GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Häuslbauermesse war! Rund 28.000 neugierige, aber auch interessierte BesucherInnen machten vom 23. bis 25.2.2024 sich auf den Weg in die Klagenfurter Messehallen und waren vom großen Ausstellerangebot und der Auswahl begeistert. Das Interesse am Bauen, Wohnen, Sanieren und Renovieren sowie Energiesparen war riesig. Der Trend geht eindeutig in Richtung Sanierung, hier haben sich die Interessenslagen massiv gedreht. ************** Die Bauherrenhilfe hat in Kooperation mit der Messeveranstaltung einen Stand betrieben und rund 400 Beratungen vorgenommen. Der große Andrang lässt auf ein doch noch gutes Baujahr 2024 hoffen. Der Optimismus kehrt zurück, unsere Partner haben sich über viele gute Gespräche gefreut: Isospan mit dem besten Mauerstein, Swisspearl mit der besten Indach-PV-Anlage, Easytherm mit der effizientesten Heizung, Petwalk mit der innovativsten Hunde- und Katzenklappe, MC-Bauchemie mit hochwertigen Produkten für praktisch jede Anwendung, Knauf mit der besten Trockenbaupalette und „Ihre Finanzprofis“ mit den klügsten Ideen für Häuslbauerfinanzierungen. Wir bedanken uns bei den Veranstaltern für die bemerkenswerte Organisation!   (Veröffentlicht am 13.3.2024)…

Weiterlesen

Am 12.November 2016 laden wir interessierte Häuslbauer ein, sich zu Themen rund ums Bauen, Wohnen, Sanieren und Kaufen zu informieren. Kommen Sie Samstag 12.11.2016 ab 12.00 in unsere Vereinsräume in 1040 Wien, Prinz Eugen Strasse 76. Hören Sie interessante Vorträge. Informieren Sie sich bei den anwesenden Firmen „Aust-Bau„, „Blue-Solution / PV-Anlagen“, „Etherma / Elektrowärme“ und „Siblik / Elektro & Haustechnik“ als auch bei den Vortragenden. Bringen Sie Ihre Fragen mit. Nützen Sie diese Möglichkeit. Vortragende und Ihre Themen: Architekt DI Martin Haas, MSc allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Architektur, Baurecht und Nutzwert geplantes Thema: „Der Weg zur Baubewilligung“ Franz Krautgasser  allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Elektrotechnik geplantes Thema: „Anlagenbuch – Bedienen & Erhalten von elektrischen Anlagen durch den Nutzer – OVE-Richtlinie R5“ Ing. Andreas Lehner, GF Blue-Solution GmbH geplantes Thema: „Photovoltaik 2.0 – der einfache Weg zum Sonnenstrom“ Günther Nussbaum, Bausachverständiger zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024 geplantes Thema: „Worauf muss man beim Hausbau/Kauf achten. Tipps & Tricks“ Dipl.Ing. (FH) Alfred Pichsenmeister, Dipl. Consultant f. Erneuerbare Energie geplantes Thema: „Best Practice Beispiel über das Thema Smart Home“ Architekt Bmst. DI. Ursula Schrott allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV geplantes Thema: „Risikomanagement beim Häuslbauen – wozu“ Ing. Mag. Christian Vondrus, Produktmanagement Gesundes Wohnen geplantes Thema: „Was kann ich tun für gesunde Raumluft“  RA Ing. DDR.Hermann Wenusch allgem. beeideter und gerichtl. zert. SV für Bauwesen geplantes Thema: „Weshalb sich spätere Änderungen rächen (müssen)“ Jürgen Zollner, ETHERMA Elektrowärme GmbH geplantes Thema: „So heizt man heute – die moderne Elektroheizung“ Zusätzlich bietet die Baufirma Aust Bau Gesellschaft m.b.H. an diesem Tage Informationen zu ihren Tätigkeiten wie Ziegelmassivbau, Sanierungen uvm. Blue-Solution hält zum einfachen Weg zum Sonnenstrom am Laufenden. ETHERMA Elektrowärme GmbH informiert zum Thema Heizen und Siblik Elektrik GmbH & Co KG zur Hausautomatisierung. Zeitlicher Ablauf: 12:00 Einlass 13:00 Begrüßung Günther Nussbaum und 1.Teil seines Vortrages „Fehler bei Hausbau/Kauf vermeiden“ 13:45 Pause 14:00 Vortrag Martin Haas „Der Weg zur Baubewilligung“ 14:30 Pause 14:45 Vortrag Ursula Schrott „Risikomanagement beim Häuslbauen – wozu“ 15:15 Pause 15:30 Vortrag Franz Krautgasser „Anlagenbuch – Bedienen & Erhalten…

Weiterlesen

Interessante Interior-Design-Lösungen binden immer mehr den Einbau raumhoher Innentüren ein, um die innenarchitektonische Prägung der Wandgestaltung noch weiter zu attraktivieren. Oberösterreichs Türen-Hersteller Wippro, in Vorderweißenbach, bietet dafür vielfältige Lösungen an; ideal für private Wohnräume, aber auch für die Innenarchitektur im gewerblichen Objektbereich.   Gestaltungsvielfalt Nahezu uneingeschränkt ist der gestalterische Spielraum. Von der schlichten weißen Holztüre, deren Oberfläche makellos bearbeitet ist, bis hin zu unterschiedlichsten heimischen und exotischen Hölzern spannt sich der Bogen individueller Planung. Diese enorme Auswahl schließt auch das Gestaltungsthema „Glas“ ein. Ob als partielle Füllung in Holztüren oder in Komplettausführung: Echtes Glas, pur oder oberflächenbehandelt, ist eine perfekte Tür- oder Raumabtrennungslösung. Selbstverständlich sind die raumhohen Wippro-Türen auch als Schiebetür-Konstruktionen zu haben; ja, selbst Pendel- oder Raumspartüren sind möglich. High-Tec-Zargen Mit den Systemen FLAT und SLIM ermöglicht Wippro ganz besondere optische Effekte. Technisch raffiniert durchdacht, schaffen es diese revolutionären Systeme, Türen (auch raumhohe) so zu verbinden, dass Zarge, Türblatt und Wand zu einer Einheit verschmelzen und nurmehr eine Minimalfuge verrät: Hier ist die Tür. Top-Service Ob im Neu-, Umbau oder bei der Renovierung begleiten die Wippro-Experten beratend ihre privaten Kunden und kommunizieren mit professionellen Planern in allen Bauphasen. Zum Rundum-Service zählen auch die eingespielten Montage-Teams. www.wippro.at…

Weiterlesen

Der SOLID-Talk am 28.01.2015 widmete sich dem heißen Thema vom 1-Mann-Gewerbe bis zur Dumpingfirma in rechtlicher, praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Vor dem Hintergrund von Preis- und Lohndumping, Vergaberecht und Qualitätsfragen diskutierte eine mit dem Thema ständig befasste prominente und hochqualifizierte Runde mit Ing. Peter Außerlechner (GF Bauer Spezialtiefbau), KommR Maria Epple (Landesinnungsmeisterin Bgld), Mag. Manfred Essletzbichler (Wolf Theiss Rechtsanwälte) und Mag.Manfred Katzenschlager (GF Bundesinnung Bau) unter der Leitung von Thomas Pöll (Chefredakteur Solid). Sehen Sie hier die Zusammenfassung des 2.Solidtalk vom 28.01.2015: Das waren die Diskutanten:…

Weiterlesen

DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

Weiterlesen

Ottakring – Mauerfall Auch nach einem Mauereinsturz, wie vor kurzem in Wien-Ottakring geschehen, und von uns berichtet muss der Alltag wieder aufgenommen werden. Geschockt gaben die Bauarbeiter an keine Fehler gemacht zu haben: „So alte Gebäude können nicht die Sicherheit und Standards von Heute haben, dazu haben die alten Mauerwerke zu viel erlebt!“ Um die Sicherheit zu gewähren hat man bei den Sanierungsarbeiten die ca 100 Jahre alte Ziegelmauer mit Beton hinterfüllt, doch das alte Mauerwerk hat dem Betongewicht nachgegeben und ist eingestürzt! Angrenzend befand sich die Wohnung von der netten 70 – jährigen Hermine R. Sie nennt es Glück, denn es gab trotz oftmals vor der Mauer spielender Kinder keine Verletzten. Bedenklich ist dass an der alten Bausubstanz weitergearbeitet wird, und hier ein „Kindergarten“ entstehen soll! Ottakring – Stiegenrutsch So glimpflich ist der Einsturz am 10.8.2010 in der Hasnerstrasse 93 nicht abgelaufen, hier wurde wie durch ein Wunder nur ein Mann leicht verletzt. Immerhin ist die vom ersten Stock in den Keller führende Stiege weggerutscht! Außen wurde dieses Haus erst frisch saniert! Ein großer Anteil von Wiens Bausubstanz ist mehr als 100 Jahre alt. Heuer stürzten schon „teileweise“ drei Altbauten ein, viele der alten Häuser sind von Rissen übersaet (Haus von Opernstar Anna Netrebko am Franziskanerpl.). Wie baufällig/einsturzgefährdet sind die anderen Wiener Altbauten aus der Gründerzeit? Ziviltechniker Herr Branko Rusnov ist Erdbebenexperte und untersuchte die Bausubstanz der Wiener Gründerzeithäuser, er ist der Überzeugung, dass viel zu wenig in die Sanierung dieser Häuser investiert wird, man könnte es auch „Kosmetik“ nennen, weil Risse verputzen, Innenmauer und Fassadenmalereien nichts zur Sicherheit beitragen. Hier wird oftmals für einen schnellen Verkauf nicht nachhaltig genug saniert. Bei Häuser deren Entstehung in den Jahren 1830 – 1910 war sind lt. Rusnov „Durchbrüche und Zwischenwände entfernt worden, dadurch gehen Aussteifungsfunktionen verloren. Solch Häuser widerstehen zwar dem Winddruck doch nicht einem Erdbeben.“ Sogar Baumaschinen können so alte Gemäuer erschüttern. „Oberflächliche Sicherheitsmaßnahmen“ gelten leider auch oft bei stark rüttelnden Maschinen oder in Baugrubennähe. Seit 1997 sind bei Dachbodenausbauten – Erdbebengutachten und bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben, Ziviltechniker wie Herr Rusnov sind der Meinung das bei Sanierungen die zuletzt verbesserte Erdbebennorm die Gefahr eindämmt. Eine große Gefährdung stellen auch div. Käufhäuser aus der Gründerzeit in der Mariahilfer…

Weiterlesen