GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung? Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, dass die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung, auch nachts), sodass der freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, dass bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8- 10 h-1 nicht unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden. Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig? Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf. eine  Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden. Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude zur Folge. Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist- Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten.  www.wohnungslueftung-ev.de Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt? Lüftung zum Feuchteschutz – Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden. Reduzierte Lüftung – Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten. Nennlüftung – Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen Erfordernisse…

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Wassereintritte bei Fenstertürelementen! Zweck und Gegenstand des Gutachtens: Seitens des Auftraggebers wird bemängelt, dass bei Fenstertürelementen Wassereintritte im Fußbodenbereich festgestellt wurden, welche bereits Schäden am Parkettboden verursacht haben. Es werden Zweifel und Bedenken geäußert, ob die bestellten und beauftragten Leistungen auch tatsächlich erbracht bzw. eingebaut wurden. Weiters soll seitens des Sachverständigen geprüft werden, ob die Montageleistungen normgerecht, fachgerecht bzw. nach dem Stand der Technik durchgeführt wurden, bei sämtlichen gelieferten montierten Fenster- und Fenstertürelementen. Im Zuge der Befundaufnahme stellte sich folgender Sachverhalt dar: Die derzeit vorhandene Ausbildung der Bauanschlussfugen „nur ausschäumen mit Pu-Schaum“ ist nicht normgerecht. Teilweise Fensterelemente nicht justiert, keine einwandfreie Funktion gegeben. Im Bereich der Fensterleibungen löst sich bereits der Verputz, seitlich sowie im Sturzbereich. Bei Schlagregen dringt Wasser in die offenen Fugen ein, daraus resultieren  Bauschäden. Die Befestigung der bestehenden Außenfensterbänke (Spenglerbleche) an die Fensterstöcke wurden nicht fachgerecht ausgeführt, teilweise offene Fugen vorhanden, daher ebenfalls Gefahr von Wassereintritt in den Baukkörper. fachgerechte Abdichtung?? Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Bei Fenstertüren Wassereintritt über die Stockprofile auf der Rauminnenseite sichtbar. Nässeschäden am Parkettboden sichtbar. Fenstertüren wurden in Bezug auf das Höhenmaß zu groß bemessen. Weiters wurden die erforderlichen Normen und Vorschriften bezüglich Schwellenausbildung bei Terrassentüren nicht beachtet bzw. nicht eingehalten. Auch wurden die vorhandenen Entwässerungsschlitze, welche für die einwandfreie Entwässerung der Stockprofile zwingend erforderlich sind, im Zuge der Montage mittels Dichtstoff verschlossen. Durch diese Fehlmaßnahme wird die Entwässerung nach außen hin behindert, daher ist Wassereintritt auf der Rauminnenseite über die Stockprofile nicht zu  vermeiden. mit Dichtstoff geschlossene Entwässerungsschlitze! Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Befestigung der Außenfensterbänke (Spenglerbleche) Die vorhandenen Verfügungen sind zu entfernen, die Stockprofile sauber zu reinigen, neuerliche Abdichtung mittels Dichtstoff oder geeigneten Dichtbändern, sowie fachgerechte Befestigungen der Spenglerbleche an den Fenstersock. Um Schlagregendichtheit gewährleisten zu können ist über die vorhandene Anschlussfuge ein Abdeckprofil aus Aluminium oder PVC anzuordnen. Die Anordnung und Montage hat jedoch so zu erfolgen, dass vorhandene Entwässerungsschlitze dadurch nichts abgedeckt werden.  Die Entwässerung der Stockprofile muss gewährleistet werden. Ausführung und Montage der vorhandenen Anschlussverblechungen sowie Ergänzung an vorhandene Abdichtungen (Abdichtungsmaßnahmen mittels Silikon) sind generell nicht fachgerecht und keinesfalls zulässig. Die Anbindung der bauseits vorhandenen Anschlussbleche wurde direkt bis auf die Oberkante Stockprofil geführt und montiert, bei nicht verschlossenen Entwässerungsschlitzen wäre jedoch eine Entwässerung unterhalb der wasserführenden Ebene erfolgt, Bauschäden daher ebenfalls unvermeidbar! mangelhafte Montage – Außenfensterbänke an Fensterstock; Bildquelle: Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster Durch Anbindung der bauseits vorhandenen Verblechung…

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Große Preisdifferenzen im Bundesländer-Vergleich – Am größten sind die Sparmöglichkeiten im Netzgebiet Linz ! Wien (OTS/BMWFJ) – Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht monatlich den Energiepreis-Monitor auf Basis von Berechnungen und Erhebungen der E-Control. Österreichs Haushalte geben durchschnittlich zwischen 582 Euro pro Jahr in Tirol und 714 Euro pro Jahr in Oberösterreich für Strom aus. Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum Billigstbieter beträgt je nach Region zwischen 11 Euro pro Jahr in Tirol sowie 108 Euro pro Jahr in Oberösterreich. Die Zahlen wurden berechnet auf Basis eines durchschnittlichen Haushaltes, der jährlich 3.500 Kilowattstunden (kWh) Strom beim regionalen Standardanbieter bezieht. Für Erdgas geben die Haushalte durchschnittlich zwischen 965 Euro pro Jahr in Vorarlberg und 1.207 Euro pro Jahr im Netzgebiet Linz aus. Das Einsparpotenzial bei einem Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum Billigstbieter beträgt je nach Region zwischen 15 Euro in Tirol und 200 Euro pro Jahr in Linz. Berechnet wurden diese Zahlen auf Basis eines Haushaltes, der 15.000 kWh beim regionalen Standardanbieter bezieht. Sparpotenzial Das Sparpotenzial beim Wechsel vom regionalen Standardanbieter zum Billigstbieter von Strom und Gas liegt je nach Region zwischen 81 Euro in Tirol sowie 297 Euro pro Jahr in Linz. Für individuelle Berechnungen steht der Tarifkalkulator der E-Control zur Verfügung. Preisänderungen bei lokalen und regionalen Standardanbietern Strom (Februar): Mit 1. Februar 2012 senkten Salzburg AG (2,66%), TIWAG (4,24%) und Innsbrucker Kommunalbetriebe (4,57%) ihre Energiepreise.  Gas (Februar): Mit 1. Februar 2012 erhöhte die Salzburg AG ihren Energiepreis um 6,9%.  Der zeitliche Verlauf der Energiepreise und weitere Detail-Informationen dazu sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwfj.gv.at abrufbar (Unter „Quicklinks“ in den Rubriken Treibstoffpreismonitor, Strompreismonitor und Gaspreismonitor). Bildquelle: BHH.org    …

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Beton – Nachbehandlung Unter Nachbehandlung werden alle jene Maßnahmen verstanden, die es ermöglichen, dass der Beton richtig „ausreift“ und auch an der Oberfläche die geforderte Güte erreicht. Daher muss Beton nach seinem Einbau, seiner Verdichtung und nach dem Entschalen richtig nachbehandelt werden. Die Nachbehandlung umfasst Schutz vor: vorzeitigem Wasserverlust Frost, Hitze und raschen Temperaturänderungen schnellem Auskühlen der Betonoberfläche vorzeitiger Beanspruchung   Warum nachbehandeln? Fast alle Angriffe wirken in erster Linie auf die Oberfläche! Wasserdruck Frost und Taumittel Chemische Angriffe Mechanische Angriffe Witterung Karbonatisierung Erstes Ziel der Nachbehandlungsmaßnahmen ist es daher, an der Betonoberfläche die gleiche Betonqualität (Porosität) wie im Inneren des Bauteils zu erzielen. Nicht nur die Festigkeit, sondern vor allem auch die Qualität der Oberfläche (Porosität!) entscheidet über die Dauerhaftigkeit.   Außerdem besteht bei fehlender Nachbehandlung eine erhöhte Rissgefahr! Schwindrisse Risse durch  Temperaturunterschiede (Oberfläche zu Bauteilinnerem) Krakelrisse Spaltrisse Grundregeln der Nachbehandlung: Beton vor Feuchtigkeitsverlust schützen Betontemperatur nach dem Einbau über 0° C halten Gleiche Temperatur im Bauteil halten Schutz vor zu früher Belastung Erreichen einer qualitativ einwandfreien Oberfläche Text und Bildquelle sowie weitere Info zum Thema: Lafarge Zementwerke GmbH Bildquelle: Lafarge Zementwerke GmbH; www.lafarge.at…

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Zimmerer-Europameisterschaft 2012! Stuttgart (ots) – Zimmerer-Europameister 2012 in der Einzelwertung wurde Andreas Fichter (19) aus Deutschland, Silber ging an York Niklas Petersen (22) ebenfalls aus Deutschland, Bronze wurde zweimal übergeben: an Domise Moïse (22) aus Frankreich und an Stefan Oppliger (19) aus der Schweiz. In der Mannschaftswertung lag Deutschland auf Platz eins, gefolgt von der Schweiz und von Frankreich auf dem dritten Rang. Die Zimmerer-Europameisterschaft 2012 fand vom 31. Januar bis 2. Februar 2012 parallel zur Messe DACH+HOLZ International 2012 in Stuttgart statt. 22 Teilnehmer aus zehn Ländern nahmen teil und zeigten handwerkliches Können der Meisterklasse. Wettbewerb Die Wettbewerbsteilnehmer im Alter bis maximal 23 Jahre hatten an drei Wettbewerbstagen 22 Stunden Zeit, um ein Dachstuhlmodell zu erstellen. Dabei ging es um Präzision und Genauigkeit beim Messen, Sägen und Zusammenbauen. Die Bewertung erfolgte durch die internationale Jury, für die jedes Land einen Experten stellte. Die Juryleitung lag beim Chefexperten aus Italien, dem Holzbauunternehmer aus Südtirol und Europameister bei der ersten Zimmerer-EM im Jahr 1994 Alexander Schötzer, der auch die Siegerehrung vornahm. Die Zimmerer-Europameisterschaft 2012 stand unter der Schirmherrschaft des deutschen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler. Sein Staatssekretär, Ernst Burgbacher, zugleich Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, hatte sich bei der Messeeröffnung am Dienstag ein Bild vom Wettbewerb gemacht. Der 10. Europäische Berufswettbewerb wurde im Rahmen der Nachwuchsförderung zum 10. Mal von der Europäischen Vereinigung des Holzbaus (EVH) veranstaltet. Die Durchführung lag bei Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Branchennachwuchs Auf der Siegerehrung erklärte Ullrich Huth, Vorsitzender von Holzbau Deutschland: „Unsere jungen Zimmerer haben in einem spannenden Wettbewerb Können, Leistungsbereitschaft, Engagement, Nervenstärke und Fairness gezeigt. Unsere Branche kann auf diesen Nachwuchs stolz sein. Wir freuen uns, dass die EM auf so großes Interesse seitens der Messebesucher und der Öffentlichkeit stieß.“  Für den Premiumsponsor VELUX sprach Geschäftsführer Dr. Sebastian Dresse: „Mit der Europameisterschaft wollten wir auf den Zimmerer-Beruf weit über die Holzbaubranche hinaus aufmerksam machen und haben uns über die gezeigten fachlichen Fähigkeiten der Zimmerer mit ihrer Gewinnermentalität und Teamgeist sehr gefreut.“ „Mit der EM wollen wir für unser Handwerk werben, über die Ausbildungsleistungen in den einzelnen Ländern informieren und durch den intensiven Erfahrungsaustausch die Zimmerer-Ausbildung in Europa auf…

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Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung in privaten Haushalten! Einreichen können Privatpersonen, die in Wien eine Anlage errichten werden. Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Es ist eine Förderungsobergrenze von 1.000 Euro pro kWpeak vorgesehen -> mehr Antragstellung Link zum Online-Antrag. Ab 01.01.2012 ist eine Einreichung der Förderungsanträge ausschließlich online möglich. Ihre vollständig eingereichten Antragsunterlagen werden durch unsere Mitarbeiter/innen geprüft und beurteilt. Gleichzeitig erhalten Sie ein Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrages bei der KPC. Aufgrund Ihrer Antragsunterlagen wird ein Förderungsvorschlag erarbeitet und den Gremien des Landes Wien zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Diesem liegt die Annahmeerklärung bei, welche Sie fristgerecht an die KPC retournieren müssen, damit der Vertrag rechtswirksam wird. Auszahlung Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung inklusive aller geforderten Unterlagen. Nach der positiven Prüfung durch unsere Mitarbeiter/innen erfolgt die Überweisung auf Ihr Konto. Weitere Informationen – Infoblatt zur Antragstellung; Förderungsbedienungen Textquelle und weitere Informationen -> Kommunalkredit Public Consulting GesmbH; Weitere Information zur Fördersituation in Österreich auf  www.pvaustria.at. Solarthermische und photovoltaische Anlage (2,4 kWp) am Dach von Gerhard Heiderer im niederösterreichischen Zwettl; Bildquelle: Gerhard Heiderer; www.pvaustria.at – Photovoltaic Austria…

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„Eine verzerrte Darstellung der Fakten wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger“, so der Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder! PWK (OTS/PWK054) –  Laut Aussage der AK ist beträgt der reine Hauptmietzins am freien Markt derzeit pro Quadratmeter 4,46 Euro. Das bedeutet bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 60 m2 eine Nettomietbelastung von Euro 270,-.  In Relation zu einem durchschnittlichen Nettojahreseinkommen von 20.000,- Euro bedeutet das, dass ca. 16% des Einkommens für die Nettomiete ausgegeben werden. Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnen kommen nicht den Vermietern zu Gute, sondern den Kommunen oder dienen der Erhöhung des Steueraufkommens. Im EU-Durchschnitt liegen die Wohnkosten bei ca. 23% des Haushaltseinkommens. Selbst die gemeinnützigen Genossenschaften vermieten zu einem durchschnittlichen Preis von 5,- Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich zu den Mieterlösen der Genossenschaften wird aber von der Allgemeinheit ein erheblicher Teil der Errichtungskosten über Förderungen und steuerlichen Besserstellungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mitfinanziert. Nicht zu vergessen sind dann auch noch die rund 500,- Euro pro Quadratmeter, welche vom Mieter als Eigenmittel bei Mietbeginn zu erlegen sind. Auf eine durchschnittliche 60 m2 Wohnung sind das immerhin Euro 30.000, welche für junge Familien sehr schwer aufzubringen sind. Verkürzte Darstellung Bei der bewusst verkürzten Darstellung der Arbeiterkammer wird anscheinend auch ganz gezielt nicht auf die in den letzten zehn Jahren zum Wohle der Mieter erfolgte Qualitätsverbesserung der Wohnungen eingegangen. So gibt es heute kaum noch Wohnungen der Kategorie D ohne WC und Bad im Wohnungsverbund. Natürlich schlagen sich die Investitionen des Vermieters in die Standardanhebung der Wohnungen auch in angepassten Mieten nieder. Es gibt ja auch keine Luxuslimousine zum Preis eines Kleinwagens. Die unreflektierte Forderung der Arbeiterkammer nach einem Aussetzen der Inflationsanpassung ist einer so renommierten Interessensvertretung nicht würdig. Es wäre wirklich interessant, wie die Arbeiterkammer auf die Forderung von Unternehmern auf ein Aussetzen der  Inflationsanpassung bei den Löhnen und Gehältern reagieren würde. Abgesehen davon vertritt die Arbeiterkammer auch eine Vielzahl von unselbstständig Beschäftigten, die sich als Pensionsvorsorge mühsam eine Vorsorgewohnung ersparen und die durch eine solche Maßnahme gleichsam enteignet würden, weil ihr Erspartes Jahr um Jahr an Wert verliert. Zugestimmt werden kann allerdings der Aussage der AK, dass junge Menschen und Familien einen wesentlich größeren Teil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen als privilegierte Mieter, welche noch den Friedenskronenzins bezahlen, der nicht einmal ausreichend ist, um…

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