GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Jeder zehnte Österreicher prüft seine Betriebskostenabrechnung nicht! (OTS)10 Prozent der österreichischen Mieter überprüfen die Betriebskostenabrechnung gar nicht, weitere 49 Prozent schauen nur flüchtig darüber, das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.at, einem der meistbesuchten Immobilienportale / Familien mit Kindern sind gründlicher als ohne / Große Unterschiede zwischen Bewohner auf dem Land und der Großstadt Anfang des Jahres treffen in vielen österreichischen Haushalten die Betriebskostenabrechnungen ein. Doch ob die abgerechneten Kosten stimmen, prüfen 10 Prozent der Mieter nicht ? Sie vertrauen ihrem Vermieter blind. 49 Prozent der Österreicher kontrollieren zumindest den Endbetrag und einzelne Posten wie den Wasserverbrauch oder die Kosten für die Müllentsorgung. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von immowelt.at, einem der meistbesuchten Immobilienportale Österreichs. 41 Prozent von Österreichs Mietern wollen es allerdings genauer wissen: Sie prüfen die Betriebskostenabrechnung entweder selbst bis ins Detail oder lassen es von jemandem machen, der sich damit auskennt. Gründliche Familien, sorglose Singles Wie genau Mieter die Betriebskostenabrechnung überprüfen, hängt stark von den Familienverhältnissen ab. Während gerade einmal 39 Prozent der kinderlosen Haushalte die Aufstellung genau kontrollieren, sind es bei Familien mit Kindern 51 Prozent. Kein Wunder, sind die Kosten bei Familien doch meistens deutlich höher. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist in der Regel der Wasserverbrauch, was sich dann auf die Betriebskosten auswirkt. Hinzu kommt, dass Familien oft mehr auf ihr Geld achten müssen als Alleinstehende. Daher verzichten lediglich 3 Prozent der kinderreichen Haushalte auf die Rechnungskontrolle. Bei den Mietern ohne Kind sind es hingegen 12 Prozent. Doch nicht nur der Familienstand, sondern auch die Wohnungslage wirken sich auf die Gründlichkeit beim Überprüfen aus: Knapp die Hälfte aller ländlich gelegenen Haushalte (46 Prozent) kontrolliert die einzelnen Posten sehr sorgsam, bei den Großstädtern ist es nur gut ein Drittel (36 Prozent). Die Ergebnisse der Studie im Überblick: Anfang des Jahres treffen in vielen Haushalten die Betriebskostenabrechnungen ein. Wie gehen Sie normalerweise damit um? Überprüfen Sie die Aufstellungen darauf im Detail? (Einfachnennung) Ja, ich überprüfe sehr genau: 41 Prozent / mit Kinder: 51 Prozent / ohne Kinder: 39 Prozent Ich überprüfe nicht so genau: 49 Prozent / mit Kinder: 46 Prozent / ohne Kinder: 50 Prozent Nein, ich überprüfe gar nicht: 10 Prozent / mit Kinder: 3 Prozent / ohne Kinder: 12 Prozent Bildquelle BHH.org  …

Weiterlesen

Holzschutz –  Die Qualität des Holzbaus geht bei Nebenkonstruktionen wie Carports und Vordächern immer mehr zurück! Mangelndes Wissen über Normen und Schutzklassen führt zu rascher Vermorschung und Bruch. Es ist nicht so, dass früher alles besser gewesen wäre. Aber im Bereich des „kleinen“ Holzbaus kann man sich dieses Eindruckes nicht erwehren. Was vor nicht allzu langer Zeit fast immer problemlos vom „echten“ HolzbauMeister gebaut wurde, neigt heute immer öfter zur frühzeitigen Vermorschung und Fäulnis. Speziell Nebenkonstruktionen wie Vordächer und Carports werden nicht mehr vom „Meisterbetrieb“ aufgestellt, sondern werden von Nicht-Fachbetrieben so nebenher zusammengezimmert. Die Arbeiten entsprechen dabei nicht den Vorgaben für einen konstruktiven Holzschutz. In Extremfällen werden vor bodentiefe Fenster („französischer Balkon“) fehlerhaft konstruierte Absturzsicherungen aus Holz montiert. Die Missachtung der Holzschutznormen führt rasch zum Bruch der Absturzsicherung. „Meisterbrief“ wird abgeschafft In den „länderspezifischen Empfehlungen“ bezeichnet Brüssel den Meisterbrief ausdrücklich als 2 ungerechtfertigte Beschränkung“ der freien Berufsausübung. Schon 2004 wurde bei mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht abgeschafft. Bald soll sie gänzlich entfallen. Die Konsequenz: Es kommt zu einer Flut an Einmannbetrieben, die einen erbitterten Preiskampf ausfechten. Regeln und Normen kennt der „Chef“ gar nicht mehr. Man kann durchaus von einem „Wettbewerb der Pfuscher“ sprechen. Auch der Verbraucherschutz bleibt schlussendlich auf der Strecke. „Normen“ verlieren an Durchsetzungskraft. Wer so denkt, sollte gleich auch die Normen und Richtlinien abschaffen. Ein Holzbaumeister, der nach geltenden Normen und Richtlinien anbietet, hat in einer Ausschreibung nahezu keine Chancen mehr. Das Gewerbe schafft sich selbst ab. Wer die neue – und wichtige – Holzschutznorm DIN 68800 in seiner Kalkulation berücksichtigt, muss zwangsläufig teurer sein. Für Bauträger oder private Kunden ist dieser Unterschied in der Qualität in den Anboten kaum nachzuvollziehen. Sie haben keine Chance, zwischen den Angeboten zu differenzieren. Das Fest der Pilze Schon in der ÖNORM B4100-2 (Holzbauwerke – Holztragwerke) von 2004 wurde auf den konstruktiven Holzschutz verwiesen: Sie besagt, dass gefährdete Flächen, zumal sie unzugänglich sind, von Anschlüssen und Stößen sowie die Berührungsflächen zusammengesetzter Bauteile „nach den Regeln des konstruktiven Holzschutzes“ auszuführen sind. Die DIN 68800 wurde von unserem deutschen Nachbarn soeben neu herausgegeben. Die ÖNORM B3802 wird aktuell ebenfalls überarbeitet. Hier wäre es aber begrüßenswert, statt einer weiteren Gewerbeliberalisierung die Normen zu „europäisieren“. Denn unnötig viele nationale Normen sorgen für Verwirrung und Rechtsunsicherheiten. Wenn Normen nicht verständlich formuliert werden,…

Weiterlesen

Die Erfolgssendung „Pfusch am Bau“ startete wieder ab Montag 13.04.2015 auf ATV zur Primetime um 20.15 mit 8 Folgen in die bereits 10.Staffel. Die Quoten der Sendung erreichen regelmäßig Rekordniveau. Folge 1 der 10.Staffel wurde von 210.000 Zuseher gesehen! Bausachverständiger Günther Nussbaum zeigt wieder die unglaublichsten Baufehler auf und versucht Geschädigten zu helfen. Sehen Sie hier Folge 1 vom 13.4.2015!…

Weiterlesen

Gebrauchsklassen für Holz definieren, wenn ein chemischer Holzschutz zwingend nötig ist. Meist sind Kondenswasserschäden am Holz aber das Resultat schlampiger Arbeit. Holzschäden sind an Holzhäusern extrem selten. Viel häufiger finden sich die Schwachstellen der Fäulnis oder des Pilzbefalls an Dachstühlen. Die Ursachen dafür sind selten beim Holzbau-Meister zu finden. In der Regel sind sie bei anderen Gewerken zu finden, die ein zu geringes Augenmerk auf Holzbau-Teile legen. Dies kann der Trockenbauer sein, der die Dampfbremse fehlerhaft ausgeführt hat. Oder der Elektriker und Installateure, die Installationen nicht luftdicht in das Ziegelmauerwerk verlegt haben. Veränderung der Bauphysik Die Folge sind berüchtigte Kondenswasserschäden, die Holzteile verrotten lassen. Deren Vermeidung kann unter dem Titel „bauphysikalischer Holzschutz“ zusammengefasst werden. Oft ist den beteiligten Personen nicht bewusst, wie massiv die Bauphysik eines Gebäudes verändert wird. Beim Ziegelmassivhaus übernimmt der Putz die Rolle, die die Dampfbremse bei der Holzkonstruktion einnimmt. Erst der Innenputz schließt das für Wasserdampf völlig offene Planziegelmauerwerk luftdicht ab. Er verhindert, dass feucht-warme Raumluft über mehrere Stockwerke hinauf zum Dachstuhl strömt. Wenn Elektroinstallationen nicht luftdicht durchgeführt werden und WC-Spülkästen nicht an vorverputzten Wänden angeschlossen werden, gibt es mit der Zeit nur ein Ergebnis: Das Holz bleibt auf der Strecke. Technische Fortschritte Die hohe Qualität im Holzbau hat sich in den vergangenen Jahren durch die Etablierung von überwachtem Konstruktionsvollholz (KVH) und die Herabsetzung zulässiger Holzfeuchten gesteigert. Die Langlebigkeit von Holzkonstruktionen hat sich auch durch die stetige Verbesserung der entsprechenden Normen- und Regelwerke erhöht. Wobei es zur neuen DIN 68800 auch Kritik gibt. Von Rechtssicherheit durch Einhaltung einer Norm kann keine Rede mehr sein. Damit die DIN 68800 Holzschutz nicht missverstanden wird, hat der Beuth-Verlag einen 353 Seiten starken „Praxiskommentar“ herausgegeben. Aber auch die ÖNORM B3802 wird aktuell überarbeitet. Auf der Baustelle kommen derartige Regelwerke oft erst viel zu spät an. Holzproduktion beeinflusst Qualität Der „organisatorische Holzschutz“ beginnt schon früh in der Wertschöpfungskette. Der Zeitpunkt der Holzschlägerung hat großen Einfluss auf die Holzqualität. Befinden sich Schadinsekten auf Hochzeitsflug, wird umliegend nicht geschlägert. Hat umgekehrt ein Sturm für übergroßen Holznachschub gesorgt, kann eine Nasslagerung die Holzqualität bei Nadelholz für 4–5 Jahre sichern. Die Poren werden mit Wasser gefüllt und verhindern damit den Zutritt von Sauerstoff. Holzzerstörenden Pilzen und Insekten wird damit die Lebensgrundlage entzogen. Holz verfügt aufgrund spezifischer Inhaltsstoffe…

Weiterlesen

Blowerdoormessung und n50-Luftwechselzahl! Wärmestau – Vor allem bei Renovierungen kann eine Änderung der Luftdichtheit böse Folgen haben. Die baurechtlichen Vorgaben zum Wärmedurchgang an der Gebäudehülle werden ständig strenger. Wände, Decken, Dächer, Türen und Fenster lassen immer weniger Wärme durch. Das ist beim Neubau absolut sinnvoll – nicht nur wegen der Energieeinsparung, sondern auch zur Verbesserung der Behaglichkeit und Hygiene in Aufenthaltsräumen. Bei Sanierungen oder Renovierungen im Gebäudealtbestand wird es ungleich schwieriger. Da heißt es in der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 sinngemäß und etwas unglücklich: Bei größerer Renovierung darf der jährliche Heizwärmebedarf pro m2 konditionierter (beheizter) Brutto-Grundfläche, in Bezug auf die Geometrie und das Referenzklima, höchstens 87,50 kWh/m2a betragen. Im Detail werden sogar Vorgaben zu U-Werten einzelner Bauteile angeführt („Beim Neubau oder Renovierung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie bei der Erneuerung eines Bauteiles dürfen bei konditionierten Räumen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden …“). Was ist das eigentlich: Renovierung? Der Begriff „Erneuerung“ ist recht klar: Wenn ein neues Fenster eingebaut wird, hat dieses den aktuellen Bestimmungen zum Wärmeschutz zu entsprechen. Was aber als Renovierung zu verstehen ist, bleibt oft offen. In der Fassung aus 2007 wurde noch die Definition „bei umfassender Sanierung“ verwendet. Wenn beispielsweise eine altbestehende Terrasse wegen einer Undichtheit saniert wird, muss schon ein U-Wert von 0,20 eingehalten werden. Bei einer üblichen Konstruktion mit 8-cm-EPS-Dämmplatten im Bestand ist mit einem U-Wert von 0,43 zu rechnen. Um die aktuellen Vorgaben zu erfüllen, sind so rechnerisch in etwa 11 cm zusätzliche Dämmung nötig. Dieser Platz ist jedoch bei Türen und Randeinfassungen oft nicht vorhanden. Es müssten Hochleistungsdämmstoffe (Vakuumdämmung …) eingesetzt oder Türen höher gesetzt werden. Die Diskussion der Angemessenheit dieser Maßnahmen sorgt oft für Zündstoff. Ähnliches gilt für Dämmmaßnahmen bei beispielsweise Gründerzeithäusern. Hier wären klarere Ausnahmeregelungen wünschenswert. Die beste Dämmung ist oft „daneben“ Die blinde Dämmwut bringt uns speziell im Gebäudealtbestand oft in Teufels Küche. Denn auf der anderen Seite stehen die Lüftungswärmeverluste! Direkt angrenzend an dicke Hüllflächen geht Wärme vor allem durch Leckagen und eine unkontrollierte Fensterlüftung verloren. Hier tut sich aber kaum etwas. Die Vorgaben zur Luftdichtheit sind seit Jahrzehnten nahezu gleich. In der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 heißt es: „Beim Neubau muss die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt sein, wobei die Luftwechselrate n50 – gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen innen und außen, gemittelt über Unter- und Überdruck und bei geschlossenen Ab- und Zuluftöffnungen (Verfahren A) – den…

Weiterlesen

Kellerfenster sind unterschätzte Herausforderungen in einem gut geplanten Bauprojekt! Wer hier geizt, kann zwischen Kellerflutung und Schimmelbildung wählen. Kellerfenster sind unterschätzte Herausforderungen in einem gutgeplanten Bauprojekt. Wer hier geizt, kann zwischen Kellerflutung und Schimmelbildung wählen. Am Anfang steht der Wohntraum, der zur Gänze oberirdisch verwirklicht werden sollte. Das Problem: Das Grundstück ist zu klein und für das Vorhaben zu wenig Platz. Bebauungsbestimmungen und Baufluchtlinien erlauben keine Realisierung der vorgefassten Pläne. Der Ausweg lag unter der Erde: Die dringend benötigte Nutzfläche sollte in das Kellergeschoß unter die Erde verlagert werden. Dazu mussten die Kellerfenster über die Geländeroberkante (GOK) gesetzt werden. Mindestens 30 cm sollen zwischen Boden und Fensterunterkante liegen, um dem Spritzwasser und der Schneedecke zu entgehen. Dadurch taucht das nächste Problem auf: Setzt man den 30-cm-Abstand um, wird die maximal zulässige Bauhöhe am Grundstück überschritten. Als einziger Ausweg bleibt die Ausgestaltung eines Kellergeschoßes mit zur Gänze unter der Erde liegenden „Kellerfenstern“. Wer jetzt dachte, die Lösung gefunden zu haben, irrt. Denn jetzt beginnen die ersten bautechnischen Hürden. Nah am Wasser gebaut Kellerfenster haben ihre Tücken. Zum einen kann der Lichtbringer im Nahebereich des Grundwasserspiegels angesiedelt sein. Kommende Probleme müssen dabei nicht beschrieben werden. Andererseits ist die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks von großer Bedeutung: Lehmiger Boden nimmt wenig Regenwasser auf. Ein kurzer Platzregen genügt, um das Kellerfenster zum Durchlass eines veritablen Wildbaches werden zu lassen. Kellerflutungen werden so zum Alltagsphänomen. Hier beschreibt der „Bemessungswasserstand“ den höchsten zu erwartenden Wasserspiegel, mit einem Sicherheitszuschlag von idealerweise 30 cm. Wenn der erreicht ist, müssen Hochwasserschutzfenster eingebaut werden. Zusatzkosten: Zirka 1000 Euro pro Fenster! Wer Kellerfenster plant oder einbaut, muss sich unbedingt mit der Frage des Bemessungswasserstandes beschäftigen. Am besten zeitgerecht den Geotechniker oder ortsansässige Nachbarn sowie jedenfalls die ausführende Baufirma befragen. Versickerungsanlage Ein zu hoher Bemessungswasserstand kann in der Regel durch eine Gebäudedrainage nicht „kompensiert“ werden. Abhilfe schafft diese nur dann, wenn der „Vorfluter“, also der Sickerschacht, in den das angefallene Wasser eingeleitet werden soll, selbst nicht im Grundwasser steht. Jedenfalls muss berechnet werden, ob sich die maximal anfallende Wassermenge auch rasch im vorgesehenen Sickerschacht verflüchtigen kann. Ist dies nämlich nicht der Fall, wird die Gebäudedrainage schnell zur Wasserfalle. Ähnlich der Situation in einem Schlossgraben wird dann Wasser rund um das Kellergeschoß anstauen und über die Kellerfenster in das Gebäude laufen. Im schlimmsten Fall schwimmt dann das gesamte Gebäude auf! Dämmung und Lichtschacht Wenn die Hürde mit dem Wasserandrang gelöst ist, wird es Zeit…

Weiterlesen

Flachdächer! Ist die Warmdachdämmung noch zeitgemäß? Kondensatschäden (95 %) im Match gegen Niederschlagswasserschäden (5 %). Ein Warmdach ist eine nicht hinterlüftete, aber gedämmte Konstruktionsart, bei der die Dämmung „im warmen“, also nicht vom Regen umspülten Bereich liegt. Das große konstruktive Gegenstück ist das „Umkehrdach“, bei dem die meist XPS-Dämmung konstruktiv „umgekehrt“, also oberhalb der Feuchtigkeitsabdichtung, im Nassen verlegt wird. Wobei es in diesem Beitrag um „abgedichtete“ Konstruktionen geht – also in der Regel um Flachdächer oder Terrassen. Was führt zu Schäden bei einer Warmdachkonstruktion? Undichtheiten durch Niederschlagswasser? Mitnichten. Das ewige Gerücht, dass ein Flachdach nicht dicht zu bekommen ist, lässt sich schon lange nicht mehr halten. Wo ein Gebäudeabdichter und Schwarzdecker werkt, wird in der Regel nichts undicht. Viel häufiger treten Kondensatschäden aufgrund fehlerhafter „Luftdichtheitsebene“ vor. Die Warmdachkonstruktion steht im Kreuzfeuer der Kritik. Zu Recht? Leichtbau gegen Massivbau Während die über der Dämmung liegende Feuchtigkeitsabdichtung in der Regel mit höchster Sorgfalt ausgeführt wird, bleibt die Dampfsperre unterhalb Stiefkind. Schutzlagen gegen mechanische Beschädigung der Dampfsperre bleiben meist aus, Ausführungskontrollen ebenfalls. Dies ist höchst bedenklich, wenn man weiß, dass der Wasserdampf seinen Weg auch durch das kleinste Loch findet. Unterstützung findet der bauphysikalische Feuchteschutz bei massiven Decken wie z. B. einer Ziegeldecke mit Aufbeton oder gar einer Ortbetondecke mit Gefällebeton. Diese Konstruktionen sind an sich schon als luftdicht zu bezeichnen. Hier verhindert die Dampfsperre nur mehr die diffuse Auffeuchtung durch Wasserdampfdurchgang. Konvektion respektive eine Luftströmung in die Dämmebene wird systembedingt unterbunden. Anders ist das bei einer Leichtkonstruktion wie z. B. bei einer Holz-Dachkonstruktion oder bei einer Stahlkonstruktion mit Trapezblechschale. Da muss die „Luftdichtheitsebene“ quasi fliegend über die skelettartige Unterkonstruktion gelegt und luftdicht verklebt werden. Aber wie verklebt man etwas, das nicht auf vollem Untergrund liegt? Wer sperrige Weihnachtsgeschenke ohne Karton verpacken musste, weiß, was auf Baustellen schief laufen kann. Für eine dauerhafte (50 Jahre!) Klebeverbindung muss das Klebeband sauber auf den Untergrund gedrückt werden können. Wer dabei die Dampfbremse nicht absolut faltenfrei verlegt, hat schon den Grundstein zum Totalschaden gelegt. Daher kommt die Forderung, für „nicht massive Warmdachkonstruktionen“ unbedingt für einen flächigen Untergrund zu sorgen. Analog zum Gefällebeton muss der Dachstuhl an der Unterseite z. B. mit einer OSB-Plattenlage verkleidet werden. Beim Trapezblech empfehlen sich entweder dicke Bitumendampfsperren zur Überbrückung der „Täler“ oder Blechbahnen, die gleich dampfdicht zu verkleben sind. Bedenken bei PE-Folien Schlussendlich ist auf die Art der Dampfbremse hinzuweisen. Kleber wie…

Weiterlesen