GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Aktualisierung vom 10.2.2012: Der Anwalt von unten angeführtem Bauunternehmer gibt bekannt dass dieser nicht mehr als Bauunternehmer aktiv ist, es bestehe also kein Anlass mehr diesen mit vollen Namen zu nennen. Die Redaktion schließt sich dieser Meinung an und anonymisiert den Beitrag. Es besteht kein Grund mehr andere vor diesem Bauunternehmer zu warnen, weswegen auch kein Anlass besteht seinen Namen negativ zu erwähnen.
Ein altbestehendes Souterrain-Lokal in Wien, es sollen die eigenen Arbeiter untergebracht und entsprechende Umbauarbeiten, sowie der Einbau von Nassräumen erfolgen. G.N.wird beauftragt, er stellt sich als Baufirma und Generalunternehmer vor. Man müsse sich keine Sorgen machen, Baumeister,- Trockenbau,- Elektriker,-Installateur,- Fliesenleger,- und Malerarbeiten, alles aus einer Hand.

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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Useranfrage: Bitte um Information zu Borosilikatglas und Borofloatglas! Welches kann man als Bauteil verwenden? In welchen Bezug steht das Material zu Brandschutzverglasung?  Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor, Sachverständiger im Fachbereich Glas; Herrn Alexander Krein aus Rottenburg/Laaber; Borosilikatglas wird überwiegend als technisches Glas eingesetzt.  Wegen seiner Eigenschaften, insbesondere wegen seiner chemische Beständigkeit, werden daraus überwiegend Laborgläser hergestellt. Borofloatglas dagegen wird hauptsächlich als Brandschutzverglasungen und auch für sehr dünne Glasdisplays verwendet. Hier noch ausführlichere Anmerkungen für beide Gläser. Borosilikatglas, auch als Borsilikatglas oder Borosilicatglas bezeichnet, nach ISO 3585 (Handelsnamen Jenaer Glas, Duran, Pyrex, Ilmabor, Simax, Solidex, Fiolax), sind sehr chemikalien- und temperaturbeständige Gläser, die vor allem für Glasgeräte im Labor, der chemischen Verfahrenstechnik und im Haushalt eingesetzt werden. Die gute chemische Beständigkeit gegenüber Wasser, vielen Chemikalien und pharmazeutischen Produkten (hydrolytische Klasse 1) erklärt sich durch den Bor-Gehalt der Gläser. Die Temperaturbeständigkeit und Unempfindlichkeit der Borsilikatgläser gegen plötzliche Temperaturschwankungen sind eine Folge des geringen Wärmeausdehnungskoeffizienten (˜ 3,3 × 10-6 K-1) von Borsilikat. Die Gläser bestehen zu 4–8 % aus Alkalimetalloxiden (Natriumoxid Na2O; Kaliumoxid K2O), 2–7 % Aluminiumoxid (Al2O3), bis zu 5 % Erdalkalimetalloxiden, 70–80 % Siliciumdioxid (SiO2) und 7–13 % Bortrioxid (B2O3). Borofloat ist ein Herstellungsverfahren für Flachglas, dessen chemische Hauptkomponenten SiO2 und B2O3 sind und das vor allem für den Einsatz als dünnes Displayglas und Brandschutzverglasung hergestellt wird. Das für handelsübliche Flachgläser (Soda-Kalk-Silicatglas) der Firma Pilkington eingeführte Floatverfahren wird seit Mitte des 20. Jahrhunderts zur Herstellung von Flachglas eingesetzt. Das Wort Borofloat ist entstanden durch das Zusammenziehen der Worte Borosilicatglas und Floatverfahren. Ich hoffe mit meinen Ausführungen geholfen zu haben! Quelle: SCHOTT Technical Glass Solutions GmbH; PYRAN® Brandschutzglas – Das Original aus Borosilicat…

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Dieser Artikel von Prof. Dr. Norbert Raschper basiert auf einem Forschungsprojekt von acht Hamburger Genossenschaften unter Leitung der Gesellschaft für Bau- und Stadtentwicklung mbH Hamburg aus 2009. Für einen Bestand von rund 60.000 Mieteinheiten wurden differenzierte Untersuchungen der Energieverbrauchswerte durchgeführt. In diesem Teil wird erläutert, warum Verbrauchs- und Bedarfsdaten differieren und wie man zu praxisnahen Bedarfsberechnungen kommen kann. Die Rückschau nach durchgeführter Modernisierung zeigt leider häufig, dass die berechneten Bedarfswerte mit den sich einstellenden Verbrauchswerten nicht übereinstimmen. Dies erschwert die Akzeptanz der Mieter für modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen und führt bei den modernisierungsbedingte Kaltmietenerhöhungen zu einer unsicheren Entscheidungsbasis für die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Modernisierung. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch „DW Die Wohnungswirtschaft“ Warum Verbrauchswerte und bedarfsberechnungen voneinander abweichen von Prof. Dr. Norbert Raschper Bildquelle: DW – Die Wohnwirtschaft: Auswirkung wichtiger Kerngrößen auf den Energiebedarf eines Gebäudes…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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Kohlenmonoxidunfälle – Thermenwartung ist und bleibt Pflicht! Meldung vom 13.01.2011 in der österreichischen Tageszeitung – Kronenzeitung Therme defekt – Gericht am Zug: Am Freitag den  07.01.2011 erlitt eine 17. Jährige in Wr. Neustadt (NÖ) eine Kohlenmonoxidvergiftung! Dem Mädchen geht es bereits wieder besser. Laut Krone, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen den Mieter aufgrund nicht durchgeführter Überprüfungen und verabsäumter Wartung. Die Kronenzeitung erwähnt eine wiederkehrende Überprüfung von Gasthermen und Durchlauferhitzer von allen zwei Jahren und manche sogar jährlich! Wie auch in der Bauherrenhilfe im Okt. 2010 veröffentlicht, ist die Regelung von Abgasmessungen wie folgt verpflichtend – siehe den Auszug der „Wiener Landesinnung für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern.“ schreibt das Gesetz vor. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll „JEDER“ die eigene Sicherheit bedenken! Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Überprüfung alle 2 Jahre Unabhängig von der  Abgasmessung ist die Wichtigkeit der jährlichen Wartung, bei dieser werden durch Schmutz verlegte Abgaswege gereinigt und Sicherheitsventile überprüft! Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht: Gründliche Reinigung des Brenners Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen  Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes • Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung  gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen  Entlüftung und Probelauf der Heizung  Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand)  Funktionsprüfung Schlechte Verbrennung führt…

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TRENDS BEI DER PULVERBESCHICHTUNG Die Pulverbeschichtung von Aluminiumprofilen im Architekturbereich, also für Fenster, Türen, Portale, Fassaden usw., ist eine hochwertige Methode der Oberflächenveredelung. Sie hält höchsten Beanspruchungen stand und lässt sich den unterschiedlichsten funktionellen und dekorativen Anforderungen sehr gut anpassen. Umwelt und Energieeffizienz im Trend! Bei der Pulverbeschichtung wird das Beschichtungspulver mittels elektrostatischer Sprüheinrichtung oder im Tribo-Verfahren (=Reibungsaufladung) auf die zu beschichtenden Teile appliziert und in einem nachfolgenden Einbrennprozess bei Werkstücktemperaturen von 180 bis 210°C geschmolzen und chemisch vernetzt. Dabei entstehen Beschichtungen, die hohen Beanspruchungen bzw. hohen Anforderungen gerecht werden. Ein wesentlicher Qualitätsfaktor ist die fachgerechte Vorbehandlung der Oberflächen. Und dabei spielen Umwelt und Energieeffizienz zunehmend eine bedeutende Rolle. Immer öfter wird deshalb ein möglichst ressourcenschonendes und umweltfreundliches Verfahren eingesetzt: die chromfreie Vorbehandlung. Durch den Einsatz von „Niedrigtemperaturpulver“ und generell reaktiveren Beschichtungsstoffen sowie durch anlagetechnische Anpassungen wird möglichst energieeffizient beschichtet. Zudem gestattet Dünnschichtpulver bei konstanter und entsprechender Bauteilgeometrie ein Beschichten mit deutlich reduziertem Pulververbrauch. Hochwetterfeste Beschichtungspulver liegen ebenfalls im Trend und sorgen für eine noch bessere Werterhaltung sowie für verlängerte Garantiezeiten bei der Farbtonstabilität und der Restglanzhaltung. Vielfalt bei der Optik gefragt Nahezu grenzenlos sind die gestalterischen Möglichkeiten bei der Pulverbeschichtung. Die gewünschten Farben können aus standardisierten RAL- oder NCS-Farbsystemen in verschiedenen Glanzgraden (von matt bis glänzend) und Oberflächen (glatt oder feinstrukturiert) ausgewählt werden. Realisierbar und von Architekten und Bauherren verstärkt nachgefragt, sind verschiedenste Oberflächenstrukturen wie Metallic-, Eisenglimmer-, Hammerschlag- und Kipp-Effekte sowie Holzdekore. Unterstützt wird der Trend zur Farb- und Strukturvielfalt durch anlagetechnische  Konzepte, die einen Pulverwechsel innerhalb von wenigen Minuten ermöglichen. Visionen bald Wirklichkeit. In der Zukunft wird die Pulverbeschichtung neben dem grundsätzlichen Schutz und der farblichen Gestaltung weitere Funktionen übernehmen und dazu zählen u. a.: Antigraffiti, Easy-to-Clean bzw. Selbstreinigung. Quelle: AFI Aluminium-Fenster-Institut  Quelle: AFI Aluminium-Fenster-Institut; Nicole Heiling…

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Zustand und Zeiträume der wiederkehrenden Überprüfung von elektrischen Anlagen! Wien (OTS) – Welcher Hausbesitzer, Wohnungseigentümer oder -mieter macht sich schon ernsthaft Gedanken, ob die heimische elektrische Anlage korrekt und sicher funktioniert – kommt der Strom ja ohnehin ganz selbstverständlich aus der Steckdose. Damit aber neben dem Alltäglichen der Sicherheitsgedanke nicht zu kurz kommt, hat der OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik nun eine neue Richtlinie herausgegeben: OVE-Richtlinie R 5 „Bedienen und Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen durch Laien“. Diese Richtlinie gilt für Anlagen mit Nennwechselspannungen bis 230/400 V – somit für alle konventionellen Installationen (Wohnungsinstallationen), die für den Gebrauch durch Laien installiert wurden, und bringt den Benutzern der elektrischen Anlagen den Sicherheitsaspekt und die gesetzlichen Grundlagen für den täglichen Betrieb näher. Unter anderem werden Verantwortlichkeiten, der ordnungsgemäße Zustand und auch die Zeiträume der wiederkehrenden Überprüfung der elektrischen Anlage behandelt. Anschauliches Infoblatt für den Verteilerschrank. Um den wesentlichen Inhalt dieser neuen Richtlinie möglichst anschaulich darzustellen, wurde ein Infoblatt mit Sicherheitshinweisen erstellt, das am oder im Verteilerschrank angebracht werden sollte und auch die Möglichkeit zur Auflistung der Stromkreise bietet. Im Infoblatt wird unter anderem  darauf hingewiesen, dass mindestens zweimal im Jahr die Prüftaste am FI-Schutzschalter zu betätigen ist, um das korrekte Auslösen zu testen. Auch ist mindestens alle zehn Jahre eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage durch eine befugte Elektrofachkraft durchzuführen. Die Daten dieser Prüfungen werden im Infoblatt eingetragen und stehen somit deutlich sichtbar zur Verfügung. Die Richtlinie R 5 wurde vom Technischen Subkomitee H 5 „Betrieb elektrischer Hochspannungsanlagen“ des Österreichischen Elektrotechnischen Komitees (OEK) im OVE in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker sowie Vertretern aus dem Technischen Komitee E „Elektrische Niederspannungsanlagen“ des OEK erarbeitet. Die OVE-Richtlinie R 5 und das selbstklebende Infoblatt sind beim OVE (verkauf@ove.at) und beim Kuratorium für Elektrotechnik (kuratorium@wkw.at) erhältlich bzw. können auch online über den OVE-Webshop bestellt werden. Preis Richtlinie gedruckt: 23,- Euro, Preis selbstklebendes Infoblatt (jew. 20 Stück): 41,- Euro. Über den OVE Der Österreichische Verband für Elektrotechnik (OVE) repräsentiert alle Bereiche der Elektrotechnik und Informationstechnik und vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowie der gesamten Branche auf nationaler und internationaler Ebene. Seine Kerngebiete sind die elektrotechnische Normung, die Zertifizierung, die Blitzortung und Blitzforschung sowie die fachliche Aus- und Weiterbildung. Der OVE ist der offizielle österreichische Vertreter bei IEC und CENELEC,…

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