GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Sind „alle“ Fachpersonen über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Fach  informiert? „Deutschland-Meldung“ – Nach Erledigung eines Reinigungsauftrages hat man sich zur Bauabnahme eingefunden. Bei der Bauabnahme wurden Mängel in Form von Kratzer an der Glasfassade festgehalten. Die Reinigungsfirma meldete den Schaden bei Ihrer Versicherung. Aufgrund einer neuerlichen Besichtigung eines Gutachters der Versicherung wendete sich das Blatt für den Haftenden aufgrund des verwendeten Fassaden-Glases. Die Fassade war aus ESG (= Einscheibensicherheitsglas) und nicht wie seit 2006 erforderlich aus ESG-H (= heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas) hergestellt! So kann aus einem kleinen Mangel ein großer Schaden entstehen. Vom kleinen zum großen Mangel – ein Artikel von Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck Mit freundlicher Überlassung zur Veröffentlichung, lesen Sie mehr zu diesen Themen in der GLASWELT 03/2010  …

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In Deutschland ist der Baufortschritt dem unseren hinten nach – das betone ich immer wieder gerne. Hier wieder ein Beispiel: In Deutschland gilt Kondenswasser auf den Glasscheiben als „Gerichtsbeweis“, da drehen die Bausachverständigen am Stand um und gehen autmomatisch von einem Nutzerverschulden aus. Grundsätzlich ist das auch nicht ganz von der Hand zu weisen. In den meisten Fällen ist dies tatsächlich ein Indikator für zu hohe relative Luftfeuchtigkeiten, für eine zu geringe Beheizung. Aber es gibt auch Ausnahmen, was wenn die Glasscheibe kaputt ist?

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