GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Gemeinde Wien hat im 10. Bezirk unseren Gold-Qualitätsbetrieb Zingl Bau G.m.b.H. mit der thermischen Sanierung einer Wohnhausanlage beauftragt. Mit Eigenpersonal wird hier das Wärmedämmverbundsystem angebracht. Wenn man hinter der Ecke steht und beobachtet, sieht man, wie wirklich gearbeitet wird – gute Arbeit! Speziell durchdachte Details zeigen hier, dass man sich im Vorfeld was überlegt hat. (Veröffentlicht am 02.08.2023)…

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Die Firma Zinglbau GmbH baut in Wien 16 bei einer Wohnhausanlage als Teil-Generalunternehmer ein neues Dachgeschoss komplett neu auf, hier musste wegen der zu schwachen letzten Geschossdecke eine neue tragende Decke mit Stahlkonstruktion eingebaut werden. Da die Anlage dauerhaft bewohnt ist, gestaltet sich so ein massiver Eingriff in das Gebäude sehr schwierig. Es musste alles vom Dachboden bis auf die zu schwache Betondecke abgetragen und dann das komplette Geschoss oben abgedichtet werden, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Dann wurde der Dachstuhl entfernt und ein neues Geschoss aufgebaut. Ebenso wurden bei zwei Treppenhäusern Aufzüge angebaut. Zudem erfolgt noch eine thermische Sanierung des Gebäudes, damit die Wohnanlage wieder dem Stand der heutigen Zeit entspricht. (Veröffentlicht am 29.11.2021)…

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Für ein Bauvorhaben in zeitlich sehr engem Rahmen im dicht verbauten Wiener Wohngebiet, zur Herstellung eines Apartementhotels mit jeweils nur 11 m2 kleinen Zimmern, braucht es eine sehr zuverlässige und leistungsfähige Baufirma. Die Erstprüfung zum Bauherrenhilfe-Goldbetrieb hat ZINGLBAU mit Geschäftsführer Bernhard Romirer vorbildhaft erledigt. Wir sind beeindruckt und freuen uns über die vielen einwandfreien Baudetails auf dieser besonderen Baustelle. (Veröffentlicht am 26.08.2021)…

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Die Erstprüfung für den Goldstatus in der Bauherrenhilfe-Qualitätspartner-Gruppe war mehr oder weniger eine Formsache. Der Wiener Baumeisterbetrieb ist – mit bis zu 250 Mitarbeitern und vorbildhaften Betriebs- und Büroräumen – bereits nach ISO 9001 zertifiziert und unterwirft sich damit auch einer Kontrolle betrieblicher Abläufe. Damit war auch die Prüfung der Arbeiten an einer Gründerzeitfassade bautechnisch erfolgreich. Hier hat der Firmenchef und Baumeister, Bernhard Romirer, eine kleine aber feine Truppe für das Denkmalamt zusammengestellt. Während Wärmedämmverbundsystem-Fassaden schon fast eine leichte Übung sind, kann man das von derartigen Fassadensanierungen nicht sagen. Daher freut es uns besonders, auch hier Zinglbau in der Gruppe der besten Bau- und Handwerksfirmen begrüßen zu können. (Veröffentlicht am 26.08.2021)…

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Wir freuen uns über unser neues GOLD-Qualitätsmitglied Firma ZINGLBAU GmbH! Großer Betrieb mit Familien-Atmosphäre und breitem Angebot Als Familienunternehmen legt ZINGLBAU nach wie vor größten Wert auf die persönliche Fachberatung seiner Kunden und Kundinnen. Experten auf verschiedenen Gebieten ermöglichen es, eine breite Leistungspalette im Bau anzubieten. Absolute Zuverlässigkeit, eine familiäre Betriebsatmosphäre und Hands-on-Mentalität sind weitere Eckpfeiler der Firmenphilosophie. Seit der Gründung im Jahr 1994 steht die Firma ZINGLBAU daher für die bestmögliche Projektabwicklung im Sinne ihrer Kunden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der ZINGLBAU GmbH. ZINGLBAU GmbH Großmarktstraße 20 1230 Wien Tel.: +43 (0) 1 602 65 00 Fax: +43 (0) 1 602 65 00-22 E-Mail: office@zinglbau.at (Veröffentlicht am 24.08.2021)…

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Pilotprojekt von Wien Energie und Wiener Wohnen in der Städtischen Wohnhausanlage Ketzergasse 26 in Wien-Liesing! Wien (OTS) – Die Solarpaneele, die im Zuge der Thewosan-Sanierung (Thewosan=Thermisch-energetische Wohnhaussanierung) des Gemeindebaus auf 15 Häusern installiert werden, haben eine Gesamtfläche von rund 1.700  Quadratmeter und können 80 Prozent des Strombedarfs in der Wohnhausanlage decken. Die Photovoltaik-Anlage ist die größte ihrer Art in Wien und wird eine  Jahresenergiemenge von zirka 270.000 Kilowattstunden liefern können. Zum Vergleich: ein durchschnittlicher Wiener Haushalt verbraucht pro Jahr rund 2.500 kWh. Am 8. März 2012, stellten Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Wohnbaustadtrat Michael Ludwig das Pilotprojekt gemeinsam mit Wien Energie-Geschäftsführerin Susanna Zapreva und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer vor. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen in Großstädten ist europaweit bisher noch relativ gering Wien hat sich zum Ziel gesetzt dies zu ändern und möchte den Anteil von erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung bis 2030 auf 50 Prozent steigern. Bereits vergangene Woche haben wir gemeinsam mit dem Partner Wien Energie das erste BürgerInnen-Solarkraftwerk Wiens eröffnet, das binnen 24 Stunden ausverkauft war. Heute präsentieren wir eine Solaranlage, die den Stromverbrauch für über hundert Haushalte decken kann. Wiener Wohnen nimmt damit im urbanen Gebiet eine Vorreiterrolle sein„, so Vizebürgermeisterin Renate Brauner. Der Ökostrom aus den Solarpaneelen in der Ketzergasse wird in einem dicht verbauten Umfeld verbrauchernah produziert. Damit werden Übertragungsverluste minimiert und die Abhängigkeit von Stromimporten reduziert. Die Gesamtkosten der Anlage liegen bei rund 700.000 Euro. Eine Amortisation ist bereits in der ersten Hälfte der Lebensdauer von rund 25 Jahre zu erwarten. Den Bewohnerinnen und Bewohnern entstehen durch die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Anlage keinerlei Kosten Im Gegenteil, für die Nutzung der Dachflächen stellt Wien Energie den Strom für die Außenbeleuchtung kostenlos zur Verfügung, hob Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hervor. „Neben einer deutlichen Verringerung des Heizwärmebedarfs durch die Thewosan-Sanierung profitieren die Mieterinnen und Mieter auch vom Wegfall der Kosten für die Außenbeleuchtung und von geringeren Betriebskosten. Mit der Errichtung der Photovoltaik-Anlage leisten Wiener Wohnen und Wien Energie einen Beitrag zur Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität in unserer Stadt und gestalten aktiv die Energiewende in Wien.“ Wien Energie Geschäftsführerin Susanna Zapreva: „Für Wien Energie steht Verantwortung gegenüber Kunden und Umwelt an erster Stelle, deshalb hat der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energieträgern für uns eine hohe Priorität. In den nächsten Jahren bauen…

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Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Dieser Tage erreichte mich eine Anfrage eines besorgten Haus- und Grundstücksbesitzers aus Deutschland: der Grund: Er hatte sein Gebäude energetisch saniert, sprich eine Wärmedämmung an den Außenwänden anbringen lassen. Jetzt steht er im Konflikt mit der Grundstücksgrenze. Die Wärmedämmung ragt über die Grenze hinaus, es ist ein so genannter Überbau entstanden! Ein durchaus ernst zu nehmendes Problem, das viele Hausbesitzer betrifft oder in Zukunft betreffen wird, wollen sie ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen. Recht ist: Eine Grenzüberschreitung ist prinzipiell nicht zulässig! Die stets zu beachtenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück haben vor allem eine Nachbar schützende Wirkung. Sie sollen eine ausreichende Belichtung und Belüftung der Räumlichkeiten gewährleisten und dazu beitragen, den sozialen Frieden zwischen den Nachbarn zu bewahren. Der § 912 BGB – Überbau; Duldungspflicht – besagt hierzu wörtlich: Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung WiderspruchGrenzüberschreitung erhoben hat. Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend. Hierzu § 913 BGB – Zahlung der Überbaurente Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten. Wer einen Überbau befürchtet, sollte sich rasch Klarheit über den Umfang der unrechtmäßigen Überschreitung der Grenze verschaffen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur untersucht beispielsweise im Rahmen einer Grenzanzeige die Grundstücksgrenze und die an der Grenze errichteten Gebäude. Ob und in welchen Umfang ein Überbau nach § 912 BGB vorliegt, kann letztendlich nur das zuständige Amtsgericht feststellen. Das Gericht legt auch die Höhe der zu zahlenden Rente fest. Der Rentenberechtigte, sprich der Eigentümer des in Anspruch genommenen Grundstücks, kann zudem verlangen, dass ihm der überbaute Grundstücksteil abgekauft wird. Bau auf Grundstücksgrenze – Schadensersatzpflicht Der BGH – AZ: V ZR 360/02  – urteilte u.a. in seinem Urteil vom: 19. September 2003: Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet. Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen! Am 9.Dezember 2009 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe…

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Niki Berlakovich und Reinhold Mitterlehner präsentierten heute die Förderoffensive für die thermische Sanierung Wien (OTS) – Österreichischer Biomasse-Verband begrüßt die Neuauflage des Sanierungsschecks, kritisiert die Förderaktion für Ölheizungen aufs Schärfste und fordert weitere Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren. „Was nach der Mitteleuropäischen Biomassekonferenz  2011 – bei der mit 1100 Teilnehmern ein neuer Besucherrekord erzielt wurde – bleibt, ist die Erkenntnis, dass sowohl Technologien als auch Potenziale für den forcierten Ausbau der energetischen Biomasse-Nutzung in den Bereichen Wärme, Verkehr und Elektrizität vorhanden sind. Die Bioenergiebranche – vom Rohstofflieferanten bis zum Technologieanbieter – muss ihre Kraft entfalten können. „Der heute präsentierte Sanierungscheck ist eine erste wichtige Maßnahme, weitere sind nötig. Ein neues Ökostromgesetz mit kostendeckenden Einspeisetarifen für alle Ökostromproduzenten, die Abschaffung aller Begünstigungen für das fossile Energiesystem und deren gleichzeitige Pönalisierung durch die Besteuerung von CO2-Emissionen sind nur einige der dringend erforderlichen Weichenstellungen für die längst überfällige Energiewende – weg von fossil hin zu erneuerbar.“ Förderaktion für Biomassekessel! Die Bundesminister Niki Berlakovich und Reinhold Mitterlehner präsentierten heute die Förderoffensive für die thermische Sanierung – die Neuauflage des Sanierungschecks. Erstmals kann im Zuge dieser Förderaktion auch um Unterstützung für den Einbau von Holzzentral-Heizungsgeräten angesucht werden. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit. „Nach der thermischen Sanierung von Gebäuden sind bestehende Heizsysteme oft überdimensioniert. Ohne entsprechende Anpassung des Heizsystems werden die Vorteile der Sanierung nicht in vollem Maße schlagend. Mit dem vorliegenden Sanierungsscheck ist es Berlakovich gelungen, den Kesseltausch in einer bundesweiten Förderrichtlinie zu verankern. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Jauschnegg die Initiative des Ministers. Jede weitere Ölheizung ist ein desaströser Schritt zurück Die Energiewende muss sofort beginnen. Jede neu installierte Ölheizung und jedes neue Gaskraftwerk ist ein Rückschritt. Die ebenfalls heute präsentierte Förderaktion für Ölkessel zeigt die Auswüchse in unserem Energiesystem. „Eine Ölheizung hat mit Nachhaltigkeit rein gar nichts zu tun – auch wenn in der Presseaussendung von Österreichs Mineralölindustrie und Energiehandel das Gegenteil behauptet wird. Insgesamt will die Branche für diese Förderaktion bis 2016 130 Millionen Euro ausgegeben – was sich bei den derzeitigen Ölpreisen und den voraussehbaren Trends auch mehr als rentieren dürfte. Verlierer bleiben die Haushalte, die sich nach einem vermeintlichen Schnäppchen beim Heizungstausch auf weitere Jahrzehnte in die Abhängigkeit der fossilen Lobby begeben.

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