GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Am 5. November 2012 beschloss der Wiener Landtag eine Novelle der Bauordnung, die neue Kriterien für den Erhalt von Baugenehmigungen für Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude festlegt! Bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle müssen hocheffiziente alternative Systeme eingesetzt werden, sofern dies technisch, ökologisch und wirtschaftlich realisierbar ist. Zu hocheffizienten alternativen Systemen zählen auch thermische Solaranlagen. Die Novelle ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft. Die Novelle gibt allen Planungen von solarthermischen Anlagen in Wien Rückenwind. Austria Solar Newsletter 11-2012 Linkinfo: Novelle der Bauordnung für Wien, 5.November 2012 Fragen und Antworten zur Solaranlage -> Austria Solar Zweifamilienhaus Hitzendorf-Heizungseinbindung; Quelle: AEE INTEC & Austria Solar_www.solarwaerme.at…

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Mehr als nur ein Rechenexempel: Mit Solarstrom steigenden Energiepreisen den Stecker ziehen / Laut Emnid-Umfrage ist jeder fünfte Deutsche bereit, in Solar zu investieren! OTS – Die steigenden Strompreise lassen Verbraucher in Deutschland umdenken – das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid, im Auftrag von LG Electronics. Nach der erneuten Erhöhung der Strompreise um 5 Cent auf 30 Cent pro Kilowattstunde, einem Plus von annähernd 17%, denkt rund ein Drittel der deutschen Bevölkerung über die Anschaffung stromsparender Geräte nach. Mehr als ein Fünftel der Deutschen will sich sogar mit einem Investment in eine Solaranlage unabhängig von der steigenden Preisspirale am Strommarkt machen. Fast jeder Zehnte hat laut eigenen Angaben bereits Vorkehrungen getroffen, um den stetig steigenden Preisen für Strom zu entgehen. Dabei kommt bei Verbrauchern unweigerlich die Frage auf, warum die Energiepreise überhaupt steigen. Verbraucher können rechnen Eine mögliche Antwort auf diese Frage bietet die überwiegend negative Debatte über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die Erhöhung der Umlage zur Förderung von Ökostrom. Durch die öffentliche Auseinandersetzung um das Für und Wider von Investitionen in beispielsweise Solarstrom sind private Verbraucher zunehmend verunsichert, wird das EEG doch immer wieder als Hauptgrund für die Erhöhung der Strompreise herbeizitiert. Laut Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin Energie, Verkehr und Umwelt am Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, schlägt sich das EEG jedoch nur marginal auf die wachsenden Kosten für Energie nieder. Einen wesentlich größeren Anteil an der Preisentwicklung führt sie auf steigende Öl- und Gaspreise zurück. Autark nach zehn Jahren Die Umfrageergebnisse veranschaulichen, dass Solarstrom und insbesondere die anfänglichen Investitionen in eine Solaranlage bei immer mehr Menschen auf Akzeptanz stoßen. Dieser Umstand lässt sich mit dem Preissturz für Solaranlagen belegen. So sind die Anschaffungskosten für eine hochwertige Solaranlage für eine vierköpfige Familie mit einer Leistung von 4 Kilowatt Peak (kWp) seit 2006 um 65 Prozent gefallen und betragen derzeit nur noch rund 7.000 Euro. Bei einem Eigenverbrauch des produzierten Stroms von 20 Prozent, wirft eine Anlage dieser Größe jährlich immer noch fast 600 Euro Rendite durch die Einspeisevergütung ab. Nach rund zehn Jahren hat sich die Anlage somit ohne großen Kostenaufwand für den Besitzer armortisiert. „Wir begrüßen, dass Solarenergie bei immer mehr Menschen Zuspruch findet und das Bewusstsein für den veranwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen zusehends steigt“, kommentiert Michael Harre, Vice President der EU Solar Business Group bei LG Electronics Deutschland,…

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Der Bausachverständige Günther Nussbaum-Sekora hat ein Buch zur Vermeidung des „Pfuschs am Bau“ geschrieben! Der „Pfusch“ am Bau ist in Österreich allgegenwärtig. Und das ist irgendwie auch kein Wunder, hat dieser Begriff doch gleich zwei (wenn nicht sogar drei) Bedeutungen, die alle etwas mit der Bauwirtschaft zu tun haben. Jetzt wurde das Buch „(K)ein Pfusch am Bau“ aber nicht von der „Abteilung Betrugsbekämpfung“ des Finanzministeriums, sondern vom bekannten Bausachverständigen Günther Nussbaum-Sekora verfasst, den man von der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ kennt; und deshalb geht es in dem informativen und reich bebilderten Werk auch nicht um die nur eingeschränkt verpönte Schwarzarbeit am Bau, sondern um die eine andere Bedeutung des Worts „Pfusch“: Schlamperei, Unwissen, Ignoranz, Wurschtigkeit und mitunter auch arglistige Täuschung. Von Fehlern profitieren Und was diesen Pfusch betrifft, darf Nussbaum-Sekora getrost als Getriebener bezeichnet werden. Nach seiner Ausbildung zum Spengler- und Dachdeckermeister arbeitete er zunächst selbst jahrzehntelang auf der Baustelle. Irgendwann sei es dann „Zeit für eine neue Berufung“ gewesen, schreibt er im Vorwort des vom Linde Verlag herausgegebenen Werks. Ein Weg als Gerichtsgutachter schien logisch, nur: „Wie erkläre ich später jemandem, dass ich mein Leben lang von den Fehlern der Bauwirtschaft profitiert habe?“ Nussbaum-Sekora profitiert jetzt als am meisten öffentlichkeitswirksamer Bausachverständiger der Republik zwar auch von den Fehlern der Bauwirtschaft, aber man muss ihm tatsächlich zugute halten, dass er das auf eine Art und Weise tut, die man – gerade auch im „UNO-Jahr der Genossenschaften“, in dem wir uns immer noch befinden – durchaus als „gemeinnützig“ bezeichnen könnte. Erst schrieb er Artikel für Fachzeitschriften, um so die Aufklärung innerhalb der Branche zu vermehren. Dann gründete er den Verein Bauherrenhilfe.org, auf dem sich auch eine breitere Öffentlichkeit, darunter wohl nicht wenige Häuslbauer und -bauerinnen, über die Schlamper- und Sauereien informieren konnten, die auf den Baustellen dieses Landes Gang und Gäbe waren bzw. sind. Irgendwann kam dann der Privatsender ATV auf ihn zu; seit zwei Jahren läuft dort die Sendung „ATV – Pfusch am Bau“ höchst erfolgreich und holt Einzelschicksale, in denen es nicht selten um finanzielle Existenzen geht, vor den Vorhang. Erfahrung zwischen Buchdeckeln Und nun also auch ein Buch vom „Helden geprellter Häuslbauer“, und es ist ein höchst empfehlenswertes geworden. Gleich im ersten Kapitel geht es darin um die Planung, und die hier zu…

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Vorlage „Energieausweis“ – ab Dezember 2012 sind Verschärfungen und Sanktionen angesagt! Wien (OTS) – Seit 2009 ist es bereits geltende Rechtslage, dass bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes dem Mieter oder Käufer ist ein Energieausweis vorzulegen ist, was in der realen Praxis bislang jedoch wenig Beachtung fand. Das soll sich nun ändern: ab 1.12.2012 tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft, wo deutliche Verschärfungen und Sanktionen für Vermieter, Verkäufer und auch Makler vorgesehen sind. „Bislang sind die Vermieter und Verkäufer aber noch sehr zürückhaltend was die Beauftragung von Energieausweisen angeht“, konstatiert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. Vor allem Immobilienmakler sind häufig damit konfrontiert, dass den Verkäufern und Vermietern diese Bestimmungen noch unbekannt sind und wenig Bereitschaft besteht, diese neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Informationspflichten bereits in Inseraten und Anzeigen Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss hinkünftig bereits in Anzeigen und Inseraten Angaben zur Energieeffizienz seiner Immobilie machen. Diese Informationspflicht trifft sowohl den Vermieter, den Verkäufer als auch den von diesem beauftragten Makler. Auch private Wohnungsvermieter oder -Verkäufer sind davon betroffen. Wer die Angabe künftig unterlässt, muss mit saftigen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450,– Euro rechnen. Ein Immobilienmakler ist nur dann entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der Energiekennwerte bzw. zur Einholung des Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. Zu beachten ist, dass diese Hinweispflicht bereits in Inseraten bei der Vermittlung von Immobilien, für die noch kein Energieausweis vorhanden ist, eine gewisse zeitliche Verzögerung der Vermittlungstätigkeit mit sich bringen kann. Welche Energiekennwerte sind auszuweisen? Ab 1.12.2012 ist in Zeitungs- oder Internetinseraten der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) auszuweisen, nicht aber die gesamte Skala der Energiekennzahlen des Energieausweises. Eine gesetzeskonforme Information im Rahmen eines Inserats kann beispielsweise folgendermaßen lauten: „HWB 22, fGEE 0,93“ Der „Gesamtenergieeffizienzfaktor“ findet sich jedoch erst in ganz neuen Energieausweisen, die bereits nach der OIB-Richtlinie (2011) erstellt wurden. Die „älteren“, bereits erstellten Energieausweise behalten jedoch auf die Dauer von 10 Jahren ab Ausstellung weiterhin ihre Gültigkeit. Da der „alte“ Energieausweis jedoch noch keinen Gesamtenergieeffizienzfaktor enthält, reicht es hier aus, in Inseraten lediglich den Heizwärmebedarf (HWB) auszuweisen. Gebäudebezogener Ansatz Der Verkäufer/Bestandgeber kann seine Vorlage- und Aushändigungsverpflichtung durch einen Ausweis entweder über die Gesamtenergieeffizienz des konkreten Nutzungsobjektes oder über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts…

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Peter-Alexander Voitle Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vermögensberatung in Graz/Österreich Seit Anfang 1995 in der Vermögensberatung tätiger Finanzdienstleister und dadurch bestens vertraut mit den Themen Kapitalanlage, Sach- und Personen-Versicherungen sowie Hypothekarfinanzierungen, insbesonders Fremdwährungsfinanzierungen für Private und Unternehmen. Ausbildungen u.a.: Universität Klagenfurt – MBA for finance; Donau-Universität Krems – akademischer Finanzdienstleister; WKO-Steiermark – Versicherungsmakler; WKO-Linz  – staatl. geprüfter Vermögensberater. Tätigkeitsbereiche: Vorwiegend die Beratung von Privatpersonen sowie Firmen in finanziellen Angelegenheiten betreffend Kapitalanlagemöglichkeiten, Absicherung von Risiken im Sach- und Personenbereich sowie Finanzierung mit Schwerpunkt Hypothekarfinanzierungen aller Art mit dem Ziel einer Verbesserung der finanziellen Situation zur sicheren Erreichung der von den Kunden gesteckten Lebens-Zielen. Das Aufgabengebiet erstreckt sich über die Bereiche Finanzplanung, Beratung, Angebots-Vergleiche, Antrags- und Vertragsprüfungen (Insbesonders Kreditverträge), Auftragsweiterleitung, Begleitung während der Vertragslaufzeit, Schadensabwicklung u.a.. Ziel ist die optimale Kundenbetreuung! Unternehmen: Voitle – Finanzdienstleistungen, Peter-Alexander Voitle, MBA allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Akadem. Finanzdienstleister, Gewerbl. Vermögensberater, Versicherungsmakler Pfanghofweg  4a A-8045 Graz Tel -Mob.: +43 (699) 122 20 644 Fax:   + 43 (0316) 30 36 45 E-Mail: sv@voitle.at Homepage: http://sv.voitle.at Homepage: http://www.voitle.at Reg.Nr.: 601/ 020699 Reg.Nr.: 601/ 050138…

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Keine Rendite – keine Sanierung! Wien (OTS) – Dass Wohnen einen Wert hat, sollte unbestritten sein. Dass Eigentum von Miethäusern, deren Wohnungen dem Richtwertzins unterliegen, kaum bis gar keinen Ertrag abwirft ist Tatsache und resultiert daraus, dass viele Altmieter eine sehr geringe Miete bezahlen. Gerade junge Familien leiden darunter, denn ihnen steht dieser „alte“ Mietvorteil nicht zur Verfügung. Werfen Miethäuser aber langfristig keinen Ertrag ab, gelten sie steuerlich als Liebhabereiobjekte und in solche Objekte wird wohl niemand investieren. In die dann desolaten Wohnungen wird aber auch niemand einziehen wollen. Daher geht die aktuelle Debatte am Thema vorbei: Würde in Österreich generell eine ganz normale marktgerechte Miete bezahlt werden, wie fast überall in Europa, und Altmieten langsam aber beständig an eine normale Miethöhe herangeführt werden, dann hätten auch junge Menschen eher die Chance günstige Mietwohnungen zu finden. Nicht die Beschneidung der Mieten ist daher gefragt, sondern die Modernisierung des Mietrechtsgesetzes, dass unzählige für niemanden mehr nachvollziehbare Varianten an Mieten erfunden hat, selbst die Miete für Geschäftsraum mit einem Gesetz regelt. „Wir leben in einem Land das sich im MRG ein Sachverständigen-Förderungsgesetz leistet, das aber nur die Reichen schützt, denn die können sich die wenigen wirklich guten Mietrechtsexperten leisten. Das undurchschaubare MRG eignet sich so leider zu populistischem Missbrauch, wie die aktuelle Situation klar aufzeigt“, ärgert sich Dr. Wolfgang Louzek, Präsident des Verbandes der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII), der sich seit vielen Jahren für eine Modernisierung des MRG einsetzt. Es geht nicht um Klassenkampf sondern um eine sachliche Argumentation und Gesprächsbereitschaft, um endlich das von 1919! stammende Mietrechtsgesetz, der modernen Zeit anzupassen. „Gespräche scheitern meist daran, dass sie gar nicht geführt werden, da sich jede Partei auf ihren Standpunkt versteift und zu keinem offenen Dialog bereit ist. Es geht ausschließlich darum wer Recht behält. So kann man zu keiner vernünftigen Lösung kommen. Bester Beweis: Gestritten wird, ob der Vermieter oder Mieter eine Therme zu reparieren habe – als wenn das das größte Problem wäre!“ ärgert sich Louzek, der sich seit Jahren bemüht Sachlichkeit in die Diskussion einzubringen. Statistiken je nach Bedarf interpretieren Die Behauptungen der Politik die Miete würde sich unverhältnismäßig verteuern ist völlig aus der Luft gegriffen. Denn jeder Mieter weiß, dass die Miete nie willkürlich angehoben werden kann. Was sehr wohl passiert ist dass Substandardwohnungen zu Kategorie A Wohnungen saniert werden. Dass sich dann eine höhere Miete erzielen lässt, muss wohl selbstverständlich sein.

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Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Wr. Neudorf, reg. Gen.m.b.H. spricht einerseits von einem demokratischen Mitspracherecht der Genossenschafter und andererseits von einer Schaffung kostengünstiger Wohnungen. Bei einer im Bau befindlichen Wohnhausanlage in Münchendorf zeigt sich ein anderes Gesicht…

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Ökologische Baustoffe sind voll im Trend! Interview mit dem Geschäftsführer von „Unser Strohhaus Bau GmbH“ und Bauherr des Strohballenhaus in St. Kathrein. Seit Jahren steigt die Nachfrage nach Passivhäuser und klima:aktiv Häuser stetig an, nun wurde das erste lasttragende Strohballenhaus fertiggestellt, das auch zum Klimaschutzpreis nominiert wurde, wie kam es zu dieser Entwicklung? Unser erstes Strohballenhaus in St. Kathrein, wurde als „Strohballenhaus mit Holzständerkonstruktion“ ausgeführt. Bei diesem Bungalow mit 17,00 lfm Süd- Glasfassade, ist das nicht ohne Holzkonstruktion machbar. Von der Belastbarkeit, die uns Stroh erlaubt, hätten wir kein Problem gehabt. Um wirklich lastragende Strohballenhäuser errichten zu dürfen mussten erst die letzten Tests für alle baubehördlichen Vorschriften, abgeschlossen werden. Die letzten Tests sind Ende Juni 2012 abgeschlossen. Info zur Bauweise -> Video, ORF- Burgenland Heute „Stroh statt Ziegeln“ von 16.10.2010;  Die Nominierung für den Klimaschutzpreis war für uns eine großartige  Anerkennung  der dreijährigen Planungs- und Entwicklungsarbeit. Mit dem eigenen Projekt dabei sein zu können, war ein persönlicher Wunsch von mir und dieser ging in Erfüllung. Was versteht man unter lasttragendem Strohballenbau? Strohballen werden als Wand (wie bei einem Ziegelhaus) zusammen gefügt und übernehmen die statische Tragfähigkeit. In St. Kathrein wurden Großballen mit 0,70h x 2,40l x 1,20b verbaut. In Zukunft kommen in Zusammenarbeit mit unseren Strohlieferanten Großballen in der Größe von 0,70h x 2,40l x 0,80b zum Einsatz. Das ergibt eine Gesamtwandstärke mit Lehm- und Kalkputz von 0,90b (bzw. 90,00 cm). Info zu „Techniken“  Links & Strohhausinfos Architekt Werner Schmidt, Schulungs-Pavillon „vonRoll hydro AG“, CH-4702 Oensingen, Holzbinderkonstruktion mit Strohdämmung. Bauten von Architekt Werner Schmidt Haben Sie mit Forschungsinstitutionen zusammengearbeitet? Bei diesem Haus im Speziellen nicht, aber wir arbeiten eng mit der GrAT- Gruppe für angepasste Technologie, s-house.at,  zusammen. 2012 vergeben wir einen neuen Forschungsauftrag für Strohzertifizierung vor Ort. Damit wirklich jeder Bauer (von neben an) Baustroh liefern kann. Anmerkung: Die GrAT ist ein Forschungsinstitut an der TU Wien, die sich speziell auf Bauen mit Stroh spezialisiert hat. 2005 haben Sie im Rahmen eines Forschungsprojektes das Pilotprojekt s-house in Böheimkirchen errichtet. Bei diesem Projekt wurde fast ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen gebaut, spezielle Lüftungskanäle und…

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