GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Fassadenprofile werden üblicherweise mit klassizistischen Altbauten und verspielten Jahrhundert-wendevillen assoziiert.  Mit der Entwicklung neuer Formensprachen und Fassadenprofilen erhalten zeitgenössische Wohn-­ und Zweckbauten ein ansprechendes Äußeres. Mit den Designelementen von Austrotherm kann man eine individuelle Fassadenoptik erreichen. Den Gestaltungsvorstellungen als Planer und Architekt sind dabei keine Grenzen gesetzt. Das Ergebnis sind Profile mit völlig unverwechselbarem, eigenständigem Charakter. Diese Fassadenprofile sind Fertigelemente, die nach Auftrag produzierte werden. Die Profile werden auf die Fassade (z.B. Wärmedämmverbundsystem) geklebt und sind mit der Optik einer vorgehängten Fassade vergleichbar. Im unten stehenden Video finden Sie interessante Informationen zur Verarbeitung. www.austrotherm.at  …

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Bevor Sie überhaupt in die Situation kommen, ein Haus zu bauen oder zu renovieren, müssen Sie zuerst die passende Immobilie bzw. das passende Grundstück finden. Aber wo suchen? Immobilienportale gibt es viele in Österreich, doch die Angebote unterscheiden sich deutlich. FindMyHome.at ist ein österreichisches Onlineportal, das bereits seit 15 Jahren Immobilien vermittelt. Mit seinem Qualitätsprogramm bietet es einzigartige Möglichkeiten, wie transparente Kundenbewertungen oder Auszeichnungen der qualitativ besten Anbieter, die Suchenden helfen, gute, zuverlässige Anbieter zu finden – sinnvoll, geht es bei einer Immobilie doch um viel Geld. Das Qualitätsprogramm setzt sich zusammen aus: Netiquette: 10 Regeln für volle Zufriedenheit Jeder Anbieter, der auf FindMyHome.at Immobilien anbietet, unterzeichnet die FindMyHome.at Netiquette – 10 Punkte, die Aspekte behandeln wie: Ehrlichkeit Pünktlichkeit Professionalität / Seriosität persönliches Bemühen um die Suchenden und natürlich, immer gern erlebt: Freundlichkeit Wie gut die Anbieter das einhalten, wird auch überprüft. Mit dem… Kunden-Feedback & Auszeichnung der Qualitätsmakler Suchende können auf FindMyHome.at seit 2011 die Leistungen der Anbieter ehrlich bewerten – das bietet in Österreich derzeit kein anderes Portal. Besonders positive Bewertungen der Kategorien „Freundlichkeit“, „Weiterempfehlungsrate“ und „Schnelle Antwort“ werden – so sie eine fixe Grundzahl überschreiten – täglich aktualisiert bei den Immobilien des jeweiligen Anbieters angezeigt. Einmal im Jahr werden zudem die allerbesten Anbieter mit dem „Qualitätsmakler-Siegel“ ausgezeichnet – auch dieses Siegel finden Suchende bei jeder Immobilie des Anbieters. FindMyHome.at ist das einzige unter allen Immobilienportalen Österreichs, das eine derartige Auszeichnung vornimmt, um Suchende mit einem Plus an Transparenz und Nutzerfreundlichkeit bei der Suche zu unterstützen.    www.findmyhome.at  …

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Die Einrichtung und Ausstattung des eigenen Badezimmers spielt nicht nur beim Neubau einer Immobilie eine entscheidende Rolle. Auch bei großangelegten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten kann es notwendig sein, das Wohnkonzept im Badezimmer zu verändern. Die wichtigsten Punkte sind hierbei nicht nur optische Aspekte, sondern auch die Sicherheit der Bewohner und die Pflegeleichtigkeit der Einrichtung. Schon durch einfache Veränderungen können sich Haus- und Wohnungsbesitzer mehr Komfort und Hygiene im Bad erschaffen. Die richtigen Fliesen auswählen Etwa 24,6 Minuten verbringen deutsche Männer laut Statistik durchschnittlich pro Tag im Bad. Frauen benötigen mit 28,1 Minuten sogar etwas mehr Zeit für die tägliche Körperhygiene. Die Gestaltung des Badezimmers bestimmt dabei maßgeblich über das Wohlgefühl, das sich bei der Nutzung dieses besonderen Raumes einstellt. Fliesen sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Detail, da sie sich als Bodenbelag besser eignen als andere Materialien wie Holz oder gar Teppich. Grundsätzlich gilt für Fliesen, die den Badezimmerboden verschönern sollen, dass sich eine rutschhemmende Oberfläche als sicherer erweist. Auch mit nassen Füßen und auf einem leicht feuchten Untergrund verringert sich so die Wahrscheinlichkeit, auszurutschen. Rutschhemmend sind nicht nur gemusterte und speziell behandelte Fliesen, sondern auch Feinsteinzeug, das ganz auf eine Glasierung verzichtet. In jedem Fall lohnt sich ein Blick auf die Klassifizierung der favorisierten Fliese. Die Rutschhemmung von Fliesen wird durch den Haftreibwert angegeben. Beispielsweise gibt ein Haftreibwert von R 9 eine geringe, der Wert von R 13 dagegen eine hohe Rutschhemmung an. Da durch einen hohen Haftreibwert ebenfalls die Reinigung der Fliesen erschwert wird, wird als Kompromiss zwischen Sicherheit und Pflegeleichtigkeit ein mittlerer Wert von R 11 empfohlen. (Quelle: http://www.wand-und-beet.de/wohnen/renovieren-umbauen/bad/praktische-bodenfliesen) Fliesen bestimmen die Atmosphäre im Badezimmer maßgeblich. (Quelle: GregoryButler  (CC0-Lizenz)/ pixabay.com) Abstriche bezüglich der optischen Gestaltung müssen Badbesitzer bei der Auswahl neuer Fliesen nicht machen. Heutzutage gibt es eine große Zahl verschiedenfarbiger Fliesen und auch besondere Varianten, wie Fliesen in Holzoptik, können das Badezimmer nach individuellen Wünschen gestaltbar machen. Glas als pflegeleichtes Detail Glas im Badezimmer kommt immer dann zum Tragen, wenn sinnvolle und effektive Abtrennungen einzelner Bereiche erschaffen werden sollen. Am häufigsten verwendet wird Glas hierbei als Trennwand, als Duschkabine, und als Spritzschutz an der Badewanne. Oft sind sich Badbesitzer unsicher, ob Kunststoff oder Glas die bessere Wahl ist. Vergrößert wird die allgemeine Verunsicherung durch die Tatsache, dass Duschkabinen und Trennwände aus Glas häufig etwas…

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Aus gegebenen Anlass informieren wir zum Konkursverfahren der Firma Erich Preißl, Handelsvertretung für Photovoltaik  – Schönere Zukunft 33, 3943 Schrems vom 02.02.2016. Die Homepage www.preissl-solar.at ist aktuell nicht mehr abrufbar; Link zur Ediktedatei 11.02.2016 – Die Schließung des Unternehmens wurde angeordnet. Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). 17.02.2016 – Rekurs: Gegen den Beschluss vom 02.02.2016 betreffend Konkurseröffnung ist ein Rekurs eingelangt. Bei folgenden Unternehmen raten wir vor Beauftragung zu einer genauen Unterlagenprüfung: Preissl Sicherheitssysteme; Homepage preissl-sicherheitssysteme.at (inaktiv); Adresse: Schönere Zukunft 33, 3943 Schrems Aus gegebenem Anlass empfehlen wir vor einer Beauftragung an „erwähnte Unternehmen, die zum Hausbau, Sanierung oder auch zum Produkteankauf, führenden Unterlagen genau zu prüfen.

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In der Gewährleistung ist gemäß § 932 ABGB   -auch die Rangordnung der Leistungsbehelfe  -geregelt. Der Besteller hat primär Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Er kann die sekundären  Gewährleistungsbehelfe,  wie  Preisminderung,  Wandlung  nur  geltend  machen, wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig  hohen  Aufwand  verbunden  ist  oder  der  Übergeber  die  Verbesserung  oder  den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt bzw. diese Abhilfen für den Besteller mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sind oder wenn sie eben aus triftigen – in der Person des Übergebers liegenden – Gründen unzumutbar ist. Dies  bedeutet,  dass  der  Besteller  grundsätzlich  einen  Verbesserungsversuch  zuzulassen hat. Allerdings keinen Zweiten. ACHTUNG: Die Leitentscheidung zu diesem Fall 6Ob143/07h behandelt folgenden Fall: Der Kläger beauftragte  eine Erzeugerfirma mit der Aufstellung eines Kachelofens. Als Preis wurde vereinbart die Summe von € 8.700,00. Der Ofen wurde auch geliefert und vom Subunternehmer des Subunternehmers montiert  (leider ein Klassiker in der Baubranche). Der Kläger  reklamierte,  dass  das  Sichtfenster  des  Ofens  stark  verrußte  und  auch  dieser  Zustand nach einer Verbesserung durch die beklagte Partei weiterhin aufrecht blieb. Der  Verbesserungsversuch scheiterte  –  dem Kläger  = Besteller  riss die Geduld  –  er reichte Klage ein, wobei er den  Betrag von € 8.700,00 zurückforderte und € 600,00 für den Abbau des Kachelofens. Der Oberste Gerichtshof führte zu diesem Sachverhalt aus, dass es zulässig sei,  wenn  der Werkbesteller den Sekundärbehelf der Wandlung oder Preisminderung  bereits nach einem Verbesserungsversuch geltend macht. Das Unternehmen musste den Betrag von € 9.230,00 leisten + erhebliche Anwaltskosten. Daher mein Rat an sämtliche Unternehmer: Wenn verbessert wird,  sollte  diese sorgfältig und fachgerecht durchgeführt werden, da ansonsten relativ schnell dem Besteller  – insbesondere, wenn er eine Rechtschutzversicherung besitzt  –  der  Geduldsfaden  reißt  und  die  weiteren  Folgen  dann mehr  als  unerfreulich  sein können. Mag. Arthur Machac Rechtsanwalt – 1010 Wien, www.machac-kanzlei.at…

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