GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dank neuem Mörtel und innovativem Ziegel-Kleber müssen Baustellen im Winter nicht ruhen! Die Zeiten des „Winterschlafes“ auf der Baustelle sind vorbei. Die Baustellen der Zukunft sind auch bei Minusgraden hoch aktiv. Dafür sorgen zwei innovative Produkte vom Ziegel-Marktführer Wienerberger: der bereits bewährte Planziegel-Kleber Porotherm DryFix-extra und der jetzt neue Winter-Anlegemörtel Porotherm AM-W. Die neue Generation des Trockenmörtels von Wienerberger: Zusätzlich werden dank eines innovatives Verarbeitungssystems die Ziegel sauber und schnell aufeinander geklebt Verarbeitung auch bei Außentemperaturen bis zu minus 5 Grad Celsius möglich  Bis zu 50 Prozent Arbeitszeitersparnis gegenüber herkömmlichem Mauerwerksbau Kleben statt Mörtel rühren Bei Wienerberger kommt der Mörtel nicht mehr aus dem Kübel, sondern aus der Dose – genauer gesagt aus der Porotherm DryFix-Pistole. Damit wird der Planziegel-Kleber sauber, schnell und einfach auf die Ziegelschar aufgetragen und die Ziegel sind sehr schnell und fest aufeinander geklebt. So können Maurer doppelt so schnell und auch hervorragend im Winter arbeiten, wenn das Rühren von Mörtel aufgrund der Kälte, unter +5GradC, schon nicht mehr möglich ist. Winter-Anlegemörtel Die neue Lösung bei Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius! Ganz ohne Mörtel geht es aber trotzdem nicht. Bevor eine erste Ziegelschar zum Beispiel auf eine Kellerdecke, aufgesetzt wird, ist eine Mörtelausgleichsschicht nötig. Mit dieser Mörtelschicht werden Unebenheiten ausgeglichen, sodass darauf mit den Ziegeln planeben weitergebaut werden kann. Da diese Ausgleichsschicht die Basis für eine Ziegelwand bildet, stand die Baustelle mit herkömmlichen Mörtel-Materialien bei Temperaturen unter +5GradC oftmals still. Mit dem neuen Winteranlegemörtel Porotherm AM-W von Wienerberger kann bis zu einer Außentemperatur von -5GradC weitergemauert werden. „Diese Verlängerung der Bausaison verbessert die Wirtschaftlichkeit der Baustelle und verkürzt die Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe“, erklärt Christian Weinhapl, Geschäftsführer der Wienerberger Ziegelindustrie. „Mit der Entwicklung unseres neuen Winter-Anlegemörtels und dem innovativen Porotherm DryFix-extra Planziegel-Klebesystem haben wir eine neue Generation der Ziegel-Verarbeitungstechnik auf den Markt gebracht. Die Produkte werden den Arbeitern ihren harten Job auf der Baustelle wesentlich erleichtern und ihren Arbeitgebern viel Zeit und Geld sparen. Davon profitiert auch der österreichische Häuslbauer: Für ihn kann in kürzester Zeit und zu günstigen Bedingungen ein massives und wertbeständiges Ziegel-Massivwerthaus errichtet werden – auch im Winter“, sagt Weinhapl. Über Wienerberger Ziegelindustrie Die Wienerberger…

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Immobilienkauf – Sicherstellung der Mängelbehebungsansprüche! Beim Erwerb einer neu errichteten Wohnung trügen meist zahlreiche Mängel die Freude des Käufers! Der Gesetzgeber hat im BTVG zwar verpflichtend für jeden Wohnungskauf einen Haftrücklass in der Höhe von 2 % des Kaufpreises für eine Dauer von 3 Jahren vorgesehen. Er hat allerdings keine Vorsorge für den Fall getroffen, dass die Behebungskosten den Haftrücklass erheblich übersteigen. Eine Zurückbehaltung von Teilen des Kaufpreises ist meist aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen findet die Auseinandersetzung häufig nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises auf das Treuhandkonto statt, weil der Käufer auf die Behebung der Mängel durch den Verkäufer zu lange vertraut. Zum anderen hat der Treuhänder die Zahlungen bereits an den Verkäufer bzw. an die finanzierende Bank weitergeleitet. Die Bauträgerverträge sehen die Weiterleitung meist als verpflichtend voraus. Dem Treuhänder bleibt zudem keine andere Wahl, da er gegenüber der finanzierenden Bank die Verpflichtung eingegangen ist, den gesamten Kaufpreis an diese weiterzuleiten und eine Lastenfreistellung von den Banken meist nur dann durchgeführt wird, wenn der gesamte Kaufpreis an sie ausbezahlt wurde. Dem Käufer trifft in einem solchen Fall das volle Klags- und Insolvenzrisiko, sodass eine zusätzliche vertragliche Formulierung im Bauträgervertrag zu empfehlen ist, wonach unabhängig von der Sicherungspflicht des BTVG eine Weiterleitung des letzten Kaufpreisteiles an den Verkäufer erst dann zulässig ist, wenn die Ordnungsgemäßheit des Kaufgegenstandes durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft wurde. Dieser Passus muss jedoch mit der Bank des Verkäufers in der Form abgestimmt werden, dass eine Lastenfreistellung des Kaufgegenstandes und eine Verbücherung des Eigentumsrechtes des Käufers unabhängig von der Weiterleitung des letzten Kaufpreisteiles zu erfolgen hat. Gleichzeitig müsste zwischen der finanzierenden Bank und dem Treuhänder vereinbart werden, dass der auf dem Treuhandkonto befindliche letzte Kaufpreisteil zur Sicherstellung der Behebungsansprüche des Käufers dient, sofern die Behebungskosten den Haftrücklass übersteigen. Dr. Berthold Garstenauer – Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg Bildquelle: www.dachgeschoss.at…

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Mitten im Hausbau geht dem Vorbesitzer das Geld aus, ein Treuhänder wickelt den Verkauf der halb-fertigen Immobilie ab. Rohbau, Dach, Heizung und alle Innenoberflächen sind fertig. 120TSD werden überwiesen, die restlichen 55TSD sollen nach Grundbuchseintrag bezahlt werden, doch es zeigen sich Baumängel…

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Evakuierung nach Gasalarm! Ein Schüler hatte am Dienstag den 06.12.2011 „Gas“ gerochen und so ließ ein Lehrer die Handelsakademie in der Donaustadt gegen 9:00 evakuieren. Weil der Lehrer schnell reagierte waren die Schüler nicht in Gefahr. Rettung, Gaswerk und Feuerwehr waren schnell zur Stelle. Überhöhte Kohlenmonoxidwerte wurden in einem Raum gemessen. Ein Fünf-Liter-Durchlauferhitzer ohne Abzug war laut Wienenergie zu lange in Betrieb und musste ausgetauscht werden. Veraltete kleine Durchlauferhitzer haben keine Abgasanlage. Wenn so ein Gerät zu lange im Betrieb ist oder mangelnde Wartung aufweist entsteht bei der Verbrennung von Erdgas „Kohlenmonoxid, dieses sich mit der Raumluft verbindet. Seit 1981 dürfen 5-Liter Durchlauferhitzer ohne Abgasanschluß nur noch mit eingebauter Sauerstoffmangelsicherung montiert werden. Ab 1985 auch das nur dann, wenn beim Tausch des Gerätes aus baulichen Gründen kein Kaminanschluß möglich ist. Alle Jahre wieder! In diesen Tagen musste auch ein 2-jähriges Kind mit Verdacht auf eine Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus . Auch hier war ein defekter Gasdurchlauferhitzer schuld gewesen. Nächste Meldung: Wien-Favoriten; Ein Vater und sein Sohn wurden auf Kohlenmonoxidvergiftung untersucht, in der Wohnung wurde eine Gaskombitherme defekt vorgefunden. Jedes Jahr folgen ähnliche Meldungen, meist sind es vernachlässigte Wartungen die diese Gefahr des schleichenden Todes mit sich bringen. Eine jährliche Wartung durch einem Fachmann wird dringend empfohlen! Speziell bei veralteten Durchlauferhitzer kommt es jedes Jahr auch zu Todesfällen nach Kohlenmonoxidvergiftung. Bei Wohnungen oder Häuser mit Gasanschluß ist es unablässig während der Heizsaison auf ausreichende Belüftung zu achten! Um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen bieten Kohlenmonoxidwächter einen zusätzlichen Schutz! Nähere Information dazu auf first-alert.at und flammex.cc! Regelmäßige Wartung erhöht die Sicherheit! 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluß – Überprüfung alle 2 Jahre! Unabhängig von der  Abgasmessung ist die Wichtigkeit eine jährlichen Wartung, bei dieser werden durch Schmutz verlegte Abgaswege gereinigt und Sicherheitsventile überprüft! Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde. Im Detail werden folgende Arbeiten gemacht: Gründliche Reinigung des Brenners Reinigung des Wärmetauschers samt Lamellen Überprüfung des Ausdehnungsgefäßes Überprüfung der Einstellungen und gegebenenfalls Nachjustierung  – gegebenenfalls Optimierung der Einstellungen Entlüftung und Probelauf der Heizung Austausch von typischen Verschleißteilen wie Zündelektroden, wenn notwendig (Material wird extra verrechnet, Arbeitszeit ist nicht im Materialpreis enthalten, Verrechnung der aufgewendeten Arbeitszeit nach Aufwand) Funktionsprüfung Schlechte Verbrennung führt zu einer weiteren Rußbildung und damit zu einer Verschärfung der…

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Erhöhung oder Abschaffung der Einheitswerte! Bisher galt bei Immobilien-Übertragung der dreifache Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (3,5 % der Bemessungsgrundlage) sowie die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % der Bemessungsgrundlage), wenn keine Gegenleistung zur Bemessung herangezogen werden kann oder die Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert liegt. Einige Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes lassen jedoch darauf schließen, dass sich an dieser Systematik sehr bald etwas ändern könnte. Experten erwarten entweder eine gänzliche Abschaffung der Einheitswerte oder aber eine deutliche Erhöhung, möglicherweise schon 2012. Hält der dreifache Einheitswert bei der Übertragung von Immobilien an Stiftungen? Zunächst hatte sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März 2011 mit den Einheitswerten auseinanderzusetzen. Eine Privatstiftung versuchte die Verfassungswidrigkeit der Stiftungseingangssteuer, also jene Steuer die nach Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Zuwendungen an Privatstiftungen eingehoben wird und derzeit 2,5 % der Bemessungsgrundlage beträgt, aufzuzeigen. In seiner Entscheidung (G 150/10) hat der VfGH zwar die Stiftungseingangssteuer für verfassungskonform befunden, gleichzeitig aber den dreifachen Einheitswert als Bemessungsgrundlage für Grundstücke hinterfragt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur bis 01.01.2012 eingeräumt. Für den Fall, dass keine Reparatur erfolgt, sollte dann der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies versucht der Gesetzgeber nun mit dem Budgetbegleitgesetz 2012, welches den Nationalrat bereits passiert hat, zu reparieren. Konkret wird die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien komplett aus dem Regime der Stiftungseingangssteuer ausgenommen und ausschließlich im Grunderwerbsteuergesetz geregelt, dessen § 7 Abs 2 künftig regeln wird, dass sich die Grunderwerbsteuer bei jedem unentgeltlichen Erwerb oder dann wenn die Gegenleistung unter dem halben Verkehrswert liegt um 2,5 % Stiftungseingangssteueräquivalent auf 6 % vom dreifachen Einheitswert erhöhen wird. Ob mit dieser Verschiebung der Regelung in ein anderes Gesetz die vom VfGH geforderte Reparatur bewirkt und eine verfassungskonforme Regelung geschaffen wurde, ist höchst fraglich und es bleibt zu befürchten, dass auch diese Regelung vom VfGH aufgehoben wird. Ob dann allerdings durch den VfGH eine neuerliche Reparaturmöglichkeit eingeräumt wird, kann bezweifelt werden. Zu beachten ist auch, dass diese Regelung dazu führen wird, dass künftig die Zuwendung von ausländischen Grundstücken an österreichische Privatstiftungen steuerfrei erfolgen kann, da ausländische Grundstücke nicht vom Grunderwerbsteuergesetz erfasst sind. Wie aus den Erläuterungen zum Ministerialentwurf hervorgeht, handelt es sich aber nicht um ein Redaktionsversehen. Erhöhung oder Abschaffung der Einheitswerte Unabhängig von den stiftungsrechtlichen Betrachtungen hat der VfGH mit einer im September des Jahres ergangenen Entscheidung (G 34,35/11-10) die Grundbucheintragungsgebühr als verfassungswidrig aufgehoben, weil diese bei…

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Eine Familie wohnt schon seit 1 Jahr im neuen Haus, man hat sich mit der Baufirma gut verstanden, „die Baufirma hat sicher gut gebaut aber mit dem Estrich stimmt was nicht, wir fühlen uns daher wohler wenn ein SV das Haus anschaut“.  Demnach wird eine „Abnahmebegutachtung“ um Pauschal Euro 828 vereinbart, …

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Zwischen Wartung und Inspektion von RLT-Geräten muss unterschieden werden! In den letzten Jahren häufen sich Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich von Mängeln in und an RLT-Anlagen, die besonders vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zutage  treten. In den gutachterlichen Stellungnahmen bzw. Akten der Gerichte kristallisiert sich die Fragestellung heraus: Ist es ein Planungsfehler, ein konstruktiver Fehler oder ist der Mangel auf fehlende oder unzureichende Wartung zurückzuführen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, was ist „Wartung“ und wer ist dafür verantwortlich. Nach Recherche von ist der Begriff „Wartung“ nicht einheitlich definiert und abgegrenzt. Oft wird er vermischt mit den Begriffen „Inspektion“, „Instandhaltung“ oder „Pflege“ von Anlagen oder Geräten. WARTUNG UND INSPEKTION Zur Abgrenzung erscheint es zweckmäßig, den Begriff „Inspektion“ zuerst näher zu betrachten. Nach der Definition in der DIN EN 15239 bedeutet Inspektion „die Untersuchung der Lüftungsanlagen in Gebäuden“ und nach DIN EN 15240 muss die Inspektion „eine Prüfung des Wirkungsgrades der Anlage und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes umfassen“. Eine Inspektion beinhaltet eine „ordnungsgemäße Bewertung der Funktionsfähigkeit und der Hauptauswirkungen auf den Energieverbrauch und die sich daraus ergebende Festlegung von Empfehlungen zur Verbesserung“. Die EnEV 2007 und die implementierte DIN V 18599 für Nichtwohngebäude forderte regelmäßige Wartung und Inspektion. Die Inspektion wird in den 07/08 erschienenen DIN EN Normen 15239 und 15240 ausführlich behandelt, (s.a. Hinweise in den informativen Anhängen). Zur Inspektion von RLT-Anlagen unter dem Aspekt der Gesamteffizienz gehören u.a.: Anlagenkonformität mit der ursprünglichen Auslegung und späteren Änderungen, tatsächliche Anforderungen und derzeitiger Gebäudezustand Ordnungsgemäßer Betrieb der mechanischen, elektrischen oder pneumatischen Bauteile Funktionsfähigkeit aller beteiligten Regeleinrichtungen Aufgenommene und spezifische Ventilatorleistung. Als Definition für „Wartung“ wurde u.a. gefunden: „Maßnahmen, die der Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems dienen“ oder „Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit“ oder „komplexer Vorgang, der sich nicht auf ein Ausprobieren der Anlage oder Einrichtung auf ihre Funktionstüchtigkeit beschränkt, sondern sich aus Überprüfung und Einstellung zusammensetzt“. In DIN EN 15239 wird in den Anmerkungen zum Anwendungsbereich ausgeführt: „Die von einem unabhängigen Prüfer, der die Anlagenleistung in Bezug auf den Energieverbrauch bewertet, durchzuführende Inspektion unterscheidet sich von der Wartung, die zur Aufrechterhaltung einer optimalen Leistung entsprechend den Anforderungen des Betreibers durchzuführen ist.“ Wartung ist demnach eine Tätigkeit, die die Erhaltung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit dient. Es geht also um die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit des Wartungsgegenstandes, die Verhinderung eines vorzeitigen Verschleißes, das Aufdecken von Ursachen, die…

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Was ist der Unterschied zwischen einem Unterdach und einem Unterdach für erhöhte Regensicherheit? Unterdach: (regensicher) – Reduktion der Regeldachneigung bei Einfachdeckungen um bis zu 5°, bei Doppeldeckungen um bis zu 7°. Ein Unterdach ist ein begehbares, regensicheres Dachelement auf der Sparrenoberseite, vor Anbringen einer Konterlattung. Regensichere Einbindung von Dachdurchdringungen – Bestehend aus: Dachschalung (mindestens 22mm dick) Vordeckung Konterlattung (mindestens 5 cm hoch) Traglattung (dem jeweiligen Eindeckungsmaterial entsprechend) Unterdach für erhöhte Regensicherheit: Hier kann im Vergleich zum „normalen“ Unterdach die Regeldachneigung nochmals um 2° reduziert werden. Dichte Einbindung von Dachdurchdringungen. Ausführung: Dachschalung (mindestens 22mm) Vordeckung und Abdichtungsband (zwei Lagen bituminöse Dach- und Abdichtungsbahn, wobei die obere Lage vollflächig verklebt wird oder eine Lage Elastomerband mit Kunststoffflieseinlage flämmbar verdeckt, genagelt, Überlappungen verschweißt verlegt wird) Konterlattung (mindestens 5 cm hoch) Traglattung (dem jeweiligen Eindeckungsmaterial entsprechend) Text und Bildquelle – mit freundlicher Bereitstellung durch: Eternit-Werke Ludwig Hatschek AG Bildquelle: www.eternit.at…

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