GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dipl.-Ing. Architekt Manfred Heinlein Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Architekt – Deutschland Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Fachjournalist; Referent der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen; Mitarbeiter der juristischen Fachzeitschrift ‚Immobilien & Baurecht‘, IBR. 1973 – 1977 Studium der Architektur an der FH Frankfurt/Main; Danach 8 Jahre im väterlichen Architekturbüro tätig. Ab 1985 selbstständig mit bis zu 5 Mitarbeitern. 1992 öffentliche Bestellung und Vereidigung als SV für Schäden an Gebäuden. Ab 1998 fast ausschließlich als Sachverständiger tätig. Ab Mai 2005 Zweigbüro in Dießen am Ammersee. Moderator der Baudoku „Der Bauexperte“ – RTL II Tätigkeitsbereiche: Sachverständigentätigkeit: Bautechnische Fehler erkennen und Lösungen herbeiführen! Ihre Probleme, Fragen – Meine Lösungsvorschläge! In meiner langjährigen Sachverständigenpraxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass bautechnische Laien gar nicht wissen, was denn an ihrem neu errichteten Gebäude möglicherweise so alles schief gelaufen sein kann. Denn meist treten bautechnische Fehler erst viel später auf. Nämlich dann, wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist. Und dann ist der Schrecken groß, die Kosten für die Behebung hoch; die Risiken beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nicht überblicken; beim Bau ihres Hauses nicht wissen, dass es eine baubegleitende Qualitätskontrolle gibt, die nur ca. 1- maximal 2% der Baukosten beträgt und damit praktisch nicht ins Gewicht fällt; sich plötzlich mit bautechnischen Problem konfrontiert sehen, und nicht wissen, wie sie damit umgehen können und müssen; gar nicht wissen, dass sie etwas für die Werthaltigkeit Ihrer Immobilie tun können. Architektentätigkeiten – Berater: Innerbetrieblich unbefriedigende Ergebnisse, wie z.B. eine festgestellte Uneffektivität in der Bearbeitung der Werk- und Detailplanung, nicht beherrschte Detaillösungen, schwierige Bauüberwachungen; Seminarvortragender: Im Jahre 1999 begann ich damit, Seminare zu halten. Auslöser war der damalige ‚Siegeszug‘ der Dickbeschichtung, heute besser bekannt als KMB – kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung als eine Form der Abdichtung auf erdberührten Außenwänden usw. – Mein kritischer Sachverstand, dem eine fundierte Kenntnis der baupraktischen Möglichkeiten und der ( Bau-) Physik zugrunde liegt, war mit dieser Ausführung im Lastfall drückendes Wasser nicht einverstanden und ging auf die Barrikaden. Auf Basis meines Gutachtens, dem genau dieses Problem zugrunde lag, wurde ein Urteil am OLG Bamberg gefällt, das in der entsprechenden Literatur die Runde machte und damals wegweisend war. Das Urteil beschrieb die KMB als nicht regelkonform im Lastfall drückendes Wasser. Unternehmen: Dipl.-Ing. Architekt Manfred Heinlein Büro Bamberg:…

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Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht haben eine noch höhere Bedeutung! Problem/Sachverhalt: Einem Bauherrn kommt die Ausführung seines Zwei-Familienwohnhauses in leichtbauweise (dies sind vorgefertigte, geschosshohe Wandelemente in Holzrahmenbauweise mit Dämmung beidseiteiger Bekleidung und Kunststoffbeschichtung außen, ohne Hinterlüftung und mit Holzbalkendecken) spanisch vor. Nach Vorgabe der Lieferfirma sollte die notwendige Luftdichtheit des Niedrigenergiehauses durch die von ihm zu erbringende raumseitige Bekleidung aus Gipskartonplatten gewährleistet werden, die Teil einer zweilagigen Bekleidung mit dazwischenliegender PE-Folie (Dampfbremse) ist. Sämtliche Fugen und Anschlüsse werden elastoplastisch (populär-sprachlich dauerelastisch) ausgeführt. Vereinbart ist laut Bauvertrag als Dichtheit der Gebäudehülle eine Luftwechselrate von 1,5 /h bei 50 Pa Druckunterschied (mit Lüftungsanlage) Ergebnisse des Ortstermins Die Bekleidung innen war bereits zum größten Teil aufgebracht, der Estrich war verlegt. Funktionsfähige Anschlüsse der PE-Folien an andere Bauteile, wie Decken, Mittelpfetten, Fenster, Rohrdurchdringungen usw., fehlten gänzlich oder waren unvollständig. Stöße waren nicht verklebt, Überlappungen  besonders in den Ecken waren nicht vorhanden. Die senkrechten offenen Fugen der Gipskartonplatten liefen in den Estrichaufbau hinein, ihre geschnittenen Kanten endeten stumpf vor anderen Bauteilen, die Fugenbreite ging teilweise gegen null. Die Herstellerfirma beharrte darauf, sie schulde nur eine Luftwechselrate von 1,5 /h und damit basta. Außerdem sei man ja güteüberwacht. Bautechnische Beurteilung Die Ausführung der Luftdichtheitschicht auf Ebene der gesamten Innenbekleidung mit Hilfe elastoplastischer Massen ist einfach falsch. Möglicherweise werden jetzt einige Kollegen grollen, die eine andere Meinung vertreten. Nur, wenn es um das Risiko möglicher Langzeitschäden zu Lasten des Bestellers geht, gibt es meiner Meinung nach keine Diskussion. Gerade bei hochwärmedämmenden Konstruktionen kommt möglichen Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht eine noch höhere Bedeutung und damit Auswirkung zu. Diese System verzeiht keine Fehlstellen in der raumseitigen Luftsperre, weshalb ich diese Art der Ausführung als wenig fehlertolerant bezeichne. Wenn Sie einmal gesehen haben, wie sich selbst ein geübter Handwerker mit (noch) Lust für seine Tätigkeit im Zwickel Schrägdach/Innen/Außenwand abmüht, die Luftsperre funktionsfähig herzustellen, werden Sie erkennen, dass Fehlstellen gar nicht zu vermeiden sind. Und die (Spät-) Folgen können durch das wenig fehlertolerante System nicht aufgefangen werden. Einfach ausgedrückt: Dieses System setzt eine fehlerfreie und dauerhaft funktionsfähige Luftsperre voraus. Dies ist auch der rechtliche Rahmen, in den die Beurteilung durch den Sachverständigen – und zwar immer –  eingebunden ist. Holz und Gipskarton sind zwar in der Fläche dicht – richtig. Doch entstehen zwangsläufig Fugen, Stöße und Durchdringungen. Vor dem Hintergrund dauerhaft funktionsfähig bestehen gerade die elastoplastischen Massen schon alleine vom Material her nicht. Diese verliert die dauerelastischen Fähigkeiten bereits mittelfristig. Und dabei ist noch…

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Schimmel – Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung…. Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, D-Bamberg Problem – Sachverhalt: Liebe Leserinnen und Leser, dann führe ich Sie jetzt von der vom Kollegen Probst beschriebenen Theorie in die Praxis eines Schimmelpilzschadens: Ein bis dato hinsichtlich Schimmelpilzen unauffälliges Mehrfamilienwohnhaus aus den 60-er Jahren erfährt vor ca. 1 1/2 Jahren eine gut gemeinte Verbesserung hinsichtlich Energieeinsparung durch Austausch der Verbundfenster gegen hoch wärmedämmende Kunststofffenster. Und – quel malheur – es entsteht plötzlich Schimmelpilz. Besonders betroffen ist die Souterrainwohnnung direkt über der Tiefgarage. Ergebnisse des Ortstermins Bereits beim Betreten der Wohnung fällt der Geruch nach feuchten und muffigen, weil zumindest „angeschimmelten Gegenständen“ auf. Auf den mit Raufaser oder Kunststoffstrukturtapeten bekleideten Außenwänden und den daran anschließenden Innenwänden sind an vielen Bereichen punktförmige Schimmelpilze zu erkennen. Teilweise sind die zu einem richtigen Teppich zusammengewachsen. Im Schlafzimmer und im Bereich der Schranknische (für den bodenlangen Vorhang versteht sich), stellt sich die Tapete zusätzlich großflächig ab. Neumodisch hat der Schrank weder einen Sockel, noch steht er mit genügend Abstand vor der Außenwand. Hinter der an der westlichen Außenwand anliegenden Sofalehne (klassisch, wie Kollege Probst diese theoretisch beschreibt), und über gesamte Länge bis zu einer Höhe von ca. 40 cm reichend, sind ebenso Schimmelpilze zu sehen. Vor dieser Wand kragt die Tiefgaragendecke aus und schließt mit einer Betonbrüstung ab. Bild 1. Der Bereich bis zur Außenwand ist zudem noch mit Erdreiche ca. 30 cm hoch angefüllt. Außenecken unter den Decken sind ebenso befallen wie die Bereiche unter den Arbeitsplatten in der Küche und die Fliesenfugen in der Dusche. Sogar unter der Natursteinfensterbank und der Heizkörpernische finden sich die Schimmelpilze. Als erste Maßnahme, als der Schimmelpilz an der Westwand des NW-Zimmers sein unheilvolles Wachstum begann, hatte der überforderte Vermieter, auf den Rat Unwissender hin, eine Innendämmung in Form einer mit einer Wärmedämmung kaschierten Gipskartonplatte einbauen lassen.  An der Außenecke wächst der Pilz bereits wieder hervor – Bild 2. Was denken Sie wohl, was der Mieter auf meine Frage antwortete, ob sich denn im Nutzerverhalten irgendetwas seit Einbau der Fenster geändert hat: Natürlich ein entrüstetes „NEIEN“. Aber: Es ziehe jetzt überhaupt nicht mehr in der Wohnung bei Wind. Aha! Bautechnische Beurteilung Wir haben es hier mal wieder mit einem klassischen Fall von schlussendlich nicht vollends durchdachten Teilmaßnahmen zu tun. Es rächt sich jetzt, dass dabei das „Große…

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Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, D-Bamberg Sie wissen ja wohl alle, wo Pilze am besten wachsen und wo diese gezüchtet werden. Meist sind es eher die schattigen Plätze, manchmal auch die dunklen. Also dort, wo selten jemand nachschaut. Da, wo also alles so richtig ungestört in feucht-warmer Umgebung vor sich hinwachsen kann. Wer beispielsweise alte Gewölbekeller oder dergleichen sein Eigen nennt, kann mit einer Schwammerl- (für Nicht-Bayern: Pilz-) zucht, so richtig Geld verdienen. Andere kann so eine – unfreiwillige – Zucht dagegen Geld kosten. Der Auftrag einer Versicherungsgesellschaft lautete, ich möge mir doch einen Wasserschaden anschauen. Das sah für mich nach „Bauen ist eben ein Kampf gegen das Wasser“ aus. Kein großes Problem also. Dies sollte sich aber als eine zu voreilige Annahme herausstellen. Ergebnisse des Ortstermins Das wassergeschädigte Gebäude wurde so um die 20er Jahre herum erbaut. Holzbalkendecken, massive Wände, z.T. Fachwerk. Liegt alles recht idyllisch, zentrumsnah und doch von Natur umgeben. Das dachte sich der Erwerber auch, als er das Kleinod vor 2 Jahren erwarb. Dass er einen guten Bekannten zu der Erstbesichtigung mitnahm, der seines Zeichen Architekt und freier Sachverständiger ist, gibt dem Ganzen eine pikante Note. Denn auf dessen Urteil hin, hier sei alles bestens, hat er letztendlich beim Notar unterschrieben. Im Wohnzimmer im Erdgeschoss zeigte mir der Geschädigte braune Flecken an der Decke. Immer noch kein Problem, dachte ich. Der „Große-Augen-Effekt“ kam in dem darüber liegendem Badezimmer. Das Duschbad wurde vor ca. 7 Jahren eingebaut. Es sah wahrscheinlich auch mal recht ansehnlich und verkaufsfördernd aus, mit den weiß gefliesten Wänden, der weißen Eckduschwanne, den weißen elasotplastischen Fügchen. Sah mal, denn mich empfing ein wildes Konglomerat aus herausgerissenen Baustoffen und der nur noch fragmentweise vorhandenen Duschwanne.  Auf dem Rand der Duschwanne sind noch die untauglichen Versuche zu sehen, eine Andichtung an die Wände, mit elastoplastischen Fugenmassen herzustellen. Der Auslöser des Aha-Effektes lag rechts hinten: Der Deckenbalken und das Schwellholz der Holzständerwand, die unmittelbar an der Duschwanne bzw. in der Nähe gelegen haben müssen.  Abdichtung? Fehlanzeige! Die technisch versierten Leser/innen unter Ihnen werden sofort die Dunkelfärbung (im Farbdruck wäre dies braun) des Holzes und die immer wieder versetzt und quer zur Holzfaser verlaufenden Risse erkennen, die das Holz in kubische Würfel einteilen. Worst-Case-Fall Die Holzfachleute unter Ihnen werden sofort wissen, was das bedeutet: Hier ist der Worst-Case-Fall eingetreten, es hat sich der…

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Schimmel – Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung…. Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, D-Bamberg Problem – Sachverhalt: Liebe Leserinnen und Leser, dann führe ich Sie jetzt von der vom Kollegen Probst beschriebenen Theorie in die Praxis eines Schimmelpilzschadens: Ein bis dato hinsichtlich Schimmelpilzen unauffälliges Mehrfamilienwohnhaus aus den 60-er Jahren erfährt vor ca. 1 1/2 Jahren eine gut gemeinte Verbesserung hinsichtlich Energieeinsparung durch Austausch der Verbundfenster gegen hoch wärmedämmende Kunststofffenster. Und – quel malheur – es entsteht plötzlich Schimmelpilz. Besonders betroffen ist die Souterrainwohnnung direkt über der Tiefgarage. Ergebnisse des Ortstermins Bereits beim Betreten der Wohnung fällt der Geruch nach feuchten und muffigen, weil zumindest „angeschimmelten Gegenständen“ auf. Auf den mit Raufaser oder Kunststoffstrukturtapeten bekleideten Außenwänden und den daran anschließenden Innenwänden sind an vielen Bereichen punktförmige Schimmelpilze zu erkennen. Teilweise sind die zu einem richtigen Teppich zusammengewachsen. Im Schlafzimmer und im Bereich der Schranknische (für den bodenlangen Vorhang versteht sich), stellt sich die Tapete zusätzlich großflächig ab. Neumodisch hat der Schrank weder einen Sockel, noch steht er mit genügend Abstand vor der Außenwand. Hinter der an der westlichen Außenwand anliegenden Sofalehne (klassisch, wie Kollege Probst diese theoretisch beschreibt), und über gesamte Länge bis zu einer Höhe von ca. 40 cm reichend, sind ebenso Schimmelpilze zu sehen. Vor dieser Wand kragt die Tiefgaragendecke aus und schließt mit einer Betonbrüstung ab. Bild 1. Der Bereich bis zur Außenwand ist zudem noch mit Erdreiche ca. 30 cm hoch angefüllt. Außenecken unter den Decken sind ebenso befallen wie die Bereiche unter den Arbeitsplatten in der Küche und die Fliesenfugen in der Dusche. Sogar unter der Natursteinfensterbank und der Heizkörpernische finden sich die Schimmelpilze. Als erste Maßnahme, als der Schimmelpilz an der Westwand des NW-Zimmers sein unheilvolles Wachstum begann, hatte der überforderte Vermieter, auf den Rat Unwissender hin, eine Innendämmung in Form einer mit einer Wärmedämmung kaschierten Gipskartonplatte einbauen lassen.  An der Außenecke wächst der Pilz bereits wieder hervor – Bild 2. Was denken Sie wohl, was der Mieter auf meine Frage antwortete, ob sich denn im Nutzerverhalten irgendetwas seit Einbau der Fenster geändert hat: Natürlich ein entrüstetes „NEIEN“. Aber: Es ziehe jetzt überhaupt nicht mehr in der Wohnung bei Wind. Aha! Bautechnische Beurteilung Wir haben es hier mal wieder mit einem klassischen Fall von schlussendlich nicht vollends…

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Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht haben eine noch höhere Bedeutung! Problem/Sachverhalt: Einem Bauherrn kommt die Ausführung seines Zwei-Familienwohnhauses in leichtbauweise (dies sind vorgefertigte, geschosshohe Wandelemente in Holzrahmenbauweise mit Dämmung beidseiteiger Bekleidung und Kunststoffbeschichtung außen, ohne Hinterlüftung und mit Holzbalkendecken) spanisch vor. Nach Vorgabe der Lieferfirma sollte die notwendige Luftdichtheit des Niedrigenergiehauses durch die von ihm zu erbringende raumseitige Bekleidung aus Gipskartonplatten gewährleistet werden, die Teil einer zweilagigen Bekleidung mit dazwischenliegender PE-Folie (Dampfbremse) ist. Sämtliche Fugen und Anschlüsse werden elastoplastisch (populär-sprachlich dauerelastisch) ausgeführt. Vereinbart ist laut Bauvertrag als Dichtheit der Gebäudehülle eine Luftwechselrate von 1,5 /h bei 50 Pa Druckunterschied (mit Lüftungsanlage) Ergebnisse des Ortstermins Die Bekleidung innen war bereits zum größten Teil aufgebracht, der Estrich war verlegt. Funktionsfähige Anschlüsse der PE-Folien an andere Bauteile, wie Decken, Mittelpfetten, Fenster, Rohrdurchdringungen usw., fehlten gänzlich oder waren unvollständig. Stöße waren nicht verklebt, Überlappungen  besonders in den Ecken waren nicht vorhanden. Die senkrechten offenen Fugen der Gipskartonplatten liefen in den Estrichaufbau hinein, ihre geschnittenen Kanten endeten stumpf vor anderen Bauteilen, die Fugenbreite ging teilweise gegen null. Die Herstellerfirma beharrte darauf, sie schulde nur eine Luftwechselrate von 1,5 /h und damit basta. Außerdem sei man ja güteüberwacht. Bautechnische Beurteilung Die Ausführung der Luftdichtheitschicht auf Ebene der gesamten Innenbekleidung mit Hilfe elastoplastischer Massen ist einfach falsch. Möglicherweise werden jetzt einige Kollegen grollen, die eine andere Meinung vertreten. Nur, wenn es um das Risiko möglicher Langzeitschäden zu Lasten des Bestellers geht, gibt es meiner Meinung nach keine Diskussion. Gerade bei hochwärmedämmenden Konstruktionen kommt möglichen Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht eine noch höhere Bedeutung und damit Auswirkung zu. Diese System verzeiht keine Fehlstellen in der raumseitigen Luftsperre, weshalb ich diese Art der Ausführung als wenig fehlertolerant bezeichne. Wenn Sie einmal gesehen haben, wie sich selbst ein geübter Handwerker mit (noch) Lust für seine Tätigkeit im Zwickel Schrägdach/Innen/Außenwand abmüht, die Luftsperre funktionsfähig herzustellen, werden Sie erkennen, dass Fehlstellen gar nicht zu vermeiden sind. Und die (Spät-) Folgen können durch das wenig fehlertolerante System nicht aufgefangen werden. Einfach ausgedrückt: Dieses System setzt eine fehlerfreie und dauerhaft funktionsfähige Luftsperre voraus. Dies ist auch der rechtliche Rahmen, in den die Beurteilung durch den Sachverständigen – und zwar immer –  eingebunden ist. Holz und Gipskarton sind zwar in der Fläche dicht – richtig. Doch entstehen zwangsläufig Fugen, Stöße und Durchdringungen. Vor dem Hintergrund dauerhaft funktionsfähig bestehen gerade die elastoplastischen Massen schon alleine vom Material her nicht. Diese verliert die dauerelastischen Fähigkeiten bereits mittelfristig.

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