GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung bei „Betrieben die Schlosserarbeiten in 1030 Wien anbieten“, eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Seitens Sachverständige sind wir zu Problemen im Schlosserhandwerk eines Unternehmens in 1030 Wien informiert, Kontaktdaten zu verantwortlicher Person bzw. Inhaber des Unternehmens, der diese Schlosserarbeiten durchgeführte, sind nicht mehr aktuell bzw. ist der Herr an von ihm kommunizierten Telefonnummern nicht mehr erreichbar. Grundsätzlich gilt unsere Empfehlung der vorherigen Recherche natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Details zum Bildmaterial: Hier hat der Schlosser die Schlosskästen eingebaut und er hätte ein versperrbares Schiebegitter vor 3 Türen montieren sollen. die Tragekonstruktion ist nun teilweise schon montiert und ebenfalls fehlerhaft. Der Schlosskasten ist für den Einbau in eine Fassade nicht geeignet, nicht regensicher. Geplant wurde theoretisch von der Innenarchitektin, aber hier hätte der Schlosser lt. Meinung des Sachverständigen seiner Hinweispflicht nachkommen müssen.  …

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Folgende Firmen haben sich Anfang Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Schiller Ges.m.b.H. www.schiller-bau.at Függer & Co GmbH www.estrich.at/estrich Függer & Co GmbH www.estrich.at/fassaden Függer & Co GmbH www.estrich.at/parkett AUST-BAU Gesellschaft mbH www.austbau.at Ing. Hans Drascher GmbH www.drascher.at Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!…

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Unsere Geldbörsen, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt. Energiefachleute der Energie- und Umweltagentur NÖ geben einen Ausblick auf die kommende Heizsaison: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Energiekosten bei allen Energieträgern – außer bei Scheitholz – stark gesunken. Wieder gibt es allerdings große Unterschiede bei der Höhe der Kosten: Wärmepumpen und Holzheizungen sind deutlich günstiger, Heizen mit Erdgas oder Heizöl kommt am teuersten. Noch immer fährt man in punkto Energiekosten mit erneuerbaren Energieträgern am günstigsten: Am besten schneidet die Erdwärmepumpe mit einem Energiepreisunterscheid von über 900 Euro verglichen mit Heizöl ab. Betrachtet wurde dabei ein 25 Jahre altes durchschnittliches Einfamilienhaus. [1] Energie-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf: „Trotz dem Preisverfall der letzten Monate ist Heizöl noch immer der teuerste Energieträger. Ich halte es für gefährlich, wenn die Mineralölindustrie mit großen Werbekampagnen vor dem Winter die Konsumenten in die Kostenfalle lockt. Wir setzen auf Ökowärme aus der Region! Mit Erneuerbarer Energie gewinnen alle: Unsere Geldbörsen, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt.“ [1] 23.400 kWh pro Jahr Heizwärmebedarf, ca. 5 Jahre alter Heizkessel (Wärmepumpe) in Kombination mit vorlaufoptimierter Radiatorheizung, optimale Heizungsregelung und gut gedämmte kurze Heizungsrohre (15cm Pufferwärmedämmung), Jahresnutzungsgrade bei Holzvergaserkessel mit Puffer und Hackgutheizung: 80%; Pelletkessel: 83%; Ölbrennwertkessel: 90%; Erdgasbrennwerttherme 95%; Jahresarbeitszahl Erdwärmepumpe: 3,5; Brennstoffpreise Stand September 2015 (Quellen: ProPellets, Österreichischer Biomasseverband, IWO, EVN, e-Control). Heizöl und Erdgas mit Abstand am teuersten Die fossilen Energieträger haben beim direkten Brennstoffkostenvergleich keine Chance: Trotz niedrigerem Preis als im Vorjahr, ist Heizen mit Öl und Gas heuer noch immer um rund 500 Euro teurer als mit Scheitholz. Energiekosten können mehr als halbiert werden Von hohen Energiepreisen besonders betroffen sind unsanierte Altbauten. Gerade hier ist aber auch das Sparpotenzial am größten, wie Dr. Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur NÖ betont: „Durch eine thermische Sanierung kann man den Energieverbrauch von Altbauten oft mehr als halbieren – das steigert durch die wärmeren Oberflächen den Wohnkomfort und lohnt sich langfristig auch finanziell“. Heizung: modernisieren lohnt sich Bei einem 15 Jahre alten Heizsystem ist ein Tausch eine Überlegung wert, denn in den letzten Jahren hat sich bei der Kesseltechnologie viel getan: Moderne Heizkessel arbeiten sauberer, sparsamer und komfortabler. Allerdings sollte die Entscheidung für ein neues Heizsystem gut durchdacht sein, denn der Energiepreis ist nur einer von vielen Faktoren: So muss – je nach Energiequelle – auch ein geeigneter Lagerraum oder eine Anschlussmöglichkeit ans Gas- bzw. Fernwärmenetz vorhanden sein. Die Anschaffungs- und Installationskosten können hier sehr stark variieren. Der HeizungsCheck bietet eine…

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Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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Hedberg – Scanto! Wir empfehlen vor einer Beauftragung an “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Grundsätzlich gilt diese Empfehlung natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Bauinnung, fragen Sie nach Berechtigungen. Wer Erfahrungen mit angeführten Unternehmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen uns ein Mail (verein@bauherrenhilfe.org) zu schicken. Link zur WKO www.flachdachtechnik.at firmenmonitor.at www.scanto.at Bei einem Flachdachneubau kam es zu massivem Wassereintritt in das Gebäude. Der Kunde reklamierte beim Firmenchef. Der schickte seine Mitarbeiter zur Evaluierung der Wasserschäden. Das Dach wurde jedoch nur von unten besichtigt, was vermutlich erklärt warum die Ursache nicht gefunden wurde. Nämlich eine fehlerhafte Gullyeinbindung sowie eine gänzlich sanierungsbedürftige Attikaverblechung. Hier passte die Neigung und die Verfalzung der Bleche sowie auch die Unterkonstruktion nicht. Die Attika wurde oben und dachinnenseitig nicht wärmegedämmt. Was zwar nichts mit dem Wasserschaden zu tun hat aber nun doch auch zu einem Sanierungsbedarf führt. Scanto-Chef Tor K. Hedberg streitet erstmals nicht nur die Schadensursache ab, er möchte für die Schadensbesichtigung auch noch eine Rechnung schicken. Aktuell laufen die Gespräche zu den Sanierungsnotwendigkeiten. Wir berichten über den Fall. AKTUALISIERUNG 14.10.2015: Fa. “ HEDBERG Schwarzdeckerei und Handels- gesellschaft m.b.H., alias SCANTO Dachsanierung” verfügt lt. WKO über kein Spenglergewerbe!…

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Dürfen die das? Peter A. wohnt seit vielen Jahren in einer privaten Altbau-Mietwohnung in Wien Neubau. Als er sich eines Tages duschen wollte und nur kaltes Wasser aus dem Brausekopf kam, war klar, die Kombitherme hat den Geist aufgegeben. Er wandte sich wegen der Reparaturarbeiten an seine Hausverwaltung. Die Hausverwaltung verlangte von Herrn A. die Wartungsbestätigungen der vergangenen fünf Jahre. Wenn Herr A. die Bestätigungen nicht vorlegen kann, würde die Hausverwaltung die Reparatur nicht übernehmen. Herrn A. kam das „spanisch“ vor. Er hatte zwar noch Wartungsbestätigungen, nur nicht durchgehend für die vergangenen fünf Jahre. „Dürfen die das?“, fragt Herr A. So sicher nicht! Christian Boschek, AK Wohnrechtsexperte Der Vermieter darf die Reparatur nicht verweigern, nur weil Herr A. keine Bestätigungen für frühere Wartungen vorlegt. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die notwendige Reparatur für die mitvermietete Therme durchführen zu lassen.  Seit heurigem Jänner ist es eindeutig geregelt, dass der Vermieter für die Erhaltung von vermieteten Heizthermen zuständig ist – also für erforderliche Arbeiten wie eine Reparatur oder wenn nötig für einen Austausch des Gerätes. Für die Wartung ist der Mieter verantwortlich. Der Vermieter hätte bloß dann einen Anspruch auf Schadenersatz vom Mieter, wenn der Thermenschaden nur deshalb aufgetreten wäre, weil nicht gewartet wurde. Das war bei Herrn A. nicht der Fall. Nachdem sich Herr A. nochmals über die Rechtslage erkundigt und mit der Hausverwaltung gesprochen hatte, übernahm sie die Reparatur. Übrigens: Bei dem Schaden handelte es sich um altersbedingte Verschleißerscheinungen. FÜR SIE Mehr zum Thema Wohnen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/wohnen Textquelle/AK-Arbeiterkammer: Arbeiterkammer; Zeitschrift „Für Sie“- Sept.2015/Seite 19 Weiterer Beitrag der AK zum Thema: Heiztherme oder Wasserboiler kaputt? Vermieter muss reparieren Bildquelle: BHH.org; Artikel: Heiße Sommertage – erhöhte Vorsicht bei nicht gewarteten oder veralteten Gas-Thermen!…

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Achtung, Falle! Versicherung mitgekauft….. Wechselt etwa ein Haus den Besitzer, läuft die Versicherung oft weiter. Kündigen geht, aber es gibt Fristen. Familie S. hatte sich ein schmuckes Reihenhaus gekauft. Nach ein paar Monaten flatterte ein Brief einer Versicherung in den Postkasten. Die Prämie für die Eigenheimversicherung war fällig. Familie S. war verwundert. Sie hatte keine Versicherung bei diesem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Woran die Familie aber nicht mehr dachte, dass im Kaufvertrag  eine bestehende Eigenheimversicherung erwähnt war. Nachdem Familie S. recherchiert hatte, kam sie eben drauf, dass der Vorbesitzer die Versicherung abgeschlossen hatte. „Wenn eine Person eine versicherte Sache wie ein Haus, Auto oder eine Wohnung verkauft, dann tritt der Käufer an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein, und zwar mit allen Rechten und Pflichten“, erklärt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Der Käufer kann den Vertrag außerordentlich kündigen – innerhalb eines Monats ab Kauf mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Als Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses gilt die Eintragung ins Grundbuch. Wusste der Käufer von der Versicherung nichts, so hat er ab Kenntnis von der Versicherung einen Monat Zeit, zu kündigen. Freilich kann auch das Unternehmen die Versicherung kündigen. „Da Familie S. diese Möglichkeiten zur Kündigung der Versicherung versäumt hatte, kann sie die Versicherung nun nur ordentlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen“, so Kollmann. Versicherung richtig kündigen – Achten Sie beim Kauf von Immobilien auf bestehende Versicherungen. Wird der Kaufvertrag gemacht, klären Sie ab, ob es eine Versicherung gibt. – Wenn Sie den Grundbuchsbeschluss in Händen haben, können Sie die „übernommene“ Versicherung kündigen. – Kündigen Sie die Versicherung jedenfalls schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen  eines Schreibens beim Versicherer maßgeblich. Tipps und Musterbriefe, um den Versicherungsvertrag zu kündigen, finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/versicherungkuendigen. Textquelle: Arbeiterkammer; Zeitschrift „Für Sie“- Sept.2015/Seite 19 Bildquelle: Architekt DI Klaus Heissbauer; Artikel: Traumhaus in Holzriegelbauweise!…

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Rollläden – Vorteile auch zum Nachrüsten! Sonnenschutz ist gerade an heißen Sommertagen vielen Verbrauchern besonders wichtig. Eine Lösung ist der Einsatz von Markisen oder Innenrollos. Wer sich dagegen entscheidet und gleichzeitig einen Sicht- sowie Lichtschutz realisieren will, greift zu Rollläden, die von außen ans Fenster angebracht werden. Der Vorteil: Diese Option gewährleistet gleichzeitig auch einen gewissen Lärmschutz und kann – bei entsprechender Ausführung – auch die Sicherheit erhöhen. Abbildung 1: Rollläden sind in vielen Fällen eine gute Möglichkeit, die eigenen vier Wände abzudunkeln und vor Einbrechern zu schützen. Doch trotzdem gibt es viele Aspekte zu bedenken! Gerade der Rollladen ist heute mit passenden Sicherheitselementen in der Lage, Wohnräume im Erdgeschoss vor Einbruch zu schützen. Und wie Zahlen des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik in Österreich zeigen, wächst die Nachfrage. Die Produktion hat im Segment der Sonnenschutzprodukte – zu denen auch Rollläden gehören – 2014 um drei Prozent zugelegt. Was sollten Verbraucher zum Thema Rollladen wissen? Welche Arten von Rollläden stehen zur Auswahl? Gerade Hausbesitzer tragen sich mit dem Gedanken an die Integration eines Rollladensystems für Türen und Fenster in die Immobilie. Welche verschiedenen Typen lassen hier eine Realisierung von: Sonnenschutz Lärmschutz und Einbruchsschutz zu? In der Praxis haben sich drei Grundtypen durchgesetzt. Rollladen mit Sturzkasten: Hierbei handelt es sich um eine der gängigen Varianten für den Einbau im Wohnungsneubau. Das System besteht aus einem Rollladenkasten, der in den Öffnungsstutz (Tür oder Fenster) integriert wird. Der Vorteil dieses Systems besteht darin, dass sich der Rollladen hier optisch in die Fassade einfügt und verputzt werden kann. Aufsatzrollladen: Ein Rollladen dieses Typs ist in erster Linie für den nachträglichen Einbau gedacht. Aufsatzrollläden werden auf dem Rahmen – beispielsweise des Fensters – angebracht. Neben dem Vorteil des flexiblen Einbaus müssen Haushalte hier mit Nachteilen rechnen. Dazu gehören die Unterbrechung der Optik sowie eine Verringerung des Öffnungsquerschnitts. Vorbaurollladen: Das Konzept beruht auf einer ähnlichen Herangehensweise wie beim Aufsatzrollladen. Der Vorbaurollladen sitzt allerdings auf dem Mauerwerk. Vorteilhaft ist hier unter anderem die Vermeidung von Kältebrücken. Hinweis: Rollläden mit Sturzkasten sind im Hinblick auf einen nachträglichen Einbau eher selten anzutreffen. Hintergrund ist der hohe Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Rollläden und das Thema Sicherheit Sicherheit ist in den letzten Jahren auch im Rollladenbau zunehmend wichtiger geworden. Speziell im Bereich der bodentiefen Fassadenöffnungen muss dieser gewissen Ansprüchen genügen, um Einbruchssicherheit zu gewährleisten. Problematisch kann beispielsweise: das Hochschieben das…

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