GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Rechtlicher Überblick & Darstellung der häufigsten Mängel. Schwerpunkt: Bauphysikalische Mängel! Am 21.10.2015 organisiert der Linde Verlag die 3.Jahrestagung „Baumängel & Bauschäden“. Ein Pflichttermin für alle Bauschaffenden mit Fachbeiträgen der Top-Experten der Sachverständigenbranche aus den wichtigsten Gebieten des Bauens: Steil- und Flachdächer Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächer Estriche und Bodenaufbauten Fallbeispiele   IHR NUTZEN: Baumängel und daraus resultierende Bauschäden gehören heute zum Alltag aller am Bau Beteiligten. Die Ursachenfindung ist meist Aufgabe der Sachverständigen der verschiedenen Fachbereiche. Die rechtliche Einführung durch den „Bauanwalt“ Dr. Herbert Gartner und Fachbeiträge der Top-Experten aus der Sachverständigenbranche (aus den wichtigsten Gebieten des Bauens wie Wände, konstruktive Bauteile, Steil- und Fachdächer, Fenster und Türen sowie Estriche und Bodenaufbauten) machen diese jährliche Fachtagung zu einem Pflichttermin für alle Bauschaffenden! PROGRAMMSCHWERPUNKTE: * Einleitung — Mängel aufgrund bauphysikalischer Ursachen * Bauphysikalische Berechnung versus baupraktische Ausführung Dampfsperre – Dampfbremse Konvektionsdichtheit Holzelementdächer Holzwandsockelanschluss Winddichtheit außen Feuchte MONITORING * „Bauphysik“ mit Hausverstand angewandt * Bauphysik in der Praxis ohne bauphysikalische Detailberechnungen im Dachgeschoss z.B.:       Steildachkonstruktionen Flachdachkonstruktionen Fenstereinbau * Wie aus Anforderungen bauphysikalische Mängel werden Jedes Gebäude ist ein Unikat Unvorhergesehene Einflüsse auf den Erfolg Von der perfekten Welt in der Planung zur Realität Risikomanagement im Bauprozess aus der Sicht der Bauphysik Fallbeispiele * „Holz und Feuchtigkeit“ am Beispiel Holzfußböden Holzfußböden: Arten und Aufbau „Stärken und Schwächen“ von Holz Mängel und Mängelursachen Behebung des Mangels, Wertminderung oder Neuherstellung? * Die Bauphysik als Mängelverursacher Kondensat-/Eisbildung bei Fenster und Türen und Hebeschiebetüren Zugerscheinungen bei Hebeschiebetüren Nurglasdecke: Gibt es die Lösung? * Rechtliche Aspekte und Zusammenfassung Die Referenten: Dr. Herbert Gartner, Arch. HS-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Karl Mezera, Ing. Herbert Tschirk, Ing. Wolfgang Hubner, Wolfgang Past, Univ.Lekt. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Vanek, ao.Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Bednar Link zum Seminar Link zum Programm & Anmeldung Weitere Informationen lindeverlag.at…

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Aktuelle Insolvenzinformation! Hasan Karaduman Unternehmer in OÖ-4481 Asten! Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Link zur Ediktsdatei Infolink zum Firmenmonitor Verbunden mit der Firma Hasan Karaduman ist das Unternehmen Hasan Karaduman „Elektroinstallationen, Netzwerk, Verkabelung“ in OÖ-4053 Haid. http://www.karaduman.at/index2.htm Link zu FirmenABC: http://www.firmenabc.at/hasan-karaduman_Ethk Weitere Insolvenzinformationen: WHI Immobilien GmbH in OÖ-4020 Linz; Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Link zur Ediktsdatei Infolink zum Firmenmonitor, Beteiligte Personen –  Friedrich Ditz, Franz Rampsl  Verbundem mit der Firma WHI Immobilien GmbH ist „LW home“ http://www.lwhome.at/unser-team/ LB-Bau GmbH; Das Insolvenzverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Beteiligte Personen – Franz Rampsl Link zur Ediktsdatei LB-Bau GmbH; Firmenbuchlöschung August 2015; Infolink zum Firmenmonitor Generell empfehlen wir Referenzen zu Partner aus der Baubranche „vor“ Vertragsunterzeichnung einzuholen, sowie eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Bausachverständigen zum Neubau bzw. bei größeren Sanierungen ins Boot zu holen ! Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie die Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Wer Erfahrungen mit angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken.

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Machen Sie mit bei der traditionellen Umfrage zu den besten Bau-Lieferanten Österreichs! Unter lieferanten.solidbau.at bittet Solid wie gewohnt zur digitalen Wahlurne: Wer sind Top-Lieferanten und -Partner in den ausgewählten Bereichen Baumaschinen, Baustelleneinrichtungen, Beton/Kies/Zement, Dämmstoffe, Schalungen; Trockenbau und Ziegel? Zu beurteilen sind die Firmen nach verschiedenen Kriterien wie Termintreue, Preis-/Leistungsverhältnis etc. Diese Umfrage kommt heuer in neuem Gewand und geht auf Feedback ein. Die Umfrage funktioniert flüssiger, außerdem muss diese nicht sofort komplett ausgefüllt werden. Textquelle: SOLID – das Magazin für Wirtschaft und Technik am Bau / Industriemagazin Verlag GmbH…

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Kein Zusammenhang vom Verein „Bauherrenhilfe.org“ und „Hr. Pühringer –  BHH Bauherrenhilfe Pühringer e.U“ ! Aufgrund Anfragen von Bauinteressenten zu Herrn Michael Pühringer möchten wir aufzeigen das zwischen dem „Verein für Qualität am Bau – Bauherrenhilfe.org“, SV Günther Nussbaum und Herrn Michael Pühringer aus 4810 Gmunden, keinerlei Verbindung besteht! Aus gegebenem Anlass empfehlen wir bei Geschäftsanbahnungen zu “ BHH Bauherrenhilfe Pühringer e.U, OÖ ” eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Grundsätzlich gilt diese Empfehlung natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und „Referenzen“, nach den Fachgebieten und allenfalls Zertifikaten. Wer Erfahrungen mit der angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken. Dem Verein ist keine Eintragung in eine Sachverständigenliste zu Michael Pühringer bekannt gemacht worden. Die aktuelle Gewerbeberechtigung zu „BHH- Bauherrenhilfe Pühringer e.U“ laut www.WKO.at: Textauszug: Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent, Handel mit Baustoffen, Handel mit Holz, Handel mit Metallwaren, Bau- und Heimwerkerbedarf Quelle – https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?Suchbegriff=BHH%20Bauherrenhilfe%20P%C3%BChringer%20e.U.&StandortName=Ober%C3%B6sterreich%20(Bundesland)&FirmaID=0582d270-be25-4ac3-9f11-623d4f4468b1 Die Homepage www.bauhh.at (aktuell ist die Homepage nicht zu erreichen) ist Herrn Michael Pühringer zuzuordnen. Team BHH.org – Verein für Qualität am Bau…

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Seit dem Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2012 hat sich einiges verändert: Die neue Generation von Elektrogeräten kann ein Auslösen der bis dahin gebräuchlichen FI-Schalter verhindern, die Bauordnung erlaubt sinnvollerweise die Gebäudeheizung mit Strom, die Brandvorschriften wurden gelockert und es gibt neue Normen. Nach der erfreulicherweise zum Bestseller mutierten Erstauflage hatte ich mir ursprünglich vorgenommen, im Anschluss ein Buch zum Thema „Sanierungen und Gebrauchtimmobilien“ zu schreiben. Aus zeitlichen Gründen habe ich es bislang nicht geschafft. Aber ich war nicht untätig und habe nach vielen, teilweise verzweifelten Bauherren-Anfragen massiv Zeit in die Entwicklung von „Qualitätsbetrieben“ investiert (Bauherrenhilfe.org). Mein lang geplantes und endlich umgesetztes Projekt der „geprüften Betriebe“ nimmt mich nun mehr in Anspruch als erwartet. Wir prüfen Betriebsmittel und Baustellen, Mitarbeiter und Kundenzufriedenheit. Dabei hat es mich überrascht, wie viele Firmen bereit sind, sich tief in die Karten schauen zu lassen. Es ist mir ein großes Bedürfnis zu zeigen, dass es nicht nur viele wirklich gute Betriebe gibt, sondern dass diese auch die überwiegende Mehrheit darstellen. Außerdem war es mir ein Bedürfnis, statt eines zweiten Buches neue Themen in eine zweite Auflage einzubringen. Schlussendlich lassen sich der „Gebrauchthauskauf“ und die „Sanierung“ gar nicht so einfach vom Neubau trennen. Rund um die Verwirrung zum Thema „Estrich und Fliesen“ habe ich noch ein gänzlich neues Kapitel geschrieben und das letzte Kapitel beschäftigt sich mit dem Thema „Rechtsstreit“. So sind insgesamt vier neue Kapitel entstanden. Last but not least habe ich das erste Kapitel um Infos zum „Nachbarschaftsrecht“ ergänzt. Denn was nützt dem Leser  die beste Bautechnik, wenn vertrags- und baurechtliche Umstände das „Traumschiff Hausbau“ gegen die Wand fahren lassen? Ich wünsche mir von Herzen, dass ich Ihnen, den Leserinnen und Lesern, ein klein wenig von meiner bautechnischen Begeisterung übermitteln kann und vor allem: dass sich Ihre Investition in dieses Buch tausendfach für Sie rechnet! Günther Nussbaum PS: Man möge mir die nicht ganz gendergerechte Sprache verzeihen. Wenn ich von Bauherren und Häuslbauern schreibe, meine ich natürlich auch Baufrauen und Häusbauerinnen. Die vollen 376 Seiten bestellen Sie um 24,90 Euro: lindeverlag.at thalia.at amazon.at oder besuchen Sie uns in unserer neu eröffneten Fachbuchhandlung. Mehr Information gewerbeakademie.at…

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Photovoltaik Anlagen werfen bei Verbrauchern immer noch viele Fragen auf. Dabei geht es unter anderem auch um die Photovoltaik-Überprüfung. Denn die meisten Anlagen bringen nicht die Erträge, die sie bringen könnten und „dümpeln“ förmlich vor sich hin. Ausreden wie „schlechtes Wetter“ sind dabei Standard. Warum ist das so? Und wie können Sie Erträge sichern? Erfahren Sie mehr in diesem Video. Kostenfreie Beratung bei Airinspector. Link zur e-Marke. Link zu e-systeme.at.

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Gibt es Schadenersatz für dadurch entstandene Kosten? Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 20. Juli 2015  zu  9 Ob 18/15k – Link zu www.ris.bka.gv.at setzt sich mit folgendem, rechtlich sehr interessanten, Sachverhalt auseinander: Die Nachbarhäuser des Klägers und des Beklagten sind in gekoppelter Bauweise aneinander gebaut. Der Beklagte lässt im Jänner 2012 das Haus abreißen. Infolge dieser Abrissarbeiten kommt es zu Schäden am Haus des Klägers und wurde weiters durch die Beseitigung des  Nachbarhauses  des  Beklagten  der  Untergrund  und  die  Feuermauer  des  Hauses  der klagenden Partei freigelegt.  Im Frühjahr des Jahres 2013  verputzte der Kläger seine Feuermauer. Die Rechtsfrage, die sich nunmehr stellte: Hatte der Beklagte sowohl die direkt verursachten Schäden  durch  die  Baggerarbeiten  zu  verantworten,  als    auch  die  Schäden,  die  nunmehr entstanden waren, da die Feuermauer nicht mehr geschützt war? Das Landesgericht und das Oberlandesgericht Wien sprachen jeweils die unmittelbaren Beschädigungskosten für die Baggerarbeiten dem Kläger zu. Das Klagebegehren bezüglich der Neuerrichtung der Fassade wurde abgelehnt. Auch der Oberste Gerichtshof lehnte es ab, die Kosten für die Fassade  zuzusprechen. Der Kern seiner Argumentation ist, dass der  Kläger die nachteiligen Folgen des Abbruches des Hauses des Beklagten selber tragen muss. Es besteht nämlich keine Pflicht des Beklagten,  seine Liegenschaft in einem solchen Zustand zu erhalten, dass der Nachbar von außen entstehenden Einwirkungen geschützt wird. Auch  wenn  der  beklagte  Nachbar,  ohne  eine  gegenüber  dem  Kläger  übernommene  Verpflichtung für mehrere Jahre hindurch, dem Kläger  dadurch einen Vorteil verschaffte, dass dieser sein Haus    nicht verputzten musste,  so erwuchs dem Kläger  daraus aber noch kein Recht, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Weiters ist in der Wiener Bauordnung gem. § 129 Abs. 9 ausdrücklich geregelt, dass freistehende  Feuermauern  von  außen  zu  verputzen  sind.  Die  Rechtsansicht  des  Obersten  Gerichtshofes  ist  aus  meiner  Sicht  uneingeschränkt  zu  teilen,  und  jede  andere  Entscheidung würde zu ausufernden Schadenersatzansprüche des Nachbarn führen. Mag. Arthur Machac Rechtsanwalt – 1010 Wien, www.machac-kanzlei.at…

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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb „Wimberger Bau GmbH“ Firmenname: Wimberger Bau GmbH Anschrift: A-4291 Lasberg, Walchshof Betriebsgegenstände: Baumeister,Planung,Fertigteil-Bauweise,WimbergerHaus, Geschäftsführer: Franz Wimberger Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität Firmenbuch…

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