders wichtig, einen ausführlichen Plan für den Außenbereich zu erstellen. Welche Fläche eignet sich zum Beispiel für die Errichtung der Terrasse? Wo kann mit Halbschatten gerechnet werden, der sich besonders gut für das Anlegen eines Beets eignet? Auch diejenigen, die einen Gartenteich oder einen Pool in die Außenfläche integrieren möchten, müssen dabei einige Besonderheiten beachten. So ist die Lage unterhalb eines Baumes weniger gut geeignet, was vor allem an den Verunreinigungen durch herabfallende Blätter liegt. Auf der anderen Seite ist eine sonnige Lage gerade bei einem Pool durchaus erwünscht, um auf diese Weise Heizkosten zu sparen. Besonderheiten für die Gastronomie Natürlich existieren diverse Regelungen, was zum Beispiel den Kontakt zu den Außengrenzen des Grundstücks und die erforderlichen Mindestabstände betrifft. Einen ganz genauen Blick in den juristischen Katalog müssen die Betreiber von Gaststätten werfen. Die Terrasse wird in der Branche schon seit vielen Jahren als eine gewinnbringende Maßnahme angesehen. Je nach Größe bietet sich schließlich die Möglichkeit, die Kapazität des Betriebs nahezu zu verdoppeln. Schon in dieser wirtschaftlichen Hinsicht kann sich die Aussenbestuhlung Gastronomie rasch amortisieren. Nicht immer liefert schon der örtliche Bebauungsplan alle wichtigen Details und Regelungen. In anderen Fällen ist das direkte Gespräch mit den Verantwortlichen wichtig, um sich über die Lage vor Ort zu informieren. Zugleich ist es bedeutsam, für den gastronomischen Außenbereich in eine hochwertige Ausstattung zu investieren. Hochwertige Hersteller, die sich auf die Aussenbestuhlung Gastronomie spezialisiert haben, liefern dazu die passenden Produkte. Hier geht es zum Shop des führenden Anbieters der Branche, Bauherren setzen vermehrt auf Eigenleistung In den vergangenen Jahren…

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BVH Gewerk-Einzelvergabe, Mangelzuordnung Vor Baubeginn (BVH in Tirol)  informiert der Installateur die Bauherren das am Plan ein Auslass (Kanal) im Küchenbereich nicht korrekt eingezeichnet ist, der Installateur zeichnet im Plan eine Skizze an welcher Stelle der Auslass korrekterweise errichtet werden soll. Bei Start der Installationsarbeiten, vor den Arbeiten zu erwähnten Auslass rief der Bauherr den Installateur an und hinterfragte nun besagt platzierten Auslass, er war der Meinung das der Auslass wo nun moniert nicht ganz korrekt platziert sei, das der Installateur im Telefonat auch bestätigte Der Installateur informierte den Bauherren das der Auslass nicht an skizzierter Stelle platziert ist, er möge die Baufirma zur Änderung hinweisen um spätere Probleme zu vermeiden. Der Installateur kam also per Skizzierung und in Telefonaten seiner Hinweispflicht an den Bauherren nach. Der Bauherr informierte dann den Installateur das die Baufirma sagte die paar Centimeter Abweichung der Platzierung des Auslasses könne man tolerieren, vor diesen Anschluss eh ein Küchenkästchen montiert wird, er möge seine Installationsarbeiten ausführen. Der Installateur führte seine Arbeiten also aus. Nach Fertigstellung des Projekts kam der Bauherr wieder auf den Installateur zu weil nun eine leichte Geräuschbelästigung in der Küche besteht. Der Installateur verweist wieder auf den falsch gesetzten Auslass, er hätte darauf hingewiesen das der Auslass falsch platziert sei und es evtl. zu Problemen kommen könne, der Bauherr die Auslasssetzung vor den Installationsarbeiten eben nicht ändern ließ. Um ein Entgegenkommen zu Zeigen de.- und remontierte der Installateur die Küchenmöbel und kontrollierte seine Arbeit, diesen Aufwand er dem Bauherren „ auch nicht in Rechnung stellte“. Schlussendlich ist der nicht korrekte Auslass das Problem zu aktueller Geräuschbelästigung. Der Installateur ist sich sicher seine Arbeiten trotz falsch platzierten Auslass mangelfrei geleistet zu haben. Fazit: Der Bauherr beschuldigt nun den Installateur der Schuld zu den Geräuschproblem, er müsse den aktuellen Status-Quo via einen Sachverständigen auf seine Rechnung evaluieren, er müsse eine Sanierung auf seine Kosten durchführen ( inkl. Betonstemmarbeiten usw..) Wir ersuchten RA Mag. Markus Cerny um ein unverbindliches Feedback zur Haftungsfrage. Hätte der Bauherr in dem Fall sich nicht darum bemühen müssen den Auslass wie vom Installateur im Plan skizziert ausführen zu lassen? RA Feedback: Ich sehe nach Ihrer Schilderung überhaupt keinen Hinweis, weshalb der Bauherr glaubt, sich nunmehr am Installateur „schadlos“ zu halten. Wie Sie richtig geschrieben haben, hat dieser seiner Warnpflicht wohl voll entsprochen – mehr noch –…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma/Herrn „Austria-Massivhaus – Hr. DI Lutz Harald Schneppe, A-1220 Wien“,die zum  Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: FirmenABC WKO – aufrechtes Gewerbe „Handel mit Baustoffen“, so dient Hr. DI Schneppe als Vermittler. Homepage: www.austria-massivhaus.at Pfalzgasse 78, A-1220 Wien Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 10.02.2021)…

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Günther Nussbaum, Bau-Sachverständiger zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024 (Zulassung für die europäische Union) Luftdichtheitsprüfer Gebäudethermograf, zertifiziert nach EN 473 Stufe 1, Sachkundiger für Schimmelpilzsanierungen – TÜV Akademie, Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen, Spengler und Dachdeckerarbeiten (Meisterprüfung mit Zusatzausbildungen), Sonderfachmann für Trockenbauarbeiten.

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Bauherrenhilfe Videoproduktion       Wir produzieren Ihr Image- und Firmenvideo in der gewünschten Qualität, vom Insta-Video bis zur fernsehtauglichen Produktion. Holen Sie sich die TV-Profis der Bauherrenhilfe, um Ihr perfektes Firmenvideo zu gestalten. Sie erhalten ein fix und fertiges Video inkl. Sprecher und Musik. Wir unterstützen Sie in jeder Hinsicht und nehmen Ihnen die redaktionelle Arbeit ab – vom Konzept bis zum Sprechertext. Weiters bieten wir spezielle Low-Budget-Produktionen für Instagram, You-Tube und Facebook an! NUR FÜR PARTNER AUS der Baubranche: Handwerks- und Baubetriebe, Handel und Industrie.         Hier 2 Beispiel-Preise: 1-Minuten-Video (1h Dreh, 3h Postproduktion): 2-Mann-Team ab 900 Euro plus Umsatzsteuer 3-Minuten-Video (4h Dreh, 8h Postproduktion) 2-Mann-Team ab 1.450 Euro plus Umsatzsteuer Wir zeigen Ihr Unternehmen! Nutzen Sie unsere Bekanntheit durch Öffentlichkeitsarbeit und Internet-Kanäle. Neben unseren Standardprodukten mit 1 und 3 Minuten Länge ist auch jede Art von individuell gestalteten Videoproduktionen möglich. Kontaktieren Sie uns: marketing@bauherrenhilfe.org Zu unserem You-Tube-Channel! KeinPfuschamBau.tv – nur für die Besten! Wir projektieren für Sie und mit unseren Partnern, ein vollständiges Internet-Portal, ein Sales-Projekt oder einfach nur Ihre Homepage, wahlweise mit einer suchmaschinenoptimierten, generischen Top-Level-Domain: Auszugsweise, Preise inkl. Homepageerstellung-Standard (Design und Grund-Layout mit Navigation und Content-Management auf Word-Press-Basis): Abbruchfirma.at Abwerkverkauf.com € 8.000 Alpentouren.com € 18.000 (Vorreserviert) AustrianPassivehouse.at € 800 Bauschäden .com € 12.000 Baucontrolling.info Baudetektiv.org € 12.000 BauenmitFengshui.at Baukoordinator.info Baulexikon.at €2.000 Baumängel .com Baumeister.fm € 8.000 Baustellenkoordination.info Baustoffhandel.at € 19.000 Bauthermografie.net € 20.000 Bergwanderung.at…

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Eine echte Infrarotheizung spart ein Leben lang Energie, bietet unvergleichliche Kachelofenwärme und Behaglichkeit. Das größte Sortiment an Infrarotheizungen, die 4-fach Garantie und die Heizlastberechnung vom Profi garantieren cleveres und effizientes Heizen. Qualität 100% Made in Austria! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen draußen in der Natur. Sonnenstrahlung wärmt Sie angenehm, Sie sind herrlich entspannt. Wäre es nicht wunderbar, dieses angenehme Gefühl in Ihre Wohnräume zu holen? Mit einer echten Infrarotheizung geht Ihr Wunsch in Erfüllung. Denn diese strahlt Infrarotwärme aus, genau wie die Sonne es schon von Anbeginn der Zeit an tut – es ist die natürlichste Wärmestrahlung der Welt. Wie funktioniert eine Infrarotheizung? Das Vorbild bei der Entwicklung von unseren Infrarotheizungen war die Sonne: die Infrarotwärmewellen erwärmen Menschen und Gegenstände direkt. Neben diesen Primärwellen, die direkt von der Infrarotheizung abgegeben werden, entstehen auch Sekundärwellen über Wände und Gegenstände im Raum. Behaglichkeit ist garantiert, Sie fühlen sich rundum wohl und haben ein optimales Raumklima ohne die Luft auszutrocknen. Infrarotheizungen werden mit Strom betrieben. Montieren – Einstecken – Fertig! Kosten für die Infrarotheizung? Die Anschaffungskosten einer Infrarotheizung sind in fast allen Fällen deutlich günstiger als es bei der Installation eines neuen Konvektionsheizungssystems der Fall wäre (ca. die Hälfte), Wartungs- und Nebenkosten bestehen keine. Der Einbau der Infrarotheizung ist einfach, schnell und sauber. Sie brauchen weder einen Heizungsraum – der Platz braucht – noch müssen aufwändig Rohre etc. verlegt werden. In unseren Preisbeispielen für Infrarotheizungen finden Sie konkrete Beispiele von Wohnsituationen. WAS ZEICHNET EASYTHERM AUS? easyTherm ist mehr als eine Heizungslösung. Mit der größten Produktvielfalt am Markt bieten wir für jedes Projekt eine maßgeschneiderte, individuelle Lösung. Wir bieten eine kompetente Beratung und führen eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durch – auch bei Ihnen zu Hause. Unser Extra an Beratung führt Sie sicher zu angenehmer Wohnatmosphäre und Behaglichkeit.  Einzigartig sind auch die Erweiterungsmöglichkeiten von easyTherm: Kombination Infrarotheizung mit Licht easyLight, flächenbündiger Einbau easyPlan, individuelle Bilder mit ceramicPrint. 70% Energieeinsparung? Wie? Diese unglaublich hohe Einsparung wurde in einer entsprechenden Studie der Technischen Universität Kaiserslautern festgestellt. Bisherige Erfahrungswerte von Kunden berichten ebenfalls von sehr großen Einsparungen.Das Geheimnis liegt im Zusammenspiel von gleich mehreren Faktoren, wie die optimale Wirksamkeit, dem richtigen Spektrum von Infrarotwellen, der Tatsache, dass bei geringerer Raumtemperatur natürlich auch weniger über Wärmeverluste (wie schlechter Dämmung) im Vergleich zu Zentralheizungen verloren geht, der physiologisch passenden…

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