GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Photo Dynamic Therapy Handelsgesellschaft mbH – Annag. 1, 1010 Wien“, Geschäftsführer Hr. Ing. Günther Hofmann, die Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen bzw. Dienste zu leisten deren Abgeltung im Nachhinein erfolgen sollte! Recherchemöglichkeiten: Firmenmonitor.at Homepage – www.pdt.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo (Beteiligungen usw)  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen. (Veröffentlicht am 08.05.2018)…

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Die Dachwerkstatt Stockner hat sich neuerlich für ein        weiteres Jahr qualifiziert, dass Bauherrenhilfe.org- Qualitätssiegel zu tragen. Die Dachwerkstatt bietet Fachdienstleistungen rund ums Dach für Neubauten und Sanierungsobjekte und führen Instandhaltungs.- und Abdichtungsarbeiten durch. Dabei spielt es keine Rolle welche Form Ihr Dach hat. Sie arbeiten sowohl auf Steil-, als auch auf Flachdächern. Professionelle Beratung, langjährige Erfahrung und kompetente Mitarbeiter machen das Leistungspaket komplett. Mehr Informationen finden Sie unter www.dachwerkstatt.at, 8162 Passail, office@dachwerkstatt.at…

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Was hat Ankerbrot mit verpfuschten Dachwohnungen in der Hütteldorferstrasse 215 zu tun? Ankerbrot direkt gar nichts. Aber der frühere Eigentümer Peter Ostenhof und seine Geschäftspartner gründen Firmen offenbar schneller als es warme Semmeln gibt. Dazu unten eine völlig unübersichtliche Auflistung der Firmenverflechtungen. Was daran seltsam ist? Es entzieht sich vermutlich Otto Normalbürger wozu man derartige Firmengeflechte braucht. Namen wie die „HDSW 215…“ entstehen vermutlich projektbezogen, stehen dann für den Strassen- und Ortsnamen (HüttelDorferStrasseWien 215?) und wenn das Projekt abgewickelt und verkauft ist, löst man die Gesellschaft, und damit die Haftung, auf. Versteht sich von selbst dass dann den Käufern auch der Vertragspartner abhanden kommt, für den Fall dass Mängel, oder sonstige Schwierigkeiten auftreten. Nett ist das nicht, freundlich formuliert, aber wirtschaftlich. Und der aktuelle PfuschamBau-Fall aus der gleichnamigen ATV-Fernsehsendung, hat es in sich. Schon nach einer ersten Begutachtung zeigen sich cirka 30 Baufehler, eine DG-Wohnung wurde ohne Fertigstellungsanzeige, in nicht betriebssicherem Zustand übergeben. Ein Gutachter berechnet bei einer Blowerdoor-Messung den 6-fachen Luftwechsel! (baurechtlich maximal 3x zulässig, bautechnisch kann, bei ordentlicher Ausführung, ein Wert unter 1,00 erzielt werden) Die Käuferin reklamiert beim Geschäftsführer Raphael Wagner (HDSW 2115 Immo GmbH), in Folge kommt es zu einer Begehung wo Ostendorf sich der Käuferin gegenüber angeblich als potentieller Wohnungskäufer vorstellt. Wenn das stimmt, kommt das nicht gut. Über die geschäftlichen Verwicklungen mit Wagner & Co. wird jedenfalls geschwiegen. Aber immerhin, aktuell werden Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ob die entsprechend nachhaltig sind, wird sich zeigen. In der Regel liegt bei derartig unkontrollierten Sanierungsarbeiten ein Interessenkonflikt vor: Die Käufer wollen fachgerechte Leistungen. Die Verkäufer so rasch -und billig- als möglich raus aus der Sache. Zwischenzeitlich hat die Käuferin einen ersten Nervenzusammenbruch. Den bekommt man aber auch schon wenn man die nachfolgenden Firmenverwicklungen liest. Aber es bleibt festzuhalten, dass Ostenhof sicher nicht für die Baumängel in der Hütteldorferstrasse verantwortlich ist. Auch wenn die bisherige Geschichte der Familie Ostenhof nicht zwingend für erfolgreiche Unternehmensführung steht: Link zu Beitrag „Neue Eigentümer für Ankerbrot“ Hier zeichnet Raphael Wagner als Geschäftsführer verantwortlich. Und wer es genau wissen will, der liest sich in die Beteiligungsverhältnisse ein, auch wenn man danach nicht viel schlauer ist. Jedenfalls bleibt die Empfehlung vorher genau zu prüfen wen man sein hart verdientes Geld anvertraut. Weil es könnte sonst sein, dass schon nach Auftreten der ersten Baumängel, der Vertragspartner nicht mehr existiert. —– Peter Ostendorf ist…

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Die BTS-Bau GmbH hat für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Das BTS-Bau GmbH bietet Planung, nachträgliche Baueinrichtung, Schal- und Dichtbetonkeller, Ziegelmassiv-, Fertigteil- und Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser, Kleingartenhäuser, Zubauten und Aufstockungen. Auch die Gartengestaltung, Wohnungs- und Haussanierungen gehören zum Portfolio. Alle Häuser der Firma stammen aus eigener Produktion.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „GT-Holzbau Geißelbacher GmbH – Geißelbacher GmbH, 9473 Lavamünd“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Aktualisierung – April 2018: aktuell sind wir zu einer weiteren Baustellte informiert die mit Baumägel geschmückt ist. Siehe Details im Facebook-Profil von SV Nussbaum am 27.04.2018! Recherchemöglichkeiten: WKO Firmenmonitor.at Homepage – www.gt-holzbau.at PAB-Fall Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen. (Veröffentlicht am 19.04.2018)…

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Den freien Markt nutzen… Richtig Energie zu sparen ist immer eine sehr sinnvolle Sache. Ganz gleich ob Sie Hauseigentümer oder Wohnungsmieter sind: Es lohnt sich dabei auch in jedem Falle, die eigenen Kosten des Strom- und Energieverbrauches kritisch prüfend in den Blick zu nehmen, denn der Wechsel zum günstigeren Stromanbieter eröffnet meist große finanzielle Einsparpotenziale – in vielen Fällen sogar bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr. Sehen Sie selbst, wie komfortabel, bequem und profitabel die Entscheidung für einen günstigeren Energieversorger sein kann. Beachten Sie die Kündigungsfrist Wie bei vielen anderen geschlossenen Verträgen gilt selbstverständlich ebenso bei Ihrem Stromvertrag eine bestimmte Kündigungsfrist. Wer also zu einem anderen Energieanbieter wechseln möchte, muss diese Fristen einhalten. Beinhaltet der Vertrag zudem eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, ist die Kündigung innerhalb der Vertragsdauer kaum bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Ein wichtiger und für Sie als Stromkunden beachtenswerter Ausnahmefall ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht, denn falls Ihr bisheriger Stromanbieter die Energiepreise erhöht, haben Sie bereits vor Vertragsablauf die Möglichkeit, den bisherigen Kontrakt zu kündigen, um sich in Zukunft für einen neuen und günstigeren Stromversorger zu entscheiden. Ihr derzeitiger Anbieter informiert Sie dabei im Regelfalle schriftlich über die vorgesehene Preiserhöhung und gibt zudem die entsprechende Kündigungsfrist an, innerhalb der Sie aus dem bestehenden „Altvertrag“ aussteigen können. Da diese Frist oftmals sehr kurz ist (üblicherweise nur 14 Tage), ist es ratsam, den Vertrag selbst zu kündigen, bevor Sie bereits einen anderen Energieversorger damit beauftragen. Exzellente Vorlagen zum Download können Ihnen die Kündigung Ihres derzeitigen Stromanbieters dabei erheblich erleichtern. Drucken Sie die Vorlage aus, füllen Sie sie aus und senden Sie das Kündigungsschreiben postalisch per Einschreiben an Ihren bisherigen Stromversorger. Komfortabel kündigen und wechseln dank des Stromrechners Für viele wechselwillige Stromkunden gestaltet sich die Entscheidung für einen neuen Energielieferanten noch komfortabler: Dank der im Web kostenlos abrufbaren Stromrechner und Vergleichsportale finden Sie nicht nur die günstigsten Stromanbieter in Ihrer Region, sondern können den angestrebten Stromanbieterwechsel auch sehr schnell online selbst vornehmen. So sichern Sie sich mit nur wenigen Klicks vielfältige Vorteile, die in kürzester Zeit jede Menge wertvoller Energiekosten einsparen. So bequem funktioniert es Nehmen Sie dazu vor dem Start Ihres Strom- und Anbietervergleichs zunächst Ihre Postleitzahl zur Hand und notieren Sie sich ebenso Ihren aktuellen Stromverbrauch in Kilowattstunden, den Sie auf der letzten Stromabrechnung Ihres derzeitigen Anbieters finden. Nach dem Start…

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Der ganz normale Wahnsinn und wie vorsichtig man beim Hausbau sein sollte! Steuerberater Dr. Klaus Schmidt aus „8582 Rosental an der Kainach“ gründete vor einiger Zeit die MW Wohnbau GmbH.“. Er baut damit einige -schlussendlich voll verpfuschte- Wohnhausanlagen, setzt dabei Alexander Miksche als „Bauleiter“ ein. Miksche war aber mehr als ein Bauleiter. Miksche hat seinen Namen geändert, er hieß früher „Pichler“ und hat mit polnischen Anbietern Fertighäuser Easy Fertighaus GmbH errichtet. Ergebnis: Ebenfalls Totalpfusch und er hat es schon vor Jahren 2x in die Sendung „Pfusch am Bau“ geschafft. Ist nun aber, wie oben angeführt, im Vorjahr mit Dr. Klaus Schmidt und der „MW-Wohnbau GmbH.“ wieder aufgetaucht. 2 Wohnhausanlagen mit zahlreichen Einzel- und Reihenhäusern, sowie 2 Einfamilienhäuser sind mir mit umfangreichen Baumängeln bekannt. Mittlerweile hat Dr.Schmidt offenbar Christian Knapp als Geschäftsführer und Teil-Gesellschafter eingesetzt. Wobei das vermutlich nur den Sinn hat Dr. Schmidt rauszuhalten und die MW-Wohnbau GmbH. zu liquidieren. Aktuell hat nur ein geschädigter Häuslbauer geklagt, die anderen wagen das finanzielle Abenteuer offenbar wegen Konkursgefahr nicht. (Siehe Schreiben zur Zahlungsunfähigkeit bei den Bilder) Dr. Schmidt hat zahlreiche weitere Beteiligungen an diversen Firmen, vermutlich wird er mit einer davon weiterbauen. Zumindest gab es wieder diesbezügliche Inserate dazu. Und die Geschädigten? Die bleiben auf der Strecke. Während Dr.Schmidt vermutlich weiter gut Geld verdient. Ein Steuerberater weiß ja wie es geht! Aber es kommt noch besser: Der frühere Bauträgervertragsgesetz-Treuhänder und Anwalt der MW-Wohnbau GmbH Mag. Gerald Göllner hat nun auch eine Firma gegründet. Gemeinsam mit dem nun von Dr.Schmidt geschasten Alexander Miksche. Miksche bleibt seinen Grundsätzen treu und importiert immer noch Bausatzhäuser in Fertigteilbauweise mit seiner polnischen Firma X500. Die Fäden hält nun offenbar Mag. Gerald Göllner in der Hand, er gründet die „Unser Zuhause Immobilien GmbH„. Und es ist davon auszugehen dass Alexander Miksche auch hier bautechnisch schalten und walten darf wie er es für gut befindet. Wissen tue ich das aber nicht. Jedenfalls sind die Kontaktdaten unter dieser GmbH. die von Alexander Miksche…(Siehe Bild, Printscreen Firmenabc). Es war fast zu erwarten, dass diese Gesellschaft bis zum Datum dieses Beitrages nur einen freien Handels-Gewerbeschein besitzt. Link zur WKO. Also in dieser Konstellation gar nicht bauen darf. Miksche gibt dazu auf meine Anfrage an das man ab Mai 2018 eine Bauträger-Gewerbeschein haben wird.

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Plissees sind die ideale Wahl für alle Fensterflächen: Montierbar ohne Bohren Das Plissee ist ein perfekter Sicht-, Licht und Sonnenschutz. Die dekorativen Faltrollos spielen dabei ihre vielfältigen Stärken bei der besonders einfachen und präzisen Befestigung an allen Fensterflächen der Wohnung oder des eigenen Hauses aus. Dank intelligent und schnell montierbarer Klebeleistensysteme, Klebeplatten oder Klemmträger gelingt die Montage und Befestigung der Plissees nicht nur in kürzester Zeit, sondern ebenso perfekt abgestimmt auf nahezu jede individuelle Fensterform und Fenstergröße. Lichtdurchlässigkeit und Art der Montage Plissees bieten im Vergleich zu Standard-Rollladensystemen zwei ganz entscheidende Vorteile: Sie sind in mehreren Transparenzstufen lieferbar und lassen sich somit exakt an die gewünschten Sicht- und Lichtverhältnisse jedes einzelnen Raumes anpassen – ob als transparente, halbtransparente oder abdunkelnde Plisseevariante. Die problemlose Art der Montage erfolgt bei vielen exzellenten Plissees als ganz simpel durchführbare Montage ohne Bohren. Die Plissees können so entweder direkt an der Glasfalz des Fensters montiert, an Wand oder Decke verspannt oder selbstverständlich auch an Dachfenstern sicher, komfortabel und absolut zeitsparend installiert werden. Sie haben dabei (je nach Fensterart) die Wahl zwischen „klemmen oder kleben“. Die Klemmbefestigung bietet sich überall dort an, wo darauf zu achten ist, dass die Fensterrahmen unbedingt unverändert bleiben müssen: beispielsweise in einer Mietwohnung. Die Klebemontage ist ebenfalls sehr komfortabel und schnell möglich. Hier sollte allerdings unbedingt berücksichtigt werden, wie die Glasleisten gestaltet sind. Nur gerade Glasleisten mit einer Mindesttiefe von 15 mm sorgen für den absolut optimalen Halt des gewünschten Plissees. Auf www.plissee.com finden Sie dazu eine umfassende Übersicht über das richtige Plissee-Modell ganz nach Ihren persönlichen Anforderungen und Vorstellungen. Verspannte oder freihängende Plissees Verspannte Plissees bzw. Faltrollos gehören nicht ohne Grund zu den weitaus beliebtesten Varianten bei der funktionalen und überaus dekorativen Sicht-, Licht- und Sonnenschutzregulation am Fenster. Sie lassen sich – ebenso wie die geklebten Plisseemodelle – selbst und ohne jegliche handwerklichen Vorkenntnisse montieren und durch clevere Klemmträger oder Wandwinkel mit Spannschuhen variabel im Fensterbereich positionieren. Freihängende Plissees wiederum sind eine optimale Entscheidung für große Fensterflächen bis zu 200 cm Breite. Für beide Montagemöglichkeiten (geklemmt oder geklebt) gilt: Lassen Sie sich vorab von echten Plissee-Experten umfassend beraten, um die nahezu unendlich vielen Gestaltungs-, Anwendungs-, und Nutzungsmöglichkeiten der Plissees für Ihre heimische Wohlfühloase immer optimal zu nutzen. Zudem profitieren Sie dabei von der unverzichtbaren Expertise des Fachhandels, der auf Anfrage selbst individuell angefertigte Sondergrößen und Sonderformen nach Maß anfertigt. Das gelungene Resultat…

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