GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Verletzung durch Sturz – Handlauf bei Stiegenabgang ist abgerissen Useranfrage: Mit Socken die Wohnungsstiege herabgelaufen verlor ich das Gleichgewicht! Habe mich am Handlauf festgehalten, dass Geländer ist abgerissen – folgend bin ich gestürzt! Es handelt sich um ein relativ neues Gebäude. Wodurch kann ein Handlauf abreißen, gibt es eine Norm wo die Belastung für die Benutzung eines Handlaufes/Stiegengeländer geregelt ist? Wie viel Kilogramm muss ein Handlauf aushalten bevor dieser abreißt? Gibt es Montagevorschriften? Warum kann sich ein Handlauf vom Mauerwerk lösen? Muss man einen Handlauf/Stiegengeländer warten? Danke für Ihre Information! Sachverständigeninformation durch Ing. Wolfgang Haas: Betreffend unserem Telefonat letzter Woche, welches Regelwerk zum Handlauf in einer Maissonette zur Anwendung kommen kann bzw. welche Lasten beim Handlauf zur Anwendung kommen: Wie bereits am Telefon angekündigt, würde ich die Horizontallasten auf Zwischenwände und Absicherungen heranziehen. Hier ist für die KATEGORIE A eine Horizontallast von 0,5 kN/m anzunehmen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch noch mit unserem Statiker Kontakt aufgenommen, er vertritt ebenfalls die Meinung mit 0,5kN/m. Anbei der Normenauszug über die Nutzungskategorien und über die Horizontallasten bei Absturzsicherungen. Ing. Wolfgang Haas Auszug B1991-1-1 Nutzungskategorie-Horizontallasten bei Absturzsicherungen Sachverständigeninformation durch DI Andreas Rösner: Önorm EN 1991-1-1 2003-03-01 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1 … Nutzlasten im Hochbau in Verbindung mit Önorm B 1991-1-1 2006-01-01 Punkt 4.5 Horizontallasten auf Zwischenwände und Absturzsicherungen, Tabelle 6: Nutzungskategorie A (Wohnraum) qk = 0,5 kN/m. Vertikale Lasten sind in dieser Norm nicht angegeben. Ein Handlauf ist zwar keine Absturzsicherung, wird von seiner Funktion her aber als gleichwertig anzusehen sein. Leider ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten, werde aber noch nach weiteren Informationen suchen. DI Andreas Rösner…

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Verputzen bei Hochlochziegel Bei Verputzarbeiten auf hochdämmenden Mauerwerk kommt es immer wieder zu Ausführungsfehler. Aufgrund technischer Grundlagen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten kann das zur Verwendung kommende Putzsystem nur die, die im Rahmen der zugeordneten Eigenschaften möglichen Parameter leisten. Schadensfreies Verputzen ist nur möglich wenn der Putz zum Putzgrund passt, und der Putz seine wichtige bauphysikalische Funktionen für die Fassade übernehmen kann. Fazit: Die in der Praxis oft übliche Ausführung nur Wetterseite etc. mit Leichtputzsystem und Armierungsgewebe zu bekleiden und die restlichen Umfassungswände Aussen ohne Armierungsgewebe/ Armierungsputz auszuführen ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Dipl.- Wirtschaftsing. Roland Schneider Master of Engineering Verputzen bei Hochlochziegel von Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider…

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Schärfere Kontrollen und mehr Qualität hat das Auftragsportal My-Hammer vor einem Jahr versprochen. Und wie sieht das in der Praxis aus? Weg sind sie jedenfalls nicht, die schwarzen Schafe. Spontan klickt Zimmermeister Lutz Langheim aus Kreiensen auf ein paar laufende Auktionen – und wird schnell fündig: Bei einem Auftrag, einen Dachstuhl komplett auszubauen, bieten nicht nur Meisterbetriebe mit. „Mitglied der Handwerkskammer“ steht da zwar, doch auf den zweiten Klick folgt der Hinweis „Im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke“. „Solche Betriebe dürften eigentlich nicht mitbieten, das ist keine zulassungsfreie Arbeit“, beschwert sich der Handwerker.“ Langheim muss es wissen, er ist Obermeister der Zimmerer Innung Northeim-Einbeck. Seit 2007 ist er bei My-Hammer aktiv. Immer wieder stößt er auf solche Wettbewerber, konkurriert schon mal mit Umzugsunternehmen und Fliesenlegern um Zimmererarbeiten. Sein Eindruck: „Da hat sich nicht viel getan. Ich glaube nicht, dass es weniger Verstöße gegen die Handwerksordnung geworden sind.“ User müssen Verstöße melden! Mit schärferen Zugangskontrollen wollte das Auftragsportal gegen schwarze Schafe vorgehen. My-Hammer prüft bei Neuanmeldungen Personalausweis und Gewerbeschein, wenn Meistertitel oder andere Qualifikationen angegeben werden, auch die. Doch es bleibt weiterhin vor allem den Nutzern der Plattform überlassen, Verstöße gegen die Handwerksordnung und die My-Hammer-AGB zu melden. „Verhält sich ein Nutzer nicht regelkonform, kann dies von jedem anderen Nutzer gemeldet werden“, sagt My-Hammer-Pressersprecher Niels Genzmer. Wie gut diese Kontrollen greifen, wollte Langheim selbst ausprobieren – und hat für einen Auftrag mit fünfstelligem Volumen nur einen Euro geboten. Prompt wurde für eine Woche von My-Hammer gesperrt. Das Angebot sei „unrealistisch niedrig“, heißt es in der E-Mail des Portals dazu. Langheims Fazit: „Zumindest in solchen Fällen reagieren die sehr schnell.“ Mehr Transparenz Für mehr Qualität sollten zudem die Branchenbücher sorgen, die My-Hammer im Frühjahr 2009 eingeführt hat: Handwerker können hier unter anderem ausführlicher Fotos und Referenzen darstellen, um ihre Qualität unter Beweis zu stellen. Hier sieht auch Langheim eine kleine Verbesserung: „Auftraggeber könnten leichter die Qualifikation der Betriebe überprüfen – wenn sie sich dafür interessieren.“ Doch das Risiko, dass sich Kunden mehr von niedrigen Geboten und guten Bewertungen beeindrucken lassen, bestehe immer noch. Zumal nicht jeder Kunde in der Lage sei, solche Verstöße gegen die Handwerksordnung überhaupt zu erkennen, betont Langheim. Mehr Kosten Dafür lässt sich My-Hammer die Einträge in das Branchenbuch gut bezahlen. Zwischen 49,90 und 99,90 Euro im…

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Pfusch im Bad Von wegen schöner wohnen: Seit ihrer heiß ersehnten Baderneuerung mag eine Frau aus Garching kaum noch nackten Fußes die Badfließen betreten. Ihr Auftrag über das Internetportal myhammer.de ging gründlich nach hinten los. Die Auftraggeberin sitzt jetzt auf einem Schaden von 17.000 Euro und ist sich sicher, einem Betrüger aufgesessen zu sein. Das berichtet Merkur-online.de. Statt sich über ihr neues Bad zu freuen, hat die 50-Jährige nun einen Anwalt eingeschaltet und richtet sich darauf ein, das Bad ein zweites Mal renovieren zu lassen. Der Münchner Betrieb verbaute Teile, die nicht bestellt waren. Also ein rundes anstelle eines eckigen Waschbeckens und eine Plastik-Duschkabine statt einer aus Edelstahl und Glas. Die Fliesen an der Wand drohen abzubröckeln. An den Fliesen am Boden kann man sich leicht verletzen. Außerdem ist ihre Badheizung seit der Renovierung an die Heizung in ihrer Wohnung gekoppelt. Entweder laufen beide oder keine. Um die Katastrophe zu verhindern, reichten weder die Schutzfunktionen von MyHammer.de noch ihr eigenes Bauchgefühl. Sie drängte den vermeintlichen Handwerker zwar, ihr seinen Meisterbrief zu zeigen. Nach langem Zögern legte er ihr dann aber ein Dokument vor, das sie als Fälschung betrachtet. Jetzt setzt die Geschädigte auf öffentliche Aufmerksamkeit. Sie will anderen die Erfahrung sparen, billig zu kaufen und womöglich doppelt zu bezahlen. Quelle: HANDWERK.COM – Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Quelle: HANDWERK.COM…

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Zentraler Baustein für Österreichs Energieautarkie  Wien (OTS) – Solarthermie spielt bei der Warmwasser- und Wärmeversorgung in Österreich eine immer größere Rolle. „Sowohl im Rahmen der Energiestrategie Österreichs als auch in der Roadmap Solarwärme 2020 wurde das klare Ziel definiert, den Beitrag der Solarthermie zur Aufbringung der Niedertemperaturwärme auf 10 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen „, erklärt Umweltminister Niki Berlakovich zum Start des Klima- und Energiefonds- Förderprogramms „Solarthermie – große Solaranlagen“.  „Dieses Förderprogramm leistet dabei einen wichtigen Beitrag, ebnet den Weg für eine zukünftige breite Umsetzung von großen, hocheffizienten Solaranlagen und bringt uns einen Schritt weiter in Richtung Energieautarkie „, so Umweltminister Berlakovich. Die Ausschreibung legt den Fokus auf vier Bereiche:   Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben  Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgung   Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben   Solar unterstützte Klimatisierung Gefördert werden innovative, solarthermische Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 100 m2 und 2.000 m2. Die Förderung erfolgt mit Hilfe von nicht-rückzahlbaren Investitionszuschüssen. Die Ausschreibung „Solarthermie – Solare Großanlagen“ ist von 07.04.2011 bis zum 01.09.2011 geöffnet. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis 01.09.2011, 17 Uhr bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien einlangen. Österreich weltweit Spitze! Gemessen an der installierten Leistung pro Einwohner zählt Österreich bereits weltweit zu den Top 3 der angewandten Solarthermie. Solare Wärme sichert tausende Arbeitsplätze im Land und leistet mit einem Exportanteil von 80 Prozent und einem Umsatzvolumen von über 590 Millionen Euro einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich.  Das Potential für einen weiteren Ausbau der Solarthermie ist aber längst noch nicht erschöpft. Der Klima- und Energiefonds intensiviert daher mit seinem aktuellen Förderprogramm „Solarthermie – große Solaranlagen“ die effektive Verwendung dieser klimafreundlichen Technologie: „Unser Ziel ist es, auch großformatige Solarthermieanlagen am Markt zu etablieren“, bringt Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, auf den Punkt. In den vergangenen Jahren konnte der Klima- und Energiefonds durch zahlreiche, von ihm geförderte Projekte dazu beitragen, Know-how zur technologischen Weiterentwicklung der Solarthermie aufzubauen. „Damit können jetzt neue Marktsegmente, speziell im Bereich der großen Solarthermischen Anlagen erschlossen werden, wie z.B. bei KMUs, Produktionsbetrieben oder Hotels. Jetzt ist die Zeit gekommen, die gewonnenen Erkenntnisse im großen Maßstab in der Praxis zu erproben“, erklärt der Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer den Mehrfachnutzen.

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Alfred Eckertsberger Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster; OÖ/Österreichweit; Mitglied im österreichischen Normungsausschuss – Austrian Standards (Gremium ÖNORM B 5320) Ausbildung: Lehre Techn. Zeichner/Maschinenbau – Werkmeisterschule Maschinenbau/Betriebstechnik – Lehrlingsausbildnerprüfung – CAD: Konstrukteur (Komplettausbildung) – Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik, Fachbereich) – Studienberechtigungsprüfung (Latein für Rechtswissenschaften) an der JKU-Linz -Grundstudium Rechtswissenschaften an der JKU-Linz -Seit 2008: Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (für Kunststoff-und Holzfenster) – Seit Ende 2009: Diplomstudium  Wirtschaftsrecht (Fachbereich Unternehmensjurist) an der JKU-Linz Tätigkeitsbereiche: Schwerpunkte (Leistungen für den Bauherren) -Erstgespräch -Endkontrolle, ob die Montageleistungen nach dem “Stand der Technik“ bzw. normgerecht ausgeführt wurden -Erstellen einer Mängeldokumentation -Abnahme der Montageleistungen mit Fensterlieferant bzw. Montagefirma – Befund- und Gutachtenerstellung – Bei eventuell auftretenden Rechtsproblemen Unterstützung durch Kooperation mit Dr. Rainer Kurbos aus Graz, einem der renommiertesten Baujuristen Österreichs -Bei Problemen im Bereichen der Bauphysik besteht eine Kooperation mit einem der fachlich kompetentesten Bauphysikbüros in Leonding/OÖ Linz. Download (PDF): Fenstercheck – 2012 SV Alfred Eckertsberger Link zu Monatagerichtlinien Fenster Motivator: Fenster stellen einen der wichtigsten Bauteile in der Gebäudehülle dar. Diese Bauteile werden mit hoher Qualität in Bezug auf wärme- und schalltechnischer Eigenschaften hergestellt. Jedoch sollte klar sein, die besten Produkte sind nur so gut wie deren Montage. Es ist absolut wichtig und zwingend erforderlich, diese normgerecht und gemäß dem Stand der Technik entsprechend einzubauen. Durch mangelhaften Fenstereinbau sind Bauschäden vorprogrammiert. Um sich Ärger und Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten daher seitens der Bauherren Sachverständigenleistungen in Anspruch genommen werden. Kontaktdaten: Hochstraße 5 A-4731 Prambachkirchen Mobil 0676/5531588 E-Mail: alfred.eckertsberger@aon.at & office@fenster-sv.com Homepage: www.sv-fenstermontage.at  …

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Für die Hersteller bleibt bis 2013 Zeit zur Umsetzung Nun ist es amtlich – am 4. April wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Aber es besteht kein Grund zur Hektik, da entsprechend lange Übergangsfristen bis zum 01.07.2013 vorgesehen sind. Es gibt aber dennoch wesentliche Änderungen, über die das ift Rosenheim im Detail informieren wird. Drei Jahre nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) vorgelegt hat, wurde diese nun auch vom Rat der Europäischen Union, als dem gesetzgebenden Organ der Gemeinschaft, angenommen. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist am 4. April 2011 erfolgt. Die Artikel der Verordnung, mit denen bei Behörden und notifizierten Stellen die Voraussetzung für eine Anwendung zum 1.7.2013 geschaffen werden sollen, treten schon zum 24.4. 2011 in Kraft. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst ab dem 01.07.2013 verbindlich. Gleichzeitig gilt bis 01.07.2013 die „alte“ Bauproduktenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das bedeutet, dass es bis dahin bei den bekannten Regeln zur CE-Kennzeichnung bleibt. Im Gegensatz zur bisherigen Bauprodukten-Richtlinie, die eine Umsetzung durch nationale Gesetze erforderte, wurde nun die Rechtsform der Verordnung gewählt, da diese in allen Mitgliedsländern direkt gültig ist. Damit wird die CE-Kennzeichnung europaweit nach einheitlichen Vorgaben erfolgen, um die Problematik unterschiedlicher nationaler Regelungen zu vermeiden. Bis zum Vollzug der Änderungen hat der Gesetzgeber bewusst lange Übergangsfristen gesetzt, um den Herstellern genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben. Die in Art. 66 der neuen Bauproduktenverordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen sehen Folgendes vor: Bis zum 30.06.2013 CE-gekennzeichnete Produkte dürfen ungehindert vermarktet werden. Ausgestellte Konformitätsnachweise dürfen weiter verwendet werden.  Ausgestellte europäische technische Zulassungen dürfen bis zum Ablauf ihres Geltungsdatums weiter verwendet werden.  Trotz zahlreicher Präzisierungen, einiger inhaltlichen Neuerungen und vieler neuer Begriffe bleiben wesentliche Kernelemente weiterhin gültig: Pflicht zur CE-Kennzeichnung  Bestehende Konformitätsverfahren Verpflichtung zur werkseigenen Produktionskontrolle  Erstprüfung (ITT)  Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Normen   Die neue BauPVo präzisiert an vielen Stellen die Aussagen der  Bauproduktenrichtlinie und bietet eine Reihe von Vereinfachungen. Interessant sind sicher folgende Aspekte: Erweiterung der…

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In allen Bereichen unseres Lebens wird ein Umdenken gefordert, ein bewussterer Umgang mit Ressourcen. Das mit Sicherheit populärste Wort in diesem Zusammenhang ist „Nachhaltigkeit“. Überall wird die Forderung nach nachhaltiger Entwicklung, nachhaltigem Wirtschaften oder nachhaltigem Bauen propagiert. Was aber bedeutet „Nachhaltigkeit“ genau? Das Internet-Nachschlageforum „wikipedia“ definiert „Nachhaltigkeit“ sehr richtig als ein Handeln, dass „im Einklang mit Ökologie, Ökonomie und sozialen Aspekten steht“. Die ursprüngliche Definition kommt aus der Forstwirtschaft und bedeutet, dass immer nur so viel Holz dem Wald entnommen wird, wie nachwachsen kann, so dass der Wald nie zur Gänze abgeholzt wird, sondern sich immer wieder regenerieren kann. Nachhaltige Entwicklung im heutigen Sinne ist nur mit dem sogenannten Drei-Säulen-Modell möglich: der gleichzeitigen Umsetzung von  umweltschonenden, sozialen und wirtschaftlichen Zielen. Oder, mit anderen Worten: „Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können.“ Gerade im Bereich Bauen und Planen wird dieser Begriff auffallend oft verwendet. Mit gutem Grund, wenn man zum Beispiel die maßlose Inanspruchnahme von Ressourcen im Bausektor betrachtet: Das Bauwesen verbraucht ca. 50 % aller der Erde entnommenen Rohstoffe  Der Bausektor produziert mehr als 60 % des anfallenden Abfalls  Betrachtet man den Lebenszyklus von Gebäuden, so erfordert deren Bewirtschaftung  (Heizung, Kühlung, Beleuchtung ect.) ca. 80 bis 90% des gesamten Energieeinsatzes Erschreckende Fakten und Zahlen, die alarmieren. Einer der obersten Gebote für unsere Generation lautet also, diese zu ändern und zu verbessern. Der erste Schritt dazu heißt Reduktion des Energiebedarfs bei Gebäuden. Bei Neubauten Hier sollte der Heizwärmebedarf möglichst gering gehalten werden und der verbleibende Energiebedarf mit Erneuerbaren Energieträgern abgedeckt werden. Der Weg dahin führt zum Passivhaus und in weiterer Folge zum Plusenergiehaus, einem Gebäude das rein rechnerisch mehr Energie gewinnt, als es verbraucht. Durch einen Passivhausstandard können Energieeinsparpotentiale von bis zu 90% gegenüber konventionellen Gebäuden realisiert werden. Die Mehrkosten für die Errichtung betragen nur ca. 4 bis 12 % und amortisieren sich alsbald. Außerdem unterstützen Land und Bund Bauwillige mit zum Teil großzügigen Förderungen. Link: foerderdata.at Bei Bestandsgebäuden Ziel ist, durch Sanierung den Energiebedarf deutlich zu reduzieren. Besonders bei Gebäuden zwischen 1945 und 1980 können große Einsparungen erreicht werden.  Aber auch Gründerzeithäuser können nachhaltig saniert werden, sogar bis auf Passivhausniveau. Bei Bestandssanierungen sind wir uns von  HAUSVERSTAND.COM einig:…

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