GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Achtung, Falle! Versicherung mitgekauft….. Wechselt etwa ein Haus den Besitzer, läuft die Versicherung oft weiter. Kündigen geht, aber es gibt Fristen. Familie S. hatte sich ein schmuckes Reihenhaus gekauft. Nach ein paar Monaten flatterte ein Brief einer Versicherung in den Postkasten. Die Prämie für die Eigenheimversicherung war fällig. Familie S. war verwundert. Sie hatte keine Versicherung bei diesem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Woran die Familie aber nicht mehr dachte, dass im Kaufvertrag  eine bestehende Eigenheimversicherung erwähnt war. Nachdem Familie S. recherchiert hatte, kam sie eben drauf, dass der Vorbesitzer die Versicherung abgeschlossen hatte. „Wenn eine Person eine versicherte Sache wie ein Haus, Auto oder eine Wohnung verkauft, dann tritt der Käufer an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein, und zwar mit allen Rechten und Pflichten“, erklärt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Der Käufer kann den Vertrag außerordentlich kündigen – innerhalb eines Monats ab Kauf mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Als Zeitpunkt des Erwerbs des Hauses gilt die Eintragung ins Grundbuch. Wusste der Käufer von der Versicherung nichts, so hat er ab Kenntnis von der Versicherung einen Monat Zeit, zu kündigen. Freilich kann auch das Unternehmen die Versicherung kündigen. „Da Familie S. diese Möglichkeiten zur Kündigung der Versicherung versäumt hatte, kann sie die Versicherung nun nur ordentlich zum nächstmöglichen Kündigungstermin unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen“, so Kollmann. Versicherung richtig kündigen – Achten Sie beim Kauf von Immobilien auf bestehende Versicherungen. Wird der Kaufvertrag gemacht, klären Sie ab, ob es eine Versicherung gibt. – Wenn Sie den Grundbuchsbeschluss in Händen haben, können Sie die „übernommene“ Versicherung kündigen. – Kündigen Sie die Versicherung jedenfalls schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen  eines Schreibens beim Versicherer maßgeblich. Tipps und Musterbriefe, um den Versicherungsvertrag zu kündigen, finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/versicherungkuendigen. Textquelle: Arbeiterkammer; Zeitschrift „Für Sie“- Sept.2015/Seite 19 Bildquelle: Architekt DI Klaus Heissbauer; Artikel: Traumhaus in Holzriegelbauweise!…

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