GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

BAUSCHÄDEN. Immer mehr Keller werden aus Kostengründen als Hybridversion zwischen schwarzer und weißer Wanne ausgeführt. Was muss man dabei beachten, um sich vor Schadensfolgen zu schützen? Jede Woche zwei abgesoffene Kellerbauwerke. Der tägliche Wahnsinn eines Bausachverständigen spiegelt sich in der Verwirrung rund um weiße oder schwarze Wannen wider. Statiker Christian Karner/Karner Consulting Ziviltechniker GmbH konstatiert trocken die Wirklichkeit auf Österreichs Baustellen: „Tatsächlich werden meist Hybridversionen realisiert! Das heißt: sie sind weder als weiße noch als schwarze Wanne ausgeführt.“ Zur Erklärung: Bei einer schwarzen Wanne wird das gesamte Kellerbauwerk, also auch die Bodenplatte, von einer Abdichtungsschicht wasserdicht umschlossen. Bei einer weißen Wanne hingegen übernimmt die Stahlbetonkonstruktion alleine die Abdichtungsfunktion. Eine Beschichtung an der Außenseite kann aber, je nach Raumnutzung, als dampfsperren- de Lage auch bei der weißen Wanne notwendig werden. Eine weiße Wanne, auch wasserundurchlässiges Betonbauwerk genannt, entsteht aber lange nicht nur durch Verwendung eines hochwertigen Betons. Weiß kostet 15.000 Euro mehr Die gesamte Verarbeitung, besonders in Bezug auf die Rissbildung, sowie die richtigen Zubehörteile und die entsprechende Beton-Nachbehandlung machen ein Betonbauwerk erst zur „weißen Wanne“. Während beim normalen Stahlbetonbau- werk ein Riss bis 0,3 mm zulässig ist, darf bei der „WW“ – je nach Anforderung – maximal ein Riss von 0,15–0,24 mm entstehen. Dazu ist jede Menge stahlharte Bewehrung nötig, nämlich in der Regel 50 % mehr gegenüber dem Normalbetonbauwerk! Statiker Christian Karner hat es berechnet: „Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ist zur weißen Wanne mit Mehrkosten von rund 15.000 Euro zu rechnen. Dafür gibt es ein „Lebenslang- sorglos-Paket“. Baupraktisch ist dies leider nur in 9 von 10 „Dichtbetonkellern“ (umgangssprachlich für weiße Wanne) der Fall. Also wird weiß (Bodenplatte) mit schwarz (Wände) kombiniert. Wie bewertet der Sachverständige im Schadensfall? Entscheidend sind dabei die WW-Richtlinie (Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – weiße Wannen“ der Österreichischen Vereinigung für Beton- und Bautechnik) und die diesbezügliche ÖNORM B2209-1 aus 2014. Die große Frage ist: Ist die Hybrid-Kellerbauweise dem „Stand der Technik“ entsprechend? Aus sachverständiger Sicht ja. Karner: „Aber für die Bodenplatte muss die WW-Richtlinie haarklein eingehalten werden, was leider selten der Fall ist – was wiederum die hohe Anzahl undichter Keller erklärt.“ „Das machen wir seit 20 Jahren so“ ist wenig hilfreich Im Wandbereich und vor allem im Anschluss zur Bodenplatte hin muss nach ÖNORM B 3692 (Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen), Ausgabe 2014-11-15 abgedichtet werden.  Aber leider gibt es auch hier viel zu selten einen Keller mit „Normabdichtung“. Vielleicht hat…

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Wir freuen uns über den neuen Silber Qualitätsbetrieb „Konrad Energie & Wärmetechnik“  Firmenname: Konrad GmbH Anschrift: A-4892 Fornach, Gferreth 9 Betriebsgegenstände: Komplette Elektro – Gas Wasser Heizung Installation – für Neubau als auch Altbau, Blitzschutzanlagen, LED-Beleuchtungstechnik, Smart-Home, Alarmanlagen, Netzwerktechnik, Heizung, Photovoltaik, Solaranlagen, Regelungstechnik, Wärmepumpen Geschäftsführer: Stefan Konrad Link zur WKO Link zur Homepage Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche Geprüft wurden: Gewerbeschein Homepage Bonität E-Marken-Mitglied im aufrechten Verhältnis.

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„Pfusch am Bau“ ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel. Rund 70 Prozent aller Bauprojekte weisen zumindest einen Mangel auf, wie eine aktuelle Untersuchung von KREUTZER FISCHER & PARTNER (KFP) zeigt. 09.12.2015 | Wien: Wer hat sie nicht, die ganz persönlichen Erfahrungen mit Handwerker-Reklamationen? Der subjektive Eindruck, dass im Bauhandwerk wenig exakt gearbeitet wird, wurde nun wieder empirisch bestätigt: KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting (KFP) hat insgesamt 476 Bauvorhaben des Jahres 2015 (196 Neubau- und 280 Renovierungsprojekte) einem Qualitätscheck unterzogen. Das Ergebnis ist für die Branche kein Ruhmesblatt. In praktisch allen Neubauprojekten (99 Prozent!) musste vor und/oder nach Bauabnahme in zumindest einem Gewerk ein Mangel behoben werden. Bei Renovierungsprojekten musste bei mehr als zwei Drittel aller Bauvorhaben nachgebessert werden. Insgesamt wurde bei 70 Prozent aller untersuchten Bauprojekte zumindest ein Baumangel gefunden. „Von handwerklicher Ehre ist da nicht mehr viel übrig“, so Andreas Kreutzer, Geschäftsführer von KFP. Und das schlimmste dabei ist, dass der Anteil der Bauvorhaben mit Baumängeln wächst. In einer Vergleichserhebung aus dem Jahr 2008 – in der Bauprojekte aus 2007 bewertet wurden – lag der Anteil der Projekte mit zumindest einem Baumangel noch bei 65 Prozent, war also um fünf Prozentpunkte geringer (siehe Tabelle). Die Gründe für die mangelnde Bauqualität sind vielfältig: Zum einen sinken die Vorgabezeiten aufgrund des steigenden Preis- und Kostendrucks, ohne dass im Gegenzug der Maschineneinsatz oder die Vorfertigung im gleichen Ausmaß wachsen. Auf der Baustelle muss daher die Arbeit immer schneller erledigt werden. Zum anderen fehlt es immer öfter an qualifiziertem Personal. Besonders schlimm ist die Situation in Ostösterreich, allen voran in Wien. Während in der Bundeshauptstadt bei 83 Prozent (plus acht Prozentpunkte geg. 2008) aller Bauvorhaben Baumängel diagnostiziert wurden, waren es in Tirol und Vorarlberg „nur“ 62 Prozent (plus zwei Prozentpunkte geg. 2008). In Wien wurden 40% aller Baumängel als schwer klassifiziert, im Westen waren es 26%. Die meisten Mängel wurden im Innenausbau (Trockenbau, Anstreicher, Fliesenleger u.ä.) identifiziert (47%). Dahinter liegen bereits die Installateure (38%), vor den Baumeistern (34%). Bei privaten Bauvorhaben erweist sich die Mängelanzeige oftmals als schwieriges Unterfangen, insbesondere bei leichten Baumängeln. Sehr rasch wird hier vom Professionisten das Argument vom unwesentlichen Mangel ins Treffen geführt. Da eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel nicht ohne langwierige Sachverständigen-Gutachten vonstatten geht, scheuen viele Bauherren vor rechtlichen Schritten zurück. Dies wird vom Auftragnehmer auch manchmal bewusst einkalkuliert. Besorgniserregend ist die Situation im Wohnungsneubau. Bei…

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Dachumbau – eigentlich eine einfache Sache…. Günther Nussbaum hat in einem aktuellen „Pfusch am Bau-Fall“ für ATV schon einiges erlebt, sich auch schon vieles anhören müssen. In rund 150 dokumentierten Schadensfällen hat man rund der Hälfte der betroffenen Familien helfen können. In der Regel sind es Pfuscher aus dem Osten oder Firmen ohne Gewerbeschein. Fast nie sind es „richtige Baumeister“ die Familien in den Abgrund Ihrer Existenz drängen. Leider ist es beim aktuellen Fall anders, „Hier ist vieles anders“. Karl Heinz Zehetmaier hat mit seiner „GEF HANDELS GMBH“ (Firmensitz in Wien) einen Dachumbau durchgeführt: Altes Dach runter. Einen neuen Dachstuhl rauf, Dachdecker- und Spenglerarbeiten. Eigentlich eine einfache Sache. Aber bei diesem Auftrag gibt es baupraktisch nur Mängel, die Arbeiten können wirtschaftlich nicht saniert werden. Die Familie hat fast alles, also rund 28.000 Euro schon bezahlt. Weil man gewagt hat die Arbeiten zu kritisieren hat man sich verkracht, die Arbeiten werden gestoppt, das Dach bleibt offen. Zehetmaier legt eine Schlussrechnung, will von Baufehlern nix wissen. (Vermittelt wurde von einem palästinensischen Planer, der hier auch die ÖBA durchgeführt hat. Offenbar auch ohne entsprechender Gewerbeberechtigung) Skurril: Die Arbeiter fuhren mit der ÖBB auf die Baustelle. Mit dem LKW ist nur der Geschäftsführer gefahren, Zehetmaier hat damit Material auf die Baustelle gebracht. Trotzdem musste die Bauherrin den Arbeitern noch Geld geben und Material selbst einkaufen. Kurz gesagt: Günther Nussbaum versucht wieder ein Einvernehmen zwischen den Parteien herzustellen. Er ruft Zehetmaier an und bittet freundlich um Stellungnahme beziehungsweise kündigt er eine Mängelliste als Grundlage für weitere Gespräche an. „Da beginnt mich der zu beschimpfen und WIRFT MICH PER TELEFON VON DER BAUSTELLE!“ erzählt Günther Nussbaum. „Also er sagt ich solle sofort die Baustelle verlassen. Auf der „Baustelle“ wohnt die geschädigte Familie, natürlich könnte nur die mich vom Grundstück verweisen. Ich kläre den Karl-Heinz auf. Dann meint er noch er ist Bauführer und darf das. Lustig dass ich ein Schriftstück in der Hand halte auf dem er die Gemeinde informiert dass er den Bauführer zurücklegt. Ich kläre ihn auf dass er auch als Bauführer nicht das Recht hat mich des Weges zu weisen.“ Der Geschäftsführer lässt aber nicht mit sich reden.  Er wird lauter. „Ich kläre Ihn dann auf dass er als Baumeister gewerberechtlich weder Holz-Baumeister- noch Spengler- oder Dachdeckerarbeiten durchführen darf. Boah, na mehr hätte ich nicht gebraucht. Er klärt natürlich mich auf und meint dass das -freundlich formuliert-…

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Insolvenz als Folge der Schachnerhaus-Pleite Feldkirchen (OTS) – Der Kärntner Fertighaus-Produzent WIGO-Haus mit Sitz in Feldkirchen hat am Freitag den 13.11.2015, beim Landesgericht Klagenfurt Antrag auf Einleitung eines Konkursverfahrens gestellt. Als Auslöser für die Insolvenz wird das im vergangenen September eingeleitete Konkursverfahren der Muttergesellschaft Schachnerhaus GmbH (Konkursverfahren eröffnet am 19.09.2015) angeführt. 10 Mitarbeiter sind betroffen. Zwei Jahre nach der ersten Insolvenz hat der Kärntner Fertighaus-Produzent WIGO-Haus mit Sitz in Feldkirchen nun beim Landesgericht Klagenfurt erneut Antrag auf Einleitung eines Konkursverfahrens gestellt. Link -> Ediktsdatei Die bis zuletzt geführten Verhandlungen mit potentiellen Investoren sowie mit der finanzierenden BKS Bank AG blieben erfolglos. Den rund 2,96 Millionen Euro Aktiva stehen Passiva von 3,28 Millionen Euro gegenüber. 10 Dienstnehmer sind betroffen. Die Feldkirchner Firma WIGO-Haus stand bereits im Herbst 2013 wirtschaftlich vor dem „Aus“ und stellte Antrag auf Insolvenz. Als Insolvenzursache wurde damals die Stagnation am Fertighausmarkt angegeben. Durch die Übernahme Ende 2014 durch Schachnerhaus, erhoffte man sich Synergieeffekte zwischen den beiden Werken. Unerwartete Verluste, Steuerschulden aus der Zeit der Vorbesitzer sowie Mängel bei Altbaustellen trieben jedoch im vergangenen September Schachnerhaus in die Pleite. Die Eigentümer versuchten durch Kapitalerhöhungen WIGO-Haus vor der Insolvenz zu retten – wie sich nun herausstellte leider erfolglos. Nachwehen aus der Schachnerhaus-Pleite Die finanzierende BKS Bank AG fror als Folge des Eigentümerwechsels im Zuge der Schachnerhaus-Pleite die Konten von WIGO ein und forderte zusätzliche Haftungen. Auch deshalb blieben die Verhandlungen mit potentiellen Investoren erfolgslos. Ein Insolvenzantrag war unausweichlich. Mag. Cornelia Mayer – Milestones in Communication  …

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TÜV AUSTRIA zieht bedenkliche Bilanz bezüglich Dachsicherungsanlagen! Wien (OTS) – Tausende Arbeitsstunden verrichten Spengler, Dachdecker und Bauarbeiter auf Dächern und verlassen sich auf die vorhandenen Dachsicherungsanlagen. TÜV AUSTRIA zieht nach den Überprüfungen von Absturzsicherungssystemen im Jahr 2015 eine ernüchternde Bilanz: Mindestens 20 Prozent der Dachsicherungsanlagen sind gefährlich: Angesichts der möglichen Konsequenzen eine alarmierende Situation. Dachsicherungssysteme werden vom TÜV AUSTRIA einer umfassenden Prüfung unterzogen. Von der Befestigung über die Funktion und Anwendbarkeit der technischen Absturzsicherung bis zum sicheren Zustieg erfassen unabhängige Prüfer den Zustand der Anlagen. Zu den schwersten und häufigsten Mängeln zählt laut der Bilanz eine fehlerhaft montierte Anschlageinrichtung. Ausgerechnet die Befestigungspunkte, die Arbeitnehmer zur Sicherung ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nutzen, können wegen unsachgemäßer Installation einem Absturz nicht Stand halten. „Anschlageinrichtungen werden bei Dachsanierungen oder Neuerrichtungen als notwendiges Übel eingestuft“, erklärt TÜV AUSTRIA-Prüfer Georg Gottschlich den beunruhigenden Sachverhalt und ortet Nachholbedarf bei der Ausbildung, Sensibilisierung und Unterstützung der Montagekräfte, die oftmals die Montageanleitung des Herstellers nicht beachten oder manchmal nicht zur Verfügung gestellt bekommen haben. Den Dialog suchen Bei der Prüfung von Dachabsturzsicherungen setzt TÜV AUSTRIA auf den Dialog mit Anlagenbetreibern und Behörden, um mit Herstellern und Montagefirmen eine gemeinsame Linie zu finden: „Sachverständige sind am besten schon bei der Planung involviert und begleiten die Errichtung der Anlagen“, schlägt Gottschlich vor. Rechnet man zu den als lebensgefährlich einzustufenden Dachabsturzsicherungsanlagen die mangelhaften Systeme hinzu (ca. 34 Prozent), so müssen laut Georg Gottschlich sogar 54 Prozent der von TÜV AUSTRIA überprüften Anlagen als nicht verwendbar eingestuft werden. Der prekäre Zustand der Dachsicherungsanlagen in Österreich zeigt, dass im Sinne der Arbeitnehmersicherheit weitere Aufklärung, Prüf- und Weiterbildungsarbeiten dringend erforderlich sind. Fotocredit:TÜV AUSTRIA, Georg Gottschlich…

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Baufinanzierungen und Kredite werden über einen langen Zeitraum abgezahlt. Doch wer kann schon vorhersagen, was die Zukunft bringt? Wer seine Lieben im Fall des eigenen Todes finanziell versorgt wissen will, kann schon ab 100 € jährlich eine Risikolebensversicherung abschließen. Diese zahlt im Ernstfall eine vorab vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus oder tilgt den ausstehenden Kreditbetrag. Niemand denkt gerne über das eigene Ableben nach. Ist man aber für andere verantwortlich, kommt man zuweilen nicht drum herum. Eine Risikolebensversicherung eignet sich, wenn man der Hauptverdiener der Familie ist, man Kinder hat, die noch kein eigenes Einkommen haben, wenn man die Angehörigen versorgt wissen will oder Baufinanzierungen und Großkredite abzahlen muss. Das Konzept der Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung schließt man für einen begrenzten Zeitraum ab – beispielsweise bis die Baufinanzierung getilgt ist oder bis die Kinder ihre Ausbildung beendet haben. Stößt einem während dieser Zeitspanne etwas zu, erhalten die Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Summe – selbst wenn der Todesfall schon nach der ersten Beitragszahlung eintritt. Meist liegt die Versicherungssumme im sechsstelligen Bereich. Verstreicht die Zeit, ohne dass der Ernstfall eintritt, hat man keinen Anspruch auf eine Beitragsrückzahlung. Die Versicherung ist also nicht kapitalbildend. Der Versicherte selbst hat keine monetären Vorteile, aber die Gewissheit, dass die Lieben im Ernstfall keine finanzielle Not leiden müssen. Versicherungsbeiträge schon ab unter 100 € pro Jahr Mit diesem Konzept erklären sich die niedrigen Beitragszahlungen. Eine Risikolebensversicherung ist trotz Deckungssummen im sechsstelligen Bereich schon ab 100 € pro Jahr erhältlich und eignet sich deshalb auch für junge Familien ohne großes Einkommen. Für die Beitragsbildung gilt: Je jünger und gesünder man bei Abschluss ist, desto günstiger sind auch die Beiträge, denn desto geringer ist das Todesrisiko. Riskante Hobbies wie Bergsteigen oder Fallschirmspringen können Beiträge verteuern. Raucher zahlen drauf. Dennoch sollte man dem Versicherer nichts verheimlichen, denn dann gehen Hinterbliebene eventuell leer aus. Hat man beispielsweise verschwiegen, dass man raucht und kommt bei einem Verkehrsunfall um, haben die Nachkommen keine Leistungsansprüche, obwohl der Unfall nichts mit den Rauchergewohnheiten zu tun hatte. 13,77 Millionen Risikolebensversicherungsverträge in Deutschland Risikolebensversicherungen sind weit verbreitet, das belegt eine Statista-Studie.  So betrug der Bestand an Risikolebensversicherungsverträgen am 31. Dezember 2014 rund 13,77 Millionen. Dabei ist Risikolebensversicherung nicht gleich Risikolebensversicherung, sondern es gibt verschiedene Varianten: Klassischer Hinterbliebenenschutz: Das eigene Leben wird für einen genau definierten Zeitraum mit einer festgelegten Summe versichert. Im Ernstfall können die Erben über diese Summe frei verfügen –…

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