GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Bewertung von Schadensfällen hinsichtlich einer mikrobiologisch relevanten Belastung stellt Sachverständige in der Praxis immer wieder vor große Herausforderungen. Die alleinige Betrachtung von Laboranalysen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Neben dem mikrobiologischen Fachwissen sind für eine Bewertung ebenso bautechnische und bauphysikalische Kenntnisse notwendig. Diese Kombination an Wissen ist über Erfahrungen erlernbar, da eine Ausbildung in diesem Kombinations-Bereich nicht existiert. Nachfolgend aufgeführt sind notwendige Probenahme-Voraussetzungen, um Proben bewerten zu können, eine Darstellung der in der Praxis bewährten Probenahmeverfahren und deren möglichen Aussagen, angewandte Bewertungsgrundlagen und Kriterien für die Entscheidung, ob eine Trittschalldämmung nach einem Wasserschaden zu entfernen ist. Beschrieben werden Methoden und Bewertung inkl. Fallbeispiele, die Anforderungen an die Probenahme und praktische Probleme bei der Beurteilung und Interpretation der Analyseergebnisse werden anhand dreier Beispiele dargestellt. Kriterien für ein Bewertungsschema Um der Komplexität und der Transparenz der Bewertungen für die Frage, ob ein Fußbodenaufbau zu entfernen ist, gerecht zu werden, eignet sich nach Ansicht der Autorin eine Matrix, die nachfolgende Faktoren unterschiedlich gewichtet berücksichtigt: Kenntnis der Vor-Ort-Situation Kenntnis und Einschätzung der Ursachen eines Feuchteschadens Auswahl repräsentativer Proben, um einen Befall sicher zu erfassen (in Räumen bis 10 m² mindestens 2 Proben, darüber mindestens 3 Proben oder mehr) sachgerechte Durchführung der Probenahme: Auswahl geeigneten Werkzeugs wie Meißel, Kreisbohrer usw. Entnahme ausreichend großer Materialproben Begutachtung der Probe-Entnahmestelle und des Materials vor Ort: sichtbare Feuchtigkeit, Gerüche, Verfärbungen usw.  Auswahl des geeigneten Analyseverfahrens Ergebnis der Laboruntersuchung Erfahrung des/der Sachverständigen Die abschließende Bewertung ist abhängig von der Fragestellung: mikrobieller Befall ja/nein bzw. Sanierungserfordernis ja/nein. Im Artikel von Dipl. Biol. Nicole Richardson wird eingehend auf wichtige Bestandteile wie zum Beispiel Ausschlusskriterien, die Entscheidungsfreiheit des/der Sachverständigen und notwendige Maßnahmen eingegangen. In der Zusammenfassung sind eine vielzahl von weiterer Faktoren angeführt die im Endergebnis zu berücksichtigen sind! Artikel: Beurteilung von mikrobiell befallenen Materialien aus der Trittschalldämmung von Dipl. Biol. Nicole Richardson, ö.b.u.v. Sachverständige für Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe Bildquelle Dr. Trautmann, Umweltmykologie GbR: stark durchwachsenes Styropor…

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„Schimmelpilze im Innenraum“ von Dipl.-Biol. Nicole Richardson und Dr. Lothar Grün – Gesundheitstechnischen Aspekte in Zusammenhang mit einer Sanierung von Schimmelpilzquellen Das Thema „Schimmelpilze im Innenraum“ hat sich in den letzen Jahren zu einem häufig angefragten Thema in Gesundheitsämtern, Sachverständigenbüros und Verbraucherzentralen entwickelt. Dabei steht neben Fragen der gesundheitlichen Relevanz eines Schimmelpilzschadens oder der Ursache des Schimmelpilzwachstums verstärkt auch die Frage nach der Notwendigkeit und Angemessenheit von Sanierungsmaßnahmen zur Diskussion. In der Vergangenheit wurde Schimmelpilzwachstum in Gebäuden als eine Begleit- oder Folgeerscheinung von Baumängeln gehandhabt. Die Klärung der Ursache von Feuchtigkeit in der Bausubstanz ist traditionell eine Tätigkeit von Bausachverständigen. Schimmelpilzwachstum in Innenräumen ist auch ein hygienisches Problem. Obwohl in Innenräumen erfahrungsgemäß weitaus geringere Schimmelpilzkonzentrationen auftreten als an belasteten Arbeitsplätzen (z.B. Kompostierungsanlagen), belegen wissenschaftliche Untersuchungen, dass zwischen Feuchtigkeit/Schimmelpilzwachstum in Wohnungen und gesundheitlichen Beschwerden bei den Bewohnern ein eindeutiger Zusammenhang besteht. Vor diesem Hintergrund gehen Umweltmediziner heute davon aus, dass Schimmelpilze eine Ursache gesundheitlicher Probleme sein können. Da es derzeit nicht möglich ist, Richt- oder Grenzwerte zur gesundheitlichen Bewertung von Schimmelpilzbelastungen festzulegen, betrachtet das Umweltbundesamt Schimmelpilzbelastungen in Innenräumen als ein hygienisches Problem, das aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge zu beseitigen ist. Die Untersuchung von Innenräumen auf Schimmelpilzquellen als mögliche Ursache von belästigenden Gerüchen und gesundheitlichen Beschwerden sind Aufgabenstellungen, denen Umweltmediziner, Innenraum-Hygieniker und Baubiologen nachgehen. Die vom Umweltbundesamt (UBA 2002) formulierte Empfehlung, dass mit Schimmelpilzen belastetes Material aus Innenräumen möglichst vollständig zu beseitigen ist, hat in Sachverständigenkreisen, bei Versicherungen, bei Handwerkern und bei Wohnungsgesellschaften Verunsicherung und heftige Diskussionen ausgelöst. Denn die lange Zeit übliche Praxis, einen Schimmelpilzschaden mit einem Fungizid zu behandeln und zu überstreichen, ist nicht im Sinne dieser Empfehlung. Die entstandene Unsicherheit, ab welcher Größenordnung Schimmelpilzschäden wie und durch welchen Fachmann zu sanieren sind, hat dazu geführt, dass auf der einen Seite bei dem Nachweis von geringsten Sporenmengen große Sanierungen durchgeführt wurden und auf der anderen Seite „alte Hasen“ nicht umdenken und Schäden wie bisher als rein bautechnische Aufgabenstellung verstehen, die ohne besondere Vorkehrungen zu beseitigen sind. Das führt dazu, dass der von Sachverständigen vorgeschlagene Aufwand und die Kosten für eine Schimmelpilzsanierung sehr unterschiedlich sein können. Sanierungsgründe: Schimmelpilzbefall ist sichtbar und stört das Erscheinungsbild eines Gebäudes. Die Bausubstanz wird durch mikrobielle Zersetzung von Bauprodukten nachhaltig geschädigt (Zersetzung von Dämmschichten aus organischen Materialien wie z.B. pflanzlichen Fasern, Zersetzung von Trennschichten aus…

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Innovation am stillen Örtchen – WC System DuoFresh – Elegant, raffiniert und durchdacht! Geberit, europäischer Marktführer im Bereich Sanitärtechnik liefert einmal mehr die perfekte Lösung für die gehobenen Ansprüche der Österreicher an den modernen Bad- und Sanitärbereich. Laut einer Umfrage, die Geberit im Jänner 2011 in Auftrag gegeben hat, wünschen sich mehr als 60% der heimischen Bevölkerung ein Sanitärelement mit integriertem Geruchsabzug bzw. Hygienesystem. Was Raumsprays, Duftkerzen oder brennende Zündhölzer nur unzureichend schaffen, gehört bei der Weltneuheit Geberit DuoFresh zum Standard: angenehme, frische Luft am stillen Örtchen. Das innovative WC System Geberit DuoFresh entfernt störende Gerüche direkt aus der WC-Schüssel und funktioniert dank Aktivkohlefilter unabhängig von Raumlüftung oder Zufuhr von Außenluft. Ein funktionales und kostengünstiges Element für das Eigenheim. Blitzbefragung: Badezimmerträume und –wünsche der ÖsterreicherInnen: „Als europäischer Marktführer im Bereich Sanitärtechnik müssen wir die Wünsche unserer Kunden genau kennen, um ihnen zeitgemäße, innovative Lösungen anbieten zu können“, betont Evelyn Sillipp, Marketing-Leiterin von Geberit Österreich. Daher hat man im Rahmen der Sanitärstudie 2011 die aktuellen Bedürfnisse genau unter die Lupe genommen. Für 38% ist die Geruchsentwicklung der größte Störfaktor im Badezimmer, gefolgt von verstopften Abläufen (20%), einer veralteten Ausstattung (17%) und unpraktischen Einhängern für die WC-Hygiene (14%). Damit der Sanitärbereich zur Wellness- und Frischeoase wird, wünschen sich insgesamt über 60% der heimischen Bevölkerung einen integrierten Luftabzug im WC und ein integriertes System für die Reinigung. DuoFresh trifft den Nagel auf den Kopf und bietet genau das, was sich der Großteil der heimischen Bevölkerung wünscht: ein völlig neues, einzigartiges Frischegefühl auf der Toilette. WC System DuoFresh: Elegant, raffiniert und durchdacht Was zunächst wie eine klassische Spülung in der Wand aussieht, entpuppt sich als raffiniertes Herzstück. Hinter der eleganten Platte verbergen sich die elektronisch gesteuerte Absaugeeinheit, der austauschbare Aktivkohlefilter und zusätzlich ein Einwurfrahmen für Spülkastensteine. Auf Knopfdruck entfernt das innovative Toilettensystem unangenehme Gerüche dort, wo sie entstehen: in der WC-Schüssel. Die Luft wird mittels Aktivkohlefilter gereinigt und wieder in den Raum zurückgeführt. Eine Raumlüftung oder kalte Luft durch offene Fenster gehören damit der Vergangenheit an. Der Austausch des Aktivkohlefilters ist mit Durchschnitt einmal pro Jahr notwendig und mit wenigen Handgriffen rasch erledigt. Der praktische Einwurfrahmen bereitet störenden Einhängern für Hygiene-Produkte in der WC-Schüssel ein Ende. Der Hygienewürfel löst sich im Spülkasten auf, verteilt so seine Wirkstoffe bei jeder Spülung und sorgt für hygienische Frische. Die Installation eines Spülkastens mit DuoFresh funktioniert nebenbei wie bei…

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Ing.MMag.Dr.Gerhard Benda Rechtsanwalt  – Spezialisierung auf Baurecht Liegenschafts- und Immobilienrecht Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Tirol / Innsbruck       Ausbildung zum Maschinenbau- Ingenieur, Studium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften vieljährige berufliche Tätigkeit als Techniker und Betriebswirt in der Bauwirtschaft Seit 1999 mit eigener Kanzlei als selbständiger Rechtsanwalt tätig „Für eine juristische Beratung insbesondere in meinem schwerpunktmäßigen Tätigkeitsfeld, der Lösung von immobilien- und baurechtlichen Problemen, ist eine hohe Sensibilität nicht nur für den juristischen, sondern auch für den wirtschaftlichen und nicht zuletzt den menschlichen Aspekt erforderlich. Die Tragweite  der Probleme macht eine präzise, von Kompetenz und Erfahrung getragene Arbeitsweise notwendig. Diesen Anforderungen gerecht zu werden widme ich mein besonderes Augenmerk.“ Unternehmen: Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda Museumstrasse 17b A-6020 Innsbruck T: +43 512 586486 F: +43 512 586016 office@ra-benda.at Homepage: http://www.ra-benda.at/  …

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Einhaltung der Mindestwerte Vorausgesetzt, dass die Stromleitungen/Kabel entsprechen dem Stand der Technik und bei der Verlegung sind alle normativ geforderten Mindestwerte eingehalten: Maximale Belastung der Leitung / des Kabels Art des Verbrauchers (z.B. für Steckdosen, Herd, usw.) Maximale Länge der Leitung / des Kabels Verlegeart (z.B. Verlegung auf Holz, in Isolierten Ständerwände, im Mauerwerk, auf Putz, im Erdreich usw.) Mindestquerschnitt der Leitung / Kabel Maximale Absicherung durch Leitungsschutzschalter (oder bei Alt-Anlagen durch Schraubsicherungen) kann eine Überlastung nicht vorkommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Meisterbetrieb der Elektroinnung oder an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Nur dieser hat die notwendige Ausbildung um für einen  sicheren Betrieb Ihrer Elektroanlage zu sorgen. Georg Dachs, öffentlich bestellter Sachverständiger für Elektrotechnik – VdS zertifizierter Sachverständiger für die Prüfung Elektrischer Anlagen Bildquelle: Sachverständiger Georg Dachs: Normgerechte Verteilung?…

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BHH – Redaktion: Wer trägt Verantwortung – Ein eventuell kontaminiertes Grundstück wurde zur Wohnraumschaffung von der Stadt Wien gekauft, bis dato fehlt jegliches Gutachten der Bodensubstanz….. Wien (OTS) – „Auf Initiative der ÖVP Wien hat das Wiener Kontrollamt den Vertrag zwischen der Stadt und dem Wiener Tierschutzverein geprüft. Und hat dabei einen Grundstücksskandal der SPÖ aufgedeckt“, so LAbg. Matthias Tschirf, Vorsitzender des Kontrollausschusses. Konkret geht es um ein Grundstück am Kellerberg, an der Grenze zwischen Wien-Liesing und Niederösterreich. Auf einem Teilstück des Areals befindet sich das Wiener Tierschutzhaus. Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass die 1990 erworbene Liegenschaft viel zu teuer gekauft und zu billig verkauft wurde. Verlust für den Steuerzahler: 11,9 Mio. Euro. Die Stadt begründete den Ankauf damals mit der Schaffung von Wohnungen. Aus den Transaktionsunterlagen kam aber nicht hervor, dass auf einem Teil dieser Flächen ein Tierschutzhaus errichtet werden sollte. Allerdings ging die SPÖ-Stadtregierung von einer möglichen Kontaminierung des Areals aus. Denn auf dem Gelände stand bis 1960 eine Erdölraffinerie. Das genaue Ausmaß der Verseuchung wurde von der Stadt aber weder zum Zeitpunkt des Flächenerwerbes 1990 noch bei Bestellung des Baurechtsvertrages mit dem Tierschutzverein 1991 festgestellt. Auch nach Übernahme des Grundstücks wurden weder magistratsinterne Dienststellen noch unabhängige Experten beauftragt. Politisch verantwortlich für den überteuerten Ankauf war der damalige Wohnbaustadtrat Rudolf Edlinger, der sich praktischerweise an nichts mehr erinnert. Den Verkauf tätigte ein gewisser Werner Faymann, der sich erst gar nicht dazu äußert. „Wien soll nach 20 Jahren endlich die Verantwortung übernehmen“.

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Statistisch gesehen entstehen die meisten Brände, verursacht durch die Elektrotechnik, durch mangelhafte Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungsleitungen. In Deutschland entstehen hier Schäden in Höhe von jährlich 250-300 Millionen Euro. Vereinzelt jedoch sind auch Brände die durch mangelnde Wartung der Elektroinstallation entstehen. Ursachen hierfür sind u.a. Lockere Klemmstellen (diese entstehe durch Vibrationen, Einfluss von Kälte und Wärme, Materialschwund)  Falsche Absicherungen und dadurch Überlastung der Leitungen und Steckdosen  Veraltete oder defekte Betriebsmittel (z.B. Steckdosen, Leuchten, Motoren)  Falsche oder falsch verlegte Leitungen oder Kabel  Nicht eingehaltene gesetzliche Bestimmung in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz Jedes Fahrzeug muss alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung und jährlich zum Kundendienst, die Heizungsanlage wird jährlich gewartet und auch Gasanlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Leider gibt es kein Gesetz, dass eine Überprüfung der Elektroanlage vorschreibt. Daher ist es möglich, dass Anlagen 40, 50 oder gar 60 Jahre alt sind ohne dass diese vom Fachmann überprüft wurden. Jedoch müssen unbedingt folgende gesetzliche Regelungen beachtet werden: Bayrische Bauordnung Art.3 (Auszug)  Bauliche Anlagen …. Sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, uns die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden. Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: § 319 StGB Abs. 1 „Baugefährdung“ Wer bei der Planung, der Leitung oder Ausführung eines Baues oder Abbruch eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Gelstrafe bestraft § 319 StGB Abs. 2 „Baugefährdung“ Wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabend, technischer Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen allgemein anerkannten Regel der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet Wer vorsätzlich handelt, aber die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.  Wer fahrlässig handelt, und die Gefahr fahrlässig herbeiführt, wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Weiteres sind die Regeln der Versicherungswirtschaft zu beachten. Z.B. in jedem Feuerversicherungsvertrag findet sich unter AFB 2008 § 7 folgender Text: Sicherheitsvorschriften –  Der Versicherungsnehmer hat „Alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei Eine Elektroanlage sollte regelmäßig, spätestens alle 4 Jahre, bei vermieteten Einheiten auch bei einem Mieterwechsel, durch einen…

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Sorgfältige Planung und Ausführung – Information zu Kommentar vom Jan. 2011; Blockbauweise – Holzriegelbau; Artikel „Holz – Fertigbau und sein Wohnklima“ Zum Kommentar („Es gibt viele Unterschiede in der Holzhausbauweise……..“)  kann man wie folgt Stellung nehmen: Holz ist eine hervorragender Baustoff, der schon aufgrund der Tatsache, dass zu seiner „Herstellung“ kein energieaufwendiges Produktionsverfahren notwendig ist und darüber hinaus beim  Wachstum des Baumes noch Kohlendioxyd aus der Atmosphäre (Photosynthese) verbraucht wird, sehr positiv zur Ökobilanz beiträgt. Trotzdem sind bei der Wahl einer bestimmten Bauweise verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, sodass man nicht irgendeine Holzbauweise von vorneherein als besser oder schlechter beurteilen sollte. Ein Temperaturausgleich kann schon aufgrund der relativ geringen Wärmespeicherfähigkeit des Werkstoffes Holz nicht wirklich erfolgen. Allerdings, und nicht zuletzt aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des Holzes, empfindet man Holz bei kalter Umgebungstemperatur als relativ  „warm“ sowie bei heisser Umgebungstemperatur als relativ „kühl“ (Beispiel: Holzfußboden). Holz hat zwar die Eigenschaft bzw. Fähigkeit, Feuchtigkeit aus der umgebenden Raumluft in einem gewissen Rahmen aufzunehmen und bei trockenerem Raumklima, wieder an diese abzugeben, dennoch sollte dieser Feuchteausgleich nicht überbewertet werden. Eine Steuerung raumklimatischer Verhältnisse nur über  die Verwendung eines bestimmten Baustoffes darzustellen bzw. zu erklären, wäre keine realistische Erfassung dieses, sehr komplexen Themas. Darüber hinaus werden auch bei der Fertigbauweise (Holzriegelbau, verschiedene Mischbauweisen,  Fertig-Massivbauweise) durch die Verwendung ökologischer, geprüfter und zertifizierter Baustoffe sowohl ökologische, gesundheitliche als auch energieeinsparende Aspekte mehr und mehr in  das Gesamtkonzept von Bauwerken mit einbezogen (nicht zuletzt auch durch die immer höheren  Anforderungen an Wohngebäude durch baubehördliche Vorgaben hinsichtlich Heizwärmebedarf,  Luftdichtheit der Gebäudehülle, alternative Energiequellen u. a. m.). Im folgenden soll auf einige Aspekte der unterschiedlichen Bauweise (Holzriegelbau- und Blockbauweise) näher eingegangen werden, ohne dabei den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben  oder eine bestimmte Bauweise bewerten zu wollen. 1) Produktion und Montage: Gemäß ÖNORM B 2310, Pkt. 3.1 ist als Fertighaus „ein auf vorbereitetem Unterbau errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten, geschoßhohen Wandelementen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden“ definiert. Abweichend davon können Dachkonstruktionen einschließlich ihrer Deckenkonstruktion aufgrund besonderer Bauwerksgestaltung ohne Vorfertigung sein (Nachsatz in diesem Punkt der ÖNORM). Anmerkungen zu dieser, aus der ÖNORM zitierten, Begriffsdefinition: Ein entscheidender Vorteil der Fertigbauweise gegenüber sogenannten „herkömmlichen“ Bauweisen bzw. auch der unmittelbar angesprochenen Blockbauweise ist die weitgehend witterungsunabhängige Herstellung sowie die, aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades…

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