GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Firmengründer Franz Wimberger übergibt an seinen Sohn Christian! Wien (OTS) – Das Jahr 2012 war und ist ein ereignisreiches Jahr für WimbergerHaus. Der oberösterreichische Marktführer hat zwei neue Standorte eröffnet, ein zweistelliges Wachstum konnte erzielt werden und in der Geschäftsleitung des Familienunternehmens steht eine große Veränderung bevor: Firmengründer Franz Wimberger zieht sich nach 30-jähriger Erfolgsgeschichte aus dem operativen Geschäft zurück und übergibt an seinen Sohn Christian. Link zu Artikel von WimbergherHaus -> Kostenfallen vermeiden Teil 1 – 3 Bildquelle: OTS/APA; Fotograf: Gregor Hartl – Christian Wimberger & Franz Wimberger…

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Neues Energieausweisvorlagegesetz 2012! Der Energieausweis beinhaltet wichtige Informationen für alle Menschen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind. Der Ausweis macht Gebäude wärme- und energietechnisch vergleichbar und verhindert damit, dass „die Katze im Sack“ gekauft oder gemietet wird. Ab 1. Dezember 2012 treten neue Regelungen in Kraft, die KäuferInnen und MieterInnen mehr Rechte und eine bessere Vorab-Information garantieren.  Der Energieausweis ist so etwas wie ein Typenschein für Gebäude und zeigt auf einen Blick, wie viel Energie zum Heizen eines Hauses oder einer Wohnung unter Normbedingungen gebraucht wird. DI Mag. (FH) Markus Piringer, Leiter von „die umweltberatung“ Wien: „Der Energieausweis macht Gebäude vergleichbar. Er enthält viele wichtige Informationen zu Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Gebäudehülle und Lüftung und ebenfalls mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Wir empfehlen allen potenziellen MieterInnen oder KäuferInnen sich unbedingt mit den Kennzahlen im Energieausweis auseinanderzusetzen!“  Wann braucht man einen Energieausweis? Bei Verkauf oder Vermietung eines Objektes benötigt man einen Energieausweis der  vor Vertragsunterzeichnung dem Nutzer / der Nutzerin vorgelegt werden muss. Bisher hatte die Nichtvorlage des Energieausweises nur die Konsequenz, dass eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart galt.  Wichtige Änderungen ab 1. Dezember 2012. Mit 1. Dezember 2012 tritt allerdings das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Eine der darin enthaltenen Regelungen besagt, dass man künftig das Recht auf eine Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen kann bzw. auf Kosten der VerkäuferInnen einen Energieausweis einholen kann. Der Energieausweis muss vor Vertragsunterzeichnung vorliegen und spätestens 14 Tage nach der Unterzeichnung als Kopie übermittelt werden. Markus Piringer: „Das neue Energieausweisvorlagegesetz ist ein wichtiger Schritt, der die Entscheidung beim Wohnungskauf bzw. bei der Wohnungsmiete erleichtert und Bewusstsein für den unterschiedlichen Energieverbrauch von verschiedenen Gebäuden schafft.“ Diese Bewusstseinsbildung beginnt schon beim „Durchstöbern“ von Immobilien-Anzeigen im Web bzw. in der Zeitung.  Heizwärmebedarf oder Gebäudeenergieeffizienz-Faktor in Inseraten Ab dem 1. Dezember müssen der Heizwärmebedarf (HWB=kWh/m²a und der Gebäudeenergieeffizienz-Faktor (fGEE) angegeben werden, wenn ein Gebäude online oder in Printmedien zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Dabei ist es bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind, ausreichend wenn nur der Heizwärmebedarf (HWB) angegeben wird. Zulässig ist die Verwendung der Abkürzungen und auch die Maßeinheit muss nicht im Inserat angegeben werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis € 1.450,-.  Weitere Neuerungen Um einen guten Überblick zu geben, müssen ab 1. Dezember die wichtigsten Kennzahlen auf der ersten Seite des Energieausweises dargestellt sein. Neben dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Faktor für…

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Baggern ohne Führerschein? Einmal im Leben Bagger fahren. Diesen Wunsch hegen viele Männer, wenn sie noch in den Kinderschuhen stecken. Kein Wunder, denn die beeindruckenden und großen Gefährte haben sicher ihren Reiz. Doch nicht nur das: Bei vielen Bauaufgaben und Co., können diese auch noch ungemein hilfreich und arbeitserleichternd sein. Deshalb dürfen Bagger mittlerweile auf keiner Baustelle mehr fehlen. Aber auch viele Grundstücksbesitzer nennen einen Bagger ihr Eigen. Doch hier muss man Vorsicht walten lassen. Denn auch wenn man auf dem eigenen Grundstück werkt und baggert, darf man bei Weitem nicht alles machen. Baggern ohne Führerschein – was ist erlaubt und was nicht? Eines vorweg: Einen amtlichen Bagger-Führerschein braucht man nicht, um in Deutschland auf einem privaten Grundstück ein Fahrzeug zu betreiben. Das gilt auch für einen Bagger. Dennoch muss man beachten, dass man das Grundstück zum einen ohne Führerschein nicht verlassen darf. Zum anderen muss man jedoch auch weiterhin für Schäden an Dritten geradestehen, die man eventuell durch eine Handhabung mit dem Bagger verursacht. Schäden an der Hauswand des Nachbarn könnten zum Beispiel ein solcher Schaden sein. Schäden an unbeteiligten Personen ein weiterer und weitaus drastischerer. Und unter Umständen könnte sich die Haftpflichtversicherung hier bei der Schadensregulierung quer stellen, wenn kein amtlicher Führerschein vorliegt. Bevor man sich also abenteuerlustig ins Führerhaus setzt, sollte man unbedingt bei der zuständigen Versicherung nachfragen, wie diese den Fall des Falles handhaben würde. Des Weiteren verleihen nur manche Verleihfirmen ihre Fahrzeuge an Personen, die keinen amtlichen Baggerführerschein vorweisen können – auch dann nicht, wenn der Bagger nachweislich nur auf einem Privatgrundstück betrieben werden soll. Hier scheiden sich aber natürlich die Verleihgeister, denn es gibt ebenso Firmen, die sich beim Verleih besonders auf unerfahrene und führerscheinlose Mieter spezialisiert haben. Das kostet aber oftmals auch seinen Preis. Die Alternative: gebrauchte Bagger Die Alternative ist der Kauf eines gebrauchten Baggers. Vor allem dann, wenn man den Bagger in Zukunft voraussichtlich öfter als nur einmal braucht. Aber auch Gründe wie der, dass man diesen so gesondert versichern kann und die Zeit hat, sich ausgiebig an diesen zu gewöhnen, bevor man sich an kniffelige Arbeiten macht, sprechen dafür. Einen gebrauchten Bagger findet man zum Beispiel hier, in der entsprechenden Kategorie von AutoScout24. Aber verlieren Sie auch hier nicht aus den Augen, dass Sie den Bagger nicht aktiv ohne geeignete Fahrerlaubnis über den öffentlichen Straßenverkehr vom Kaufort zur…

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