GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Resolution Fassade Enge Platzverhältnisse oder schwierige bauliche Gegebenheiten und dennoch dem Anspruch nach einer perfekten Dämmung gerecht werden – ein Problem, das Planer und Architekten nur zu gut kennen. „Austrotherm Resolution“, ein neuartiger Dämmstoff aus Resol-Hartschaum, macht jetzt Schluss mit Kompromissen bei der Einhaltung des U-Wertes. Mit einer sehr dünnen Materialstärke und einem extrem niedrigen Lambdawert von nur 0,022 W/(mK) dämmt „Austrotherm Resolution“ um über 40 Prozent besser als herkömmliche Dämmstoffe und ermöglicht es, selbst Passivhäuser mit einer Dämmdicke von unter 20 Zentimeter zu realisieren. Der Hochleistungsdämmstoff „Austrotherm Resolution“ erreicht bereits bei einer Dämmdicke von 110 Millimeter den gleichen Dämmwert wie herkömmliche Dämmstoffe mit 200 Millimeter. Hinzu kommen das geringe Gewicht sowie die hervorragende Brandklasse B gemäß EN 13501-1 die „Austrotherm Resolution“ zu einer perfekten Lösung bei engen Platzverhältnissen an der Fassade, auf dem Flachdach und in der Fußbodendämmung machen. Nutzflächengewinn an der Fassade Die Dämmung der Fassade mit „Austrotherm Resolution“ erzielt nicht nur eine deutliche Heizkosten- und Energieeinsparung, sondern sichert durch die wesentlich dünnere Fassadenplatte auch wertvolle Quadratmeter Nutzfläche. So geht der Hersteller aufgrund der sehr schlanken Konstruktion von einem 3 bis 5 Prozent höheren Nutzflächengewinn aus. Auch für die „Netto-Nullenergiegebäude-Pflicht“ ab dem Jahr 2020 in Europa ist der über 40 Prozent dünnere Systemaufbau ein wichtiges Kriterium und lässt den geforderten Passivhausstandard schnell und einfach erreichen. Geringe Aufbauhöhe beim Flachdach Die Dachflächen sind für den größten Anteil der Wärmeverluste eines Gebäudes verantwortlich. Eine fachgerechte Dämmung ist hier unerlässlich, aber nicht immer mit der dafür vorhandenen Aufbauhöhe kompatibel. Einen Ausweg bietet hier die schlanke und hochdämmende „Austrotherm Resolution“. Zusätzlich spart der neuartige Dämmstoff Kosten beim Attikaaufbau und verhindert, dass beim Bau eines zusätzlichen Stockwerkes dringend benötigte Raumhöhen verschenkt werden. Resolution Boden Flexible Fußbodendämmung Auch in der Renovierung zählt jeder Zentimeter Aufbauhöhe und oft ist sogar zu wenig Platz für eine nachträgliche Dämmung des Fußbodens vorhanden. Ein perfektes Einsatzgebiet also für „Austrotherm Resolution“, das darüber hinaus mit hoher Flexibilität punktet: Der Resol-Hartschaum ist mit allen gängigen Estricharten – auch Heizestrichen – kombinierbar, leicht zu verarbeiten und bestens an vorhandene Bedingungen anpassbar. Zuschnitte für Industrie Um „Austrotherm Resolution“ für viele Einsatzgebiete und Anforderungen offen zu halten, bietet das Unternehmen Industriekunden den Service von maßgeschneiderten Zuschnitten an. Sämtliche kundenspezifische Formen und Formate können dabei aus dem als Block gefertigten „Austrotherm Resolution“ geschnitten werden. Innovatives Produktionsverfahren Um den Hochleistungsdämmstoff…

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32 Prozent der Haushaltsunfälle passieren in der Küche. Die meisten Fälle sind auf Stress und Unachtsamkeit zurückzuführen und geschehen bei alltäglichen Tätigkeiten. Die 5 Zonen Küche von HAKA beugt Stress beim Kochen vor und mindert das Unfallrisiko. Alle nötigen Handgriffe sind in unmittelbarer Nähe, unnötige Wege werden verhindert, somit wird zeiteffiziente Küchenarbeit ermöglicht. Basierend auf den alltäglichen Tätigkeiten teilt HAKA die Küche in die Zonen: Bevorraten: In dieser Zone werden Verbrauchsgüter untergebracht. Diese werden während des Kochens oder Backens verbraucht und bei Bedarf wieder ersetzt. Dazu gehören ungekühlte und gekühlte Lebensmittel. Deshalb ist auch der Kühl- und Gefrierschrank fester Bestandteil dieser Zone. Verstauen: Hier sind Gebrauchsgüter zu finden. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Küchenutensilien, Geschirr und Gläser. Es kann ergonomisch sinnvoll sein, sehr oft benutztes Geschirr in den Auszügen der Unterschränke statt in den Oberschränken aufzubewahren. Spülen: Im Zentrum der „Nasszone“ befinden sich der Geschirrspüler und das Spülbecken mit dem Spülenunterschrank. In diesem Unterschrank sind der Abfallsammler zur Wertstofftrennung und die Reinigungsmittel und Putzutensilien richtig untergebracht. Vorbereiten: Hier sind die zum Vorbereiten von Speisen benötigten Küchenutensilien zu finden. Auch offene und beim Vorbereiten sehr häufig verwendete Lebensmittel sind hier gelagert. Kochen/Backen: Diese Zone ist sicherlich das Herzstück jeder Küche und beinhaltet Geräte wie z.B. Herd, Backofen, Mikrowelle und Dunstabzugshaube. In ihr sind die zum Kochen und Backen benötigten Staugüter wie Töpfe, Pfannen und Kochbesteck untergebracht. Die zweckmäßige Anordnung der fünf Hauptbereiche sorgt dafür, dass nicht unnötig hin und her gelaufen werden muss. Dies führt zu wesentlich kürzeren Küchenwegen und somit zur drastischen Verringerung des Unfallrisikos. Kochen wird zum Vergnügen! www.haka.at…

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Wer trägt welche Haftung – wer ist mein Vertragspartner? Aufgrund der Anfragen zum Thema „Vertragspartner – Wer trägt welche Haftung“, erläutert Herr Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda zusammengefasste Fragen. Verantwortlichkeiten eines Vermittlers (Haftungsvolumen?) und der eines  Generalunternehmers bei Errichtung von Bauprojekten. Oft glauben Bauwerber bei einem Generalunternehmer Ihr Bauprojekt beauftragt zu haben, jedoch im Nachhinein draufkommen das Ihr erster Partner doch nur ein Vermittler war. Auch sind bei einigen Fällen ausländische Fertighaushersteller beteiligt, sprich es wurde ein österreichischer Vermittler mit Gewerbeberechtigung „Handelsagent“ (zB generalvertreibender des Fertighausherstellers in Österreich) beauftragt und das Projekt wurde dann durch einen ausländischen Fertighaushersteller errichtet. Die Rechnungslegung erfolgte via dem ausländischen Fertighaushersteller an den Bauwerber. Wie verteilen sich bei so einem Netzwerk die Verantwortlichkeiten? Wer ist mein direkter Partner, mit welcher Haftung? Haftet der Vermittler wenn der Fertighaushersteller „INSOLVENT“ wird? In wie weit haftet der Vermittler für falsche bzw. ungenaue Beratung? Zum Beispiel: Abklärung der Bodenverhältnisse vor Baubeginn um beim Kellerbau entsprechend das Produkt zu wählen? Oder im Leistungsverzeichnis werden notwendige Bauleistungen oder Materialien nicht angeführt (ZB Kanalbau.- oder Dämmarbeiten) – diese Dinge dem Bauwerber dann doch horrende Mehrkosten verursachen. Beantwortung durch Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda: Die Unterscheidung, ob der unmittelbare Gesprächspartner im Rahmen der zukünftigen Vertragsbeziehung als „Vermittler“ oder als „Generalunternehmer“ zu werten ist, hat hinsichtlich der Rechtsfolgen maßgebliche Bedeutung. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung findet sich in verschiedenen Rechtsbereichen (bspw. Reiserecht: Reiseveranstalter – Reisevermittler), sie ist jedoch gerade im Baubereich, wo es vielfach um erhebliche Geldbeträge bei Auftragsvergaben, bei der Abwicklung von Bauschäden etc. geht, von Wichtigkeit. Umso mehr haben Bauherren daher penibel darauf zu achten, dass die vertraglichen Grundlagen ihre  Ansprüche  so sichern, wie sich dies der Bauherr als Auftraggeber auch vorstellt. Die Aufgabe von „Vermittlern“ ist es, auf einen Vertragsabschluss durch andere hinzuwirken. Der Vermittler „führt die Leute nur zusammen“, er selbst wird nicht Vertragspartei  des Werkvertrages zwischen Bauherrn und Werk-/Bauunternehmer. Der Vermittler haftet daher „nur“  für seine Vermittlungsleistungen. Natürlich treffen ihn entsprechende Sorgfalts- vor allen Dingen Aufklärungs- und Informationspflichten. So hat der Vermittler darauf hinzuweisen, wenn ihm Umstände bekannt sein müssen, die den Bauherrn bei ordnungsgemäßer Information davon abhalten würden diesen Vertrag zu schließen (Insolvenzgefährdung, fehlende Leistungsfähigkeit des Bauunternehmens etc.). Für kausale Schäden aus fehlerhaften bzw. mangelhaften Vermittlungsleistungen kommt daher durchaus ein Haftungsanspruch gegen den Vermittler  (abhängig auch von den Inhalten  des Vermittlungsvertrages und den darin konkret festgelegten Aufgaben-…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „EHV Eigenheim Vertriebs GmbH. in 9500 Villach “, die zum Hausbau führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen. Grundsätzlich gilt unsere Empfehlung der vorherigen Recherche natürlich für ALLE Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein, der Berechtigung in Österreich Projekte umsetzten zu dürfen, zahlen Sie keinesfalls voraus, holen Sie sich Referenzen bestehender Kunden (Daten aus Eigenrecherche) ein. Recherchieren Sie das Unternehmen bei der jeweiligen Innung! Für Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at, für gewerberechtliche Fragen: www.wko.at oder die jeweilige Innung. Link zur WKO – EHV Eigenheim Vertriebs GmbH Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten! Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Ihrem Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben!…

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