GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Energetische Sanierung unter Berücksichtigung von Schadstoffen wie PCB von Dipl.-Ing. Architekt Matthias Friedel, Sachverständigenbüro Richardson: Ausgangssituation: Mittel des Konjunkturpakets sollen zur energetischen Sanierung eines größeren Schulgebäudes genutzt werden, insbesondere für die Wärmedämmung der Fassaden und die Erneuerung der Fensteranlagen. Bereits im Vorfeld bekannt ist eine PCB-Belastung von Fugenmaterialien mit geringer Sekundärkontamination von Wandflächen. Die Raumluftwerte liegen teilweise über dem Vorsorgewert der PCB-Richtlinie NRW, erfordern aber kein sofortiges Eingreifen. Die energetische Sanierung bedingt jedoch die Durchführung der PCB-Sanierung, weil das Fugenmaterial danach nicht mehr zugänglich und zudem eine erhebliche Zunahme der PCB-Raumluftkonzentrationen nach Einbau dichter Fensteranlagen zu erwarten ist. Im Zuge der Sanierung erfolgt auch der Austausch belasteter Fugenmassen im Innenraum, die teils bereits bekannt waren, teils bei Voruntersuchungen zur Sanierung neu gefunden wurden. Probesanierung und Sanierungsplanung Mit der Probesanierung eines ausgewählten Raumes soll die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen nachgewiesen werden. Konkret sind folgende Schritte auszuführen: Bestandsaufnahme der Ist-Situation Errichtung eines Gerüsts an der Fassade Aufbau des Foliencontainments mit Zugang von außen Einrichtung einer Lüftungsanlage Ausbau der Fenster Entfernung von Fugenmaterialien und Kieselputz Abtrag von 2 mm der Betonoberflächen neben Fugen Epoxidharz- Beschichtung entlang der Fugen gründliche Feinreinigung durch Wischen und Saugen visuelle Abnahme und Raumluftmessung Einbau der neuen Fenster und Dichtungen Die Raumluftmessungen im Anschluss dokumentieren, dass die Probesanierung erfolgreich war. Basierend auf den Erfahrungen der Probesanierung erfolgt die Ausarbeitung des Sanierungskonzepts. Dazu ist ein Leistungsverzeichnis mit detaillierten Positionen zu erstellen. Um spätere Nachforderungen zu vermeiden, müssen alle Haupt.-und Nebenarbeiten umfassend aufgelistet werden. Wenn alle Arbeiten definiert sind, erfolgt eine Kostenschätzung für den Vorhabenträger. Im Bericht von Dipl.-Ing. Arch. Friedel wird auf folgende Punkte näher eingegangen: Ausschreibung und Vergabe Durchführung der Sanierung Kontrolle und Bewertung des Sanierungserfolgs Fazit: Während der Sanierung sind häufig Ingenieursleistungen gefragt, die über reine Gutachtertätigkeit hinausgehen; viele Entscheidungen liegen beim Bauherrn, was zu Konflikten mit der gutachterlichen Unabhängigkeit führen kann. Die Einhaltung der Messbedingungen zur Sanierungskontrolle kann insbesondere auf großen Baustellen schwierig sein, gründliche visuelle Kontrollen sind deshalb ebenso wichtig. Das Erreichen der eigentlichen Sanierungszielwerte ist oft erst nach einiger Zeit möglich. Es liegt in der Natur der Dinge, dass Architekten das Verfahren beschleunigen möchten und Druck auf die Gutachter ausüben. Dem darf man nicht nachgeben, da die Sicherheit für Arbeiter und Nutzer immer vorgeht. Dies ist insbesondere dem Bauherrn zu kommunizieren.

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Dipl.-Ing. (FH) Karl Kress Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fenstertechnik in Baden-Württemberg / Bodenseekreis; Tätigkeitsbereiche: Beratung von Endkunden und Fensterhersteller; Technische Beratung von Architekten, Baubehörden, Wohnbaugesellschaften Versicherungen etc.; Einbauüberwachung vom Fensterelementen im Neu- und Altbau incl. Bauabnahme; Berechnung von erforderlichen Rahmen- und Glasstärken; Isothermenberechnung (Kondensat- Tauwasserbildung); U-Wert-Berechnung; Ursachenüberprüfung von Schimmelpilzbildung im Fensterrahmen u. anschließendem Laibungsbereich; Ursachenüberprüfung von auftretender Tauwasserbildung beim Fenster; Überprüfung der Einhaltung von erforderlichen Schallschutz-, Brandschutz- und Wärmeschutzmaßnahmen; Vergleichspreisberechnung und Nachkalkulationen; Sanierungsvorschläge bei erforderlichen Nachbesserungsarbeiten; Bauabnahme von sanierten Fensterelementen. Unternehmen: SACHVERSTÄNDIGEN- UND FACHPLANUNGSINGENIEURBÜRO FÜR FENSTERTECHNIK Dipl.-Ing. (FH) Karl Kress Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger St.-Ulrich-Str. 12 D-88662 Überlingen Tel.: +49 75 51 / 97 26 66 Fax: +49 75 51 / 97 24 47 E-Mail: karl-kress@t-online.de Homepage: www.k-kress.de…

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Hohe Dunkelziffer von Kohlenmonoxidtoten; CO – Melder bieten zusätzlichen Schutz! Letzte Woche  starb in Wien ein 9 jähriges Mädchen in der Badewanne, nach dem Sturz blieb das Mädchen regungslos liegen! „Vermutet wird eine Kohlenmonoxidvergiftung“! Abgesehen davon das leider sehr viele Personen die über eine Gastherme in Ihren vier Wänden verfügen, oft die Wartung an diesen Geräten vernachlässigen und sich dadurch einem schleichenden Tod aussetzen, haben zu wenig Personen Information über existierende CO-Melder! Kohlenmonoxid ist unsichtbar, giftig, geruchslos und geschmacklos. Kohlenmonoxid behindert die O2-Aufnahme im Blut, kleine Mengen lösen u.a. Kopfschmerz oder Übelkeit aus, größere Mengen führen in wenigen Minuten zum qualvollen Tod! Dies ist ein Apel an alle Gasthermennutzer! Der Verzicht der jährlichen Wartung von Gasthermen kann tödlich sein, schon wenige Atemzüge von CO sind tödlich Die Anbringung von Kohlenmonoxid-Melder kann Leben retten! Kohlenmonoxid-Melder alarmieren sobald gefährliche Konzentrationen an Kohlenmonoxidgasen erfasst werden. Kohlenmonoxid-Melder müssen der EN 50291 entsprechen. (EN 50291 – Elektrische Geräte für die Detektion von Kohlenmonoxid in Wohnhäusern – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten). Link zu Artikel betreffend der Bestimmungen und Wartung für Gasthermen, weitere Link als Informationsquelle mit mehr zum Thema! Auch stehen Kombinations-Meldegeräte (für Rauch und CO) deren Kosten für Jedermann erschwinglich sind am Markt zur Verfügung! In vielen Bundesländer „Österreichs“ besteht bei Neu.-und Umbauten auch im Privatbereich „Pflicht zu Rauchmeldermontage„, siehe „Änderungen in der OIB2 – Österreichisches Institut für Bautechnik„! Bildquelle: First Alert; sc05 Kohlenmonoxid-Kombimelder…

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Förderprogramm für energiesparende Einzelmaßnahmen ift – Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V.; Auf einer Pressekonferenz am 30.05.2011 stellten die Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer das Energiekonzept vor. Für die Bauindustrie ist vor allem die Fortführung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von Bedeutung, mit dem seit Beginn des Programms im Jahr 2006 erhebliche Energieeinsparerfolge erzielt und privates Kapital aktiviert wurden. Förderungssumme von jährlich 1.5 Milliarden Euro Deshalb soll für die kommenden Jahre für die Gebäudesanierung eine verlässliche Summe von jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Abwicklung wird auch weiterhin im Rahmen der Förderung und Bezuschussung durch die KfW-Förderbank erfolgen. Interessant ist sicher das KfW-Programm 430, mit dem Verbraucher energiesparende Einzelmaßnahmen mit bis zu 13.125 Euro gefördert bekommen. Hierzu zählen auch Fenster inklusive Sonnenschutz sowie bedarfsgesteuerte Fensterlüftung. In der Tabelle des Förderprogramms wird für Fenster beispielsweise ein UW ? 0,95 W/(m² K) gefordert, um die Förderung zu erhalten. Wie dies technisch zu realisieren ist und was das für ihre Konstruktionen bedeutet, zeigt Ihnen die aktuelle Fachpublikation „Energiegewinnfenster für die Energiewende“ des ift Rosenheim. Die normativen Möglichkeiten, die U-Werte für Fenster einfach per Tabelle oder Berechnung zu ermitteln, werden im Kommentar zur Produktnorm DIN EN 14351-1 rechtssicher und anschaulich erläutert. Hilfreich ist auch das VFF-Merkblatt ES.01 „U-Werte“, das gerade aktualisiert wurde. Bildquelle: ift-Rosenheim: Energiegewinn von Fenster in unterschiedlichen Glasaufbauten…

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Ing. MSc Christian Panhofer Sachverständiger  Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Elektrotechnik Wien / Österreich Werdegang: Berufsschule für Elektrotechnik; Werkmeisterschule Elektrotechnik; HTL für Elektronik und Nachrichtentechnik; Studium Facility Management Donau Uni Krems. Berufsqualifikation: Nach der Lehre als Elektroinstallateur und Werkmeisterschule für Elektrotechnik war ich bei General Motors Austria Werke als Ausbildungsmeister und als Manufacturing Engineer tätig. Anschließend als Abteilungsleiter für Fördertechnik und gewerberechtlicher Geschäftsführer für das technische Büro / Ingenieurbüro Elektrotechnik bei der Fa. VAMED im AKH Wien, zuständig für die Instandhaltung und die technische Betriebsführung der elektro- und fördertechnischen Anlagen, tätig. Der kaufmännische und betriebswirtschaftliche Bereich wurde vertieft als Prokurist und gewerberechtlicher Geschäftsführer für das technische Büro / Ingenieurbüro Elektrotechnik und Leiter der Instandhaltung bei der Fa. DIW Instandhaltung GmbH (ein Tochterunternehmen der Voith Gruppe mit ca. 1400 Mitarbeitern). Tätigkeitsbereiche: Seit 1994 beschäftige ich mich als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (seit 1998) mit dem eigenen technischen Büro/Ingenieurbüro für Elektrotechnik mit Gutachtenserstellung, Projektmanagement und örtliche Bauaufsicht von elektrischen Projekten bis 2006. Von 1997 bis 2006 war ich als Energieberater für die Wirtschaftskammer Österreich tätig. Von 2004 bis 2010 war ich als Consultant als Vortragender und Seminarleiter für die Bereiche Elektrotechnik / Instandhaltung sowie in der Unternehmensberatung insbesondere im Bereich Facility Management, Energieberatungen und technische Dienstleistungen sowie Projektmanagement bei der Fa. IRW Kuëss Consulting GmbH tätig und als Prokurist und gewerberechtlicher Geschäftsführer für das technische Büro / Ingenieurbüro Elektrotechnik und als Gesellschafter angestellt. Seit 2010 betreibe ich mein Ingenieurbüro für Elektrotechnik und erstelle Gutachten, mache Bauaufsichten und halte Vorträge. Unternehmen: Inproma Instandhaltungs-&Projektmanagement Schüttausstrasse 1-39/26/8 A-1220 Wien Mobil: 0664/4040573 Tel.: 0043 (01)953 73 03 Fax: 0043 (01)953 73 03 E-Mail:  office@inproma.at, Homepage: www.inproma.at…

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Dr. Wilfrid Wetzl Rechtsanwalt  – Baurecht, Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht; Steyr/ Oberösterreich Ausbildung : 1995 – 1996 Doktoratstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck: Abschluss mit ausgezeichnetem Erfolg. 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck: Sponsion zum Mag. iuris Beruflicher Werdegang: seit Oktober 2000 Rechtsanwalt in Steyr 1999 Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg 1996-2000 Rechtsanwaltsanwärter in renommierten Rechtsanwaltskanzleien (Fritsch Kollmann & Partner in Graz; Hasch Spohn Richter & Partner KEG in Linz; Hintermayr, Krüger & Partner in Linz) 1995-1996 Gerichtspraxis Schwerpunkte: Baurecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht Unternehmen: Dr. Wilfrid Wetzl Wetzl & Partner Recht§anwälte GmbH Stadtplatz 20-22 A-4400 Steyr Tel: +43 7252 52200 E-Mail: rechtsanwalt@wetzl.at  Homepage: www.wetzl.at…

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Anfrage aus Österreich: Bitte um Information zum Vertragsrücktritt aufgrund verpfuschter Sanierung! Ich beauftragte eine Firma zur Dachsanierung, da es bei der Sanierung schon zu Problemen gekommen war habe ich einen Bausachverständigen hinzugezogen. Der Bausachverständige verfasste eine Mängelliste, diese an die Baufirma übermittelt wurde. Es vergehen Wochen wo nichts geschieht, so wurde noch ein Sachverständiger bzgl. der Statik hinzugezogen. Die Baufirma wurde informiert das „Gefahr in Verzug vorliegt“! Auch dann noch, war die Firma nicht bemüht die Sanierung schnell und korrekt zu beenden. Beim gemeinsamen Termin mit der Baufirma wurde eine Verbesserung zwar zugesagt jedoch soll ich die Mehrkosten wie zB das Material für die Behebung des Pfuschs zahlen!? Bitte um Information wie ich mich bzgl. eines Vertragsrücktritts verhalten soll, ich möchte keine Verbesserung von dieser Baufirma da ich jegliches Vertrauen verloren habe!? Wer muss nun in diesem Fall die Bausachverständigenkosten zahlen? Beantwortung durch Dr. Wilfrid Wetzl – Rechtsanwalt aus OÖ: Ein Vertragsrücktritt kommt grundsätzlich nur dann in Frage, wenn dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt wurde und der Auftragnehmer dann diese Möglichkeit nicht genutzt hat (zB indem er die Verbesserung mangelhaft durchgeführt hat oder die Verbesserung verweigert hat). Ob hier im gegenständlichen Fall die Möglichkeit der Verbesserung unter Androhung des Vertragsrücktritts eingeräumt wurde, kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen, zumal mir die dafür erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen. Ob hier überhaupt Gefahr im Verzug vorgelegen ist, ist ebenfalls schwierig zu beurteilen. Die Verbesserung hat innerhalb angemessener Frist zu erfolgen, wenn sie dringend ist (also Gefahr in Verzug vorliegt), dann ist nur die unverzügliche Mängelbehebung angemessen bzw gefragt. Die Rechnung des Sachverständigen muss mangels anderer Vereinbarung (zumindest zunächst) derjenige bezahlen, der den Auftrag an den Sachverständigen erteilt hat. Es besteht aber freilich dann die Möglichkeit, die Kosten zurück ersetzt zu verlangen und zwar dann, wenn sich heraus stellt, dass die vom Werkunternehmer erbrachte Leistung tatsächlich mangelhaft war. Um eine detaillierte Auskunft zu diesem Fall zu erstellen ist eine Durchsicht vom  Werkvertrag mit der Baufirma, der Korrespondenz sowie die Sachverständigen-Gutachten notwendig!…

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