GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Oft folgen Anfragen wie die Stromversorgung im Bezug auf feuchte oder nasse Wände reagiert und wie man sich bei so einer Gegebenheit verhalten soll! Bauherrenhilfeautor uns Sachverständiger für Elektrotechnik Georg Dachs aus München reagiert: Bei nassen Wänden ist äußerste Vorsicht angesagt. Es kann es zu Spannungsverschleppungen durch das ganze Haus kommen. Leitungsschutzschalter reagieren meist gar nicht oder wenn, dann nur sehr träge und erst nach langer Zeit. Diese Spannung kann je nach Grad der Feuchte lebensgefährlich und brandgefährlich sein. Bei nassen und feuchten Wänden muss der Elektrofachmann nach einer Messung abwägen, ob das Schutzpotential durch den Einbau einer Fehlerstromschutzeinrichtung angehoben werden kann, oder ob die Stromversorgung zum Teil oder gesamt abgeschaltet werden muss. Nach einem Austrockenen sind dann unbedingt die Messungen nach VDE 0105-100, Messung des Isolationswiderstand, der Schleifenimpedanz und einer evtl. eingebauten Fehlerstromschutzeinrichtung durchgeführt werden. Auch müssen, zumindest  stichpunktartig Betriebsmittel wie Schalter, Steckdosen und Klemmstellen auf evtl. Beschädigung durch die Feuchtigkeit überprüft werden. Georg Dachs Sachverständiger für Elektrotechnik Bildquelle: Georg Dachs-Sachverstaendiger für Elektrotechnik…

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Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Dieser Tage erreichte mich eine Anfrage eines besorgten Haus- und Grundstücksbesitzers aus Deutschland: der Grund: Er hatte sein Gebäude energetisch saniert, sprich eine Wärmedämmung an den Außenwänden anbringen lassen. Jetzt steht er im Konflikt mit der Grundstücksgrenze. Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Ein durchaus ernst zu nehmendes Problem, das viele Hausbesitzer betrifft oder in Zukunft betreffen wird, wollen sie ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen. Recht ist: Eine Grenzüberschreitung ist prinzipiell nicht zulässig! Die stets zu beachtenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück haben vor allem eine Nachbar schützende Wirkung. Sie sollen eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Räumlichkeiten gewährleisten und dazu beitragen, den sozialen Frieden zwischen den Nachbarn zu bewahren. Der § 912 BGB – Überbau; Duldungspflicht – besagt hierzu wörtlich: Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung WiderspruchGrenzüberschreitung erhoben hat. Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend. Hierzu § 913 BGB – Zahlung der Überbaurente Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten. Wer einen Überbau befürchtet, sollte sich rasch Klarheit über den Umfang der unrechtmäßigen Überschreitung der Grenze verschaffen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur untersucht beispielsweise im Rahmen einer Grenzanzeige die Grundstücksgrenze und die an der Grenze errichteten Gebäude. Ob und in welchen Umfang ein Überbau nach § 912 BGB vorliegt, kann letztendlich nur das zuständige Amtsgericht feststellen. Das Gericht legt auch die Höhe der zu zahlenden Rente fest. Der Rentenberechtigte, sprich der Eigentümer des in Anspruch genommenen Grundstücks, kann zudem verlangen, dass ihm der überbaute Grundstücksteil abgekauft wird. Bau auf Grundstücksgrenze – Schadensersatzpflicht Der BGH – AZ: V ZR 360/02  – urteilte u.a. in seinem Urteil vom: 19. September 2003: Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet. Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen! Am 9.Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe…

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Schmutz und Fleckentfernung von Naturstein und Keramischen Fliesen! Die Kombination aus Gestein und der gewählten Oberflächenbearbeitung stellen je nach Auswahl eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegen Flecken und Schmutze dar. Haben sich auf den Oberflächen Verschmutzungen, Flecken oder Ähnliches gebildet, ist es sehr wichtig, eine genaue Analyse durchzuführen. Bei nicht Beachtung werden Auflösen und Anätzungen der Gesteinsoberfläche Bildung von Rostflecken und Verfärbungen, die durch gesteinsimmanente Mineralien verursacht. Anhand einer Steinplatte im Küchenbereich zeigt der Sachverständige Jürgen Lang, warum die vorerwähnte Analyse wichtig sowie Kenntnisse in der Gesteinskunde und in der Chemie erforderlich sind! Natursteinreinigung von Juergen Lang Sachverständigenbüro Jürgen Lang /Münchner Str. 101, Gebäude 1, D-85737 Ismaning , Sachverständigenbüro Ehrmann, Schulz Partnerschaft – Bausachverständige in Kooperation mit Bau-Sach-Verstand e.V. SV Jürgen Lang veröffentlichte im Portal der BHH.org ebenfalls den Fachartikel: Irreversible Verfärbungen eines Terrassenbelages verursacht durch einen Farbtonvertiefer! Bildquelle:Juergen Lang; Steinplatte im Kuechenbereich…

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Heizungsumbau mit Erdwärme Die Wärmepumpe und ihre Kritiker oder der verzweifelte Versuch eine faszinierende Technologie zu verteufeln. Eine Betrachtung von Dipl. Ing. (FH) Hans-Jürgen Seifert Die neue Art der Elektroheizung Versteckte Stromfresser keine makellose Ökobilanz Klimakiller im Schafspelz Achillesferse Kältemittel zu teuer schlechte Ergebnisse Solche und ähnlich ketzerische Sprüche liest man in letzter Zeit immer häufiger. Was steckt dahinter und warum melden sich immer mehr selbst ernannte Experten zu Wort? Keine andere Branche bei den regenerativen Energien hatte in den letzten Jahren eine derartige Zuwachsrate wie die Wärmepumpe und wurde für konventionelle Heiztechnik langsam aber sicher ein ernst zu nehmender Konkurrent. Der Einbau einer Wärmepumpe geht meist zu Lasten eines Oel,- Gas oder Pelletskessel. Wartungen, Gaszähler und Schornsteine werden nicht benötigt bzw. abgemeldet. Des einen Leid, des anderen Freud, so ist nun mal das Geschäft. Neid und Missgunst werden erzeugt und um noch was zu retten oder Frust abzubauen ist jedes Mittel recht. Wer sind diese Schreiberlinge und welche Motive bewegen sie? Verdeutlichen wir uns zunächst den Aufbau einer Wärmepumpe mit Erdsonden. Es handelt sich hierbei um ein System mit den Komponenten aus Hydrologie/Geologie, Kältetechnik, Regelungstechnik und Heizungstechnik. Sind alle Anlagenteile fachmännisch geplant und ausgeführt, haben wir ein gut funktionierendes Wärmepumpensystem. Es gibt sicherlich nicht allzu viele Menschen, welche diese Fachgebiete alle gleich gut beherrschen, außer natürlich die so genannten Experten die scheinbar von allem Ahnung haben und in Wirklichkeit nichts wissen und aus dem Zusammenhang herausgelösten Unsinn verbreiten. Die Motive sind ebenso verschiedener Natur. Über verlorene Umsätze ist keiner so richtig glücklich. Arbeitet man für die Öl –oder Gaslobby, ist man vom Wärmepumpen – Boom selbstverständlich nicht begeistert und dass man dann „ Wessen Brot ich  esse, dessen Lied ich sing“ praktiziert, ist ja auch nicht ungewöhnlich. Reichen sachliche Argumente nicht aus, wird es eben über Klima und Umwelt versucht, am besten unter dem Mantel der Verbraucherschützer oder ökologischer Wohltätigskeitsgebilde. Eines ist wohl jedem klar, viele Publikationen finanzieren sich über Anzeigen aus Industrie und Wirtschaft. Eine objektive Betrachtungsweise wird es deshalb selten geben und sind wir ehrlich, so haben wir eigentlich alle irgendwie eine subjektive voreingenommene Sichtweite. So weit, so gut, kommen wir mal zu den Fakten. „Die neue Art Elektroheizung oder versteckte Stromfresser“ ist der plumpe Versuch, die Wärmepumpe als eine Elektroheizung mit hohen Stromkosten zu suggerieren. Schlechte Beispiele, die es wohl…

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Sanierungsscheck 2011 – Das zu sanierende Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein – Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben heute gemeinsam die neue Förderoffensive für die thermische Sanierung präsentiert. Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude. „Der neue Sanierungsscheck wird Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen und sichern. Rund 15.000 Haushalte können thermisch saniert werden“, sagte Mitterlehner. „Mit dem Fördervolumen von jährlich 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 setzen wir genau den richtigen Impuls zur Auslastung der Bauwirtschaft und ihrer Nebengewerbe.“ „Mit der  Einleitung zur Ökologisierung des Steuersystems können wir 2011 100 Millionen Euro für die thermische Sanierungsoffensive bereit stellen. Bis 2014 stehen uns insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz und hilft den Menschen Energiekosten und damit Geld zu sparen. Österreich profitiert dreifach: Mit jährlich vier Millionen Tonnen CO2- Einsparung, einer Wirtschaftsbelebung durch ein  ausgelöstes Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro und mit der Schaffung und Sicherung von bis zu 10.000 green jobs“, so Berlakovich. Private Förderanträge an Bausparkassen Private können ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden. Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen. Sanierungsscheck von bis zu 5.000 Euro! Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt;…

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Gegensteuern durch bedarfsgerechte WBF-Dotierung und GBV-Eigenkapitalstärkung! Wien (OTS) – „Dass die Wohnbauförderung zwei Jahre nach Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse im Rahmen der heutigen Klubenquete im Parlament zum Thema „Zukunftsinvestitionen in Umwelt, Bauen und Wohnen wieder auf Bundesebene diskutiert wird, kommt gerade zur richtigen Zeit“, betonte Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), heute, Donnerstag, in seinem Statement. Anlass zur Besorgnis geben die jüngst erhobenen Zusicherungszahlen aller geförderter Wohnbauprojekte aus dem Jahr 2010. Der Rückgang der Förderungszusicherungen um fast 25 Prozent auf insgesamt rd. 25.000 Wohnungen deutet auf eine starke Reduktion der Neubauleistung für die Folgejahre hin. Wird auch weiterhin der Sparstift bei der Wohnbauförderung angesetzt – woran einige Länderbudgetvoranschläge 2011 keinen Zweifel lassen -, droht bei einem unverändert hohen Wohnungsbedarf das Angebot leistbarer Wohnungen zunehmend knapp zu werden, warnte der Verbandsobmann.  Entschlossenes Gegensteuern muss an zwei Hebeln ansetzen, so Wurm: Zum einen an den Wohnbauförderungsbudgets der Länder, die bedarfsgerecht zu dotieren wären, zum anderen am zweckgebundenen Eigenkapital der Gemeinnützigen, dessen Bildung, Bindung und Verwendung für generationsübergreifend günstig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu stärken wäre. Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol und GBV-Aufsichtsratspräsident, untermauerte mit Beispielen aus der „gelebten“ gemeinnützigen Wohnbaupraxis die eminente Bedeutung dieser beiden  Finanzierungskomponenten für sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau. Vorsichtigen Schätzungen des GBV-Verbandes zufolge wird das Gesamt-Niveau der Wohnungsfertigstellungen (Eigenheime, Mehrgeschosswohnungsbau) 2012 mit etwa 39.000 Wohnungen um ca. 10.000 Wohnungen niedriger ausfallen als im Schnitt der letzten Jahre. Gleichzeitig erharrt der Wohnungsbedarf auf hohen 49.000 Wohnungen jährlich. „Geht die Schwere zwischen Wohnungsproduktion und -bedarf weiter auf“, erklärte der Verbandsobmann, „gehen wir geradewegs einem Wohnungsmangel mit all den ‚Kollateralschäden‘ entgegen“. Ein knapperes Angebot verteuert die Preise von Mietwohnungen. Das ist jenes Wohnungssegment, bei dem nicht erst seit den durch die Wirtschaftskrise verursachten Einkommensverlusten eine starke Nachfrage zu beobachten ist. Die Bereitstellung von Wohnungen, „die man sich leisten kann“, wie eine breit angelegte Umfrage als 1. Priorität von Junghaushalten ergab, wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für die Wohnbauförderungspolitik und die gemeinnützigen Bauvereinigungen als professionelle Partner bei der Wohnungsversorgung. Jetzt sei „Agieren statt Reagieren“ erforderlich, appellierte Wurm. Einen Ansatzpunkt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bietet das Eigenkapital der Gemeinnützigen. Bereits in der Vergangenheit habe der zweckgerichtete Einsatz der beschränkt erwirtschafteten Erträge der Ausdünnung der Wohnbauförderungsmittel entgegenwirken können. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil des Eigenkapitaleinsatzes zur Finanzierung…

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Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt! Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden. In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur: Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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Der Fördertopf Österreichs! Wien (OTS) – Nun soll doch der österreichischen Photovoltaik Wirtschaft geholfen werden. Entgegen ersten Meldungen wird die Bundesregierung 32 Millionen Euro für Förderungen 2011 bereitstellen. Zumindest sieht es ein brandneuer Entwurf so vor. Tatarenmeldungen kreisten über der österreichischen TV-Wirtschaft: Bis 2019 oder gar die nächsten 10 Jahre seien sämtliche Fördertöpfe bis vor kurzem ausgeräumt. Wer sich jetzt für eine tarifgeförderte Anlage entscheidet, bekäme demnach erst ab 2020 seine Förderung. Das man dabei nicht mehr von einer Förderung sondern eher von einer Veräppelung der Bürger sprechen musste war dann in den letzten Tagen auch den zuständigen Innenministerien bewusst geworden. Diese Nicht-Förderung war selbst hartgesottenen Photovoltaik Gegnern zu peinlich. In einen nunmehrigen Entwurf des Wirtschaftsministeriums ist davon die Rede sämtliche vorliegenden Anträge in einem radikalen Aufwaschen zu befriedigen und sozusagen die immer länger werdende Schlange der Bewerber durchzuwinken. Statt 35 Millionen Euro im Jahr 2010 sollen 2011 immerhin 32 Millionen in die Photovoltaikförderung fließen. Damit könnten Photovoltaik-Anlagen mit einer Größenordnung von 27-30 Megawatt Peak errichtet werden, wie Austria Solar Präsident Hans Kronberger auf einer Energietagung in Gleisdorf gestern bestätigte. Die neue Förderstruktur wird voraussichtlich noch im Frühjahr beschlossen werden. Die Struktur der Förderung soll im Prinzip erhalten bleiben und läuft für die Investitionsförderung (für Anlagen bis 5 Kilowatt Peak) weiterhin über den Klima- und Energiefonds. Allerdings dürfte der Zuschuss von 1.300 Euro auf ca. 1.150 Euro/Kilowatt gekürzt werden. Die genaue Summe steht noch nicht fest. Offizielle Bestätigungen dafür liegen aber noch nicht vor. Laut Kronberger sind in Österreich mit Ende 2010 fast 60 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert. Mit einem Gleichstand der Stromkosten zwischen Photovoltaik und gelieferten Normalstrom wird in Deutschland bis 2013 und in Österreich bis 2015 gerechnet. Kronberger meinte zwar, dass eine Überförderung der Photovoltaik wie in anderen Ländern passiert, für die gesamte Branche nicht hilfreich sei, dass jedoch noch einige Jahre gute Rahmenbedingungen notwendig seien um das angepeilte Ziel von 8% der Stromförderung durch Photovoltaik bis zum Jahre 2020 zu erreichen. Förderstellen in Österreich: Die Förderprogramme des Klima- und Energiefonds – OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG – Photovoltaic Austria So könnte ein Förderantrag aussehen…

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