GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an  „ECO Wohnbaugruppe GmbH FN 295301t & ECO Massivbau GmbH FN 438804a & Ziegelrot-Haus/Eingetragene Marke“, die zum Hausbau bzw. Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen ein (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden), wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Aktualisierung Juli 2017: zu ECO Massiv Bau GmbH besteht seit März 2017 (lt. WKO-Homepage) ein aufrechtes Baumeistergewerbe, gewerberechtlicher GF: Ing. Josef Markus Grath Link zur WKO Zum Unternehmen ECO Wohnbaugruppe erhielten wir die Information das kein aufrechtes Gewerbe besteht – das Gewerbe „Handel“ – ist ruhend gemeldet. Das Unternehmen um Berichtigung bemüht ist. Aktualisierung Nov. 2017: Konkursinformation zu Eco Massivbau GmbH-> Link zur Ediktsdatei Das Unternehmen Eco Massivbau GmbH ist unabhängig zur Eco Wohnbaugruppe GmbH sowie zur Marke Ziegelrot-Haus zu betrachten. Recherchemöglichkeit www.eco-wohnbaugruppe.at www.firmenabc.at – ECO Massivbau GmbH; ECO-Wohnbaugruppe Ges.m.b.H – ZIEGELROT www.ziegelrot-haus.at / Ist eine eingetragene Marke (aktuell wurden die Markenrechte verkauft) Bonitätsauskünfte –www.creditreform.at oder www.ksv.at (KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen) Für Details zu Gewerbeauskünften empfehlen wir die Kontaktaufnahme zur WKO bzw. zum jeweiligen Gewerbeamt. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Wer uns seine Erfahrungen zum erwähnten Unternehmen mitteilen möchte schickt uns  Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Plissees oder Rollos – ein Vergleich offenbart Vor- und Nachteile Ob es ein Rollo oder Plissee vor dem Fenster sein soll, ist nicht nur eine Frage des Geschmacks. Es gibt außerdem einige Faktoren, die die beiden Varianten voneinander unterscheiden. Vor- und Nachteile bezüglich Sichtschutz und Beschattung sowohl bei Plissees als auch bei Rollos vor dem Kauf in Betracht zu ziehen, ist wichtig, um langfristig mit der Entscheidung glücklich zu sein. 8 Entscheidungshilfen: Plissee oder Rollo kaufen? Immer häufiger sind in Fenstern Plissees zu entdecken. Ein Vorteil gegenüber Rollos ist, dass die Bewohner damit ihren modernen Stil ergänzen können. Da Plissees mittlerweile in unzähligen Farben und Mustern erhältlich sind, passen sie ideal zur jeweiligen Einrichtung. Vor allem als Sichtschutz sind sie beliebt. Wer ein Fenster im Erdgeschoss hat, das zur Straße zeigt, musste bisher mit Gardinen oder Rollos das komplette Fenster verdecken, um neugierige Blicke von Passanten zu verhindern. Da sich Plissees problemlos in der Höhe verschieben lassen, ist es hier möglich, sowohl unten als auch oben einen freien Bereich zu haben. Dadurch kann mehr Tageslicht ins Innere eindringen und der Raum wirkt wohnlicher. Je nach Wunsch ist der Sichtschutz eines Plissees anpassbar. Es gibt lichtdurchlässige, halbtransparente, transparente und abdunkelnde Plissees. Möglich ist es dadurch, beispielsweise mit transparenten Modellen möglichst viel Licht hereinzulassen und gleichzeitig einen kleinen Sichtschutz zu haben, während ein abdunkelndes Plissee kein Licht hereinlässt und dadurch auch im Schlafzimmer zum Einsatz kommen kann. Spielt Beschattung die vorrangige Rolle in einem Zimmer, haben Plissees durch ihre Flexibilität ebenfalls die Nase vorn. Je nach Sonnenstand lässt sich das System auf den Schienen verschieben, sodass immer nur ein relativ kleiner Teil des Fensters verdeckt ist. Wer ein Fenster beschatten will, das über eine außergewöhnliche Form verfügt, ist mit einem klassischen Rollo in der Regel aufgeschmissen. Sie eignen sich vor allem für herkömmliche rechteckige Fenster. Der Vorteil von Plissees ist, dass sie sich an viele Formen anpassen lassen. Maßanfertigungen sind kein Problem und auch für Dachfenster, dreieckige Fenster oder solche in Trapezform möglich. Im Badezimmer ist ein Plissee als Sichtschutz häufig die bessere Wahl. Das Problem bei einem Rollo ist, dass es nach dem Gebrauch eingerollt wird. Die Feuchtigkeit verbleibt im aufgerollten Stoff und führt dort langfristig zu Schimmel oder Stockflecken. Um dies zu vermeiden, wäre es notwendig, das Rollo nach dem Duschen oder Baden abzuwischen…

Weiterlesen

Der geeignete Aufbewahrungsort Schönen und wertvollen Schmuck sowie hochwertige Uhren zu tragen, gehört für viele Männer und Frauen zu einem angenehmen Leben dazu. Häufig kommt jedoch die Angst dazu, durch die edlen Stücke Langfinger anzulocken. Um nicht zu riskieren, bei einem Einbruch einen hohen Verlust erleiden zu müssen, ist es wichtig, den Schmuck in den eigenen vier Wänden sicher aufzubewahren. Diese Verstecke sollten Sie vermeiden Auf der Suche nach dem geeigneten Aufbewahrungsort sollten die Besitzer nicht vergessen: Einbrecher sind oft erfahren und kennen die gängigen Verstecke sehr gut. In Schubladen, unter der Matratze oder dem Kopfkissen haben sie sich mit einem Handgriff und innerhalb von Sekunden einen Überblick verschafft. Auch wenn es praktisch sein mag, Schmuck und Uhren in einem Schmuckkästchen oder einer Kassette aufzubewahren, hat dies für den Besitzer einen großen Nachteil: Der Dieb kann die Kassette bequem mit einer Hand tragen und ist nach wenigen Sekunden wieder aus der Haustür verschwunden. Vor einigen Jahrzehnten waren Verstecke wie der Kühlschrank oder der Toilettenkasten wahrscheinlich noch geeignet, um hochwertige Gegenstände sicher vor Langfingern zu schützen. Mittlerweile haben aber unzählige Filmschauspieler in Krimis und Thrillern diesen Trick vorgeführt, sodass auch der kleinste Dieb von diesen Verstecken weiß. Beliebt sind bei vielen Hausbesitzern außerdem Attrappen in verschiedenen Varianten: Ein hohles Buch, das zwischen vielen weiteren Büchern im Regal steht, oder eine leere Cola-Dose in der Abstellkammer sind mit Schmuck gefüllt und führen dazu, dass sich der Besitzer in vermeintlicher Sicherheit wiegt. Allerdings können sich Einbrecher ebenfalls über das Internet informieren, welche Attrappen auf dem Markt erhältlich sind und bei einem Einbruch gezielt danach Ausschau halten. Möbeltresore als sicherer Aufbewahrungsort Wesentlich sicherer als die allgemein bekannten Verstecke sind Möbeltresore oder das Bankschließfach. Möbeltresore werden über ein Montageset sicher am Boden oder an der Wand befestigt. Da sie über einen hohen Einbruchschutz verfügen, ist es für Kriminelle häufig uninteressant, sich intensiver mit ihnen zu beschäftigen. Selbst wenn es ihnen gelingen sollte, die stabile Verankerung am Boden zu lösen, wiegen Möbeltresore im Allgemeinen so viel, dass sie nicht ohne weiteres transportiert werden können. Je nachdem wie hoch der Wert des aufzubewahrenden Schmuckes ist, gibt es verschiedene Sicherheitsklassen. Möbeltresore schützen nicht aber nicht nur vor Einbrüchen, sondern bieten dem Schmuck ebenso bei Brand oder Wassereinwirkung über einen gewissen Zeitraum Schutz. Wer viel Schmuck besitzt, den er nur zu bestimmten Anlässen trägt, sollte sich mit der Möglichkeit…

Weiterlesen

Konkurseröffnung 22.11.2016! Die  SPP H.A.U.S. Bau GmbH in NÖ-2512 Oeynhausen errichtete ua auch Reihenhäuser für die Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in Leopoldsdorf, ob das Unternehmen auch im einzelnen Einfamilienhausbau tätig war ist uns nicht bekannt. Recherchemöglichkeit und Details: Editktsdatei, Kurier.at, AKV Generell empfehlen wir Recherchen zu Ihren Baupartner durchzuführen, prüfen Sie die Bonität, holen Sie sich Referenzen ein (Eigenrecherche), ziehen Sie zu Neubauprojekten oder Sanierungsprojekten einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung hinzu. Fertigen Sie von Beginn an Bildmaterial und ein Bautagebuch, leisten Sie keine Vorauszahlungen ohne eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Weiterlesen

Die Redl GmbH hat sich im Dezember 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Das Unternehmen zählt zu den Komplettanbietern. Von modernsten Schankanlagen bis zu ausgefeilten Kassensystemen und smarten Elektroinstallationen steht die Redl GmbH Häuslebauern mit Rat und Tat zur Seite. In Service, Entwicklung, Produktion und Installation sind mehr als 50 Mitarbeiter im Unternehmen tätig. Mehr Informationen finden Sie unter www.redl.net…

Weiterlesen

Die Novellierung der Gewerbeordnung sorgt für Rechtsunsicherheit. Das heimische Gewerbe und die Handwerker sehen mit der Novellierung der Gewerbeordnung Verschlechterungen auf sich zukommen. Die Ausweitung der sogenannten Nebenrechte könnte sich zum Bumerang erweisen, denn sie bringe massive Rechtsunsicherheit. Am Ende könnte die Gewerbeordnung verwässert werden, wenn jeder nach Belieben zusätzliche Leistungen anbieten darf. Besonders betroffen ist der Bau. Die Nebenrechte sollen laut Begutachtungsentwurf bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent erweitert werden. Bei freien Gewerben sind 30 Prozent geplant. Gewerbetreibende dürften dann bis zu 15 bzw. 30 Prozent ihrer Tätigkeiten in Bereichen abseits ihrer Gewerbeberechtigung durchführen. Die Wirtschaftskammer will das Ausmaß der Nebentätigkeit wie bisher pro Auftrag anhand der Auftragssumme erhoben wissen – nicht anhand des Wirtschaftsjahrs, wie sie bereits in der Begutachtungsphase, die Anfang Dezember endete, deponiert hatte. Am Donnerstag bekräftigten die Vertreter der Bundessparte Gewerbe und Handwerk sowie Bauinnungsmeister Hans-Werner Frömmel diese Forderung. „Das Wirtschaftsjahr als Bewertungsbasis für die Erweiterung der Nebenrechte heranzuziehen, birgt besonders im Hinblick auf die Befugnisprüfung ein ernst zu nehmendes Gefahrenpotenzial“, so Frömmel in einer Aussendung. Grundsätzlich muss ein öffentlicher Auftraggeber laut Vergaberecht die Befugnis eines Bieters im Bieterverfahren prüfen. „Das wäre jedoch mit der neuen Regelung praktisch unmöglich“, so Frömmel. Weiters könnte es deutlich mehr Einsprüche in Vergabeverfahren geben, was wiederum häufiger zu nachträglichen Schadenersatzforderungen führen könnte. Gewerbe- und Handwerksobfrau Renate Schleichelbauer-Schuster fürchtet, dass die Gewerbeordnung ad absurdum geführt werden könnte. Frömmel rechnete vor: „In Annahme eines Bauvorhabens mit einem Gesamtauftragswert von 1,2 Mio. Euro und darin enthaltenen Fliesenlegerarbeiten in Höhe von 72.000 Euro hätte der Fliesenleger nach alter Regelung 10 Prozent des Auftragswertes aus anderen Gewerben anbieten dürfen, konkret ca. 7.000 Euro. Der Fliesenlegerbetrieb, der im Vorjahr einen Gesamtumsatz von 9 Mio. Euro verbuchte, könnte nach der neuen geplanten Regelung künftig Arbeiten von bis zu 15 Prozent des Jahresumsatzes, also 1,35 Mio. Euro und damit quasi das Bauvorhaben im Alleingang abwickeln.“ Auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt habe in seiner Stellungnahme zur Gewerbeordnungsnovelle ähnliche Kritik vorgebracht. Bei mehrjährigen Bauprojekten etwa im Straßen- oder Tunnelbau könnte die Neuregelung dazu führen, „dass bislang befugte Auftragnehmer aufgrund der Umsatzschwankungen bei Nebenleistungen während der Auftragsausführung zu unbefugten Auftragnehmern ‚mutieren‘ (weil die Leistungsgrenzen für Nebenarbeiten überschritten werden)“. Auf was sich die 15 bzw. 30 Prozent beziehen, ist noch nicht klar. Vergaberechtsexperte Thomas Kurz von der Kanzlei Heid Schiefer sprach am Donnerstag von beliebigen Maßeinheiten „offenbar nach Wahl des Unternehmens“. Das sei…

Weiterlesen

Auf der Messe HAUSBAU & ENERGIESPAREN Tulln vom 20. bis 22. 1. 2017 bietet die Plattform innovative gebäude gemeinsam mit dem Bau.Energie.Umwelt-Cluster NÖ wieder die einzige unabhängige und interdisziplinäre Beratungsaktion „7auf1streich“. 7 Experten aus 7 verschiedenen Fachgebieten stehen gemeinsam beratend zur Verfügung. Schneller und effizienter geht sinnvolle Beratung nicht! Die Plattform innovative gebäude, kurz IG, Österreichs größte Interessengemeinschaft für zukunftsfähiges Bauen, vereint kreative Planer, kompetente Ausführende, innovative Industrie und zukunftsweisende Forschung unter einem gemeinsamen ideellen Dach. Das Ziel in der Umsetzung innovativer Gebäude liegt im Optimum von Behaglichkeit, Gesundheit, Komfort, Effizienz und ökonomischer sowie ökologischer Nachhaltigkeit. Unter guter Architektur versteht die IG smarte, also intelligente Gebäude, bei denen es nicht alleine auf die Optik, nicht alleine auf die Energieeffizienz oder nicht alleine auf die Kosten ankommt, sondern auf das intelligente Zusammenspiel aller Faktoren, versinnbildlicht im 6-Säulen-Modell. Die Mitglieder der IG arbeiten an innovativen und ganzheitlichen Lösungen. Es sind österreichweit viele kleine und große Unternehmen, engagierte Handwerker, fachkundige Installateure, kreative Architekten, zukunftsweisende Industriebetriebe und verantwortungsbewusste Forscher mit dem Ziel das Bauen zu verbessern. 7auf1Streich vereint die Kompetenz von 7 Fachgebieten zu einem schlagkräftigen Beratungsformat. Die gemeinsame Beratung von Architekten, Bauunternehmen, Bauphysikern, Energieexperten, Haustechnikern und Installateuren liefert in kürzester Zeit ein konsistentes Ergebnis. Widersprüche werden sofort aufgeklärt und die Besucher erhalten ganzheitliche Vorschläge. ZUM PROGRAMM! Zur Beraterliste! www.innovativegebaeude.at…

Weiterlesen

Jedes ARGE-MITGLIED benötigt in Österreich die Gewerbeberechtigung in der Fachrichtung es tätig ist! Bei Leistungen als Generalunternehmer in der Baubranche müssen in Österreich zumindest die aufrechten Gewerbe „Bauträger oder Baumeister“ zum jeweiligen Unternehmen aktiv sein. Lt. Auskunft der WKO darf ein gegründetes Unternehmen in Österreich ohne Gewerbeberechtigung weder Bauleistungen noch Vermittlungsleistungen anbieten und schon gar nicht ausführen. Hinweis zu ARGE: Zum Anbieten von Bauleistungen muss in Österreich jedes Unternehmen (auch ARGE-Mitglieder) eine entsprechende Gewerbeberechtigungen aktiv führen! Zum Beispiel ein Generalunternehmer in der Baubranche, der Mitglied einer ARGE ist und in Österreich als Generalunternehmer auftritt, benötigt zumindest die Gewerbeberechtigungen Baumeister oder Bauträger. Alleinig die Tatsache das irgendein ARGE-Mitglied, die entsprechende Gewerbeberechtigung besitzt ist nicht ausreichend.

Weiterlesen