GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Wimberger Bau GmbH hat sich im August 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Wimberger Bau GmbH steht für individuelle Ziegelmassiv-Häuser in Fertigteil-Bauweise und Kellerschalung. Das Unternehmen hat langjährige Erfahrung mit massiven Fertigteilhäusern, individuellen Ziegelhäusern, der Selbstbauweise oder auch schlüsselfertigen Häusern direkt vom Baumeister. Mehr Informationen finden Sie unter www.wimbergerhaus.at  …

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HEBEANLAGE und RÜCKSTAUVERSCHLUSS – Was der Installateur dabei beachten sollte! Bildquelle: Grundfos Bei einer Entwässerungsanlage gibt es zahlreiche Anforderungen, welchen eine Abwasserinstallation gerecht werden muss. Einen wesentlichen Aspekt einer Entwässerungsanlage (Abwasseranlage) stellt die maßgebliche Rückstauebene dar. Der Begriff „maßgebliche Rückstauebene“ dürfte jedoch nicht jedem Installateur oder Baumeister geläufig sein. Jedenfalls wird sehr oft nicht auf den möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz ins Gebäude und dessen Folgen geachtet. Für die Abwasserinstallation relevante Grundbegriffe in Bezug auf die maßgebliche Rückstauebene: Was ist Abwasser bzw. Schmutzwasser: Sammelbezeichnung für verunreinigtes Wasser, Grauwasser (fäkalienfrei), Schwarzwasser (fäkalienhältig) Maßgebliche Rückstauebene: Das ist die höchste Ebene bis zu der das Abwasser, in Folge eines Rückstaus im Kanalnetz (Straßenkanal), ansteigen kann. Aus ungesicherten Ablaufstellen, welche sich unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene befinden, würde ungehindert Abwasser austreten. Rückstauverschluss: Vorrichtung (Rückstauklappe), die Räume vor Rückstau des Abwassers, welches sich gegen die Flussrichtung ausbreitet, schützt. Diese kann in Rohrleitungen, Ablaufgarnituren oder Bodenabläufe integriert sein. Rückstauschleife: Ist der Teil der Druckleitung einer Abwasserhebeanlage, welcher das Abwasser über die maßgebliche Rückstauebene hoch führt und in die Kanalisation ableitet. Nach der Rückstauschleife darf die Druckleitung wieder unter die maßgebliche Rückstauebene geführt werden. Abwasserhebeanlage: Pumpwerk, welches das Abwasser sammelt und in die Kanalisation pumpt. Rückstauhebeanlage: Abwasserhebeanlage mit Rückstauverschluss und vorgeschalteten Überlauf, welcher in den Sammelbehälter bzw. Sammelschacht der Hebeanlage mündet. Das häusliche Abwasser fließt ohne das Vorhandensein eines Rückstaus im freien Gefälle in die Kanalisation. Bei Rückstau schließt der Rückstauverschluss und das anfallende häusliche Abwasser wird über den Überlauf der Hebeanlage zugeführt und über eine Rückstauschleife in den Kanal gepumpt. In Zeiten von Wetterkapriolen wie Starkregen und dergleichen, aber auch durch steigende Bevölkerungszahlen sind die Straßenkanäle großen Spitzenlasten ausgesetzt. Genau deswegen ist auf die Möglichkeit eines Rückstaus ins Gebäude großes Augenmerk zu legen. Missachtung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ins Gebäude, kann erhebliche Schäden verursachen. Leider kommt es immer wieder vor, dass der Installateur nicht in Kenntnis der maßgeblichen Rückstauebene ist und folglich nicht in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen für Anschlüsse unterhalb dieser zu setzen. Wo bekommt der Installateur oder Baumeister die Informationen über die Höhe der maßgeblichen Rückstauebene her? Grundsätzlich sollte der zuständige Abwasserverband, das Gemeindeamt oder in Städten das Magistrat diese Informationen erteilen können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Informationen für den Installateur oder Baumeister, oftmals nicht so einfach abzufragen sind. Die maßgebliche Rückstauebene kann im Einklang der ÖNORM…

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Die Rudolf Webel GmbH hat sich im Juni 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Ein Haus ist immer nur so gut wie seine Wetterseite und sein Dach. Von herkömmlich verzinktem Blech über Kupfer, Zink-Blech und Uginox bishin zu Alu-Blech bietet die Rudolf Webel GmbH Materialien für Spenglerarbeiten  in den verschiedensten Ral-Farben an. Mehr Informationen finden Sie unter www.webel.at…

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Unseren Erfahrungen nach, schaffen 80% der Betriebe die Qualitätsanforderungen der Bauherrenhilfe nicht. Der Abstand zwischen den Innovationsführern und der breiten Masse wird im Baugewerbe erschreckend größer. Analog zum auseinanderbrechenden Mittelstand, ist auch in der Bauwirtschaft ein steiles „Wohlstandsgefälle“ feststellbar. Praktisch immer führen aber folgende Faktoren auch fast immer zum Erfolg: Professionelles Auftragsmanagement Zufriedene Mitarbeiter Optimierte Baustellenorganisation Betriebsmittel am Stand der Zeit Perfekte Kundenbetreuung Aufwändige Kundennachbetreuung Funktionierendes Reklamationsmanagement Und nicht erst am Schluss: Nahezu mängelfreie Bauausführungen!   Das Bauherrenhilfe-Anwärter-Siegel wird in der Anwartschaft vergeben. Von der Anwartschaft bis zum Silber-Gütesiegel kann etwas Zeit vergehen. Zudem sind auch Beobachtungszeiten und Prüfung  der Betriebsräume, der Kundenzufriedenheit und der Fortbildungsquote der Mitarbeiter zu checken. Nach der Vergabe des Bronze-Siegels sind jedenfalls schon Gewerbescheine, der Auftritt nach außen hin, Versicherung und Bonität klargemacht. Silber und Gold unterscheiden sich in Folge nur noch von der Anzahl der Baustellenkontrollen. Beim Goldsiegel wird umsatzabhängig -auch kleine Firmen liefern oft beste Qualität- die Anzahl der zu prüfenden Baustellen ermittelt. Fehler können immer passieren – die mängelfreie Baustelle gibt es praktisch nicht. Im oberen Segment wird die Reklamationsquote nicht nur stark reduziert, es werden in Folge auch Nachbesserungen ohne Wenn und Aber ausgeführt. Was kommt nach dem Gold-Siegel? Beim Goldsiegel muss nicht jede Baustelle geprüft werden. Das Platin-Siegel zeichnet darüber hinaus Betriebe aus, welche sich freiwillig auf A L L E N  B A U S T E L L E N  in die Karten schauen lassen. Wobei unsere Prüfungen niemals von oben herab, sondern immer partnerschaftlich ausfallen. Wir geben lediglich -über eine allfällige Betriebsblindheit hinaus- Tipps zu bautechnischen Fehlern U N D Verbesserungsmöglichkeiten. Das Platin-Siegel haben wir ausschließlich für den nahezu industriell organisierten Hausbaubetrieb geschaffen. Es wird erst ab einem Auftragsvolumen von ab 50 Häusern pro Jahr vergeben, geprüft werden alle Baustellen, zumindest 1x! Der Wunsch zu einem Platin-Siegel wurde an uns herangetragen. Es sollten alle Arbeitspartien, alle Häuser zumindest 1x angeschaut werden, nur dann kann vermieden werden, dass sich Fehler einschleichen und Schlampigkeitsfehler manifestieren. Für Informationen zum Platin-Siegel: verein@bauherrenhilfe.org —- Was hat eigentlich zum Abbau von Wohlstand und Bauqualität geführt? Die Innovationsquote sinkt in allen Größenklassen des Mittelstands, vor allem bei kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Wo der Chef für alle betrieblichen Anforderungen praktisch alleine zuständig ist, kann Innovation sich nicht entwickeln. Die Branchensicht…

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Bauträgervertragsgesetz – kurz BTVG Wer hat ihn nicht, den großen Traum vom Eigenheim. Doch wenn der Bauträger in Schwierigkeiten gerät – was in unsicheren Zeiten leider immer öfter passiert – wird aus dem großen Traum ganz schnell ein bitterer Albtraum. Eigentlich ist es ganz einfach. Man sucht sich sein Objekt (meist noch in Planung) aus, bezahlt, der Bauträger errichtet es und schon hat man seinen Traum realisiert. Da dies leider nicht immer so glatt läuft, hat der Gesetzgeber bereits vor fast 20 Jahren das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) geschaffen. Ziel ist es, die Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen im Fall der Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Erwerber über den Erwerb des Eigentums, Wohnungseigentums, Baurechts, Bestandrechts und sonstigen Nutzungsrechten einschließlich Leasings an Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen, die erst errichtet oder durchgreifend erneuert werden und bei denen der Erwerber vor der Fertigstellung vereinbarungsgemäß Zahlungen von mehr als € 150 /m² Nutzfläche zu bezahlen hat. Was es zu beachten gilt: Der Vertrag muss unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung als Bauträgervertrag sondern der vereinbarte Inhalt. Das BTVG enthält hierzu detaillierte Vorgaben über einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt solcher Verträge. Auch wenn im Vertrag zwischen dem Bauträger und dem Erwerber nicht ausdrücklich das BTVG erwähnt ist, bzw. der Vertrag als solcher bezeichnet wird, so gilt das BTVG dennoch und entfaltet seine Schutzwirkungen zu Gunsten des Erwerbers. Wenn Verträge ganz grundlegend von BTVG-Bestimmungen abweichen, kann dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen, oder auch dazu, dass bestimmte Schutzregelungen für den Käufer trotzdem gelten. Es können beispielsweise Vorauszahlungen unter Umständen zurückgefordert werden und muss erst nach Herstellung und Übergabe bezahlt werden. Die Detailregelungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Käufer während des Baus bedürfen jedenfalls einer Überprüfung im Einzelfall. Sollte es voreilig zu einem übereilten Abschluss gekommen sein, sieht das BTVG als „Notbremse“ auch besondere Möglichkeiten des Rücktritts des Erwerbers vor. Damit der Erwerber vor dem Verlust seiner vorab geleisteten Zahlungen geschützt ist, muss mindestens eines der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmodelle, z.B. grundbücherliche (dh. Eintragung ins Grundbuch) oder schuldrechtliche (zB. durch eine Bankgarantie) Sicherung im Vertrag vereinbart werden. Der Bauträger ist (fast immer) verpflichtet, einen Treuhänder zu bestellen, der als prüfende Instanz zusätzlichen Schutz für die Erwerber darstellt. Ebenso steht dem Erwerber zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche auf Grund mangelhafter Leistung…

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Bauherren stehen bei der Wahl der Fenster nicht nur vor der Entscheidung über Form, Größe und Farbe, sondern zunächst auch erst einmal vor der grundlegenden Entscheidung über das Material. Der Klassiker ist natürliches Holz, daneben werden Fenster aus Aluminium und vor allem aus Kunststoff gefertigt. Letztere haben aufgrund moderner Fertigungstechniken ganz spezifische Vorteile. Holz vs. Kunststoff Holzfenster sind der Klassiker und erfüllen alle ökologischen Anforderungen. Deshalb werden sie aufgrund des erfreulicherweise anhaltenden Trends zu einer nachhaltigen Bauweise wieder sehr gerne und häufig verbaut. Obwohl es sich um einen natürlichen Rohstoff handelt, können Holzfester inzwischen genauso wie die Varianten aus künstlichen Materialien mit Langlebigkeit und Pflegeleichtigkeit punkten. Da geraten Fenster aus Kunststoff fast ins Abseits, denn sie sind weniger ökologisch, da sie nicht aus einem nachwachsenden Rohstoff gefertigt sind.  Doch moderne Kunststofffenster haben ebenfalls ihre ganz speziellen Vorzüge, die sich in der Flexibilität und – überraschenderweise – in der Ökobilanz niederschlagen. Zukunftssicher und energieeffizient Auch wenn sie nicht aus dem besten ökologischen Material bestehen, tragen Kunststofffenster dennoch indirekt zum Umweltschutz bei. Sie können zum einen recycelt werden und haben zum anderen eine sehr lange Lebensdauer, wodurch ihre Öko-Bilanz deutlich besser ausfällt, als häufig angenommen wird. Darüber hinaus weisen Kunststofffenster sehr gute Dämmwerte auf und sind daher besonders energieeffizient. Sie reduzieren langfristig und nachhaltig die Energiekosten. Besonders deutlich macht sich dies bemerkbar, wenn alte Fenster gegen neue getauscht werden. Dieses hohe Energiesparpotential macht die ohnehin schon im Vergleich zu Holz- und Aluminiumfenstern günstigeren Kunststoffvarianten preislich noch interessanter. Und nicht zuletzt tragen weiterhin die geringen Instandhaltungskosten beim Kunststoff zum sehr guten Preis-Leistungsverhältnis bei. Freie Farbwahl Einer der wesentlichen Vorzüge von Kunststofffenstern ist die freie Farbwahl. Das Material kann nämlich grundsätzlich in allen Nuancen eingefärbt werden. Deshalb steht eine große Auswahl zur Verfügung und die Fenster können sehr einfach zum stilistischen und farblichen Gesamtkonzept des Hauses passend ausgewählt werden. Graue Fenster können beispielswiese Aluminiumelemente wieder sehr gut aufgreifen. Zu bedenken ist allerdings, dass Farben durch die doch recht stark auf die Außenseite einwirkende UV-Strahlung ausbleichen können. Hier ist also auf Qualität und Lichtbeständigkeit sehr viel Wert zu legen. Mit über 30-jähriger Kompetenz ist der Hersteller Rehau auf hochwertige farbige Kunststofffenster spezialisiert und bietet ein vielseitiges Angebot an Farben und Designs. Die Fenster sind in verschiedenen Verarbeitungsqualitäten erhältlich, z.B. UV-stabiler Lack mit hoher Farbbeständigkeit, Kaschierfolien mit trendigen Dekoren oder Aluminium-Vorsatzschalen, die lackiert, pulverbeschichtet oder eloxiert werden können.

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Ab September 2016 gibt Bausachverständiger Günther Nussbaum in der Kleinen Zeitung  regelmäßig Tipps, wie Baufehler zu vermeiden sind. Teil eins: Der Baugrund Lesen Sie hier den gesamten Beitrag „Von Wasseradern und rutschenden Hängen“ erschienen in der Ausgabe 2.9.2016.

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Interhaus-Barta Epitö-Szolgaltato es Kereskedelmi Korlatolt Felelössegü Tarsasag Aus gegebenem Anlass empfehlen wir vor einer Beauftragung an „Interhaus-Barta Epitö-Szolgaltato es Kereskedelmi Korlatolt Felelössegü Tarsasag, FB Nr. 440744d, in 8403 Lebring-Sankt Margarethen, GF Barta Gabor – www.interhaus.at –  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Das Unternehmen führt aktuell die aufrechten Gewerbe „Bauwerksabdichter & Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten“ in Österreich. Link zur WKO Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Unsere weiteren Recherchen: Hr. Barta Gabor ist ua auch GF des ungarischen Unternehmens „Inter-Haus Barta Construction Services und Trade Co., Ltd“. Das ungarische Unternehmen hat aktuell eine Berechtigung in Österreich Dienstleistungen zu verrichten – Details wie zB zu welchen Gewerbe, sind in der Homepage unseres Bundesministerium für Wissenschaft, Foruschung & Wirtschaft abzurufen. Abfrage auf http://dlr.bmwfj.gv.at/Search/SearchCompany.aspx / Firma: Interhaus-Barta Kft. Weitere Recherchemöglichkeiten: www.interhaus.at; www.interhaus.com; ceginformacio.creditreform.hu; /ceginformacio.creditreform.hu-übersetzt; www.interhaus.hu/de; WKO Fa. Interhaus-Barta Epitö-Szolgaltato es Kereskedelmi Korlatolt Felelössegü Tarsasag Bonitätsauskünfte – www.wko.at; www.ksv.at oder www.creditreform.at (KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen) Wer uns seine Erfahrungen zu den Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Seine Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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