GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wärmedämmverbundsystem-Fassaden sind eine heikle Sache. Diese greifen in die Baupyhsik der Außenwände ein, nicht nur wegen der Dämmung sondern auch wegen der behinderten Austrocknung von feuchten Wänden, und der Störung diffusorischer Strömungen. Na gut, tut ja nichts zur Sache, aber bei dieser Fassade ist so ziemlich alles schief gegangen.

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Ich habe eine Mailanfrage von Privat erhalten, ob im Besonderen Kaltwasserleitungen im Trockenbau (oder in Schächten und sonstwo) isoliert werden müssen, respektive ob diese „luftdicht“ isoliert werden müssen. Es verwenden zwar alle Beteiligten das falsche Vokabular (Siehe Kurzartikel „Isolierer sind keine Gebäudeabdichter„) Aber die Antworten kamen in allen Fällen prompt, freundlich und inhaltsvoll – DANKE! Habe die Antworten an die Fragestellerin weitergeleitet. Unten die Auflistung chronologisch aufgelistet. (Die? älteste oben) AUSKUNFT DER INSTALLATEURINNUNG – KURZ VOR WEIHNACHTEN: Bezüglich Rohrisolierungen teile ich Ihnen mit: Nach neuesten Erkenntnissen sind bei Metall- Wasserleitungen Isolierungen wie folgt nicht mehr zu verwenden: Isolierungen kombiniert innen Filzmaterial- außen Kunststoffbeschichtung.Es gab mehrfach bei dieser Kombination infolge Schwitzwasserbildung chemische Reaktionen. Die Metall- Wasserleitungen wurden angegriffen, teilweise bis zum Lochfraß.? Ich hoffe Ihnen damit gedient zu haben, wünsche Ihnen noch schöne Feiertage und verbleibe Csapak Peter AUSKUNFT ING. ALTENBACHER – PLAN-A: *Von:* Plan A [mailto:office @ plan-a.at] *Gesendet:* Montag, 22. Dezember 2008 09:57 *An:* bauherrenhilfe @ gesetz.at *Betreff:* Isolierung von Wasserleitungen DG Ausbau [Fwd: Ihre Anfrage v. 14.12.2008] Bezüglich Ihrer Anfrage zur Rohrisolierung der Kaltwasserleitung des Bildes 01_Din410B2 möchten wir Sie wie folgt informieren:Grundsätzlich sind alle Kaltwasserleitungen durchgehend? dammpfdiffussionsdicht zu isolieren. Das heißt, der dem Rohr? übergezogene Isolierschlauch muß an den Stößen und am Isolierungsende? dampfdicht verklebt werden. Diese Maßnahmen…

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Als Zusatzbeschreibung zu einem Leistungsverzeichnis stand als Haftzeit für “Isolierarbeiten” 10 Jahre geschrieben.? Natürlich sollte dies auch den Haftrücklaß betreffen, immerhin 5% von rund Euro 500.000, also Euro 25.000 welche erst nach 10 statt nach 3 Jahren ausbezahlt werden sollten!

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