GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Mobiles Hochwasserschutzsystem gewinnt Stahl-Innovationspreis 2012! Wasser im Gebäude ist keine Freude: In Hochwasser gefährdeten Gebieten sind Objektbesitzer und Kommunen gut beraten, effektiv vorzubeugen. Eine interessante Lösung stellt das Schutzsystem „HWS-Mobil“ von Howatec dar, dass beim Stahl-Innovationspreis 2012 den ersten Platz belegte. Entstanden ist die neuartige Lösung aus einem Projekt am Lehrstuhl Wasserbau und Hydromechanik des Forschungsinstituts für Wasserwirtschaft und Umwelt an der Universität Siegen. Das in der Kategorie „Produkte aus Stahl“ ausgezeichnete System dient zur vorübergehenden Abdichtung, wenn Überschwemmungen absehbar sind oder bereits eingesetzt haben. Dann sind lediglich Stützpfosten in zuvor einbetonierte Bodenhülsen zu stecken, die mit gewölbten Staublechen verbunden werden. Möglich wird diese einzigartige Option durch das Befestigungsprinzip der 3p-Technologie, die dem Anwender die multifunktionale Nutzung der Bodenhülsen ermöglicht. Gerne stellen wir Ihnen das System auf der Fachmesse „GaLaBau in Nürnberg vom 12.09 – 15.09.2012 in Halle 1, Stand 235″ vor! Durch den modularen Aufbau sind beliebige Breiten realisierbar – zum Sichern von Türen, Toren, Einfahrten, Tunneln bis hin zu kompletten Liegenschaften oder weitläufigen Uferanlagen. Einzige Voraussetzung ist ein wasserdichter und scherfester Untergrund. Das seit Ende 2011 im Markt erhältliche System hält einem Wasserdruck bis 130 cm Pegelhöhe stand. Im Vergleich beste Dichtheit Durch den Anpressdruck des Stauwassers schließen die Dichtungen mit maximaler Effizienz. „Die von der Uni Siegen gemessenen Leckagen sind die geringsten im Vergleich zu anderen Systemen“, betont Geschäftsführer Lutz Barich. “ Vom Wasser mitgeführt Schmutzpartikel“ verbessern die Dichtheit im System „zusätzlich“.  Bilddemo zur Anwendung im Parkhaus; Montagedauer 15 Minuten; Video zur Montage: HWS-Mobil Der Auf- oder Abbau zum Beispiel einer Barriere von sechs Metern Breite ist mit üblichem Schraubwerkzeug in etwa einer Viertelstunde erledigt. Die Bauteile aus Stahl, Stahlblech und Eisenguss sind zum langjährigen Korrosionsschutz feuerverzinkt. Kein Element wiegt mehr als 20 Kilogramm. Speziell zum Schutz von Türen sind Profile zum permanenten Verbleib an der Wand erhältlich. 100 METER PASSEN IN EINEN TRANSPORTER Für das System sprechen die hohe Variabilität und die kurzen Rüstzeiten. Auch beim geringen Gewicht und Platzbedarf, der sich speziell beim Transport und Verstauen zeigt, ist es herkömmlichen Lösungen überlegen. Nicht zuletzt punktet die Neuentwicklung mit ihrer gefälligen Optik, die an einen edlen…

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Mag. Klaus Haslinglehner Rechtsanwalt in Klagenfurt/Österreich Geboren 1976 in Klagenfurt, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Graz, Gerichtsjahr in Klagenfurt, Trainer am WIFI Kärnten seit 2006, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen seit 2009. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Baurecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht & Vertragsrecht Wir sind seit 1994 Mitglied der Anwaltsvereinigung „Eurojuris International“, einem Netzwerk von rund 700 ausgewählten, vorwiegend in Europa ansässigen Rechtsanwaltskanzleien mittlerer Größe, auf deren Dienste bei Bedarf jederzeit zurückgegriffen werden kann. In einem „Europa ohne Grenzen“ werden Klienten, insbesondere Unternehmen, zunehmend mit rechtlichen Problemen konfrontiert, die allein mit dem eigenen Landesrecht nicht mehr gelöst werden können und daher die Beziehung von Spezialisten für das jeweilige ausländische Recht erforderlich machen. Obwohl die verstärkte internationale Verflechtung die Welt immer mehr zusammenwachsen lässt, unterscheiden sich die Rechtsordnungen der einzelnen Länder doch sehr deutlich, sodass es häufig erforderlich ist, direkt vor Ort eine Kanzlei einzuschalten, die mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten und Regelungen bestens vertraut ist. Aus diesem Grund befinden sich so gut wie in allen größeren österreichischen und europäischen Städten Mitgliedskanzleien von „Eurojuris International“, die es uns ermöglichen, aufgrund der bestehenden grenzüberschreitenden Kontakte ihren Klienten auch eine juristische Beratung und Betreuung in ausländischen Rechtsangelegenheiten mit Hilfe der Eurojuris-Partner zu geben. Eurojuriskanzleien zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie einheitlichen Qualitätskriterien unterliegen, über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und zudem die persönliche Betreuung des Mandanten in den Vordergrund stellen, sodass sich Mitgliedskanzleien wechselseitig darauf verlassen können, dass den eigenen Klienten die gleiche bestmögliche Betreuung zuteil wird wie den Klienten der jeweiligen Mitgliedskanzlei. Unternehmen: Rechtsanwälte Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck Bahnhofstrasse 5 A-9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0) 463 54 146 Fax: – 27 E-Mail: office@f-b-h.at Homepage: www.f-b-h.at  …

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Appell des Wasser-Landesrates: Naturnaher Hochwasserschutz braucht Grundflächen – Hochwasserschutz braucht Zusammenhalt, Solidarität und größtmögliches Tempo!   Linz (OTS) – Auch die Inhalte des Hochwasserschutzes wurden in den vergangenen Jahren deutlich verändert: Wasser-Landesrat Rudi Anschober, der seit Ende 2003 für den Hochwasserschutz in Oberösterreich verantwortlich zeichnet, setzt auf naturnahen Hochwasserschutz, auf Schutz vor den Risiken der Natur mit der Natur. Es werden daher keine Einzellösungen mehr verwirklicht, mit denen das Problem immer nur flussabwärts weitergegeben wird. Es werden nur mehr in Ausnahmefällen harte Dämme errichtet, sondern es wird auf Gesamtkonzepte für die gesamten Fließstrecken der Gewässer gesetzt und vor allem auf mehr Platz für die Fließgewässer, damit sie sich in Überschwemmungssituationen gesichert ausbreiten können. 500 Schutzprojekte konnten so in den letzten Jahren in Oberösterreich bereits verwirklicht werden, 269 sind in Arbeit, weitere 104 geplant. Ein wichtiges Instrument dafür sind naturnahe Rückhaltebecken, von denen im aktuellen Schutzprogramm der letzten Jahre bereits 75 errichtet wurden, 23 davon mit einer Größe von mehr als 100.000 Kubikmetern, neun sogar mit mehr als 500.000 Kubikmeter Volumen. Für diesen naturnahen Hochwasserschutz braucht es besonders stark die Unterstützung durch Grundeigentümer, häufig auch in Regionen, die nicht akut vom Wasser bedroht sind, sondern in denen das Problem im Ernstfall entsteht. Anschober: „95 Prozent der Grundeigentümer sind höchst solidarisch und ermöglichen den naturnahen Hochwasserschutz durch ihre Bereitschaft, Grund gegen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen bereiten uns einzelne Grundeigentümer jedoch große Probleme – fehlende Solidarität und fehlende Bereitschaft führen in besonderen Situationen zu jahrelangen Verzögerungen von Projekten, im Extremfall sogar um bis zu acht Jahre.“ Einige Beispiele für massive Zeitverzögerungen aus diesem Grund: Im Bereich der Ache wird bei einem Schutzprojekt seit 2004 ergebnislos mit einen Grundbesitzer verhandelt, bei einem zweiten Projekt, einem Rückhaltebecken, ebenfalls mit einem Einzelnen seit Jahren. Die aktuellen Hochwasserprobleme in Waldzell wären bei bereits erfolgter Umsetzung des Projektes nicht in diesem Ausmaß entstanden. Im Bereich der Mattig kommt es bei drei Projekten zu massiven Verzögerungen durch Probleme mit Grundeigentümern, bei einem davon wird nun nach drei Jahren Verzögerung die Enteignung beantragt. Der Hochwasserschutz Attnang-Puchheim verzögert sich ebenfalls bereits seit einiger Zeit aufgrund fehlender Unterstützung durch einige Grundeigentümer. Zwei Jahre Verzögerung sind auch beim Hochwasserschutz in Obertraun durch einen einzelnen Grundeigentümer entstanden. Das sind einige Beispiele für konkrete Verzögerungen. In anderen Fällen war es möglich, Blockaden dadurch…

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Traumhaus: die Broschüre über höchsten Wohnkomfort zu geringsten Energiekosten!   In Zeiten von steigenden Öl- und Gaspreisen bereitet es meist keine Freude, die Energiekostenabrechnung zu öffnen. „die umweltberatung“ verrät in der Broschüre „Das energiesparende Traumhaus“, wie in modernen Eigenheimen Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Wohnkomfort und Umweltschutz unter einen Hut gebracht werden. Energiesparende Gebäude sind so gut gedämmt, dass sie kaum Heizenergie brauchen. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto kleiner kann die Heizungsanlage dimensioniert sein. Glasflächen sind so beschaffen, dass wenig Wärme verloren geht und genug Sonnenenergie in ins Haus gelangt. Durch großzügige Südverglasungen wird die Sonnenenergie optimal genutzt. Eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung spart zusätzlich Energie und sorgt laufend für frische Luft. Energieeffizienzklassen Die Einteilung in Energieeffizienzklassen vom geringsten Verbrauch A++ bis zum höchsten Verbrauch G zeigt, wie hoch der Heizwärmebedarf eines Gebäudes ist. Das sogenannte Passivhaus gehört zur Klasse A++. Das heißt, es hat eine sehr dichte Gebäudehülle, eine Komfortlüftungsanlage und einen sehr niedrigen Heizwärmebedarf, der sich in einer Energiekennzahl ? 10kWh/m²a ausdrückt. Ein Passivhaus kommt mit einem minimal dimensionierten Heizsystem aus. DI Alexandra Bauer, Energieexpertin von „die umweltberatung“ Wien, weiß mit den gängigen Vorurteilen gegenüber Passivhäusern aufzuräumen: „Natürlich darf man in einem Passivhaus die Fenster öffnen – es ist nur nicht notwendig, da eine Komfortlüftung die Frischluftversorgung 24h/Tag gewährleistet. Eine richtig geplante und ausgeführte Komfortlüftung verursacht weder Zugerscheinungen, noch lästige Geräusche. Außerdem muss ein Passivhaus nicht wie eine Schuhschachtel aussehen, wichtig ist nur eine kompakte Bauweise.“ Ein Plusenergiehaus ist ein A++-Haus, das mehr Energie produziert, als es verbraucht. Das funktioniert mit aktiver Nutzung der Sonnenkraft durch Solaranlagen, die Strom und Warmwasser erzeugen. Das Niedrigenergiehaus gehört zur Energieeffizienzklasse B und ist beim heutigen Neubau Standard. Laut Energieausweis haben Gebäude dieser Energieklasse nicht mehr als 50kWh/m²a Heizwärmebedarf. Traumhaus: Broschüre zeigt, wie’s geht In der Broschüre „Das energiesparende Traumhaus“ zeigt „die umweltberatung“ umfangreiche Beispiele für energiesparende Häuser. Kosten sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Energieklassen sind übersichtlich dargestellt. Auch wichtige Hinweise zu Fenstern, Wärmebrücken, Luft- und Winddichtheit, Sommertauglichkeit und Dämmung enthält die Broschüre. Ein Kapitel widmet sich der Haustechnik, wie zum Beispiel der automatischen Wohnraumlüftung und Wärmeerzeugung. Eine Checkliste für Planung und Ausführung rundet die Informationen ab. Broschüre „Das energiesparende Traumhaus: Planung – Gebäudehülle – Haustechnik“ Energiesparende Häuser sind ein Traum: Sie bieten höchsten Komfort und Behaglichkeit bei geringsten Heizkosten. Die Broschüre bietet Hintergrundwissen und Planungstipps vom Niedrigenergiehaus bis zum Plusenergiehaus. Bezug…

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Useranfrage: Um einen Einspruch bei Gericht einzubringen (zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigen-Gutachten)  muss ich im Vorfeld 1.000,00 € an meinem Rechtsanwalt zahlen? Diese Forderung bekam ich nach der ersten Gerichtsverhandlung. Ist das korrekt, muss ich die Summe bezahlen um bei Gericht einen Einspruch zu machen? Beantwortung durch RA Mag. Klaus Haslinglehner  Grundsätzlich besteht für die Verfassung eines Einspruches in Angelegenheiten des Bezirksgerichtes (Streitwert bis EUR 10.000,–) bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– keine Anwaltspflicht. Ohne rechtsfreundliche Vertretung ist die Verfassung des Einspruches  für die beklagte Partei nicht mit Kosten verbunden. Es kann sich jedoch herausstellen, dass im Zuge des Verfahrens vom Gericht ein Sachverständiger bestellt wird, sodass vom Gericht ein Kostenvorschuss aufgetragen wird. Dieser kann EUR 1.000,00 betragen. Bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 kann Herr …(der Redaktion bekannt) ohne Anwalt bei Gericht tätig werden, sofern der Betrag EUR 5.000,00 übersteigt, besteht Anwaltszwang, sodass sich Herr …(der Redaktion bekannt)  jedenfalls von einem Anwalt vertreten lassen muss. In diesem Falle kann es durchaus sein, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Akontobetrag verlangt. Nicht nachvollziehbar ist mir Ihre Angabe, dass Herr …(der Redaktion bekannt) bereits eine erste Gerichtsverhandlung hatte, jedoch noch keinen Einspruch bei Gericht eingebracht hätte. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da zuerst der Einspruch selbst bei Gericht eingebracht werden müsste und erst dann die Gerichtsverhandlung stattfindet. Ich gehe daher davon aus, dass Herr …(der Redaktion bekannt) den Einspruch bereits eingebracht hat und sodann die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. In dieser Gerichtsverhandlung scheint es zur Bestellung eines Sachverständigen gekommen zu sein. Die Bestellung wird grundsätzlich vom Gericht vorgenommen und haben die Rechtsvertreter grundsätzlich keinen Einfluss darauf. Sodann wird das Gutachten verfasst und kommt es – sofern dies beantragt wird – zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens. Auch für die Erörterung bzw. Verfassung des Gutachtens durch den Sachverständigen fallen Kosten im Verfahren an und kann es durchaus sein, dass das Gericht  zur Erörterung des vorliegenden Sachverständigengutachtens einen Kostenvorschuss von EUR 1.000,00 verlangt. Dies soll die allfällig anfallenden Kosten des Sachverständigen decken. Mag. Klaus Haslinglehner; Rechtsanwälte – Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck…

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Ich möchte ein Einfamilienhaus in Eigenregie errichten. Die Baumaterialien besorge ich mir selber und möchte Stein auf Stein mit meiner Familie gemeinsam ein Haus bauen. Jedoch höre ich immer wieder, dass man ohne Baufirma nicht bauen darf. Dazu hätte ich ein paar Fragen: Darf man prinzipiell ohne Baufirma bauen? Müssen Freunde, die auf der Baustelle helfen zusätzlich versichern? (deckt dies eine Rohbauversicherung ab) Müssen diese Helfer irgendwo angemeldet / angekündigt werden? Darf man Arbeiten in Eigenregie auch an einem Sonn- und Feiertag durchführen? (natürlich ohne Lärmbelästigung) Bitte höflich um Information.  Herzlichen Dank! Beantwortung durch Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass ein Bauunternehmen zwingend beauftragt werden müsste. Allerdings gibt es oft in Baubescheiden bestimmte Auflagen, die vorsehen, dass bestimmte Leistungen von konzessionierten Unternehmen erbracht werden müssen. Wenn „Freunde“ auf der Baustelle tatsächlich völlig unentgeltlich helfen, dann besteht keine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Allerdings ist hier höchste Vorsicht geboten, da bestimmte Behörden (insbesondere Finanzamt und Gebietskrankenkasse) eine unentgeltliche Leistungserbringung durch „Freunde und Bekannte“ nicht so leicht glauben möchten und daher des Öfteren dann „unterstellen, dass „Schwarzarbeit“ geleistet wird. In einer gewöhnlichen“ Bauschadensversicherung sind allfällige Personenschäden von Helfern üblicherweise nicht versichert. Wenn es sich wirklich um unentgeltliche Leistungen handelt, besteht keine Anmeldeverpflichtung. Arbeiten in Eigenregie dürfen grundsätzlich auch am Wochenende durchgeführt werden, sofern damit keine Lärm- und sonstige Belästigungen (wie zB. Emissionen) verbunden sind. Dr.  Wilfrid Wetzl – Wetzl & Partner Rechtsanwälte GmbH Bildquelle BHH.ORG – Herstellung der Kellerabdichtung durch die Firma Fritz Hranek und Bmst. Thomas Ebner zur Hilfsaktion bei Frau Peter. Link zum Artikel: „Hilfsaktion für Pensionistin Frau Peter!“ Link zum Ursprungartikel – Fall Frau Peter: „Tausche Grundstück gegen undichten Neubau!“  -> Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“ Hinweis: Die Redaktion der BHH.ORG empfiehlt beim Hausbau die „Inanspruchnahme von Facharbeiter/Fachfirmen zur Errichtung eines mangelfreien Gebäudes!“…

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Justizministerin hat für Recht im Sorgerecht zu sorgen Gutachtersumpf gehört endlich trocken gelegt, betroffene Verfahren müssen neu aufgerollt werden!  Wien (OTS) – Zwei Millionen Euro pro Jahr gab die Sozialabteilung des Landes Salzburg für einen „geschäftstüchtigen“ Falschgutachter aus, gegen den derzeit die Staatsanwaltschaft ermittelt. „Die Leidtragenden sind, neben den geschädigten Eltern, einmal mehr die Kinder. Dass die Geschädigten nun ein Aufrollen ihrer Obsorgeverfahren und richterlichen Beschlüsse fordern, die auf diesen Falschgutachten beruhen, ist nur zu verständlich“, meint FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. Nicht so für die wortkarge Justizministerin, für die eine Überprüfung der in diesen Verfahren getroffenen Entscheidungen offenbar nicht in Betracht komme. Verfahren, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abgeschlossen wurden, können prinzipiell nicht mehr neu aufgerollt werden, heißt es in ihrer Beantwortung einer von Hofer gestellten parlamentarischen Anfrage lapidar. Sie könnte auch sagen, wem Unrecht widerfuhr, der kann sich beim Salzamt beschweren Dabei liegt es natürlich in der Verantwortung der Justiz, seriöse Gutachter auszuwählen, zeigt Hofer kein Verständnis für die Stellungnahme Karls. Es sei ein Skandal, dass Geschädigte in Österreich kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen falsche Gutachten und deren weitreichende Folgen zur Wehr zu setzen – nicht einmal dann, wenn der verantwortliche Gutachter aufgrund offensichtlicher „Unsachverständigkeit“ aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen wurde. „Aus freiheitlicher Sicht müsste es zu einer Amtshaftung kommen, wenn aufgrund fehlerhafter Gutachten Beteiligte an einem Gerichtsverfahren zu Schaden kommen. Die öffentliche Hand hat sich dann in weiterer Folge an den Gutachtern schadlos zu halten“, rät Hofer der handlungsgehemmten Justizministerin.

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